Energieliefer- und Energiespar-Contracting - Erfahrungen und Potentiale der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2016/0151 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 29.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Neureut, Palmbach, Rüppurr |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE CDU-Gemeinderatsfraktion vom 23. März 2016 Vorlage Nr.: 2016/0151 Energieliefer- und Energiespar-Contracting - Erfahrungen und Potentiale der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 36 x 1. In welchem Umfang führt die Stadt Karlsruhe bereits Energieliefer-Contracting mit städtischen Gesellschaften oder anderen Dritten durch? 2. Aus welchen Gründen wurden die Projekte durchgeführt und wie beurteilt die Stadtverwal- tung die bisherigen Erfahrungen? 3. Wurde durch die Stadt Karlsruhe bereits Energiespar-Contracting mit Unternehmen als Contractor durchgeführt? Falls ja, aus welchen Gründen erfolgte dies und wie beurteilt die Stadtverwaltung die bisherigen Erfahrungen? Falls nein, warum nicht? 4. Für welche städtischen Gebäude erkennt die Stadtverwaltung besondere Perspektiven für die Umsetzung von Energiespar-Contracting in Zusammenarbeit mit einem externen Contractor, auch vor dem Hintergrund verschiedener Förderprogramme, wie beispielsweise INEECO der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA)? Wenn möglich, bitte auch kon- krete Beispiele benennen. 5. Wo sieht die Stadtverwaltung Potenziale für einen verstärkten, ggf. gemeinsamen, Einsatz von Energieliefer- und Energiespar-Contracting in ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den städti- schen Gesellschaften? Sachstand/Begründung: Mit dem verwaltungsinternen Klimaschutzfonds besteht in Karlsruhe bereits ein Programm, das den inhaltlichen Grundgedanken des Energiespar-Contractings aufgreift. Im Bereich des sogenannten Energieliefer-Contractings bestehen zudem Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit städtischen Ge- sellschaften (z.B. Schulzentrum Neureut, Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen). Auch in der Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“ wird auf die Chancen von Contracting im Ener- giebereich für die Stadt und private Unternehmen hingewiesen. Durch den verstärkten Einsatz von Energieliefer- und Energiespar-Contracting mit Unternehmen könn- ten sich für die Stadt Karlsruhe Vorteile ergeben. Zusätzlich zu den in eigener Verantwortung durch- geführten energetischen Sanierungsmaßnahmen könnten beispielsweise ergänzende Projekte ohne umfassenden Finanzmitteleinsatz umgesetzt werden, die neben der Erneuerung von städtischen Ge- bäuden und Anlagen zu weiteren Energiekosten- und CO2-Einsparungen führen würden. Selbstver- ständlich muss, wie auch die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme zu TOP 22 der Gemeinderatssit- zung vom 14.06.05 sinngemäß ausführte, eine Einzelfallbeurteilung von möglichen Projekten erfol- gen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist Sven Maier Dr. Thomas Müller
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 23.03.2016 Vorlage Nr.: 2016/0151 Verantwortlich: Dez. 4 Energieliefer- und Energiespar-Contracting - Erfahrungen und Potentiale der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 36 x 1. In welchem Umfang führt die Stadt Karlsruhe bereits Energieliefer-Contracting mit städ- tischen Gesellschaften oder anderen Dritten durch? Die Stadt Karlsruhe führt mittelbar durch die Stadtwerke Karlsruhe (SWK) Energieliefer-Contracting bzw. Anlagencontracting in 14 Liegenschaften durch: mit BHKW: Sybelstr. 11-13, Kinderheim mit Heizkesselanlage: Henri-Arnaud-Str. 5, Kindergarten Palmbach Henri-Arnaud-Str. 5-7, Rathaus Palmbach Am Wetterbach 40, Rathaus Wettersbach Taubenstr. 44, Kita (Anlagencontracting) mit Fernwärmestation: Nelkenstr. 1, Gutenbergschule Unterfeldstr. 6, Schulzentrum Neureut mit Holzhackschnitzelheizkessel: Bruchwaldstr. 76, Emil-Arheit-Halle Grötzingen Heizkessel bei Feuerwehrhäusern: Zeppelinstr. 56 Saarlandstr. 65 Bärenweg 5 Laubplatz 4 2 Anlagen sind aktuell im Bau: Es handelt sich um das Schulzentrum Grötzingen: Erneuerung der Hei- zungszentrale mit BHKW-Einsatz und die Riedschule Rüppurr: Erneuerung der Heizungszentrale. 2. Aus welchen Gründen wurden die Projekte durchgeführt und wie beurteilt die Stadt- verwaltung die bisherigen Erfahrungen? Durch die Vergabe von Energie-Liefercontracting muss die Stadt nicht unmittelbar Finanzmittel für die energetische Sanierung der Energieerzeugungsanlage im Haushalt einstellen. Ferner überträgt die Stadtverwaltung die Sanierung (Investitionen) sowie den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen an die SWK als Contractor. Die Stadtverwaltung sichert somit auch einen umweltschonenden und zuverlässi- gen Betrieb der Anlage und wird Ihrer Aufgabe als Gebäudeeigentümer gerecht. Die SWK erbringen im Energie-Liefercontracting für Kunden (wie die Stadtverwaltung) die energeti- sche Sanierung der Energieerzeugungsanlage sowie den Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Anlage. Anders als beim Energiespar-Contracting definiert sich das Energie-Liefercontracting durch die Liefe- rung von Energie und den dazugehörigen Betrieb von Energieanlagen. Die Wirtschaftlichkeit von Energie-Liefercontracting ergibt sich aus einem Grundpreis für die Rückführung von Investitionen und Seite 2 einem Energielieferpreis für die eingesetzte Energie sowie anteiligen Aufwände für Wartung und In- standhaltung der Energieanlage. Im Vordergrund beim Energieliefer-Contracting steht die Energielie- ferung. 3. Wurde durch die Stadt Karlsruhe bereits Energiespar-Contracting mit Unternehmen als Contractor durchgeführt? Falls ja, aus welchen Gründen erfolgte dies und wie beurteilt die Stadtverwaltung die bisherigen Erfahrungen? Falls nein, warum nicht? Beim Energie-Einsparcontracting werden Investitionen vorgenommen, die auf eine Energieeinsparung abzielen. Entsprechend werden beim Energie-Einsparcontracting oftmals Maßnahmen der Gebäude- hülle (Wände, Decke, Dach, Fenster) vorgenommen, da hier der größtmögliche Energieeinspareffekt zu erzielen ist. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen für den Gebäudeeigentümer ergibt sich über die Energieein- sparung und geringeren Energieverbrauchskosten. Hierzu werden die Energieverbrauchskosten vor der Sanierungsmaßnahme mit den Energieverbrauchskosten nach der Sanierungsmaßnahme verglichen. Aus den (potenziellen) reduzierten Energieverbrauchskosten erhält der Contractor dann seine Rück- führung der Investitionen vom Gebäudeeigentümer. Die Kosten für den Betrieb der Energieanlage (Energielieferung, Wartung und Instandhaltung) fallen darüber hinaus für den Gebäudeeigentümer weiterhin an. Da beim Energie-Einsparcontracting allein die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme für den Contractor im Vordergrund steht, ist ein Geschäftsmodell unter Maßgabe der Bundesaufsicht für das Kreditwesen (BaFin) zu erwarten. Grundsätzlich konzentriert sich das Contractingangebot der SWK auf die Lieferung von Energie und entsprechenden Maßnahmen an Energieanlagen. Die energetische Sanierung der Gebäudehülle ist die Verantwortung des Gebäudeeigentümers und somit der Wohnungswirtschaft / Immobilienwirtschaft. 4. Für welche städtischen Gebäude erkennt die Stadtverwaltung besondere Perspektiven für die Umsetzung von Energiespar-Contracting in Zusammenarbeit mit einem externen Contractor, auch vor dem Hintergrund verschiedener Förderprogramme, wie beispiels- weise INEECO der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA)? Wenn möglich bitte konkrete Beispiele benennen. Wie unter Ziffer 3 bereits ausgeführt, besteht der wirtschaftliche Hebel eines Energiespar-Contractings in der Einbettung von weiteren anlagentechnischen und baulichen Komponenten eines Gebäudes in das Finanzierungsmodell. Diese sollten eine besonders kurze Amortisationszeit über Investitions- und Bewirtschaftungskosten aufweisen. Die nachstehende Reihenfolge von Maßnahmenarten kann als Prioritätenliste für Maßnahmenpakete aus Sicht der Verwaltung genutzt werden: Wärmeverteilung: Ersatz aller ungeregelten Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen Wärmeerzeuger: Ersatz alter Öl- oder Gaskesseltechnik durch effiziente, moderne Lösungen un- ter Beachtung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG 2015) Warmwassererzeugung (Trinkwasser): Ersatz von alten, großen Speichern durch beispielsweise Frischwasserstationen Lüftungstechnik: Ersatz von technisch überalterten Lüftungszentralen durch Anlagen mit hoher Wärmerückgewinnung und bedarfsgerechter Regelung über Sensoren Beleuchtung: Ersatz von Glühlampen, Hochvoltlampen und Langfeldleuchten mit konventionel- len Vorschaltgeräten durch hocheffiziente LED-Technik - bei Bedarf kombiniert mit Regelung der Beleuchtungsstärke nach Präsenz und Tageslichtangebot Seite 3 Dämmung der Unterseiten von Kellerdecken Dämmung von Geschossdecken in Richtung nicht ausgebauter Dachböden Dämmung von Flach- und Schrägdächern bei ohnehin nötigem Bedarf der Sanierung Dämmung von geschlossenen Fassadenflächen bei ohnehin nötigem Bedarf der Sanierung Ersatz von Fenstern, errichtet vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 Aus bisheriger Sicht der Stadtwerke kann ein Energiespar-Contracting nur für Technikkomponenten angeboten werden, da diese der aktiven Bereitstellung von Wärme, Frischluft und künstlicher Beleuch- tung dienen. Nach diesem Schema würden für die Verwaltung besonders Gebäude in Frage kommen, deren Hülle durch Denkmalschutz oder baukünstlerischem Wert nicht einer herkömmlichen Dämmung unterzogen werden können. Zusätzlich sollten neben dem Wärmeerzeuger auch die oben genannten anderen Komponenten einen großen Fortschritt in der Effizienz der Energienutzung zulassen. Deshalb sind besonders Schul- und Verwaltungsgebäude der Vorkriegs- und Gründerzeit geeignet – weiterhin auch intensiv genutzte Sporthallen ohne Sanierungsbedarf der Hülle. Sollten in einem Energiespar-Contracting zukünftig auch Leistungen zur thermischen Ertüchtigung der Gebäudehülle verfügbar sein, würden eher Gebäude der 50er und 60er Jahre gleicher Nutzung in den Fokus geraten. 5. Wo sieht die Stadtverwaltung Potenziale für einen verstärkten, ggf. gemeinsamen, Ein- satz von Energieliefer- und Energiesparcontracting in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den städtischen Gesellschaften? Für die Stadtverwaltung wird die Finanzierung von Sanierungsprojekten über jede Form des Contrac- tings weiterhin nur in einem begrenzten Rahmen praktizierbar sein. Die wesentlichen Gründe hierfür sind: Der Contracting-Ansatz erlaubt der Verwaltung bei fehlenden Investitionsmitteln oder durch Haushaltsperioden bedingten Einschränkungen im möglichen Projektablauf eine Flexibilisierung und damit Ermöglichung von einzelnen Projekten zu befördern. Contracting-Projekte sind auch Projekte, die einer verwaltungsinternen Projektleitung bedürfen. Deshalb bestehen wie bei Projekten des Finanzhaushalts die gleichen Kapazitätsgrenzen hin- sichtlich der gleichzeitig durchführbaren Maßnahmen. Ein reines Liefercontracting erscheint der Verwaltung gegenüber einem bisher noch nicht prakti- zierten Einsparcontracting zunehmend weniger attraktiv. Grund dafür ist die fehlende finanzielle Motivation von Contracting-Gebern, Energie im Rahmen einer optimierten Betriebsführung ein- zusparen. Eine deutliche Ausweitung von Contracting-Projekten würde zu einer zunehmenden Über- schneidung von Zuständigkeiten bei der Betreiberverantwortung (Haftungsfragen), dem Stö- rungsmanagement und dem komfort- und energieoptimierten Betrieb führen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 36 der Tagesordnung: Energieliefer- und Energiepar-Contracting - Erfah- rungen und Potentiale der Stadt Karlsruhe Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch, Hermann Brenk, Thorsten Ehlgötz, Dr. Klaus Heilgeist, Sven Maier und Dr. Thomas Müller (CDU) sowie der CDU- Gemeinderatsfraktion vom 23. März 2016 Vorlage: 2016/0151 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2016