Haushaltsrisiken für die Stadt Karlsruhe durch den Griff in die Kasse der Kommunen durch Grün-Schwarz
| Vorlage: | 2016/0249 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 04.05.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.06.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion vom 3. Mai 2016 Vorlage Nr.: 2016/0249 Haushaltsrisiken für die Stadt Karlsruhe durch den Griff in die Kasse der Kommunen durch Grün-Schwarz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 31 x 1. Wie hoch sind die Haushaltsrisiken für die Stadt Karlsruhe durch die Änderungen beim Kommuna- len Finanzausgleich, die im Koalitionsvertrag zwischen GRÜNEN und CDU im Land Baden- Württemberg vereinbart sind? 2. Wie setzt sich die Stadt Karlsruhe selbständig und in den kommunalen Spitzenverbänden gegen diese den großen Städten im Land schadende Politik von GRÜNEN und CDU ein? Begründung/Sachverhalt: In den vergangenen fünf Jahren haben sich die gute Konjunktur und die Partnerschaft zwischen den Kommunen und der Landesregierung positiv ausgewirkt. Vom Wiedereinstieg in die Finanzierung der Schulsozialarbeit, über die gute Entwicklung bei den Schlüsselzuweisungen bis hin zur starken Unter- stützung im Bereich Kinderbetreuung war das Land Partner der Kommunen. Mit den jetzt von GRÜNEN und CDU im Land angestrebten Änderungen beim kommunalen Finanz- ausgleich bestehen auch Haushaltsrisiken für die Stadt Karlsruhe. So werden durch die Änderungen Finanzmittel in den ländlichen Raum umgeleitet zu Lasten der großen Städte im Land. Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der von GRÜNEN und CDU angestrebten Kürzungen sind deshalb drin- gend dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit darzulegen. unterzeichnet von: Parsa Marvi
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 03.05.2016 Vorlage Nr.: 2016/0249 Verantwortlich: Dez. 4. Haushaltsrisiken für die Stadt Karlsruhe durch den Griff in die Kasse der Kommunen durch Grün-Schwarz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 31 x 1. Wie hoch sind die Haushaltsrisiken für die Stadt Karlsruhe durch die Änderungen beim Kommunalen Finanzausgleich, die im Koalitionsvertrag zwischen GRÜNEN und CDU im Land Baden-Württemberg vereinbart sind? 2. Wie setzt sich die Stadt Karlsruhe selbstständig und in den kommunalen Spitzenver- bänden gegen diese den großen Städten im Land schadende Politik von GRÜNEN und CDU ein? Zu 1. und 2.: Der Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der CDU in Baden-Württemberg „VER- LÄSSLICH.NACHHALTIG.INNOVATIV“ vom 9. Mai 2016 ist ein politisches Handlungsprogramm für die Legislaturperiode 2016 bis 2021. Konkrete Ausführungen zum kommunalen Finanzausgleich sind nicht direkt ausgeführt. Es lässt sich lediglich in der Einleitung herauslesen, dass die Koalitionäre einen Flächenzuschlag für die ländlichen Kommunen planen. Neben der bisherigen Gewichtung von Steuerkraft und Einwohnerzahl, könnte die Fläche einer Kommune als weitere Bewertungsgrundlage hinzukommen. Diese Überlegungen sind bundesweit nicht neu und auch in Baden-Württemberg mehrfach diskutiert. Grundsätzlich, so die Meinung der Befürworter, würde die Erweiterung die „höhere Infrastrukturbelastung“ des ländlichen Raums kompensieren. Allerdings, so die Gegenmeinung, konnte pauschal eine höhere Belastung allein aufgrund der Fläche von ländlichen Kommunen bislang noch nicht nachgewiesen werden. Da es keine konkreten Modelle bislang gibt, können die möglichen Haushaltsrisiken auf die Stadt Karlsruhe (noch) nicht beziffert werden. Der Städtetag in Baden-Württemberg hat sich in der Vergangenheit stets gegen eine Verbreiterung der Bewertungsgrundlagen ausgesprochen. Es liegt an den städtischen Vertretern in den jeweiligen Gremien des Städtetags Baden-Württemberg und auch in den gemeinsamen Sitzungen mit den bei- den anderen kommunalen Spitzenverbänden Gemeindetag und Landkreistag, die besondere Rolle und damit auch die Notwendigkeit der entsprechenden Finanzausstattung einer Großstadt wie Karlsruhe ausdrücklich zu vertreten. Im Koalitionsvertrag sind darüber hinaus konkrete Ausführungen, die Auswirkungen auf die Finanz- ausstattung der Stadt Karlsruhe haben können. Als Beispiel kann hier die Selbstverpflichtung des Lan- des zu strukturellen Einsparungen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro bis 2020 sowie die konkrete Veranke- rung der Schuldenbremse in der Landesverfassung genannt werden. So kann bei beiden Themen nicht davon ausgegangen werden, dass eine ausschließliche Konsolidierung innerhalb des Landesetats Seite 2 erfolgt und somit folglich nicht doch über den kommunalen Finanzausgleich die Finanzausstattungen der Kommunen geschmälert werden. Neben dem Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg sind darüber hinaus bundesweit Aufgabenstel- lungen in der Diskussion, die sich voraussichtlich auf die Finanzausstattung der Stadt Karlsruhe nach- haltig auswirken können. Als Beispiele können hier die Diskussionen zum Bundesteilhabegesetz oder zum Länderfinanzausgleich angeführt werden. Beide Themen können je nach Verhandlungsergebnis sich im ein- bis zweistelligen Millionenbetrag auf den städtischen Haushalt auswirken. Somit sind auch die kommunalen Vertreter in den bundesweit organisierten Kommunalvertretungen gefordert, stets die Auswirkungen auf den konkreten kommunalen Haushalt der Stadt Karlsruhe im Auge zu behalten.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Juni 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 31 der Tagesordnung: Haushaltsrisiken für die Stadt Karlsruhe durch den Griff in die Kasse der Kommunen durch Grün-Schwarz Anfrage des Stadtrats Parsa Marvi (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 3. Mai 2016 Vorlage: 2016/0249 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2016