Auswirkungen der Wohngeldreform 2016

Vorlage: 2016/0176
Art: Anfrage
Datum: 14.04.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 31.05.2016

    TOP: 14

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Wohngeldreform
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom 12. April 2016 Vorlage Nr.: 2016/0176 Auswirkungen der Wohngeldreform 2016 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2016 14 1) Wie viele Personen in Karlsruhe werden nach Inkrafttreten der Wohngeldreform Anspruch auf Wohngeldzahlungen haben? Wie viele waren es im Jahre 2015? 2) In welcher Höhe bewegt sich der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch pro Person nach Inkrafttreten der Wohngeldreform in Karlsruhe? Wie hoch war das durchschnittlich bewilligte monatliche Wohngeld im Jahre 2015? 3) Wie viele Alleinerziehenden-, Familien- und Rentner*innen -Haushalte werden voraussichtlich künftig zusätzlich Wohngeld erhalten? Wie viele waren es bislang? 4) Wie viele „aufstockende“ geringverdienende Haushalte sind zwischenzeitlich von bisherigen ergänzenden (kommunalen) ALG II-Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung) zurück in den Bezug staatlichen Wohngelds gewechselt? Wird vom Jobcenter der Stadt Karlsruhe automatisch geprüft, ob sogenannte „Aufstocker“ Anspruch auf Wohngeld haben? Welche Kostenentlastungen haben bzw. werden sich daraus für den städtischen Haushalt er- geben? 5) Welche Anstrengungen unternimmt die Stadtverwaltung Karlsruhe bisher, um Karlsruher Bür- ger*innen über mögliche Ansprüche auf Wohngeld zu informieren? Welche weiteren Maß- nahmen sind hier in Planung? Zum Jahresanfang trat die Wohngeldreform in Kraft. Vor allem Familien und Rentner*innen sollen nach Angaben der Bundesregierung von der Wohngeldreform profitieren. Insgesamt seien bundesweit rund 870.000 Haushalte betroffen, darunter 320.000 Haushalte mit 110.000 Kindern, die erstmalig oder wieder einen Anspruch auf Wohngeldzahlung haben. Ferner 90.000 Haushalte, die bislang aufgrund unzureichenden Wohngeldanspruchs Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Auch 27.000 Alleinerziehenden-Haushalte sollen vom erhöhten Wohngeld profitieren. Die ausbezahlten Wohngeldbeträge werden laut Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit durchschnittlich um 39 % steigen. Auch in Karlsruhe sind Menschen auf Sozialleistungen angewiesen. Studien belegen aber, dass aus unterschiedlichen Gründen oft nur ein Teil der Betroffenen diese Leistungen auch tatsächlich erhält. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Die Stadt Karlsruhe sollte deshalb im Sinne einer proaktiven und fürsorglichen Verwaltung ihre Bür- ger*innen über mögliche Ansprüche auf Wohngeld informieren. Niemand sollte wegen Nichtwissen, Scheu oder gar Scham finanzielle Nachteile erleiden. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Michael Borner Joschua Konrad

  • Stellungnahme TOP 14
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom: 12.04.2016 Vorlage Nr.: 2016/0176 Verantwortlich: Dez. 4 Auswirkungen der Wohngeldreform 2016 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2016 14 x 1. Wie viele Personen in Karlsruhe werden nach Inkrafttreten der Wohngeldreform An- spruch auf Wohngeldzahlungen haben? Wie viele waren es im Jahre 2015? Im Jahr 2015 haben monatlich durchschnittlich 1.576 Haushalte Wohngeld bezogen. Im Monate März 2016 waren dies 1.848 Haushalte. Das sind insgesamt 1,17% aller Haushalte in Karlsruhe. Ende 2015 waren dies insgesamt 3.968 Personen. Im März 2016 ist die Anzahl auf 4.256 gestie- gen. Wie viele Personen darüber hinaus tatsächlich einen Anspruch auf Wohngeld haben und diesen aber nicht geltend machen kann nicht beurteilt werden. 2. In welcher Höhe bewegt sich der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch pro Person nach Inkrafttreten der Wohngeldreform in Karlsruhe? Wie hoch war das durchschnittlich bewilligte monatliche Wohngeld im Jahre 2015? Pro Person betrug das durchschnittliche monatliche Wohngeld: Dezember 2015 56 € März 2016 102 € Pro Haushalt betrug das durchschnittliche monatliche Wohngeld: Dezember 2015 120 € März 2016 212 € 3. Wie viele Alleinerziehenden-, Familien- und Rentner*innen -Haushalte werden voraussichtlich künftig zusätzlich Wohngeld erhalten? Wie viele waren es bislang? Die Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine Aussage ist deshalb nicht möglich. Seite 2 4. Wie viele „aufstockende“ geringverdienende Haushalte sind zwischenzeitlich von bishe- rigen ergänzenden (kommunalen) ALG II-Leistungen (Kosten der Unterkunft und Hei- zung) zurück in den Bezug staatlichen Wohngelds gewechselt? Wird vom Jobcenter der Stadt Karlsruhe automatisch geprüft, ob sogenannte „Auf- stocker“ Anspruch auf Wohngeld haben? Welche Kostenentlastungen haben bzw. werden sich daraus für den städtischen Haus- halt ergeben? Im Jobcenter Stadt Karlsruhe konnten aus anfänglich identifizierten potentiellen Wechselfällen von circa 380 Fällen lediglich 90 Fälle (Januar bis April 2016) aus dem Arbeitslosengeld II–Bezug in den Wohngeldbezug wechseln. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat die gesetzliche Verpflichtung vorrangige Sozialleistungsansprü- che zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass die Anspruchsberechtigten diese Sozialleistung auch beantragen. So wurde bereits im Vorfeld mit der Wohngeldstelle der Stadt Karlsruhe ein Verfah- ren zum Übergang der Sozialleistungsfälle abgestimmt und durchgeführt. Danach ergibt sich eine Kostenentlastung für den städtischen Haushalt wie folgt: Fälle durchschnittliche mit SGB II Leistun- gen pro Fall abzüglich Bundeser- stattung KdU 30,4 % Differenzbetrag pro Fall Jahresersparnis 90 4.066,00 € 1.236,06 € 2.829,94 € 254.694,24 € 5. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadtverwaltung Karlsruhe bisher, um Karlsruher Bürger*innen über mögliche Ansprüche auf Wohngeld zu informieren? Wel- che weiteren Maßnahmen sind hier in Planung? Ab Oktober 2015 wurde bei Ablehnungsbescheiden ein Zusatztext eingefügt indem auf die Wohngeldreform und einen möglichen neuen Wohngeldanspruch hingewiesen wurde. Im Januar 2016 wurde sowohl im Kundenmagazin der Volkswohnung als auch im Kurier aus- führlich auf die Wohngeldreform sowie die Kontaktdaten der Wohngeldstelle hingewiesen. Ein Flyer der Bundesregierung zum Thema Wohngeldreform 2016 liegt an verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung aus.

  • Protokoll TOP 14
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 24. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 31. Mai 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 14 der Tagesordnung: Auswirkungen der Wohngeldreform 2016 Anfrage der Stadträtinnen und Stadträte Dr. Ute Leidig, Michael Borner und Joschua Konrad (GRÜNE) vom 12. April 2016 Vorlage: 2016/0176 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juni 2016