Aktueller Stand der Anmeldungen für eine "inklusive Beschulung"
| Vorlage: | 2016/0153 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 29.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Lüppo Cramer (KULT) Stadtrat Erik Wohlfeil (KULT) Stadtrat Max Braun (KULT) Stadtrat Uwe Lancier (KULT) vom 23. März 2016 Vorlage Nr.: 2016/0153 Aktueller Stand der Anmeldungen für eine „inklusive Beschulung“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 37 x 1. Wie viele Anträge auf inklusive Beschulung werden bei der Stadt Karlsruhe aktuell pro Schuljahr gestellt? Zum Vergleich: Wie viele Anträge auf inklusive Beschulung werden in Stuttgart aktuell pro Schuljahr gestellt? 2. Falls sich bei 1. ein auffälliger Unterschied zeigt (unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl): Woher kommt nach Erkenntnis der Stadtverwaltung diese Differenz? 3. Bei auffälliger Abweichung: Mit welchen Maßnahmen können die Anträge auf inklusive Beschulung weiter befördert werden? Von unterschiedlichen Seiten wurde als Kritik an die KULT-Fraktion herangetragen, dass für das Schul- jahr 2016/2017 bei der Stadtverwaltung Karlsruhe bisher nur wenige Anträge auf inklusive Beschu- lung vorliegen. In Stuttgart hingegen seien für das Schuljahr 2016/2017 bereits mehrere hundert An- träge eingegangen. Sollten die Zahlen stimmen, ist die KULT-Fraktion sehr überrascht von der unter- schiedlichen Höhe der Antragszahlen. Inklusion beinhaltet die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch, dass Kinder mit geistigen Einschränkungen oder Körperbehinderungen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in die Kita oder Schule gehen können. In vielen Fällen braucht es nicht nur bauliche, sondern vor allem personelle Veränderungen in den Schulen und Kitas, um Inklusion möglich zu machen. Eltern, die ihre Kinder mit sonderpädagogischem Betreuungsbedarf inklusiv beschulen lassen möch- ten, können bei der Stadt Karlsruhe entsprechende Mittel, bspw. für eine Schulbegleitung, beantra- gen. Viele Eltern in Karlsruhe scheinen diesen Verwaltungsakt zu scheuen und verzichten auf eine inklusive Beschulung. Die KULT-Fraktion ist der Meinung, dass die Stadtverwaltung Eltern bei diesem Schritt beraten muss. Wenn die Voraussetzungen bei den Kindern und bei den Schulen stimmen, pro- fitieren von einem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung alle: Kinder, Leh- rer und Eltern. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Erik Wohlfeil Max Braun Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 23.03.2016 eingegangen: 23.03.2016 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0153 37 öffentlich Dez. 3 Aktueller Stand der Anmeldungen für eine „inklusive Beschulung“ 1. Wie viele Anträge auf inklusive Beschulung werden bei der Stadt Karlsruhe aktuell pro Schuljahr gestellt? Zum Vergleich: Wie viele Anträge auf inklusive Beschulung werden in Stuttgart aktuell pro Schuljahr gestellt? Für das laufende Schuljahr 2015/16 wurden folgende Anträge gestellt: Für ein neues inklusives Bildungsangebot entschieden sich 29 Schülerinnen und Schüler. In der Regel waren dies Erstklässlerinnen und Erstklässler. Von einem inklusiven Bildungsange- bot in ein neues inklusives Bildungsangebot wechselten sieben Schülerinnen und Schüler. In der Regel waren dies Wechsel von der 4. Klasse in eine weiterführende Schule. Von einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in ein inklusives Bildungsan- gebot wechselten drei Schülerinnen und Schüler. Für das kommende Schuljahr 2016/17 sind dem Schul- und Sportamt über das Staatliche Schulamt Karlsruhe zum Stand 31.03.2016 bislang folgende Anträge zugegangen: In ein neues inklusives Bildungsangebot wollen 24 Schülerinnen und Schüler, in der Regel Erstklässlerinnen und Erstklässler. Von einem inklusiven Bildungsangebot in ein neues inklusi- ves Bildungsangebot wechseln 10 Schülerinnen und Schüler. In der Regel ist dies der Wechsel von der 4. Klasse in eine weiterführende Schule. Von einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in ein inklusives Bildungsangebot sollen acht Schülerinnen und Schüler wechseln. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Verfahren noch läuft und täglich weitere Anträge eingehen. Zu den Zahlen in Stuttgart können weder das Staatliche Schulamt Karlsruhe noch das Schul- und Sportamt Angaben machen. 2. Falls sich bei 1. ein auffälliger Unterschied zeigt (unter Berücksichtigung der Ein- wohnerzahl): Woher kommt nach Erkenntnis der Stadtverwaltung diese Differenz? Die Stadt Stuttgart ist eine der fünf Modellregionen des Landes. Die Erfahrungen in den Mo- dellregionen zeigen, dass die inklusiven Entwicklungen dort weiter fortgeschritten sind. Nach Einschätzung des Staatlichen Schulamts Karlsruhe kann es nur eine Frage der Zeit sein, bis sich die inklusiven Entwicklungen in Karlsruhe an die in den Modellregionen annähern. Seite 2 3. Bei auffälliger Abweichung: Mit welchen Maßnahmen können die Anträge auf inklusive Beschulung weiter befördert werden? Die Zuständigkeit in dem Verfahren liegt beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe unterstützt den Prozess der Inklusion an Schulen durch die Organisation des Eltern- forums Inklusion, das jährlich im November stattfindet. Die Veranstaltung richtet sich an El- tern, deren Kinder im Folgejahr eingeschult werden. Ein Ergebnis des Elternforums ist auch der Runde Tisch Inklusion, der von der Stadtverwaltung eingerichtet wurde und in dem alle relevanten Akteure zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird die Inklusion in Karlsruher Schu- len durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen (zum Beispiel baulich und mit Blick auf die Ausstattung mit Unterstützungsmaterialien und Spezialmöbeln) unterstützt. Die inhaltliche Ausgestaltung in den Schulen liegt in der Verantwortung der staatlichen Schulver- waltung beziehungsweise der Schulleitung.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 37 der Tagesordnung: Aktueller Stand der Anmeldungen für eine „inklu- sive Beschulung“ Anfrage der Stadträte Lüppo Cramer, Erik Wohlfeil, Max Braun und Uwe Lancier (KULT) vom 23. März 2016 Vorlage: 2016/0153 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Mai 2016