Zweite Rheinbrücke - Anbindung an B 36

Vorlage: 2016/0157
Art: Antrag
Datum: 30.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2016

    TOP: 32

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Zweite Rheinbrücke
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion vom 29. März 2016 Vorlage Nr.: 2016/0157 Zweite Rheinbrücke - Anbindung an B 36 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 32 x 1) Der Anschluss der zweiten Rheinbrücke auf Baden-Württembergischer Seite an die B36 wird direkt im Verfahren eingeplant und nicht zeitlich entzerrt. Der „Stummel“ der zukünftigen B36 über die Alb hinweg, mit Anschluss an die Esso-Straße wird direkt mitgeplant. 2) Der folgende Anschluss an die B36 wird in die Planungen von Beginn an mit aufgenommen. Sachverhalt / Begründung: Die FDP-Fraktion begrüßt es sehr, dass wieder Schwung in das Thema „Zweite Rheinbrücke“ kommt. Es ist nötig, hier endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Dazu gehört aber neben der Planung der Brü- cke auch die Planung der Anbindung eben dieser. Daher ist es notwendig, dass bereits vor der Plan- feststellung die Verkehrsführung nach der Brücke in Karlsruhe geklärt wird. Erst eine Brücke bauen und „dann mal schauen“ wie man diese anschließt ist inkonsequent und birgt große Risiken. Die pla- nerische Freiheit ist kein Argument für unentschiedenes Verhalten. Die Anbindung an die B36 muss in der Planung jetzt bereits berücksichtigt werden. Eine Inbetriebnahme der Rheinbrücke darf nur zeit- gleich mit dem Anschluss an die B36 erfolgen. Den Wunsch, diesen Knotenpunkt mit möglichst wenig Flächenverbrauch zu planen, unterstützt die FDP-Fraktion ebenfalls. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß

  • Stellungnahme TOP 32
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 29.03.2016 eingegangen: 29.03.2016 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0157 32 öffentlich Dez. 6 Zweite Rheinbrücke - Anbindung an B 36 - Kurzfassung - Die zweite Rheinbrücke und die Weiterführung an die B36 liegen in Zuständigkeit bzw. Baulast des Bundes. Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant als Auftragsverwaltung des Bundes die Projekte und führt die Planfeststellungsverfahren auf baden-württembergischer Seite durch. Im Zuge der Planfeststellungsverfahren wird die Stadt Karlsruhe beteiligt. Mit dem Regierungs- präsidium wurde vereinbart, dass die Stadt Karlsruhe rechtzeitig eingebunden wird und die Planungen bei entsprechender Planungstiefe in einem gemeinderätlichen Gremium vorgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1) Der Anschluss der zweiten Rheinbrücke auf baden-württembergischer Seite an die B36 wird direkt im Verfahren eingeplant und nicht zeitlich entzerrt. Der „Stummel“ der zukünftigen B36 über die Alb hinweg, mit Anschluss an die Esso-Straße wird direkt mitgeplant. 2) Der folgende Anschluss an die B36 wird in die Planungen von Beginn mit aufgenom- men. Die zweiten Rheinbrücke und die Weiterführung an die B36 liegen in Zuständigkeit bzw. Baulast des Bundes. Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant als Auftragsverwaltung des Bundes die Projekte und führt das laufende Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke auf baden- württembergischer Seite durch. Ende des Jahres 2015 hat der Bund das Regierungspräsidium Karlsruhe beauftragt, in das laufende Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke einen Anschlussknoten für eine Weiterführung an die B36 zu berücksichtigen. Dies ist eine wesentliche Änderung der Planung, d. h. es wird eine erneute Offenlage und einen erneuten Erörterungstermin geben, die Stadt Karlsruhe wird dazu zur Stellungnahme aufgefordert werden. Der Bund beabsichtigt eine Weiterführung an die B36, da ein Anschlussknoten in das Planfest- stellungsverfahren zur zweiten Rheinbücke aufgenommen wird und die Weiterführung im Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030 in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen ist. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, plant das Regierungspräsidium Karlsruhe nur den Anschlussknoten und nicht die Weiterführung der Trasse bis zur B36 in das laufende Planfest- stellungsverfahren aufzunehmen. Für die Weiterführung wird ein separates – aber aufeinander abgestimmtes – Planfeststellungsverfahren notwendig werden. Mit dem Regierungspräsidium wurde vereinbart, dass die Stadt Karlsruhe rechtzeitig eingebun- den wird und die Planungen bei entsprechender Planungstiefe in einem gemeinderätlichen Gremium vorgestellt werden.

  • Protokoll TOP 32
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 32 der Tagesordnung: Zweite Rheinbrücke – Anbindung an B 36 Antrag der Stadträte Tom Høyem, Thomas H. Hock und Karl-Heinz Jooß (FDP) sowie der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 29. März 2016 Vorlage: 2016/0157 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: 19 Ja, ansonsten Ablehnung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Hock (FDP): Es tut mir leid. Dieser Antrag ist jetzt zum Schluss aufgerufen. Ich glaube, es wäre gut gewesen, wir hätten noch etwas Zeit gehabt. Ich werde versuchen, mich kurz zu halten. Heute hat die BNN in ihrer Aufmachung eine dreiviertel Seite über die Rheinbrücke ge- habt. Ka-news fragt auch in ihren Foren: Wie ist es mit der Rheinbrücke? Wie geht es dort weiter? Uns von der FDP-Fraktion interessiert jetzt vor dem Hintergrund der Koali- tionsverhandlungen in Stuttgart, bei der wahrscheinlich noch Staatssekretärin Splett beteiligt ist, natürlich schon, wie es sein wird, wenn eine zweite Rheinbrücke gebaut wird. Wird sie direkt an die B 36 angeschlossen oder nicht? Die Diskussionen, jetzt die Rheinbrücke angrenzend an die alte Brücke zu setzen, ist nicht das, was sich meine Fraktion die letzten Jahre vorgestellt hat. Meine Fraktion hat immer dafür plädiert, die zweite Rheinbrücke weiter nördlich zu installieren. Jetzt wird es wahrscheinlich nicht so kommen. Aber nichtsdestotrotz ist es für meine Fraktion sehr wichtig, dass dieses Bauwerk nicht entzerrt wird mit dem Anschluss an die B 36. Das wäre für Karlsruhe unseres Erachtens eine absolute Katastrophe. Deshalb sind wir auch von der Antwort der Verwaltung enttäuscht, Herr Oberbürgermeister. Das muss ich auch ganz klar sagen. Ich habe erwartet, dass Sie jetzt einmal Farbe bekennen - 2 - und sagen, was Sie vorhaben. Denn eine zweite Rheinbrücke zu bauen, um sie dann zu ergießen irgendwo in Karlsruhe, ohne eine Anbindung an die B 36, das kann nicht Ihr Ernst sein. Deshalb hätten wir erwartet, dass Sie in dieser Stellungnahme zum Antrag einmal klar sagen, was Sie vorhaben. Sie umschreiben es mit markigen Worten. Der Bund beabsichtigt Weiterführung. In dem Plan wird es dann wieder aufgenommen in einem zweiten Schritt. Meine Fraktion will keinen zweiten Schritt. Sie will eine zweite Rheinbrücke mit sofortigem Anschluss an die B 36. Das will nicht nur die FDP-Fraktion, sondern auch – wie Sie heute lesen können – MiRo, Stora Enso mit zigtausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es ist jetzt an der Zeit, dass dieser Gemeinderat unter Vorsitz des Oberbürgermeisters aus Karlsruhe endlich sagt, was Sache ist. Wir wollen keine zweite Rheinbrücke ohne den direkten Anschluss an die B 36. Das muss sofort mitgeplant werden. Alles andere wäre absoluter Irrsinn. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Das Thema heute zu diskutieren, ist vielleicht aufgrund der aktuellen Entwicklungen etwas zu früh. Vielleicht wäre es in einer der nächsten Sitzungen besser gewesen. Die Meinung meiner Fraktion hat sich natürlich nicht geändert. Wir stehen weiter dazu, dass wir dringend diese zweite Brücke brauchen. Wir sagen auch schon seit langem, dass wir dringend den Anschluss an die B 36 brauchen. Jetzt ist es so, dass wir hier als Gemeinderat nicht direkt etwas dazu beisteuern können, welches Verfahren gewählt wird. Wir werden natürlich eingebunden, aber auch die CDU-Fraktion hat schon mehr- fach gesagt, dass die Anbindung an die B 36 schon längst hätte in Angriff genommen werden können. Das hat jetzt auch wieder sehr lange gedauert, bis es im Landesminis- terium noch einmal auf die Agenda gekommen ist mit dem zweiten Verfahren. Wir stehen weiterhin dazu und sehen uns heute auch bestätigt in den Presseberichten. Dass auch die vier großen Firmen, die für unsere Region so wichtig sind, was Arbeits- plätze anbelangt und die auch deutliche Steuern für unsere Stadt zahlen, jetzt hier Druck machen, ist noch einmal ein deutliches Zeichen, vielleicht auch in Kombination mit der Sanierung in zwei Jahren. Wir gehen alles mit, was dieses Verfahren beschleunigt, denn wir wollen dringend diese zweite Brücke mit einer Anbindung an die B 36. Stadtrat Marvi (SPD): Herr Hock hat von uns verlangt, dass wir Farbe bekennen. Das kann ich gerne tun. Wenn es eines Tages eine zweite Rheinbrücke geben wird, von der Sie wissen, dass wir diesem Vorhaben aus sachlichen Gründen kritisch gegenüber ste- hen, dann darf es natürlich keine isolierte Brücke ohne Anbindung an die B 36 sein. Das ist sogar eine Beschlusslage meiner Partei, die vor 10 Jahren gefasst wurde. Wir sind inhaltlich gegen die Rheinbrücke. Aber wenn sie da ist, muss es eine Anbindung zu B 36 geben, sonst ist es der absolute Verkehrsgau. Aber bezogen auf Ihr Begehren ist doch die Stellungnahme der Verwaltung zielführend. Denn es gibt einen sehr banalen Satz, den ich gerne rezitiere: „Die zweite Rheinbrücke und die Weiterführung an die B 36 liegen in Zuständigkeit bzw. Baulast des Bundes.“ - 3 - Ich wiederhole das nur, weil es in der öffentlichen Debatte hin und wieder durcheinan- der gebracht wird und in der letzten Zeit auch gerne das Regierungspräsidium als plan- feststellende Behörde durchaus mit politischer Motivation in ein etwas schiefes Licht gerückt wurde. Unbestritten ist, dass die neuerliche zeitliche Verzögerung alleine in der Verantwortung des Bundes liegt, der die weitere Planung an die B 36 forciert. Daher gibt es heute auch nichts zu entscheiden. Das ist zu Recht gesagt worden. Wir müssen den weiteren Verlauf der Planungen gründlich aufarbeiten, in den Gremien bewerten und das Ganze in der Öffentlichkeit transparent darstellen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich habe es jetzt ganz einfach. Wir sind gegen die zweite Rheinbrücke. Erst Recht sind wir gegen eine Weiterführung zur B 36. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Vielen Dank an die FDP für diesen Antrag. Wir haben be- reits vor mehr als einem Jahr in einem Änderungsantrag gefordert, die bestehende Brü- cke an die B 36 anzubinden. Wir bleiben nach wie vor bei dieser Forderung. Es ist ei- gentlich egal, ob da jetzt eine oder zwei Brücken sind. Die Anbindung an die B 36 ist das Entscheidende, denn die wird dazu führen, dass der Verkehr direkt nach Norden abfließen kann, der sich jetzt noch über die Südtangente, über den Honsellknoten quä- len muss, d. h. die Staus könnten mit der Anbindung an die B 36 erst einmal Geschichte sein. Unabhängig davon kann man hinterher immer noch eine zweite Brücke bauen. Ich will noch einmal sagen, dass wir uns als AfD nicht festgelegt haben, ob wir wirklich eine zweite Brücke brauchen oder nicht. Wir haben uns aber festgelegt, die Anbindung an die B 36 brauchen wir auf alle Fälle. Sie sollte so bald wie möglich realisiert werden. Deswegen werden wir diesen Antrag auch unterstützen. Stadtrat Kalmbach (GfK): Für mich stellt sich nur eine Frage. Wenn – wie heute in der Zeitung geschrieben – diese bestehende Rheinbrücke 2018 saniert wird, dann wäre der Vorschlag der FDP, eine Ersatzbrücke zu bauen, hinfällig. Ist das schon beschlossene Sache? Oder wie sieht es momentan aus? Stadtrat Høyem (FDP): Nur ein Satz. Ich hoffe, dass es nur ein Kommunikationsprob- lem zwischen Herrn Hock und dem Oberbürgermeister ist. Wenn eine Mehrheit hier – so habe ich das verstanden – wünscht, dass wir eine Anbindung an die B 36 haben, dann gehe ich davon aus, dass der Oberbürgermeister verlangt, dass das mitgeplant wird. Der Vorsitzende: Ich will Ihnen den aktuellen Verfahrensstand noch einmal erläutern, damit Sie auch verstehen, warum in dieser Antwort nichts anderes stehen kann. Zum einen gibt es eine klare Beschlusslage des Gemeinderates. Das will ich nur noch einmal in der Präambel erwähnen. Sie können alle Beschlusslagen ändern. Das ist auch in Ordnung, wenn Sie eine Mehrheit finden. Aber es nutzt im Moment überhaupt nichts. Seit Jahren wird an einem Planfeststellungsbeschluss für die zweite Rheinbrücke gearbeitet. Diese zweite Rheinbrücke an ihrem jetzt geplanten Standort, ist das Ergebnis aller möglichen Alternativuntersuchungen. Wir sind der Meinung – so hat es die Mehr- heit im Gemeinderat bisher auch mitgetragen -, dass man die Alternative einer Ersatz- - 4 - brücke mit zwei Bauwerken nicht ausreichend untersucht hat. Das muss am Ende mög- licherweise das Gericht klären. Aber das ändert nichts daran. Dieses Planfeststellungsverfahren hat in den letzten Jahren daran gekrankt, dass man auf beiden Seiten nicht gleichzeitig fertig geworden ist, vor allem in der Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen. Das ist damals beim Erörterungstermin der linksrheinischen Sei- te um die Ohren geflogen. Das musste jetzt nachgearbeitet werden. Jetzt sind die Un- terlagen zur Feststellung des Planfeststellungsbeschlusses, das haben Sie alles in den Zeitungen mitverfolgen können, beim Regierungspräsidium angekommen. Man hätte dieses Jahr einen Planfeststellungsbeschluss machen können. Man kann es jetzt aber nicht, weil der Bund im letzten Jahr beschlossen hat, auch noch den Knotenpunkt für die Anbindung an die B 36 wieder in die Planung mitaufzugreifen. Dieser Knotenpunkt war bis 2009 in der Planung mit drin und ist dann durch den Bund im Jahr 2009 aus der Planung wieder herausgenommen worden. Diese Hineinnahme des Knotenpunktes, aber nur des Knotenpunktes, verzögert jetzt das Planfeststellungs- verfahren erneut um ein bis zwei Jahre. Deshalb können Sie frühestens Ende 2017 mit einem Planfeststellungsbeschluss rechnen. Das ist das Eine. Herr Hock, wenn Sie heute beschließen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe zum Bund geht und sagt, bitte nimm nicht nur den Knotenpunkt an die B 36 sondern die Durchstreckung bis an die B 36 mit hinein, dann erwarte ich nicht, dass der Bund das freudig aufnimmt. Sie würden sich auch bei der dortigen Wirtschaft keine Freunde machen. Denn wenn Sie nicht nur den schon einmal geplanten Knotenpunkt, sondern die komplette Anbindung bis an die B 36 jetzt noch in das Planfeststellungsverfahren hineinnehmen, dann sind vier bis fünf Jahre bis zum Planfeststellungsbeschluss noch ein kurzer Zeitraum. Das ist genau das, was Sie nicht wollen. Das hat im Moment mit der Politik, die eine Landesregierung in Baden-Württemberg macht, überhaupt nichts zu tun. Die arbeiten jetzt die Einbindung des Knotenpunktes in dieses eigentlich schon abgeschlossene Planfeststellungsverfahren ab. Dazu müssen sie Planungen aktualisieren, sie müssen in eine Erörterung gehen, alles, was dazugehört. Es ist doch allen politisch Agierenden klar, dass es einen Knotenpunkt an die B 36 nur ge- ben soll in diesem Verfahren, damit man anschließend auch an die B 36 anschließt, d. h., in dem Moment, wo man jetzt mit dem einen einigermaßen fertig ist, wird man gleich mit einem zweiten Planfeststellungsverfahren für die Anbindung an die B 36 be- ginnen. Da Sie, wenn der Planfeststellungsbeschluss für die Rheinbrücke inklusive Knotenpunkt steht, fünf bis sechs Jahre brauchen, bis Sie auf der pfälzischen Seite die entsprechen- den Reiherkolonien umgesiedelt haben, haben Sie ausreichend Zeit, um dann diesen zweiten Teil der Anbindung auch noch planfestzustellen. Es jetzt aber in die erste Maß- nahme mit hineinzunehmen, verzögert die Planfeststellung um noch einmal viele Jahre. Das ist die Situation. Daran kann im Moment kein Beschluss der Stadt Karlsruhe irgend- etwas ändern. Da aber die Sanierung schon vorher nötig ist, ist spätestens seit der heu- tigen Berichterstattung – und zwar nicht, weil die Zeitung es berichtet, sondern weil es offensichtlich eine Presseerklärung des RP ist – endgültig klar, dass alle Träume, man - 5 - könnte die zweite Rheinbrücke bauen, bevor mit der Sanierung begonnen ist, jetzt endgültig passé sind. Insofern müssen wir jetzt schauen, wie diese Sanierung klappt oder nicht klappt. Herr Kalmbach, der Bund hat nie verfolgt, eine Ersatzbrücke auf zwei Tragwerken zu bauen. Deswegen wird die bestehende Brücke jetzt saniert, so wie es heute in der Zei- tung steht. Die Wahrscheinlichkeit, dann eine andere Lösung zu finden, wird dadurch sicherlich nicht einfacher. Das ist logisch. Sie fragen jetzt vielleicht, wie kommt der Bund darauf, obwohl er schon fast fertig ist mit der Planfeststellung, jetzt noch den Knotenpunkt mitaufzunehmen. Das hat wahr- scheinlich – das ist aber eine Mutmaßung – etwas damit zu tun, dass sich der Bundes- rechnungshof sehr kritisch mit der Fernstraßenrelevanz der geplanten zweiten Rhein- brücke auseinandergesetzt hat und natürlich diese Fernstraßenrelevanz dadurch mög- licherweise noch gesteigert wird, wenn man hier sehr deutlich macht, dass man eine Anbindung an die B 36 für erforderlich hält. Das kann man aus verkehrstechnischen Gründen 100%ig nachvollziehen. Das ist einfach die Realität. Da bin ich wirklich auch ein Stückweit verärgert, dass es jetzt eine Initiative gibt, gerade auch von Regionalpolitikern der FDP, deren Namen ich bis dahin noch nie gehört habe, die jetzt meinen zu wissen, man könnte durch öffentli- chen Druck auf irgendwelche Koalitionsverhandlungen in Stuttgart in dieser Sache ir- gendetwas beschleunigen oder ändern. Dass die Wirtschaft ein elementares Interesse hat, dass schnell etwas passiert, verstehe ich völlig. Da bin ich auch völlig d’accord. Wenn wir wirklich die Kraft hätten, den Anschluss an die B 36 noch in dieses Planfest- stellungsverfahren mitaufzunehmen, würden Sie der Wirtschaft keinen Gefallen tun, weil Sie damit die Planfeststellung noch einmal um viele Jahre in die Zukunft schieben. Das kann kein Ziel sein. Sie kennen meine Meinung zur derzeit geplanten zweiten Rheinbrücke. Aber ich wäre froh, wenn wir schon letztes Jahr oder spätestens dieses Jahr endlich den Planfeststel- lungsbeschluss hätten, damit wir uns endlich einmal abschließend mit dem Projekt be- schäftigen können. Diese Hängepartie ist für alle Beteiligten unerträglich. Aber sie ist keine Hängepartie, die im Moment politisch motiviert ist, sondern die etwas mit der Abarbeitung der Planfeststellung zu tun hat. Das ist mein Kenntnisstand. Insofern muss ich Ihnen dringend abraten, hier einen Beschluss zu fassen, damit wir jetzt loslaufen und sagen, nehmt jetzt in dieses Planfeststellungsverfahren, was hoffentlich bald einmal kurz vorm Abschluss ist, noch die weitere Anbindung. Das ist aus meiner Sicht nicht hilfreich. Insofern empfehle ich Ihnen, dem nicht näherzutreten. Jetzt bestehen Sie auf die Abstimmung. Dann machen wir das so. Ich empfehle Ihnen Ablehnung und bitte um das Kartenzeichen. (Es besteht Uneinigkeit über die Abstimmung; Unterbrechung der Sitzung von 22:30 – 22:35 Uhr) - 6 - Stadtrat Kalmbach (GfK): Herr Oberbürgermeister, ich verstehe die Abstimmung nicht so richtig. Sie hatten uns vorhin das System erklärt. Worüber stimmen wir jetzt eigent- lich ab? Nur über ein Meinungsbild der FDP, was gerade Sache ist? Der Vorsitzende: Die FDP begehrt, dass ein Stummel der zukünftigen B 36 über die Alb hinweg gleich in diesem ersten Teil eingeplant wird. Eigentlich geht sie in Punkt 2 noch weiter, dass nämlich die komplette Anbindung an die B 36 mit in dieses Planfest- stellungsverfahren aufgenommen wird. Ich hatte Ihnen erläutert, dass ich uns zum ei- nen für gar nicht berechtigt halte, so etwas jetzt zu fordern. Aber politisch kann man alles fordern. Es würde aus meiner Sicht gegen die Interessen des Antrags indirekt ver- stoßen, weil es natürlich sinnvoll ist, die Rheinbrücke – wenn man sie baut – an die B 36 anzubinden. Aber sie soll vor allem auch, wenn ich die Antragsteller richtig verstanden habe, möglichst schnell gebaut werden. Das würde man natürlich durch eine solche Erweiterung des Planfeststellungsverfahrens mit Sicherheit nicht erreichen. Jetzt bitte ich um das Kartenzeichen. Das sind 19 Ja-Stimmen. 19 ist nicht die Mehrheit, da sind wir uns alle einig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2016