HSPKA: M5_OA: Stadttaubenkonzept: Einstellung der Fütterung erst nach Beschluss über Modifizierung des Konzeptes
| Vorlage: | 2016/0188 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.04.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.04.2016 Vorlage Nr.: 2016/0188 Haushaltsstabilisierungsprozess: M5_OA: Stadttaubenkonzept: Einstellung der Fütterung erst nach Beschluss über Modifizierung des Konzeptes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 13 x Der Beschluss über die „Einstellung der Fütterung im Rahmen des Stadttaubenkonzeptes“ wird zurückgestellt, bis die Stadtverwaltung dem Gemeinderat die damit verbundene grund- legende Modifizierung des Stadttaubenkonzeptes im zuständigen Ausschuss vorberaten hat. Ziel des Stadttaubenkonzeptes der Stadt Karlsruhe ist eine tierschutzgerechte und stadtver- trägliche Taubenpopulation. Hierzu werden an Stellen im Stadtgebiet, die von Stadttauben stark frequentiert sind, Taubenschläge eingerichtet. In den Taubenschlägen erhalten die Stadttauben artgerechtes Futter und Nistplätze, so dass die Tauben sich die ganze Nacht so- wie den größten Teil des Tages im Schlag aufhalten. Die dortigen Gelege werden regelmäßig gegen Gipseier ausgetauscht, so dass die Anzahl der Tauben im Stadtgebiet sich deutlich ver- ringert und die umwelthygienischen Risiken für Menschen sinken. Mit der von der Stadtverwaltung im Rahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses vorge- schlagenen Einstellung der Fütterung wird das bestehende Konzept aufgegeben. Die Tauben werden ihre Brutaktivitäten wieder aus den Taubenschlägen heraus verlagern – mit all deren negativen Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft wie Futtersuche und Verschmutzungen in der Innenstadt. unterzeichnet von: Bettina Lisbach