Plan B für Kriegsstraßenumbau - Kombilösung
| Vorlage: | 2016/0183 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.04.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.06.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 15. April 2016 Vorlage Nr.: 2016/0183 Plan B für Kriegsstraßenumbau - Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 29.1 x Von Anfang an stand die Finanzierung des Autotunnels in der Kriegsstraße mit GVFG-Mitteln auf „tö- nernen Beinen“. Der Bundesrechnungshof sieht aktuell eine Förderung nicht gegeben. A. Auch wenn von Anfang die Finanzierung des Autotunnels in der Kriegsstraße mit GVFG- Mitteln auf „tönernen Beinen“ stand. Antwortete die Verwaltung auf unsere Anfragen stets mit größtem Optimismus. Angesichts eines „äußerst kritischen Haushaltes“ kann es ein „Au- gen zu und durch“ nicht mehr geben. Welchen „Plan B“ hat die Verwaltung, sollten die Zu- schüsse durch Bund und Land tatsächlich entfallen? 1. Hat sich der Bundesrechnungshof bis dato auch zum Vorhaben „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ geäußert? 2. Wenn JA – seit wann sind der Verwaltung die Bedenken des Bundesrechnungshofes be- kannt und wie wurde darauf reagiert? B. Die Zuschüsse und Kosten für die Kombilösung laufen nicht 1:1 parallel mit den Bauausgaben. Es muss Zwischen- und Endfinanziert werden. Wenn die gesamte Kombilösung insgesamt ca. 900 Million Euro kosten soll, müssen grob gerechnet noch 100 Millionen Euro für die noch nicht gebaute Infrastruktur und 200 Millionen Euro für die noch nicht gebaute Kriegsstrasse abgesetzt werden. Dies würde bedeuten, dass ca. 600 Millionen Euro bisher verbaut worden sind. Glaubt man den Veröffentlichungen, dann müssten bisher ca. 360 Millionen Euro an Ge- samtzuschüsse geflossen bzw. gebilligt worden sein, was einer Differenz von 240 Millionen Euro entspricht, die nicht gefördert werden. Kann diese Berechnung bestätigt werden? 1. Wenn diese Berechnung nicht stimmt – bitte wir um Offenlegung der aktuellen Kosten- /Fördermittelausgleiches und um Darlegung der nicht förderungsfähigen Gesamtsumme und wie diese beglichen werden soll, dann der vorgesehene Ausgleich über die KVVH nicht mehr gegeben ist? 2. Wurden die Zuschussgeber laufend über Kostensteigerungen informiert? 3. Wurden sämtliche Kosten wie etwa die gestiegenen Entschädigungen bei den standardi- sierten Bewertungen berücksichtigt? 4. Wenn NEIN – werden diese dann aus dem städtischen Haushalt ohne weitere Zuschüsse getragen? Seite 2 C. Worum handelt es sich bei der von OB Mentrup erwähnten „Umsatzsteuerthematik“? 1. Seit wann ist diese bekannt und wie wurde darauf reagiert? 2. Auf wessen Fehler ist die Thematik zurückzuführen? In unserer Anfrage vom 8. August 2015, haben wir u. a. darauf hingewiesen, dass in einem Schreiben des Bundesrechnungshofes, das am 20.Mai 2015 in der "Stuttgarter Zeitung" veröffentlicht wurde, dieser zu der "Einschätzung" kommt, dass die Wirtschaftlichkeit des Kombi- Projektes nicht mehr gegeben sein dürfte. Der Bundesrechnungshof forderte "einen aktualisierten positiven Nachweis der Wirtschaftlichkeit", weil ansonsten "dem Vorhaben die Fördervoraussetzungen entzogen wä- ren". Während sich aktuell an der Haltung des Bundesrechnungshofes nichts geändert hat, zieht die Verwaltung in Sachen Haushaltsstabilisierung die Notbremse und präsentiert der Öffentlichkeit eine „Liste der Grausamkeiten“ bezüglich Gebühren- und Steuererhöhungen sowie Einsparmaßnahmen. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 14.04.2016 Vorlage Nr.: 2016/0183 Verantwortlich: Dez. 1 Plan B für Kriegsstraßenumbau - Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 29.1 x Von Anfang an stand die Finanzierung des Autotunnels in der Kriegsstraße mit GVFG- Mitteln auf „tönernen Beinen“. Der Bundesrechnungshof sieht aktuell eine Förderung nicht gegeben. A. Auch wenn von Anfang die Finanzierung des Autotunnels in der Kriegsstraße mit GVFG-Mitteln auf „tönernen Beinen“ stand, antwortete die Verwaltung auf unsere An- fragen stets mit größtem Optimismus. Angesichts eines „äußerst kritischen Haushal- tes“ kann es ein „Augen zu und durch“ nicht mehr geben. Welchen „Plan B“ hat die Verwaltung, sollten die Zuschüsse durch Bund und Land tatsächlich entfallen? Durch die endgültige Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist das Teilprojekt „Straßen- bahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ Bestandteil des ebenso rechtskräftigen wie recht- mäßigen Zuwendungsbescheids vom 14.01.2013 geworden. Nach Auffassung der KASIG ma- chen bisher keine neuen Erkenntnisse eine Änderung des Bescheids notwendig, sodass die bis- herigen Zusagen durch Bund und Land weiterhin bestehen. 1. Hat sich der Bundesrechnungshof bis dato auch zum Vorhaben „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ geäußert? Im Rahmen seines Prüfauftrags für die Kombilösung hat sich der Bundesrechnungshof auch zum Vorhaben „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ geäußert. 2. Wenn JA – seit wann sind der Verwaltung die Bedenken des Bundesrechnungsho- fes bekannt und wie wurde darauf reagiert? Die KASIG wurde Ende April 2015 durch das Land erstmals über den Prüfauftrag des Bun- desrechnungshofs in Kenntnis gesetzt. Der Aufforderung der Zuwendungsgeber zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen, ist die KASIG in mehreren Schreiben umfas- send nachgekommen. Seite 2 B. Die Zuschüsse und Kosten für die Kombilösung laufen nicht 1:1 parallel mit den Bau- ausgaben. Es muss Zwischen- und Endfinanziert werden. Wenn die gesamte Kombilö- sung insgesamt ca. 900 Million Euro kosten soll, müssen grob gerechnet noch 100 Mil- lionen Euro für die noch nicht gebaute Infrastruktur und 200 Millionen Euro für die noch nicht gebaute Kriegsstraße abgesetzt werden. Dies würde bedeuten, dass ca. 600 Millionen Euro bisher verbaut worden sind. Glaubt man den Veröffentlichungen, dann müssten bisher ca. 360 Millionen Euro an Gesamtzuschüsse geflossen bzw. gebilligt worden sein, was einer Differenz von 240 Millionen Euro entspricht, die nicht geför- dert werden. Kann diese Berechnung bestätigt werden? Die Kostenannahmen in der Systematik des GVFG für die Gesamtbaukosten der Kombilösung liegen im Rahmen der aktuellen Kostenprognose 2020 in einer Höhe von ca. 867,5 Mio. Euro. Darin sind rund 264,0 Mio. als voraussichtlicher Eigenanteil der KASIG veranschlagt. Mit den weiteren nach dem GVFG nicht förderfähigen Kosten für Finanzierung, eigenem Personal und Marketing beläuft sich der gegenwärtig angenommene Eigenanteil auf insgesamt ungefähr 367,1 Mio. Euro. 1. Wenn diese Berechnung nicht stimmt – bitten wir um Offenlegung der aktuellen Kosten-/Fördermittelausgleiches und um Darlegung der nicht förderungsfähigen Gesamtsumme und wie diese beglichen werden soll, wenn der vorgesehene Aus- gleich über die KVVH nicht mehr gegeben ist? Zur Finanzierung des Eigenanteils für die Kombilösung wurde ein langfristiges Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgenommen. Sollte aufgrund sinkender Ertragsla- ge die Finanzierung des Eigenanteils nicht wie vorgesehen vom KVVH-Konzern getragen werden können, wäre ein Ausgleich durch die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin der KVVH GmbH erforderlich. 2. Wurden die Zuschussgeber laufend über Kostensteigerungen informiert? Die Zuschussgeber werden turnusmäßig, z. B. im jährlichen Sachstandbericht oder zu gege- benem Anlass - wie im Fall der Fortschreibung der Standardisierten Bewertung - über die aktuelle Kostenfortschreibung informiert. 3. Wurden sämtliche Kosten wie etwa die gestiegenen Entschädigungen bei den standardisierten Bewertungen berücksichtigt? Bei der Fortschreibung der Standardisierten Bewertung wurden auch die durch das Projekt verursachten Entschädigungsleistungen berücksichtigt. 4. Wenn NEIN – werden diese dann aus dem städtischen Haushalt ohne weitere Zu- schüsse getragen? siehe hierzu Pkt. B.3. Seite 3 C. Worum handelt es sich bei der von OB Mentrup erwähnten „Umsatzsteuerthematik“? Nach gegenwärtigem Verhandlungsstand mit der Finanzverwaltung fällt beim Teilprojekt Kriegs- straße teilweise für den IV-Anteil noch Umsatzsteuer an, die im gegebenen Fall zu einer Erhö- hung der förderfähigen Kosten führt. In der volkswirtschaftlichen Bewertung sind grundsätzlich nur Netto-Investitionen relevant (vgl. auch Bundesverkehrswegeplanung). Die Umsatzsteuer geht deshalb nicht in den Nutzen-Kosten-Quotienten ein. In Standardisierten Bewertungen wird die Umsatzsteuer lediglich nachrichtlich erwähnt. 1. Seit wann ist diese bekannt und wie wurde darauf reagiert? Im Rahmen einer sogenannten verbindlichen Auskunft zur Kombilösung wurde die Auffas- sung der Finanzverwaltung zum umsatzsteuerbehafteten Anteil von Baukosten entgegen der bisher üblichen Verfahrensweise beim Teilprojekt Kriegsstraße erstmals in 2010 thema- tisiert. Zur Klärung des Sachverhalts sind Vertreter der Stadt, der Finanzverwaltung und der KASIG in fortlaufendem Meinungsaustausch. 2. Auf wessen Fehler ist die Thematik zurückzuführen? siehe hierzu Pkt. C.1.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Juni 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 29.1 der Tagesordnung: Plan B für Kriegsstraßenumbau - Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 15. April 2016 Vorlage: 2016/0183 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29.1 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2016