HSPKA: M1_Kons: Gebührenerhöhung um durchschnittlich 3 % alle zwei Jahre
| Vorlage: | 2016/0199 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 26.04.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 25.04.2016 Vorlage Nr.: 2016/0199 Haushaltsstabilisierungsprozess: M1_Kons: Gebührenerhöhung um durchschnittlich 3 % alle 2 Jahre Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 13 x Die Gebührenerhöhung um 3% alle 2 Jahre wird befristest bis 31.12.2022. Begründung: Da der Haushaltsstabilisierungsprozess den Bürgern als Sparmaßnahme verkauft wurde, ist es nicht akzeptabel, dass der größere Teil des nun „eingesparten“ Geldes gerade nicht durch Einsparungen, sondern durch Steuer- und Gebührenerhöhungen „erwirtschaftet“ wird. Die Belastung der Kinder und Jugendlichen sollte nicht über den jetzt in Frage stehenden Zeit- raum hinaus automatisch ansteigen. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt