Nachhaltige Essensversorgung bei der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2016/0170
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.04.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2016

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anlage - Bericht Bio-Essen
    Extrahierter Text

    1 Nachhaltige Essensversorgung bei der Stadt Karlsruhe Konzept zum weiteren Vorgehen 2 1. Gemeinderats-Auftrag: Mit dem Gemeinderats-Antrag „Mehr Bio-Essen in Karlsruhe“ vom 23. September 2014 wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts beauftragt, das darlegt wie bei der Außer-Haus-Verpflegung in städtischer Regie ein 25%iger Anteil an biologisch erzeugten sowie weitere Anteile an regional produzierten und saisonalen Lebensmitteln eingeführt werden können. 1.1. Der Gemeinderats-Auftrag umfasst folgende Einzelaspekte: a) Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein ämterübergreifendes Konzept aller mit der Zubereitung von Essen befassten Stellen der Stadt Karlsruhe vor. Im Konzept wird dargestellt, wie der Anteil an biologischen, regionalen und saisonalen Lebensmitteln in den zubereiteten Essen schrittweise erhöht werden kann. b) Das Konzept wird in einer Projektstruktur erarbeitet mit dem Ziel, den Anteil der bei der Essenszubereitung verwendeten biologisch produzierten Lebensmittel in einem ersten Schritt auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen. c) Im Rahmen des Konzepts wird dargestellt, ob und in welchem Umfang die bisher dafür zur Verfügung gestellten Budgets ausreichend sind bzw. welches Budget zukünftig für welchen Bereich notwendig ist. 1.2. Weitere Gemeinderatsvorgänge zur Außer-Haus-Verpflegung: Die Gemeinderats-Anfrage vom 16. Dezember 2014 zu „Qualitätsstandards bei der Kita- und Schulverpflegung“ sowie der Antrag vom 30. Juni 2015 „Umsetzung und Ausweitung des EU-Schulfrucht- und Schulgemüseprogramms an Karlsruher Kindertagesstätten und Schulen“ zielen in eine vergleichbare Richtung: Die Stärkung der Qualität der Außer-Haus-Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Die Stellungnahmen der Verwaltung nahmen jeweils Bezug auf das in Erarbeitung befindliche Konzept. 2. Allgemeines: 2.1. Außer-Haus-Verpflegung nimmt zu: Im Zuge der sich ändernden Lebensgewohnheiten, Tagesabläufe und der Berufstätigkeit beider Elternteile haben auch die Essgewohnheiten in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren. Mittagessen in Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen, Horten oder Kantinen, „Essen auf Rädern“ oder der Mitnehm-Imbiss und der To-Go-Kaffee sind feste Bestandteile der Nahrungsaufnahme geworden. Inzwischen werden ungefähr 40 % aller Mahlzeiten außer Haus verzehrt. 2.2. Qualität in der Außer-Haus-Verpflegung: Essensangebote in der Kita und Schule können lebenslang das Essverhalten der Menschen prägen. Aus diesem Grund steht die Qualität der Außer-Haus- Verpflegung stark im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Im Jahr 2014 nahm 3 eine Bertelsmann-Studie die Ernährung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) kritisch unter die Lupe und stellte fest, dass Kinder zu viel Fleisch, zu wenig Obst und Gemüse angeboten bekommen und das Essen allgemein den Bedürfnissen des kindlichen und jugendlichen Körpers nicht gerecht wird. 1 Auch für Erwachsene sollte das Essen nicht nur schmackhaft, sondern auch gesund sein. Rund 20 % der Berufstätigen essen in der Kantine. Das Essen in Krankenhaus und Pflege gehört zur Grundversorgung und sollte auch die krankheitsbedingten Spezifitäten, beispielsweise Allergien, mit berücksichtigen. Die Qualität des Essens in Pflegeeinrichtungen könnte im Übrigen zukünftiges Entscheidungskriterium für potenzielle Kundinnen und Kunden werden. 2.3. Bio ist Qualität: Bio-Essen – also Speisen mit Zutaten aus biologischer Erzeugung mit dem Bio- Siegel der EU oder anerkannter Anbauverbände wie demeter, Bioland, Naturland oder ecovin - hat einen guten Ruf in der Gesellschaft. Viele Menschen nehmen Bio-Lebensmittel als geschmackvoller wahr. Tatsächlich ist dies mit längeren Wachstums- und Reifezeiten begründbar und der sich daraus ableitenden stärkeren Entwicklung von geschmacksgebenden Inhaltsstoffen. Bio-Lebensmittel tragen überdies in vielfältiger Weise zum Umweltschutz bei, beispielsweise durch den Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Neben geschmacklichen und umweltschützenden Vorteilen sind sie auch gesünder. Bio-Lebensmittel weisen höhere Gehalte an wertgebenden und deutlich niedrigere Werte an unerwünschten Inhaltsstoffen auf (siehe nachfolgende Tabellen). Geringere Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse (Ökomonitoring des MLR Baden-Württemberg 2013) Höherer Gehalt an einigen Antioxidantien, Cadmium und anderen Schadstoffen (Prof. Leipert, Studie der Universität Newcastle, 2014) 1 :Is(s)t KiTa gut? KiTa-Verpflegung in Deutschland, Status quo und Handlungsbedarfe. Bertelsmann Stiftung 2014 4 2.4. Methodik in anderen Städten: Aktuell haben in Deutschland 15 Städte und Gemeinden bereits Bio-Anteile bei den Außer-Haus-Verpflegungen in der jeweiligen kommunalen Regie. Dabei schwanken sowohl die prozentualen Werte wie auch die beteiligten Stellen stark (siehe Grafik). In der Regel werden aber mindestens Kitas und Schulen beteiligt. Quelle: Stadt Karlsruhe 2014 Besonders wichtig ist einigen Kommunen in der Regel auch die Förderung der regionalen Landwirtschaft und ihrer Produkte. Dies geschieht aber meist nicht über Leistungsvereinbarungen bei den Ausschreibungen, sondern mittels flankierender Kampagnen. (Stuttgart, Freiburg, München). Das Landratsamt Karlsruhe hat bei der Neuausschreibung der Kantine an zentraler Stelle die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten zusammen mit einem inklusiven Personalkonzept vorgegeben. Für die Städte mit Bio-Anteilen bei der kommunalen Außer-Haus-Verpflegung liegt in der Regel ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats zugrunde. Dort ist auch der Umgang mit Mehrkosten geregelt. So haben etliche Städte die kommunalen Budgets für Essen, beispielsweise für Kitas, erhöht, um höhere Preise für Bio-Lebensmittel, Beratungs- und Zertifizierungskosten abzufangen und nicht an die Eltern weiter geben zu müssen. Die Stadt Pforzheim hat beispielsweise per Gemeinderatsbeschluss den Anteil der Kommune für Essen pro Kind in Kitas von 1,20 auf 1,50 € erhöht. Alle Kommunen mit einem Bio-Anteil bei ihrer Außer-Haus-Verpflegung wollen darüber hinaus mit Öffentlichkeitskampagnen wie „Bio in Heidelberg“ ihre Vorbildfunktion verdeutlichen und die Menschen der Stadt für das Thema sensibilisieren sowie Handel, Gastronomie und Verkauf zum Mitmachen motivieren. Diese Kommunen haben sich zur Vernetzung zum Bio-Städte-Netzwerk zusammen geschlossen, dies sind beispielsweise Freiburg, Nürnberg, Heidelberg, Augsburg, München, Bremen. 5 2.5. Erläuterung und Vorgehensweise: Die „Außer-Haus-Verpflegung“ umfasst Mittagessen, Imbisse, Snacks und alle Arten von Getränken, die beispielsweise in Kita, Hort, Schule, Kantine oder im Restaurant eines städtischen Schwimmbads konsumiert werden. Eine Umstellung auf 25% Bio-Anteile, auf saisonale und regionale Produkte betrifft damit auch alle diese Teile der Außer-Haus-Verpflegung. Die Begrifflichkeiten „Bio“, „regional“ und „saisonal“ sind nachfolgend erläutert und es werden rechtlich abgesicherte Textbausteine für Ausschreibungen und Vergaben genannt. 2.5.1. Bio: Grundsätzliches: Mindestens 25 % der verwendeten Lebensmittel müssen aus ökologischer Erzeugung entsprechend der EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 2 stammen. Der Prozentsatz bezieht sich dabei auf das Warenvolumen (kg oder Liter) gemessen am Wareneinsatz eines Monats. Diese Lebensmittel müssen mit dem EU-Bio- Zeichen oder dem national Label für ökologischen Anbau gekennzeichnet sein. Bio-Bescheinigung für Anbieter: Jeder Unternehmer, der Speisen mit Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung gemäß dieser EG-Öko-Verordnung erzeugt oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen seine Tätigkeit den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats zu melden und sein Unternehmen dem Kontrollsystem nach Artikel 27 der EG-Öko-Verordnung zu unterstellen. Für den Raum Karlsruhe ist die zuständige Behörde das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 3, 76247 Karlsruhe, Telefon: 0721 926-0, Telefax: 0721 926-6211, E- Mail: poststelle@rpk.bwl.de (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/ Landwirtschaft/Seiten/Oekolanbau.aspx). Der Anbieter schließt darauf hin einen privatrechtlichen, kostenpflichtigen Kontrollvertrag mit einer der zugelassenen Kontrollstellen ab (Liste herunterladbar unter obiger Adresse). Nach der Prüfung erhält er anschließend die Bio-Bescheinigung durch die Behörde. Sie berechtigt ihn zur Deklaration der Lebensmittel beziehungsweise Speisen in Bio-Qualität. Ausgenommen von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht sind Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen das Essensangebot frisch vor Ort zubereitet wird. Einzelzutaten in Bio-Qualität: Werden einzelne Zutaten eines ansonsten herkömmlichen Menüs oder einer Speise in Bio-Qualität deklariert, muss der Anbieter nur diese dem Kontrollverfahren unterwerfen. Beispiele: „Wir verwenden ausschließlich Bio- Milch“ oder „Unsere Blattsalate stammen immer aus ökologischer Erzeugung“. Aktionstage, Bio-Tag („Eventgastronomie“): 2 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, Amtsblatt der Europäischen Union L 189/1, 20.07.2007 6 Der Anbieter, der Bio-Speisen für einzelne Tage in Bio-Qualität anbieten will, muss sich hierfür vorab bei der Kontrollbehörde anmelden und der Kontrolle unterwerfen. Die Kontrolle gestaltet sich dabei sehr aufwändig, da der Anbieter in der Lage sein muss, plausibel die Trennung von konventioneller und Bio- Zubereitung darzustellen. Möglicherweise müssen stichprobenartige Kontrollen an den Event-Tagen durchgeführt werden. Die Kosten hierfür sind vom Anbieter zu tragen. Eine Bezeichnung von Aktionstagen als „Bio-Tag“ darf erst nach Ausstellung der Bio-Bescheinigung erfolgen. Literatur: „Mit einfachen Schritten zur Bio-Zertifizierung. Der neue Leitfaden für Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie“. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bonn, 2015. (zum kostenlosen Herunterladen: https://www.oekolandbau.de/fileadmin/redaktion/bestellformular/pdf/ broschuere_biozertifikat_final_web-1.pdf, als Broschüre erhältlich bei Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe. de) Textbaustein für das Leistungsverzeichnis: Mindestens 25 % der Lebensmittel müssen aus ökologischer Erzeugung entsprechend der EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 stammen. Der Prozentsatz bezieht sich dabei auf das Warenvolumen (kg oder Liter) gemessen am Wareneinsatz eines Monats. Diese Lebensmittel müssen mit dem EU-Bio-Zeichen oder dem national Label für ökologischen Anbau gekennzeichnet sein. Der Anbieter verpflichtet sich, vor dem Inverkehrbringen der Waren und Speisen, seine Tätigkeit entsprechend der EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu melden und sich einem Kontrollverfahren zu unterziehen. Will der Anbieter nur einen Teil seiner Speisen, Lebensmittel oder Zutaten in Bio- Qualität anbieten, darf er diejenigen Bio-Lebensmittel und Bio-Speisen als „Bio“ bezeichnen, für die er von der Kontrollstelle eine Bio-Bescheinigung erhalten hat. Will er Bio-Speisen an einzelnen Tagen anbieten („Bio-Tag“), muss er dies ebenfalls vorab der Kontrollbehörde melden und sich dem Kontrollverfahren unterwerfen. Die entsprechende Bio-Bescheinigung ist vorzuweisen. Eine Überschreitung des Mindestanteils von 25% wird durch Punkte bewertet. Folgende Staffelung ist vorgegeben: (wird von Vergabestelle erarbeitet). Beispielsweise: 25 % Bio-Anteil: 0 Punkte je 10 % mehr: je 1 Punkt 100 % Bio-Anteil: 8 Punkte 7 2.5.2. regional: Unter dem Begriff „regional“ sind die Produktions- oder Anbauflächen von Speisen oder Lebensmitteln zu verstehen, nicht der Ort des Anbieters. Beispiele sind etwa Spargel, Apfelsaft aus heimischen Streuobstwiesen oder Maultaschen. Eine Ausschreibung für „in der Region erzeugte Produkte“ ist nicht zulässig, da es sich hierbei um eine Diskriminierung handelt. In der EU herrscht der freie Warenverkehr; eine Diskriminierung überregionaler oder ausländischer Waren oder Lieferanten bei Vergabeverfahren ist unzulässig. Auch gibt es keine feste Definition, was beim Transport unter „regional“ zu verstehen ist. Will man den Aspekt der CO 2 -Einsparung berücksichtigen, kann dies vergaberechtlich korrekt geschehen, indem in der Leistungsbeschreibung eine schnelle Reaktionszeit des Lieferanten gefordert wird oder eine kurze maximale Warmhaltezeit der fertigen Speisen. Der vorgeschlagenen Textbaustein kann nicht als Zuschlags- oder Wertungskriterium verwendet werden: Textbaustein für das Leistungsverzeichnis: Es sind regelmäßig regional typische Speisen und Gerichte anzubieten. Schwerpunktmäßig sollen regionale und saisonale Produkte verwendet werden. Eine Warmhaltezeit der fertigen Speisen von maximal drei Stunden darf nicht überschritten werden. 2.5.3. saisonal: Es gibt gute Gründe, saisonale Lebensmittel und Speisen zu bevorzugen. So sind die Produkte der Saison in der Regel preisgünstig, auch vollreifer und damit geschmackvoller. Eine Orientierung hinsichtlich saisonal erzeugter Produkte ist außerdem sinnvoll, wenn in pädagogischer Hinsicht der Sinn für Jahreszeiten und jahreszeitliche Abläufe vermittelt werden soll. Problematisch ist dabei eine mögliche Diskriminierung von Lieferanten ebenso wie die schwierige zeitliche Festlegung des Begriffs „saisonal“, beispielsweise bei Speisen aus verschiedenen Zutaten. Daher wird von einer verbindlichen Festlegung „saisonale Speisen“ im Leistungsverzeichnis abgeraten auch hier kann der vorgeschlagene Textbaustein nicht als Zuschlags- oder Wertungskriterium Verwendung finden: Textbaustein für das Leistungsverzeichnis: Schwerpunktmäßig sollen regionale und saisonale Produkte verwendet werden. 2.5.4. Gesundheitliche Aspekte: Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung DGE hat Qualitätsstandards für die Außer-Haus-Verpflegung in Kitas, Schulen, in Krankenhäusern, Betrieben, Rehabilitationskliniken, stationären Senioreneinrichtungen und Essen auf Rädern entwickelt (https://www.dge.de/gv/dge-qualitaetsstandards/). Diese Standards 8 sind praxisorientiert formuliert und berücksichtigen moderne gesundheitliche Aspekte. Sie eignen sich gut für die Aufnahme in die Leistungsverzeichnisse. Auch die Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Karlsruhe enthalten Aussagen zu den gesundheitlichen Aspekten von Essen für Kitas und Schulen und empfehlen, sich an diesen Qualitätsstandards zu orientieren. Unter „gesundem“ Essen verstehen die modernen Ernährungswissenschaften große Anteile an Obst und Gemüse – und davon wiederum vieles als Rohkost – und kleine Anteile an Fleisch, Fetten oder kohlehydratreichen Soßen und Sättigungsbeilagen. Der Anteil an Fisch sollte ebenfalls erhöht, der von Wurstwaren dagegen verringert werden. „Gesund“ umfasst noch weitere Aspekte, die zum Themenbereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung gehören: Essen in der Kantine soll leicht, bekömmlich, abwechslungsreich und schmackhaft sein. Es kann dazu beitragen, dass arbeitende Menschen gern und regelmäßig in die Kantine gehen, Neues beispielsweise an jahreszeitlichen Aktionstagen ausprobieren und Kantinenessen weiter empfehlen. Indem die Stadt Karlsruhe eine solche Ernährung fördert, leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten. Gesundheitliche Aspekte ergänzen die Kriterien „Bio“, „regional“ oder „saisonal“. Es ist daher sinnvoll, dieses Thema bei einer Neukonzeption von Ausschreibungen und Vergaben von Essen mit zu berücksichtigen. Textbaustein für das Leistungsverzeichnis: Die Speisen müssen den Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung DGE für die Außer-Haus-Verpflegung (für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, stationäre Senioreneinrichtungen, Betriebe, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken) entsprechen. 3. Ist-Situation bei Dienststellen, Gesellschaften und sonstigen städtischen Institutionen sowie Potenziale zur Umstellung: Recherchen bei den verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften haben eine Vielfalt von Akteuren und Verfahren ergeben, die Essen ausgeben. Zusammenfassend kann in Bezug auf die Qualität allgemein festgehalten werden, dass bereits heute in der Regel viel Wert auf frische, gesunde und abwechslungsreiche Kost gelegt wird. Dies ist teilweise auch bereits in Leistungsverzeichnissen festgelegt, wenn Essen über Caterer in Auftrag gegeben wird. Bio-Ware wird dabei selten verwendet und mit hohen Kosten begründet. Regionale Ware ist häufiger auf den Tischen von Mensen oder Kantinen, ebenfalls saisonale Produkte und Gerichte. 9 3.1. Ist-Stand bei Dienststellen mit großen Essensmengen und Potenziale zur Umstellung: Dienststellen mit großen Essensmengen Ist-Stand Bio-, regionale und saisonale Anteile, DGE- Qualitätsstandard Potenzial zur Einführung von 25% Bio-Anteil, regionalen und saisonalen Anteilen und dem DGE- Qualitätsstandard: Kantine, Sitzungen und Empfänge im Rathaus (über Hauptamt, derzeit ausgelagert): Bio: geringe Anteile regional / saisonal: geringe Anteile DGE: nein Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Schulen in kommunaler Trägerschaft (Schul- und Sportamt): Bio: optional 10 % bei Kostenneutralität regional / saisonal: regelmäßige regional typische Speisen und Gerichte, schwerpunktmäßig saisonale Produkte DGE: ja Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Horte und Kitas in kommunaler Trägerschaft (Sozial- und Jugendbehörde: Bio: teilweise 20 - 100 % regional / saisonal: unterschiedliche Anteile DGE: nein Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Die Essen in Schulen und Kitas stellen mengenmäßig mit rund 3.500 Essen pro Schul- oder Kita-Tag einen Großteil der Außer-Haus-Verpflegung in Karlsruhe dar. Eine gesunde und nachhaltige Ernährung der Kinder und Jugendlichen ist eine Zukunftsinvestition und hat große Öffentlichkeitswirksamkeit. Der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wird bereits bei den Ausschreibungen für die Essen an Schulen vorgegeben. In Kitas werden diese Vorgaben bisher nicht gemacht. Daher hätte eine Umstellung der Essen in Kitas und Schulen auf den Qualitätsstandard der DGE und Bio-Anteile und somit auf gesunde und nachhaltige Ernährung höchste Priorität. Die Kantine im Rathaus ist derzeit ausgelagert und wird umfassend saniert, die Beschäftigten können bis Sommer 2017 auf die Kantine der Postbank ausweichen. Die Wiedereröffnung ist mit einem neuen Konzept verbunden, das eine Gästezahl von 300 + x pro Kantinentag anstrebt. Die städtische Kantine im Rathaus erreicht pro Arbeitstag also ebenfalls eine große Menge an Beschäftigten der Stadtverwaltung und stellt direkt und indirekt eine gute öffentliche Wahrnehmung dar. Alle drei hierfür zuständigen Dienststellen setzen zum jetzigen Zeitpunkt bereits Bio-Lebensmittel, regionale sowie saisonale Produkte ein. Sie verwenden teilweise Leistungsbeschreibungen, die dies festlegen und haben Erfahrungen mit den Produkten, Lieferanten, Caterern und Speiseplänen. Das Schul- und Sportamt hat die Standards im Leistungsverzeichnis bei Ausschreibungen bereits enthalten, den Anteil an Bio-Lebensmitteln allerdings 10 unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität. Vermutete Mehrkosten sowie rechtliche Unklarheiten haben diese wie auch andere Dienststellen bisher daran gehindert, weiter gehend die Begriffe „Bio“, „regional“, „saisonal“ oder „DGE-Qualitätsstandard“ in ihre Außer-Haus-Verpflegung aufzunehmen. 3.2. Weitere Stellen mit Potenzialen für eine Umstellung: Weitere Dienststellen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe bieten Außer- Haus-Verpflegung an, allerdings mit einem deutlich geringeren Volumen, beispielsweise:  Kantine für Beschäftigte im Zoo  Kantine des Amts für Abfallwirtschaft  Kantine für Beschäftigte der Stadtwerke Karlsruhe  Kantinen für Patientinnen und Patienten sowie für Beschäftigte des Städtischen Klinikums Karlsruhe  Kantine für Beschäftigte der Verkehrsbetriebe Karlsruhe  Verpflegung und Empfänge der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH  Verpflegung in Horten, Kitas und bei Freizeiten des Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V.  Mensa des Seniorenheims und des Jugendheims der Heimstiftung Karlsruhe  Mensa in der Karl-Friedrich-Leopold-und Sophienstiftung  Restaurants im Zoologischen Garten  Restaurant im Hofgut Maxau  Restaurant auf dem Fährgastschiff  Veranstaltungen der Event GmbH Einige dieser Stellen verwenden Bio-Lebensmittel in geringerem Umfang, ebenso regionale und saisonale Produkte. Die Mehrheit der aufgelisteten Stellen hat aber keine Erfahrung mit diesen Qualitätsanforderungen. Stolpersteine befürchtet man in den zu erwartenden Mehrkosten, die nicht an die Kundschaft weiter gegeben werden können, sowie mangelndes Interesse der Kundinnen und Kunden. Beispiele hierfür sind die Patientenverpflegung des Städtischen Klinikums Karlsruhe oder die Verpflegung des Seniorenheims der Heimstiftung. Einige Stellen können aber als besonders relevant in der öffentlichen Wahrnehmung eingestuft werden, so zum Beispiel das Hofgut Maxau, die Gaststätten im Zoo, das Fahrgastschiff, die Gaststätten und Kioske in Sportstätten und Bädern. Neben den Schulen, Kantinen und Kindertageseinrichtungen würden sich diese Stellen gut als Botschafter eignen, um den Willen der Stadt Karlsruhe für eine gesunde und umweltbewusste Außer-Haus-Verpflegung in die Öffentlichkeit zu transportieren. 4. Finanzielle Auswirkungen: Erfahrungen anderer Städte und eigene Recherchen durch die Praxisbegleitung Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg lassen Preissteigerungen der Mahlzeiten von 0,03 – 0,20 € bei der Einführung eines 25%igen Bio-Anteils erwarten. Demgegenüber sind regional erzeugte und saisonal angebotene Lebensmittel nicht teurer, sondern oft sogar preiswerter als exotische oder außerhalb der Saison 11 eingekaufte Waren. Die Einhaltung des Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wirkt sich ebenfalls nicht primär kostensteigernd aus, da hierfür keine teureren Lebensmittel erforderlich wären. Ein Mittagessen für Heranwachsende kostet die betroffenen Eltern bislang zwischen 3,05 € in Kitas, Grund,- Werkreal- und Realschulen und 3,50 € in Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Schul- und Sportamt, 2013, Sozial- und Jugendbehörde, 2015), in einem städtischen Schülerhort sind es 3,60 €. Hinzu kommen ein Imbiss in Kitas für ganztagsbetreute Kinder und Getränke in diesen Einrichtungen. 4.1.1. Finanzielle Mehraufwendungen durch höhere Lebensmittelpreise: Lebensmittel in Bio-Qualität sind in der Regel teurer als konventionelle Vergleichsprodukte. Dabei sind zahlreiche Lebensmittel wie Pasta, Milchprodukte, teilweise auch Gemüse und Obst nur unwesentlich teurer, während etwa bei Fleisch, Wurstwaren oder Fisch große Preisdifferenzen zwischen „Bio“ und herkömmlicher Ware bestehen. Preisermittlungen von a ́verdis für die Stadt München haben ergeben, dass eine Essensportion mit Fleisch in Bio-Qualität Mehrkosten von 0,43 € verursacht. 3 Nach Angaben des Informationsportals oekolandbau.de 4 sind bei Fleisch- und Wurstwaren sogar Mehrkosten von bis zu 100 Prozent einzukalkulieren. Diese Preissteigerungen lassen sich nur verringern oder vermeiden durch eine angepasste Menüplanung mit weniger und kleineren Fleisch,- Wurst oder Fischportionen. Beispiel Stuttgart: 5 3 Bewertung der Preisgestaltung von Lebensmitteln unterschiedlicher Qualitätsstandards im Rahmen der Cook&Chill- Verpflegung, erstellt für die Landeshauptstadt München, a ́verdis 2012 4 https://www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebswirtschaft/preise-fuer- biolebensmittel/ 5 Projekt „bio-logisch! – nachhaltige Essensversorgung (biologisch, regional, saisonal) bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Oktober 2013 12 Ein anderes Preisbeispiel von fit-kid 6 zeigt, dass eine Portion „Spagetti mit Gemüsesoße“ in 100%-Bio-Qualität 0,42 € gegenüber 0,31 € mit konventionellen Lebensmitteln kostet, der Essenspreis sich also um 0,11 € pro Portion erhöht. Werden nur die Pasta in Bio-Qualität angeboten, kostet eine Portion 0,34 € und ist damit um 0,03 € teurer als die Portion mit konventioneller Ware. Die Pasta machen dabei 26 % der Menge des Gerichts aus. Diese letztgenannten Berechnungen liegen auch dem Konzept der Stadt Stuttgart zur Einführung von Bio-, regionalem und saisonalen Essen aus dem Jahr 2013 zugrunde. Kalkulationen der Praxisbegleitung Kita- und Schulverpflegung Baden- Württemberg im Auftrag der Stadt Karlsruhe ergeben bei einer Mischkalkulation (Fleisch, Gemüse, Sättigungsbeilage) im Durchschnitt Mehrkosten von 0,09 – 0,14 € pro Portion Mittagessen mit 25% Bio-Anteil. Die Mehrkosten begründen sich dabei auf den Wareneinsatz, also die höheren Preise der Lebensmittel in Bio-Qualität. Diese dargestellte geringfügige Essenspreiserhöhung gelingt diesen Berechnungen zufolge nur dann, wenn flankierende Maßnahmen wie Speiseplanumgestaltung ergriffen werden, beispielsweise, wenn die Fleisch- oder Fischportionen geringer ausfallen oder weniger häufig auf dem Speiseplan stehen. Dies lässt sich für Kita- oder Schulessen möglicherweise problemlos umsetzen, nicht aber für den Bereich des Kantinenessens. Im Kantinenbereich lassen sich größere Preissteigerungen nur reduzieren, wenn der Bio-Anteil auf die preisgünstigen Essensbestandteile wie die Sättigungsbeilagen beschränkt bleibt. Werden die Bio-Anteile über 25 % hinaus weiter erhöht, erhöhen sich damit auch die durch den Wareneinsatz begründeten Kosten in linearer Weise. Wird der Menüplan unverändert beibehalten und beispielsweise Fleisch oder Fisch in Bio-Qualität und großen Portionen und Häufigkeiten verwendet, dann können die Preise sogar deutlich stärker steigen. Eine Fachberatung ist dann sehr hilfreich und eine Menüplanung notwendig. Unter Berücksichtigung dieser Berechnungen und Aussagen geht die Verwaltung von Mehrkosten von ca. 0,20 € pro Mittagessen in Karlsruhe aus. Essensausgaben im Jahr 2015: Schul- und Sportamt: 2.400 Essen/Tag = 480.000 Essen pro Jahr Sozial- und Jugendbehörde: 700 Essen/Tag = 140.000 Essen pro Jahr Sozial- und Jugendbehörde: 1.700 Essen/Tag = 340.000 Essen pro Jahr Hauptamt: 250 Essen/Tag (5Tage x 50 Wochen) = 50.000 Essen pro Jahr Gesamtzahl für Essensausgaben = 1.010.000 Essen pro Jahr 6 http://www.fitkid-aktion.de/qualitaetsstandard/haeufige-fragen.html 13 Sollten die Kosten nicht auf die Essenspreise – und damit auf die Nutzerinnen und Nutzer - umgelegt, sondern von der Stadt übernommen werden, so entstehen bei der Umsetzung eines 25%igen Bio-Anteils für städtische Schulen, Kitas, Horte und Kantine Mehrkosten in Höhe von ca. 200.000 € pro Jahr. Diese Kosten berücksichtigen den Wareneinsatz. Weitere Kosten kommen hinzu für flankierende Maßnahmen: 4.1.2. Finanzielle Mehraufwendungen durch die Zertifizierung: Die Kontrolle und Bio-Zertifizierung der Essensausgabestellen und Caterer durch Prüfinstitute im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist kostenpflichtig. Diese Kosten sind vom Kantinenbetreiber, Caterer oder der Küche zu tragen und fallen beispielsweise bei stadteigenen Küchen an. Kosten hierfür liegen pro Stelle zwischen 500 und 1.000 € pro Jahr. 4.1.3. Finanzielle Mehraufwendungen durch eine beratende Fachkraft im Rahmen der Praxisbegleitung: Die Umstellung auf Bio-Anteile, regionale und saisonale Produkte sowie den DGE-Qualitätsstandard wird sinnvollerweise begleitet von einer externen Fachkraft, beispielsweise durch eine Praxisbegleiterin der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg. Hierfür entstehen Kosten von circa 5.000 € bis 10.000 € für die Umstellungsphase. 4.1.4. Finanzielle Mehraufwendungen durch Öffentlichkeitskampagnen: Um eine möglichst große Akzeptanz in der Karlsruher Bevölkerung von Beginn an zu erzielen, würde eine Motivationskampagne erforderlich mit gezielten Aktionen in den beteiligten Kantinen, Kitas, Horten oder Schulen sowie an weiteren geeigneten Stellen im öffentlichen Raum. Ziel wäre es, Eltern, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und die gesamte Karlsruher Bevölkerung von den Vorteilen gesunder und umweltbewusster Ernährung zu überzeugen. Als Partner vorstellbar sind beispielsweise das „Junior Slow Mobil“, Slow Food Karlsruhe, Tischlein deck Dich e.V., das Ernährungszentrum Mitterer Oberrhein oder Krankenkassen. Hierfür entstehen Kosten von circa 30.000 € pro Kampagnenjahr. 5. Beitritt zum Bio-Städte-Netzwerk: Seit 2012 vernetzen sich Städte unter der Koordination von Nürnberg auf kommunaler Ebene zum Bio-Städte-Netzwerk. 15 Städte und Gemeinden sind als Gründungsmitglied aktiv, darunter Heidelberg, Freiburg, München oder Augsburg. Die Mitgliedschaft für Kommunen ist kostenlos, knüpft sich aber an einen Gemeinderatsbeschluss zur Förderung der Bio-Branche im Bereich der kommunalen Möglichkeiten und selbst definierter Ziele. Sofern der Gemeinderat die Einführung eines Bio-Anteils bei der Außer-Haus- Versorgung befürwortet, ist ein Beitritt Karlsruhes zum Bio-Städte-Netzwerk zur Vernetzung und zum Informationsaustausch sinnvoll. Hierfür würden die Gremien des Gemeinderats eingebunden.

  • Nachhaltige Essensversorgung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0170 17 öffentlich Dez. 5 Nachhaltige Essensversorgung bei der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.04.2016 4 Vorberaten Gemeinderat 26.04.2016 17 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Bericht legt dar, dass ein 25%iger Bio-Anteil sowie der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in einem ersten Schritt bei der Außer-Haus-Versorgung für die Schulen, städtischen Kitas und Horte sowie für die Kantinen des Hauptamts prinzipiell möglich ist. Die Kriterien könnten in den Leistungsverzeichnissen bei Beauftragungen verpflichtend ein- gearbeitet werden. Die Mehrkosten für Bio-Essen wurden bei einem Bio-Anteil von 25 % auf rund 0,20 € pro Mahlzeit veranschlagt. Hinzu kämen weitere Kosten wie zum Beispiel für die Bio-Zertifizierung von städtischen Ausgabestellen für Essen. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit dem Antrag „Mehr Bio-Essen in Karlsruhe“ der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grü- ne vom 20. Mai 2014 (Sitzung des Gemeinderats vom 23. September 2014) wurde die Verwal- tung mit der Erstellung eines Konzepts beauftragt, das darlegt, wie bei der Außer-Haus- Verpflegung in städtischer Regie ein 25%iger Anteil an biologisch erzeugten sowie weitere Anteile an regional produzierten und saisonalen Lebensmitteln eingeführt werden können. Der ausführliche Bericht ist in Anlage beigefügt. Im Rahmen einer interkommunalen Recherche zeigte sich, dass die Kommunen die Förderung von Bio-Essen häufig noch mit anderen Zielsetzungen kombinieren. So ist einigen Kommunen auch die Förderung der regionalen Landwirtschaft und ihrer Produkte wichtig. Beispielsweise hat das Landratsamt Karlsruhe bei der Neuausschreibung der Kantine an zentraler Stelle die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten zusammen mit einem inklusiven Perso- nalkonzept vorgegeben. Für die Städte mit Bio-Anteilen bei der kommunalen Außer-Haus-Verpflegung liegt in der Regel ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats zugrunde. Dort ist auch der Umgang mit Mehrkosten geregelt. So haben etliche Städte die kommunalen Budgets für Essen, beispiels- weise für Kitas, erhöht, um höhere Preise für Bio-Lebensmittel, Beratungs- und Zertifizierungs- kosten abzufangen und nicht an die Eltern weiter geben zu müssen. Die Stadt Pforzheim hat beispielsweise per Gemeinderatsbeschluss den Anteil der Kommune für Essen pro Kind in Kitas von 1,20 € auf 1,50 € erhöht. Alle Kommunen mit einem Bio-Anteil bei ihrer Außer-Haus-Verpflegung wollen darüber hinaus mit Öffentlichkeitskampagnen, wie beispielsweise „Bio in Heidelberg“, ihre Vorbildfunktion verdeutlichen und die Menschen der Stadt für das Thema sensibilisieren sowie Handel, Gastro- nomie und Verkauf zum Mitmachen motivieren. Diese Kommunen haben sich zur Vernetzung zum Bio-Städte-Netzwerk zusammen geschlos- sen, dies sind beispielsweise Freiburg, Nürnberg, Heidelberg, Augsburg, München, Bremen. Bio-Essen hat unter anderem auch gesundheitliche Aspekte. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, auch die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Außer-Haus-Verpflegung zu übernehmen. Dies entspricht den Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Karlsruhe, die empfiehlt, bei Essen in Kitas und Schulen sich an diesen Qualitätsstandards zu orientieren. Bio-Ware wird in städtischen Einrichtungen gegenwärtig noch selten verwendet und mit ho- hen Kosten begründet. Regionale Ware ist häufiger auf den Tischen von Mensen oder Kanti- nen zu finden, ebenfalls saisonale Produkte und Gerichte. Die Essen in Schulen und Kitas stellen mengenmäßig mit rund 3.500 Essen pro Schul- oder Kita-Tag einen Großteil der städtischen Außer-Haus-Verpflegung in Karlsruhe dar. Eine gesun- de und nachhaltige Ernährung der Kinder und Jugendlichen ist eine Zukunftsinvestition und hat große Öffentlichkeitswirksamkeit. Der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wird bereits bei den Ausschreibungen für die Essen an Schulen vorgegeben. In Kitas werden diese Vorgaben bisher nicht gemacht. Daher hätte eine Umstellung der Essen in Kitas und Schulen auf den Qualitätsstandard der DGE und Bio-Anteile und somit auf gesun- de und nachhaltige Ernährung höchste Priorität. Die städtische Kantine im Rathaus ist derzeit ausgelagert und wird umfassend saniert, die Be- schäftigten können bis Sommer 2017 auf die Kantine der Postbank ausweichen. Die Wiederer- öffnung ist mit einem neuen Konzept verbunden, das eine Gästezahl von 300 + x pro Kanti- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 nentag anstrebt. Die städtische Kantine im Rathaus erreicht dann pro Arbeitstag also ebenfalls eine große Menge an Beschäftigten der Stadtverwaltung und stellt direkt und indirekt eine gute öffentliche Wahrnehmung dar. Dienststellen mit großen Essensmen- gen Ist-Stand Bio-, regionale und saisonale Anteile, DGE-Qualitätsstandard Potenzial zur Einfüh- rung von 25% Bio- Anteil, regionalen und saisonalen Anteilen und dem DGE- Qualitätsstandard: Kantine, Sitzungen und Empfänge im Rathaus (über Haupt- amt, derzeit ausgela- gert): Bio: geringe Anteile regional / saisonal: geringe Anteile DGE: nein Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Schulen in kommuna- ler Trägerschaft (Schul- und Sportamt): Bio: optional 10 % bei Kos- tenneutralität regional / saisonal: regel- mäßige regional typische Speisen und Gerichte, schwerpunktmäßig saiso- nale Produkte DGE: ja Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Horte und Kitas in kommunaler Träger- schaft (Sozial- und Jugendbehörde: Bio: teilweise 20 - 100 % regional / saisonal: unter- schiedliche Anteile DGE: nein Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Diese Dienststellen setzen derzeit bereits Bio-Lebensmittel, regionale sowie saisonale Produkte ein. Sie verwenden teilweise Leistungsbeschreibungen, die dies festlegen und haben Erfahrun- gen mit den Produkten, Lieferanten, Caterern und Speiseplänen. Das Schul- und Sportamt hat die Standards im Leistungsverzeichnis bei Ausschreibungen be- reits integriert, den Anteil an Bio-Lebensmitteln allerdings unter dem Vorbehalt der Kosten- neutralität. Vermutete Mehrkosten sowie rechtliche Unklarheiten haben diese wie auch andere Dienststellen bisher daran gehindert, weiter gehend die Begriffe „Bio“, „regional“, „saisonal“ oder „DGE-Qualitätsstandard“ in ihre Außer-Haus-Verpflegung aufzunehmen. Weitere Dienststellen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe bieten Außer-Haus-Verpflegung an, allerdings mit einem deutlich geringeren Volumen, beispielsweise:  Kantine für Beschäftigte im Zoo  Kantine des Amts für Abfallwirtschaft  Kantine für Beschäftigte der Stadtwerke Karlsruhe  Kantinen für Patientinnen und Patienten sowie für Beschäftigte des Städtischen Klinikums Karlsruhe  Kantine für Beschäftigte der Verkehrsbetriebe Karlsruhe  Verpflegung und Empfänge der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH  Mensa des Seniorenheims und des Jugendheims der Heimstiftung Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 4  Verpflegung in Horten, Kitas, bei Freizeiten des Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V.  Mensa in der Karl-Friedrich-Leopold-und Sophienstiftung  Restaurants im Zoologischen Garten  Restaurant im Hofgut Maxau  Restaurant auf dem Fahrgastschiff  Veranstaltungen der Event GmbH Einige dieser Stellen verwenden Bio-Lebensmittel in geringerem Umfang, ebenso regionale und saisonale Produkte. Meist befürchtet man zu erwartende Mehrkosten, die nicht an die Kund- schaft weiter gegeben werden können, sowie mangelndes Interesse der Kundinnen und Kun- den. Einige Stellen könnten aber als besonders relevant in der öffentlichen Wahrnehmung einge- stuft werden, so zum Beispiel das Hofgut Maxau, die Gaststätten im Zoo, das Fahrgastschiff, die Gaststätten und Kioske in Sportstätten und Bädern. Neben den Schulen, Kantinen und Kindertageseinrichtungen würden sich diese Stellen gut als Botschafter eignen, um den Willen der Stadt Karlsruhe für eine gesunde und umweltbewusste Außer-Haus-Verpflegung in die Öffentlichkeit zu transportieren. Finanzielle Auswirkungen: Erfahrungen anderer Städte und eigene Recherchen durch die Praxisbegleitung Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg lassen Preissteigerungen der Mahlzeiten von 0,03 - 0,20 € bei der Einführung eines 25%igen Bio-Anteils erwarten. Demgegenüber sind regional erzeugte und saisonal angebotene Lebensmittel nicht teurer, sondern oft sogar preiswerter als exotische oder außerhalb der Saison eingekaufte Waren. Die Einhaltung des Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wirkt sich ebenfalls nicht primär kostenstei- gernd aus, da hierfür keine teureren Lebensmittel erforderlich wären. Ein Mittagessen für Heranwachsende kostet die betroffenen Eltern bislang zwischen 3,05 € in Kitas, Grund,- Werkreal- und Realschulen und 3,50 € in Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Schul- und Sportamt, 2013, Sozial- und Jugendbehörde, 2015), in einem städtischen Schüler- hort sind es 3,60 €. Hinzu kommen gegebenenfalls ein Imbiss in Kitas für ganztagsbetreute Kinder und Getränke in diesen Einrichtungen. Lebensmittel in Bio-Qualität sind in der Regel teurer als konventionelle Vergleichsprodukte. Dabei sind zahlreiche Lebensmittel wie Pasta, Milchprodukte, teilweise auch Gemüse und Obst nur unwesentlich teurer, während etwa bei Fleisch, Wurstwaren oder Fisch große Preisdiffe- renzen zwischen „Bio“ und herkömmlicher Ware bestehen. Preisermittlungen von a ́verdis für die Stadt München haben ergeben, dass eine Essensportion mit Fleisch in Bio-Qualität Mehr- kosten von durchschnittlich 0,43 € verursacht. Nach Angaben des Informationsportals oeko- landbau.de sind bei Fleisch- und Wurstwaren sogar Mehrkosten von bis zu 100 Prozent einzu- kalkulieren. Diese Preissteigerungen lassen sich verringern oder vermeiden durch eine ange- passte Menüplanung, beispielsweise mit weniger und kleineren Fleisch,- Wurst oder Fischporti- onen. Kalkulationen der Praxisbegleitung Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg im Auftrag der Stadt Karlsruhe ergeben bei einer Mischkalkulation (Fleisch, Gemüse, Sättigungsbeilage) im Durchschnitt Mehrkosten von 0,09 € - 0,14 € pro Portion Mittagessen mit 25 % Bio-Anteil. Die Mehrkosten begründen sich dabei auf den Wareneinsatz, also die höheren Preise der Le- bensmittel in Bio-Qualität. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Diese dargestellte geringfügige Essenspreiserhöhung gelingt Berechnungen zufolge jedoch nur dann, wenn flankierende Maßnahmen wie Speiseplanumgestaltung ergriffen werden. Mög- licherweise fallen die Fleisch- oder Fischportionen dabei geringer aus oder stehen weniger häu- fig auf dem Speiseplan. Werden die Bio-Anteile über 25 % hinaus weiter erhöht, erhöhen sich damit auch die durch den Wareneinsatz begründeten Kosten in linearer Weise. Wird der Menüplan unverändert beibehalten und beispielsweise Fleisch oder Fisch in Bio- Qualität und großen Portionen und Häufigkeiten verwendet, dann können die Preise sogar deutlich stärker steigen. Eine Fachberatung ist zudem sehr hilfreich, eine Menüplanung not- wendig. Unter Berücksichtigung dieser Berechnungen und Aussagen geht die Verwaltung von Mehr- kosten von ca. 0,20 € pro Mittagessen in Karlsruhe aus. Essensausgaben im Jahr 2015: Schul- und Sportamt: 480.000 Essen pro Jahr Sozial- und Jugendbehörde: 140.000 Essen pro Jahr Sozial- und Jugendbehörde: 340.000 Essen pro Jahr Hauptamt: 50.000 Essen pro Jahr Gesamtzahl für Essensausgaben = 1.010.000 Essen pro Jahr Sollten die Kosten nicht auf die Essenspreise – und damit auf die Nutzerinnen und Nutzer - umgelegt, sondern von der Stadt übernommen werden, so entstünden bei der Umsetzung eines 25%igen Bio-Anteils für städtische Schulen, Kitas, Horte und Kantine Mehrkosten in Höhe von ca. 200.000 € pro Jahr. Diese Kosten berücksichtigen lediglich den Wareneinsatz. Weitere Kosten für flankierende Maßnahmen kämen hinzu: Die Kontrolle und Bio-Zertifizierung der Essensausgabestellen und Caterer durch Prüfinstitute im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist kostenpflichtig. Diese Kosten sind vom Kan- tinenbetreiber, Caterer oder der Küche zu tragen und fallen beispielsweise bei stadteigenen Küchen an. Kosten hierfür liegen pro Ausgabestelle zwischen 500 und 1.000 € pro Jahr. Die Umstellung auf Bio-Anteile, regionale und saisonale Produkte sowie den DGE- Qualitätsstandard sollte von einer externen Fachkraft, beispielsweise durch eine Praxisbeglei- terin der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg begleitet werden. Hierfür entstünden Kosten von circa 5.000 € bis 10.000 € für die Umstellungsphase. Um eine möglichst große Akzeptanz zu erzielen, würde eine Motivationskampagne in Kan- tinen, Kitas, Horten oder Schulen sowie an weiteren geeigneten Stellen im öffentlichen Raum erforderlich. Hierfür entstünden Kosten von circa 30.000 € pro Kampagnenjahr. Sofern der Gemeinderat die Einführung eines Bio-Anteils bei der Außer-Haus-Versorgung be- fürwortet, ist ein Beitritt Karlsruhes zum Bio-Städte-Netzwerk zur Vernetzung und zum Informationsaustausch sinnvoll. Die Mitgliedschaft für Kommunen ist kostenlos, setzt aber ei- nen Gemeinderatsbeschluss zur Förderung der Bio-Branche im Bereich der kommunalen Mög- lichkeiten und selbst definierter Ziele voraus. Vor einem Beitritt zum Bio-Städte-Netzwerk wer- den die Gremien des Gemeinderates erneut eingebunden Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

  • Protokoll TOP 17
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Nachhaltige Essensversorgung bei der Stadt Karls- ruhe Vorlage: 2016/0170 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Es ist sicherlich wichtig, dass wir darauf Wert legen, dass vor allem im Bereich der Kindertagesstätten und auch der Schulen, dort wo vor allem Kinder und Jugendliche versorgt werden, ordentliches Essen geboten wird. Es ist aber eine große Spannweite. Es gibt nicht das eine und andere, dass man sagt, es gibt schlechtes Essen oder es gibt Bio-Essen. Es ist sehr wichtig, dass wir den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung folgen und diese Kriterien anlegen für die Versorgung. Damit ist gewährleistet, dass regionale Produkte mit in die Waagschale geworfen werden, und dass hier ein wirklich qualitätsmäßig gutes Essen möglich ist. Stadträtin Moser (SPD): Mehr Bio-Essen in Karlsruher Kantinen und außer-Haus- Verpflegung, ebenso wie regional erzeugte und saisonale Lebensmittel, sind ein bedeu- tender Schritt zu nachhaltiger Verpflegung. Dies ist der SPD-Fraktion seit langem ein wichtiges Anliegen, vor allem bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Ge- rade Kinder und Jugendliche werden schon in der Jugend von ihrem späteren Essens- verhalten geprägt. Dies ist gerade in heutiger Zeit besonders wichtig, da immer wieder von ungesunder Ernährung, Übergewicht, ernährungsbedingten Krankheiten und man- gelnder Bewegung die Rede ist. Mit dem Konzept „Nachhaltige Essensverpflegung bei der Stadt Karlsruhe“ ist ein erster Schritt getan. Das Konzept zeigt, dass ein 25%iger Bioanteil bei der Außer-Haus-Verpflegung pro Essen ca. 20 Cent mehr kostet. Wir alle wissen, dass Biolebensmittel bei den Kosten, insbesondere bei Fleisch und Fisch, beson- - 2 - ders zu Buche schlagen. Andere Städte sind schon weit. Z. B. hat München einen 50%igen Bioanteil bei Kitas und Schulen, auch wenn dort eine Fleischportion ca. 43 Cent Mehrkosten verursacht. Die Finanzierung muss jedoch in der weiteren Diskussion geklärt werden. Eine Finanzierung aus kommunalen Mitteln ist derzeit schwierig umzu- setzen. Es müsste geprüft werden, ob und in welcher Höhe die Eltern beteiligt werden können, wenn die Mehrheit der Eltern einer Einrichtung sich für ein Bio-Essen entschei- det. Unbedingt umgesetzt werden müssen die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, ebenso wie die Verwendung von regional, also kurze Wege, und saisonal erzeugten Nahrungsmitteln. Keine Erdbeeren z. B. im Winter oder im Februar, wenn sie bei uns noch nicht reif sind oder gar nicht wachsen, und zwar nicht nur bei Ausschrei- bungen für die Schulen, sondern auch für die Kitas, was bisher noch nicht der Fall ist. Dies erachte ich für unbedingt erforderlich und hat höchste Priorität. Herzlichen Dank an die Verwaltung für die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes. Ich wünsche uns, dass wir uns weiter auf dem Weg zu gesünderem und nachhaltigerem Essen fortbewe- gen zum Wohle der Gesundheit unserer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich möchte mich als Erstes für meine Fraktion sehr herzlich bei der Stadtverwaltung bedanken, dass wir eine solche umfangreiche und auch sehr klar in ihrer Konzeption vorgelegte Vorlage bekommen haben. Wir wissen jetzt, dass Bio-Essen in Kantinen möglich ist und vor allem auch in Kindergärten und in Schulen, dass es machbar ist, dass es umsetzbar ist, und dass die Vorgabe, zunächst mal 25 % zu klären, wie sich das umsetzen lässt, dass es ein guter Einstieg ist. Einstieg mit 25 % bedeutet, dass wir ganz klar auch aus der Region jetzt saisonale, regionale und Bioprodukte auch in unsere öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kantinen über- nehmen können. Sie haben, Herr Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung, uns kei- nen Umsetzungsplan mit geliefert, sondern wir haben das auch im Ausschuss bespro- chen, dass Sie uns lediglich diese umfangreiche Vorlage geben und wir nun als Ge- meinderat gefordert sind zu entscheiden, wie wir damit umgehen. Da kann ich für meine Fraktion ganz klar sagen, wir haben aufgrund dieser Vorlage jetzt auch den festen Willen, auch dieses Konzept mit dem Einstieg in 25 % umzuset- zen. Natürlich ist jetzt klar, dass wir als Gemeinderatsfraktionen uns darüber verständi- gen müssen, auf welche Weise wir das tun können. Bei den 25 % Biolebensmitteln, die jetzt dann mit der Errechnung nur 20 Cent mehr kosten als die bisherigen Produkte aus weitgehend konventioneller Haltung und aus der konventionellen Landwirtschaft, ist zu berücksichtigen, dass auch bisher zum Teil regionale und saisonale Produkte verwendet wurden. Die bisherigen Produkte werden nur um 20 % teurer. Das liegt aber auch da- ran, dass wir in der Vorlage auch beschrieben bekommen haben, dass der Ernährungs- plan auch etwas umgestellt wird. D. h. es werden regionale und saisonale Produkte mehr eingebunden werden und es müssen auch die tierischen Anteile dann an der Er- nährung reduziert werden. Nur aufgrund dieser Möglichkeit kann die Erhöhung um 20 % begrenzt werden. Das ist auch eine sehr gute Botschaft, denn wir wissen aus den ganzen bundesweiten Studien, dass Kinder ohnehin zu fett, zu wenig Gemüse und Obst und zu viel Süßes essen, sodass wir sozusagen in den öffentlichen Schulkantinen dafür sorgen können, - 3 - dass ein gesundes Ernährungsbewusstsein entsteht. Wenn wir das in den Schulen und Kitas haben, und da werden die meisten Gerichte auch in Karlsruhe angeboten, das haben wir auch aus der Studie, dass die meisten Mahlzeiten tatsächlich in dem Bereich ausgegeben werden, dann hat es natürlich auch eine Auswirkung auf die Familien, wenn das entsprechend kombiniert wird mit einer Motivationskampagne. Ein Element muss sicher auch sein, dass wir in eine Öffentlichkeitskampagne, eine Werbekampagne Bio, damit machen, und dass die Stadt Karlsruhe sich dann auch dem Netzwerk der Biostädte anschließt. Es ist auch in der Vorlage dargestellt. Dann müssen wir eben klä- ren, wie wir es umsetzen. Einige Kommunen haben es so gemacht, dass sie auch einen Teil der Erhöhungen selber getragen haben, z. B. Pforzheim. Andere Kommunen haben es weitergegeben. Ich sehe aber nicht, dass wir noch weiter erhöhen können, nachdem wir heute, der Gemeinderat, mehrheitlich gegen unseren Willen, beschlossen hat, auch die Preise für die Schulverpflegung zu erhöhen. Da müssen wir noch klären, wie wir es umsetzen können, aber dass wir es umsetzen sollten und dieses auch eine gute Investi- tion ist für unsere Kinder und Jugendlichen und für das gesunde Karlsruhe, steht fest. Deshalb wollen wir mit Ihnen und den Gemeinderatsfraktionen, schauen, dass wir das möglichst bald in die Wege leiten können. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Ich und die KULT-Fraktion nehmen den Bericht interessiert zur Kenntnis und werden schauen, ob es eine Mehrheit dafür im Gemeinderat geben kann und was es eventuell kosten würde. Ansonsten haben meine Vorredner fachlich schon alles gesagt. Es ist nichts übrig gelassen worden. Von daher hole ich die Minute von vorhin wieder rein. Stadtrat Høyem (FDP): Jedes fünfte Jahr kommen neue Worte in Mode. Diese werden so modern und so oft gebraucht und missbraucht, dass sie als leere Klischees enden. Nachhaltig ist gerade so ein Wort. Eigentlich ist der Inhalt und die Meinung nur so et- was wie politisch korrekt. So auch in dieser ideologisch korrekten Beschlussvorlage. Lei- der wissen die Menschen nicht, was für sie am besten ist. Sie beharren stur darauf, ge- gen ihr eigenes Wohl zu handeln. Sie argumentieren sogar für diese Sturheit. Ich zitiere aus der Beschlussvorlage: Einige dieser Stellen verwenden Bio-Lebensmittel in geringe- rem Umfang, ebenso regionale und saisonale Produkte. Meist befürchtet man so erwar- tete Mehrkosten, die nicht an die Kundschaft weitergegeben werden können sowie mangelndes Interesse der Kundinnen und Kunden. Also etwas altmodisch: Mehrkosten und mangelndes Interesse. Dagegen müssen wir kämpfen. Wenn die Menschen nicht wissen, was am besten für sie ist, dann haben wir, die politisch Korrekten, einen großen Handlungsbedarf. Eine Fachberatung ist zudem sehr hilfreich. Also wenn die Leute nicht verstanden haben, was am besten ist, um eine möglichst große Akzeptanz zu erzielen, würde eine Motivationskampagne erforderlich. Es kostet zwar 3.000 Euro pro Jahr, aber wo kann man überhaupt besser Geld ausgeben als Menschen zu belehren, wenn sie das noch nicht verstanden haben. Klar muss die Stadt auch einen Zuschuss geben, aber es sind nur 200.000 Euro pro Jahr, eigentlich überhaupt nicht wert, es zu nennen. Falls alle diese Leute in Schulen, in Kitas, in Kantinen und öffentlichen Einrichtungen trotz Fachberatung, trotz Motivationskampagne, Praxisbegleiterin, flankierenden Maß- nahmen und 200.000 Euro Extrakosten noch nicht die Botschaft verstanden haben, dann haben wir das endgültige Mittel: Die Kriterien könnten in den Leistungsverzeich- nissen bei Beauftragungen verpflichtend eingearbeitet werden. Wenn die Menschen - 4 - nicht freiwillig unsere nachhaltige Botschaft lernen wollen, dann müssen wir sie dazu zwingen: Aber nicht mit liberalen Stimmen. Der Vorsitzende: Weitere Wortmeldungen habe ich nicht. Es ging jetzt um Kenntnis- nahme. Den Wortbeiträgen entnehme ich, dass Sie das zur Kenntnis genommen haben. Das sehen Sie alle so. Ich darf für das Protokoll feststellen, dass Frau Stadträtin Dr. Leidig sich entschuldigt hat, weil es ihr gesundheitlich nicht gut geht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Mai 2016