Südabzweig Kombilösung

Vorlage: 2016/0217
Art: Anfrage
Datum: 26.04.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.06.2016

    TOP: 29.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Südabzweig Kombilösung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 25. April 2016 Vorlage Nr.: 2016/0217 Südabzweig - Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 29.2 x Durch den Verzicht auf den temporären Südabzweig durch die Ettlinger Straße zum Marktplatz bzw. zur Baumeisterstraße ergeben sich für die Anlieger in der Südstadt – insbesondere die Gewerbetrei- benden – zahlreiche Nachteile. Durch die Verzögerungen beim Bau des Tunnelabschnitts zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor Center verschärft sich die Lage weiter. Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Inbetriebnahme unterirdischer Südabzweig 1. Gibt es Planungen den unterirdischen Südabzweig ggfs. später in Betrieb zu nehmen als den Tunnel zwischen Durlacher Tor und Mühlburger Tor? 2. Welche Kosten ergeben sich für die Verkehrsbetriebe (Buslinie 10, Tram3, Tram4) durch die weiteren Verzögerungen? 3. Macht der Verzicht auf den temporären Südabzweig oder den verkürzten Südabzweig bis zur Baumeisterstraße finanziell weiterhin Sinn? B. Geschäfte in der Ettlinger Straße 1. Leistet die KASIG Entschädigungen für die Geschäfte in der Ettlinger Straße nur bis zum Ende Baumaßnahmen oder bis zur Inbetriebnahme der Haltestelle Kongresszentrum? 2. Werden der Geschäfte in der Ettlinger Straße bei den kommenden Marketingmaßnahmen, insbesondere der sog. Countdown-Strategie, berücksichtigt? C. Verlängerung Buslinie 10 2. Den Geschäften und Anwohnern in der Südstadt wurde eine Verlängerung der Buslinie 10 zum Marktplatz, sowie eine Bedienung der Ettlinger Straße in beide Fahrtrichtungen fest zugesagt. Wann kann dies frühestens umgesetzt werden? 3. Welche Kosten ergeben sich für die Verkehrsbetriebe durch das zusätzliche Angebot? 4. Wird es dabei eine Anbindung an die Haltestelle „Rüppurrer Tor“ geben? Seite 2 Der temporäre Südabzweig der Kombilösung wurde bereits mehrfach thematisiert. Sein Verzicht wur- de gegen den Willen der betroffenen Anwohner und Geschäfte beschlossen. Es wurde seitens der Verwaltung betont, die Geschäfte so durch weniger Baumaßnahmen zu entlasten. Die Geschäfte ha- ben dies stets bestritten und auf die Anbindung an die Straßenbahn bestanden. Nun besteht für die Geschäfte die Situation, dass keine Straßenbahnanbindung besteht und ggfs. keine Entschädigungen mehr bezahlt werden. Sollte die Annahme der Verwaltung zutreffen und sich die Ettlinger Straße auch ohne Straßenbahnanbindung erholen, müssten ja auch keine Entschädigungen bezahlt werden. An- sonsten wird das Risiko aber komplett auf die Geschäfte abgewälzt. Diese werden doppelt bestraft, würde der temporäre Südabzweig wie versprochen verlegt werden, hätten die Geschäfte eine Anbin- dung an die Straßenbahn und einen Anspruch auf Entschädigung durch die Baumaßnahmen am tem- porären Südabzweig. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 29.2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 25.04.2016 Vorlage Nr.: 2016/0217 Verantwortlich: Dez. 1 Südabzweig Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 29.2 x Durch den Verzicht auf den temporären Südabzweig durch die Ettlinger Straße zum Markt- platz bzw. zur Baumeisterstraße ergeben sich für die Anlieger in der Südstadt – insbesonde- re die Gewerbetreibenden – zahlreiche Nachteile. Durch die Verzögerungen beim Bau des Tunnelabschnitts zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor Center verschärft sich die Lage wei- ter. Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Inbetriebnahme unterirdischer Südabzweig 1. Gibt es Planungen den unterirdischen Südabzweig ggfs. später in Betrieb zu nehmen als den Tunnel zwischen Durlacher Tor und Mühlburger Tor? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen keine Überlegungen vom vorgesehen Bauablauf abzu- weichen und den Südabzweig erst nach dem Tunnelabschnitt in der Kaiserstraße in Betrieb zu nehmen. 2. Welche Kosten ergeben sich für die Verkehrsbetriebe (Buslinie 10, Tram3, Tram4) durch die weiteren Verzögerungen? Für die Linien TRAM 3 und 4 ergeben sich durch die geänderte Linienführung keine Mehr- bzw. Minderkosten. Für die Buslinie 10 mit der jetzigen Linienführung und Fahrtenangebot fallen rund 720.000 € pro Jahr an. 3. Macht der Verzicht auf den temporären Südabzweig oder den verkürzten Südabzweig bis zur Baumeisterstraße finanziell weiterhin Sinn? Die in der Sitzung des Gemeinderats am 3. Februar 2015 unter TOP 9 aufgezeigten Gründe, auf das verhältnismäßig kurze, aber dennoch baulich und finanziell aufwendige Provisorium zu ver- zichten, haben weiterhin ihre volle Gültigkeit. Ansonsten würde durch die spätere Fertigstellung des Endzustands die von Anliegern und Gewebetreibenden gewünschte und angestrebte Entlas- tung vom Baugeschehen unnötig hinausgeschoben. B. Geschäfte in der Ettlinger Straße 1. Leistet die KASIG Entschädigungen für die Geschäfte in der Ettlinger Straße nur bis zum Ende Baumaßnahmen oder bis zur Inbetriebnahme der Haltestelle Kongresszentrum? Die KASIG wird im Rahmen ihres gewerblichen Entschädigungsmanagements wirtschaftliche Ein- bußen bei den Gewerbetreibenden im rechtlich vertretbaren Umfang kompensieren, solange die- se durch Baumaßnahmen der Kombilösung verursacht sind. Seite 2 2. Werden der Geschäfte in der Ettlinger Straße bei den kommenden Marketingmaßnah- men, insbesondere der sog. Countdown-Strategie, berücksichtigt? Auf Veranlassung oder unter Beteiligung der KASIG sollen in Abstimmung mit den Betroffenen auch künftig Maßnahmen auf dem Gebiet des Kooperations- und Baustellenmarketings zur Un- terstützung der Gewerbetreibenden in der Ettlinger Straße durchgeführt werden. Das Konzept für die Ausgestaltung der sogenannten Countdown-Strategie befindet sich momentan noch im Ab- stimmungsprozess. C. Verlängerung Buslinie 10 1. Den Geschäften und Anwohnern in der Südstadt wurde eine Verlängerung der Buslinie 10 zum Marktplatz, sowie eine Bedienung der Ettlinger Straße in beide Fahrtrichtungen fest zugesagt. Wann kann dies frühestens umgesetzt werden? Hierzu kann zurzeit keine verbindliche Angabe gemacht werden, da dies vom Baufortschritt des Tunnels Karl-Friedrich-Straße abhängig ist. 2. Welche Kosten ergeben sich für die Verkehrsbetriebe durch das zusätzliche Angebot? Die Mehrkosten einer Verlängerung der Buslinie 10 sind abhängig vom Umfang des gefahrenen Angebots. Generell wird davon ausgegangen, dass bei einer Verlängerung und damit durchge- henden Verbindung Hauptbahnhof – Marktplatz und zurück zumindest in Spitzenzeiten eine Taktverdichtung erforderlich ist. Abhängig von den Zeiträumen, in denen eine solche Taktverdich- tung stattfindet, entstehen Mehrkosten (zusätzlich zu den o.g. 720.000 EUR pro Jahr) in Höhe von zwischen 460.000 und 800.000 EUR pro Jahr. 3. Wird es dabei eine Anbindung an die Haltestelle „Rüppurrer Tor“ geben? Gerade bei einer Verlängerung der Buslinie 10 zum Marktplatz macht eine Umwegfahrt über das Rüppurrer Tor keinen Sinn mehr. Zwischen Rüppurrer Tor und der Ettlinger Straße (Haltestelle Volkswohnung) besteht eine Straßenbahnverbindung mit 2 Linien (TRAM 5 und 6). Ein Vorteil der Umwegfahrt über das Rüppurrer Tor wäre nur für Verbindungen von der Bushaltestelle Augarten- straße zum Rüppurrer Tor (und auch nur in diese Richtung!). Für alle anderen Fahrbeziehungen würde ein „Abstecher“ über das Rüppurrer Tor die Fahrt zum bzw. vom Marktplatz nur deutlich verlängern und somit von allen anderen Nutzern als großes Ärgernis empfunden werden. Außer- dem wäre der Einsatz eines zusätzlichen Busses erforderlich um die Umlaufstabilität gewährleisten zu können, dies würde weitere Kosten in Höhe von ca. 350.000 EUR pro Jahr verursachen.

  • Protokoll TOP 29.2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Juni 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 29.2 der Tagesordnung: Südabzweig Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 25. April 2016 Vorlage: 2016/0217 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2016