Neukonzeption der Außenstelle Karlsruhe der Ludwig-Guttmann-Schule in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe
| Vorlage: | 2016/0154 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0154 10 öffentlich Dez. 3 Neukonzeption der Außenstelle Karlsruhe der Ludwig-Guttmann-Schule in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.04.2016 6 vorberaten Gemeinderat 26.04.2016 10 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Standortverlagerung der Außenstelle Karlsruhe sowie dem beabsich- tigten Erwerb eines Teileigentums am neu zu errichtenden Gebäude durch Reha Südwest grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2017/18 aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Nach grober Kostenschät- zung ca. 2.000.000 € Schulbauförderung, anteilige Kostenübernahme durch beteiligte Schulträger ca. 445.000 € Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung, können jedoch im Rahmen der Investitionsmittel eingeplant werden. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Außenstelle der Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad (LGS) in der Moltkestraße130 in Karls- ruhe befindet sich derzeit in Containern (15 Schüler in 3 Klassen) direkt neben dem Wohnheim der Reha Südwest für Behinderte gGmbH. Die notwendige Baugenehmigung für die Aufstel- lung dieser mobilen Wohneinheiten ist befristet bis zum 18.09.2016 und wird voraussichtlich auch nicht mehr um mehrere Jahre verlängert. Daher müssen für die Außenstelle in Karlsruhe neue Räumlichkeiten bzw. ein neuer Standort gefunden werden. Die dezentrale Struktur der Schule für Körperbehinderte soll insgesamt erhalten bleiben, d.h. Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6 werden weiterhin dezentral in den Außenstellen Kronau, Gaggenau-Bad Rotenfels und Karlsruhe beschult. Bei den Schülerinnen und Schülern in der Außenstelle Karlsruhe han- delt es sich ausnahmslos um schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder, die im benachbarten Wohnheim in Trägerschaft von Reha Südwest untergebracht sind. Sie befinden sich in der Grund- und Hauptstufe oder der Berufsschulstufe und können aufgrund der Schwere ihrer Be- hinderung nicht zur Stammschule nach Langensteinbach transportiert werden. Die Schulbe- suchsdauer beträgt bei dieser Außenstelle in der Regel 12 Jahre. Die Reha Südwest plant in der Nancystraße in Karlsruhe den Bau eines neuen Gebäudekomple- xes für das Wohnheim in unmittelbarer Nähe des bisherigen Standorts. Das derzeitige Wohn- heim befindet sich in einer ehemaligen Kaserne. Aufgrund der schwierigen Gebäudestruktur (enge Flure etc.) ist das Gebäude nicht mehr als Wohnheim für schwerbehinderte Menschen geeignet. Das neu entstehende Wohnheim soll maximal 24 Plätze für Kinder und Jugendliche vorhalten. Die Vertreter von Reha Südwest haben dem Landkreis Karlsruhe als Schulträger in einem ersten Gespräch im Februar 2015 angeboten, im Rahmen dieses Bauprojektes für die Außenstelle der LGS schulische Flächen mit zu berücksichtigen. Hierfür würde sich das Erdgeschoss, welches nach derzeitigem Planungsstand über eine Gesamtfläche von rd. 600 qm verfügt, gut eignen. In weiteren Gesprächen mit Reha Südwest und der Ludwig-Guttmann-Schule konnte das erfor- derliche Raumprogramm für die LGS bereits grob abgestimmt werden. Folgende Raumsyner- gien kämen in Frage, um Baukosten und Betriebskosten einzusparen: - Verteilerküche - Förderpflegebereich - Physiotherapie- / Ergotherapieraum - Musikraum - Aktivraum Für die Grundfläche der Außenstelle LGS (Programmfläche und Restflächen) sind rd. 900 qm notwendig. Da die derzeitige Grundfläche des Neubaukomplexes nur rd. 600 qm beträgt, müsste hier eine planerische Erweiterung vorgenommen werden. Nach Aussage von Reha Südwest wäre dies möglich. Der erforderliche Raumbedarf wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe über die Erstellung eines Raumprogramms, das noch zu beantragen ist, festgelegt werden. Ein erstes Grobkonzept wurde den regionalen Partnern des Schulverbundes der LGS (Landkreise Karlsruhe, Rastatt und Calw sowie Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden) Ende April 2015 vorgestellt. Die Vertreter des Schulverbundes waren sich darin einig, dass der Karlsruher Stand- ort in Wohnheimnähe weiterhin aufrechterhalten werden soll. Das Raumkonzept sieht vier Klassenräume für maximal 20 Schüler vor. Da der Platzbedarf bei diesen Schülern höher ist, wird ein zusätzlicher Klassenraum eingeplant. In der derzeitigen Planung befinden sich die schulischen Räume im Erdgeschoss. In den Obergeschossen sind die Räume des Wohnheims Ergänzende Erläuterungen Seite 3 vorgesehen. Für den Wohnheimbereich wird Reha Südwest einen Förderantrag beim KVJS stel- len, für den schulischen Bereich besteht seitens Reha Südwest keine Möglichkeit, eine Förde- rung zu erhalten. Voraussetzung für eine detailliertere Planung durch Reha Südwest ist zunächst ein Grundsatz- beschluss der regionalen Partner des Schulverbundes bezüglich der Standortverlagerung sowie der Nutzung schulischer Flächen im neuen Gebäudekomplex. Seitens Reha Südwest besteht großes Interesse an einer gemeinsamen Konzeption. Folgender Zeitplan ist für die Baumaßnahme vorgesehen: - Planungsphase bis Frühjahr 2017 - Baubeginn Frühjahr 2017 - Baufertigstellung Spätjahr 2018 Für die Nutzung der schulischen Flächen kommen folgende beiden Optionen in Betracht: a) Abschluss eines langfristigen Nutzungsvertrages Reha Südwest vermietet die schulischen Flächen im Neubau langfristig (mind. 20 Jahre) an den Landkreis Karlsruhe als Schulträger. Fördermittel vom KVJS können nur für die Flächen des Wohnheims erlangt werden. Da die Schulräume bei dieser Variante komplett durch Reha Südwest finanziert werden müssten, wür- de die Investition auf den Mietpreis umgelegt werden. Reha Südwest hat einen gro-ben Miet- preis in Höhe von 105.000 € pro Jahr kalkuliert. Dies entspräche einem Mietpreis von 175 € pro m² pro Jahr bzw. 14,58 € pro m² pro Monat. Die Kosten für Grundstück, Erschließung und Freianlagen liegen derzeit noch nicht vor und konnten daher noch nicht im Mietpreis berück- sichtigt werden. b) Erwerb von Teileigentum Der Landkreis Karlsruhe könnte das Erdgeschoss des Gebäudes, in welchem die schulischen Flächen vorgesehen sind, in Form eines Teileigentums erwerben. Bei dieser Variante können nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe Schulbaufördermittel gewährt wer- den. Voraussetzung hierfür ist zunächst die Beantragung eines Raumprogramms. Die Vertreter von Reha Südwest haben Mitte Oktober 2015 schriftlich mitgeteilt, dass der Auf- sichtsrat einer Beteiligung des Schulverbundes am Neubau des Wohnheimgebäudes in Form eines Teileigentums zustimmen würde. Der Kaufpreis kann noch nicht genau beziffert werden und ergibt sich aus den tatsächlich entstehenden Baukosten, den anteiligen Grundstücks- und Baunebenkosten und Finanzierungskosten. Nach derzeitigem Planungsstand ergibt eine grobe Kostenschätzung eine Summe in Höhe von 2 Mio. € ausschließlich für die schulischen Flächen. Grundstücks- und Erschließungskosten sind darin noch nicht enthalten, d.h. die Kostengruppen 100, 200 und 500 sowie die Kosten für die Ausstattung müssen noch miteingerechnet werden. Eine detaillierte Kostenermittlung kann erst erfolgen, wenn die regionalen Partner des Schul- verbundes die Grundsatzentscheidung getroffen haben, dass die Flächen im Erdgeschoss durch die LGS genutzt werden und das Raumprogramm der Schule feststeht. Der Regelzuschuss beträgt 33 % des förderfähigen Bauaufwands. Ein Auswärtigenzuschlag im Sinne der Schulbauförderrichtlinien (80 % Förderung) kann nach derzeitigem Sachstand vo- raussichtlich nicht geltend gemacht werden, da die Schüler laut amtlicher Schulstatistik als in Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Karlsruhe wohnhaft gemeldet sind. Tatsächlich sind jedoch einige Schüler bei den Eltern außer- halb von Karlsruhe gemeldet. Mit dem Statistischen Landesamt wird aktuell geklärt, ob in der amtlichen Schulstatistik der tatsächliche Aufenthaltsort des Schülers oder der melderechtliche Wohnsitz anzugeben ist. Die Vertreter des Schulverbundes favorisieren insgesamt die Option Teileigentum, da hier Schulbaufördermittel geltend gemacht werden können. Nach Vorliegen aller Gremienbeschlüs- se der regionalen Partner ist die Beantragung eines Raumprogramms beim Regierungspräsidium Karlsruhe für vier Klassen vorgesehen. Das genehmigte Raumprogramm ist Grundlage für die Gewährung von Schulbaufördermitteln. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat dieser Vorgehensweise bereits zugestimmt. Bei Erwerb von Teileigentum (2 Mio. €) entfiele auf die Stadt Karlsruhe nach derzeitigem För- derstand (33 % Regelförderung des zuschussfähigen Bauaufwandes) ein Kostenanteil in Höhe von rd. 445.000 € (33 % - Anteil Stadt Karlsruhe). Dieser Anteil ergibt sich aus der Zahl der Karlsruher Schülerinnen und Schüler (72) im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl (202). Die erfor- derlichen Haushaltsmittel werden aus heutiger Sicht anteilig in den Jahren 2018 und 2019 fäl- lig. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Standortverlagerung der Außenstelle Karlsruhe sowie dem beabsich- tigten Erwerb eines Teileigentums am neu zu errichtenden Gebäude durch Reha Südwest grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2017/18 aufzunehmen
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Neukonzeption der Außenstelle Karlsruhe der Ludwig-Guttmann-Schule in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe Vorlage: 2016/0154 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterun- gen Kenntnis und stimmt der Standortverlagerung der Außenstelle Karlsruhe sowie dem beabsichtigten Erwerb eines Teileigentums am neu zu errichtenden Gebäude durch Reha Südwest grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2017/18 aufzunehmen Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Da sehe ich auch nur gelbe Karten. Wenn wir so weitermachen, wird das eine gute Sit- zung. Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Mai 2015