Berufung sachkundiger Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 2016/0159 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0159 5 öffentlich Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Sachverständiger in gemein- derätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhil- feausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.04.2016 5 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Andrea Weiß ein wichtiger Grund für das Aus- scheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Evangelischen Kirchenverwaltung Frau Stefanie Hügin als stellvertretendes beratendes Mit- glied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe gehört dem Jugendhilfeausschuss eine Vertretung der Evangelischen Kirchenverwaltung an. Herr Lothar Stängle nimmt diese Funktion als ordentliches beratendes Mitglied und Frau Andrea Weiß als stellvertretendes bera- tendes Mitglied wahr. Mit E-Mail vom 25. Februar 2016 teilte die Evangelische Kirchenverwaltung mit, dass Frau Weiß aus dem Dienst bei der Evangelischen Kirche Karlsruhe zum 31. März 2016 ausscheidet und deshalb auch die Stellvertretung im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe nicht mehr wahr- nehmen könne. Es werde daher vorgeschlagen, anstelle von Frau Weiß, Frau Stefanie Hügin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu beru- fen. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes Baden-Württemberg (LKJHG) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und auf Grund eines neuen Vor- schlags ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Anlass für die Rücknahme des früheren Vorschlags, in diesem Falle das Ausscheiden aus dem Dienst bei der Evangelischen Kirche Karlsruhe, ist als wichtiger Grund im Sinne der ge- nannten Vorschrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag der Evangelischen Kirchenverwaltung Karlsruhe, für die restliche Amtszeit Frau Stefanie Hügin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Als ordentliches beratendes Mitglied fungiert auch weiterhin Herr Lothar Stängle, der bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 23. September 2014 als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen wurde. Mit der Berufung von Frau Stefanie Hügin als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugend- hilfeausschusses endet die Mitgliedschaft von Frau Andrea Weiß als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Andrea Weiß ein wichtiger Grund für das Aus- scheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Evangelischen Kirchenverwaltung Frau Stefanie Hügin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen bzw. Ein- wohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2016/0159 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Andrea Weiß ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsru- he. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags der Evangelischen Kirchenverwaltung Frau Stefanie Hügin als stellvertre- tendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Da sehe ich auch nur gelbe Karten, damit einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Mai 2016