Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Daniela Reiff mit Ablauf des 30.04.2016 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Ekkehard Hodapp

Vorlage: 2016/0165
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.04.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2016

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Ausscheiden StRn Reiff
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0165 Verantwortlich: Dez.1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Daniela Reiff mit Ablauf des 30.04.2016 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfol- genden Herrn Ekkehard Hodapp Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.04.2016 2 x genehmigt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Gemein- deordnung (GemO) fest, dass Frau Daniela Reiff mit Ablauf des 30. April 2016 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Ekkehard Hodapp nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 25. Mai 2014 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 1. Mai 2016 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Ekkehard Hodapp kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Frau Stadträtin Daniela Reiff teilte mit Brief vom 24. März 2016 mit, dass sie aus dem Gemein- derat ausscheiden möchte. Sie begründet dies mit dem verschlechterten Gesundheitszustand ihrer im Kreis Reutlingen wohnenden Mutter und dem gestiegenen Zeitaufwand, den deren intensivere Betreuung und die damit verbundenen häufigen Fahrten in den Kreis Reutlingen erfordern. Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden aus dem Gremium verlangen, wenn es durch die Ausübung der ehren- amtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird. Die Feststellung, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist, trifft nach § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 25. Mai 2014 ist Herr Ekkehard Hodapp, Karlsruhe. Herr Ekkehard Hodapp rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrü- ckens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO nicht vor- liegt. Seine Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gem. § 29 Abs. 5 GemO durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Ekkehard Hodapp kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellungen zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Gemein- deordnung (GemO) fest, dass Frau Daniela Reiff mit Ablauf des 30. April 2016 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Ekkehard Hodapp nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 25. Mai 2014 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 1. Mai 2016 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Ekkehard Hodapp kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt.

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Daniela Reiff mit Ablauf des 30.04.2016 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Ekkehard Hodapp Vorlage: 2016/0165 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Daniela Reiff mit Ablauf des 30. April 2016 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Ekkehard Hodapp nach dem Ergebnis der Ge- meinderatswahl vom 25. Mai 2014 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 1. Mai 2016 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Ekkehard Hodapp kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Da bitte ich Sie zunächst um das Kartenzeichen. - Das ist einstimmig. Zu Daniela Reiff eben auch noch mal ein paar Worte. Es überrascht uns alle sehr, dass Sie heute aus dem Gemeinderat ausscheiden müssen. Ich darf sagen, ich habe auch noch einmal telefoniert, aber die persönlichen und familiären Gründe sind doch so überzeugend, dass es jetzt eben so sein muss. Mit Ablauf des 30. April scheiden Sie ebenfalls aus, aber heute sind Sie noch mal mit voller Kraft dabei. Seit zwei Jahren sind Sie für die Grünen Mitglied im Karlsruher Ge- meinderat. Sie stellten sich 2014 zur Wahl und vertreten seither sehr engagiert die Inte- - 2 - ressen der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Besonders in den Bereichen Kultur, Verkehr, Sport und Schule haben Sie sich engagiert. Ihre fachlichen und sozialen Kenntnisse konnten Sie zuletzt einbringen im Bauausschuss, im Bäderausschuss, im Kulturaus- schuss, im Sportausschuss, im Schulbeirat, im Aufsichtsrat der Fächerbad Karlsruhe GmbH, im Aufsichtsrat der Karlsruher Bädergesellschaft, im Aufsichtsrat der Verkehrs- betriebe Karlsruhe , im Sanierungsbeirat SSP Mühlburg, in der Kleinen Kommission Wildparkstadion und in der Mitgliederversammlung der Volkshochschule, aber auch als stellvertretendes Mitglied in vielen weiteren Ausschüssen und Gremien. Ihre Entscheidung, aus dem Gemeinderat auszuscheiden, ist Ihnen nicht leicht gefallen. Sie haben trotzdem Ihrer Verantwortung für eine Familienangehörige, in diesem Fall Ihre Mutter, den Vorrang gegeben. Dafür darf ich Ihnen meinen, ich denke unseren allergrößten Respekt und unsere Anerkennung aussprechen. Trotzdem, und auch da spreche ich mit Sicherheit im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, Sie waren eigent- lich noch nicht an dem Zeitpunkt aufzuhören. Wir werden Ihre Tatkraft nach diesen zwei Jahren Einarbeitung, aber auch Ihre menschliche Art, sehr vermissen. Ich darf Ihnen heute ganz herzlich danken, dass Sie sich so für Karlsruhe eingesetzt und Ihr Amt mit so großem Verantwortungsbewusstsein ausgeübt haben. Diesem Dank schließen sich auch die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft und die Aufgabe, die Sie übernommen haben, al- les Gute, viel Kraft und Gesundheit. Wer weiß, was die Zeiten noch so bringen. Die Kommunalpolitik ist für jedes Comeback immer ein offenes Feld. Herzlichen Dank und alles Gute für die Zukunft. (Beifall; der Vorsitzende tritt nach vorne und überreicht Stadträtin Reiff einen Blumenstrauß.) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Mai 2016