Tierschutz- und sozialpolitische Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuer

Vorlage: 2016/0150
Art: Antrag
Datum: 29.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2016

    TOP: 30

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Umgestaltung Hundesteuer
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 22. März 2016 Vorlage Nr.: 2016/0150 Tierschutz- und sozialpolitische Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 30 x 1. Die Stadtverwaltung Karlsruhe unterbreitet dem Karlsruher Gemeinderat einen Vorschlag, wie die Karlsruher Hundesteuersatzung unter tierschutz- und sozialpolitischen Aspekten neu aus- gerichtet wird. 2. Dabei könnten tierschutz- und sozialpolitische Aspekte wie - Vorlage eines Sachkundenachweises oder - die Aufnahme eines Hundes aus einem Karlsruher Tierheimes bzw. - Ermäßigungen für Inhaber*innen des Karlsruher Passes Eingang in eine neue Hundesteuersatzung finden. 3. Die Neuausrichtung der Karlsruher Hundesteuer unter tierschutz- und sozialpolitischen Aspek- ten sollte unter Beibehaltung des bisherigen finanziellen Aufkommens der Hundesteuer reali- siert werden. Die in Karlsruhe erhobene Hundesteuer ist nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hunde- halter*innen gestaffelt. Damit trifft sie finanziell benachteiligte Bevölkerungsschichten besonders hart. Ein wohlhabender Mensch zahlt genauso viel Steuern wie z. B. eine von Minimalrente lebende Seniorin. So wird die Haltung von Hunden für Menschen mit geringen Einkommen zumindest er- schwert. Auch ist unbestritten, dass die Hundehaltung positive soziale und gesundheitliche Aspekte aufweist, die gerade für Menschen mit geringen Einkommen wichtig sind. Der Hund ist nicht nur in der Fürsor- ge des Halters, sondern ein empfindsames Mitgeschöpf, das viel Freude und auch Trost geben kann. Von einem Sachkundenachweis versprechen wir uns, dass Hundehalter*innen die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die notwendig sind, dass von ihren Hunden keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Der Hund ist seit vielen Tausend Jahren der beste Freund und Begleiter des Menschen – und gleichzeitig ein Tier mit eigenen Bedürfnissen und Verhaltensweisen, das der Fürsorge und des Verständnisses durch eine/n verantwortungsvolle/n Halter*in bedarf. Dem Umgang mit einem Hund muss eine einfache, präzise, verständliche Sprache mit konsequenten Regeln und ein Umgang ohne verwirrende oder widersprüchliche Kommunikation zu Grunde liegen. Dies ist allerdings nicht bei allen Hundehalter*innen der Fall. Mit einer Hundesteuerermäßigung für Hunde aus einem Tierheim würde die Stadt Karlsruhe denjeni- gen Tierhalter*innen eine kleine finanzielle Anerkennung gewähren, die sich für einen solchen Vier- beiner entscheiden. Mit unserem Vorschlag erhoffen wir uns, dass sich durchschnittlich deutlich mehr als 100 Bürger*innen jährlich für einen Hund aus dem Tierheim entscheiden. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Die Mindereinnahmen könnten etwa durch einen höheren Betrag ab dem zweiten Hund ausgeglichen werden. Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion beantragt daher eine moderne Hundesteuersatzung, die für Hunde, Hundehalter*innen und die übrige Gesellschaft deutliche Verbesserungen erzielt, weil sie tierschutz- und sozialpolitische Aspekte berücksichtigt. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Michael Borner Zoe Mayer Renate Rastätter

  • Stellungnahme TOP 30
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.03.2016 Vorlage Nr.: 2016/0150 Verantwortlich: Dez. 4 Tierschutz- und sozialpolitische Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 30 x Kurzfassung Eine Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuer und Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird nicht für notwendig erachtet. Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung Karlsruhe unterbreitet dem Karlsruher Gemeinderat einen Vor- schlag, wie die Karlsruher Hundesteuersatzung unter tierschutz- und sozialpoliti- schen Aspekten neu ausgerichtet wird. 2. Dabei könnten tierschutz- und sozialpolitische Aspekte wie - Vorlage eines Sachkundenachweises oder - die Aufnahme eines Hundes aus einem Karlsruher Tierheimes bzw. - Ermäßigungen für Inhaber*innen des Karlsruher Passes Eingang in eine neue Hundesteuersatzung finden. Zu 1.und 2.: Die Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe trat in der heutigen Form zum 01.01.1997 in Kraft nachdem das zuvor geltende Hundesteuergesetz des Landes Baden-Württemberg aufgehoben wurde. Die Steuer für die Haltung eines Hundes beträgt 120 € pro Hund. Es sind ca. 8.100 Hunde steuerlich erfasst. Die Sachbearbeitung wird von 1,0 Stellenanteilen erledigt. Die Satzung sieht bewusst wenige Ausnahme- und Vergünstigungstatbestände vor, damit eine möglichst einfache Handhabung und ein geringstmöglicher Verwaltungsaufwand gewährleistet sind. Anträge zu Vergünstigungen für Hundehalter mit Hundeführerschein und für Hunde aus Karls- ruher Tierheimen wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt. Sowohl beim Beschluss der Hundesteuersatzung in der Sitzung vom 08.10.1996 als auch in den Sitzungen des Gemeinderats vom 22.10.2002 und 18.09.2012 wurde eine Sonderregelung für Tiere aus dem Tierheim und in der Sitzung vom 18.09.2012 eine Ermäßigung für Inhaber eines Hundeführerscheins abgelehnt. Gegen die Einführung von Sonderregelungen sprechen noch immer die gleichen Gründe: Vergünstigung für Halter mit Sachkundenachweis (Hundeführerschein) Ein Sachkundenachweis für Hundehalter ist in Baden-Württemberg nicht eingeführt. Bundes- weit werden sog. „Hundeführerscheine“ von verschiedenen Verbänden und Organisationen (Verband für das deutsche Hundewesen, landesspezifische Bescheinigungen von Tierärztekam- mern, Bescheinigung nach dem Augsburger Modell u. a.) ausgestellt. Einheitliche Regelungen sowie einheitliche Standards existieren nicht. Alleine die Abgrenzung, welche Prüfung als förderungsfähiger Sachkundenachweis anerkannt werden kann, würde den Verwaltungsaufwand auch durch Rechtsbehelfsverfahren deutlich erhöhen. Eine dauerhafte Ermäßigung der Hundesteuer in Höhe der hälftigen Steuer von jährlich 60 Euro für Hundehalter, die eine Prüfung abgelegt haben, würde zu einer Reduzierung des Hundesteu- eraufkommens von 240.000 Euro führen, wenn 50 % die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf die Größenordnung der Vergünstigung sowie aus Gründen der Verwaltungsver- einfachung empfiehlt die Verwaltung, die Ermäßigung für Inhaber von Sachkundenachweisen abzulehnen. Vergünstigung für Hunde aus Karlsruher Tierheimen Einige wenige Kommunen gewähren eine (einmalige) Hundesteuer-Ermäßigung für Hunde, die unmittelbar aus dem örtlichen Tierheim oder aus einer örtlichen Tierschutzeinrichtung aufge- nommen werden. Allerdings sind Rechtsbehelfsverfahren bekannt geworden von Steuerpflichti- gen, die Hunde aus nicht örtlichen Tierheimen übernommen haben. Es wird ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG geltend gemacht. Eine Beschränkung der Steuerermä- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ßigung für die Abgabe von Hunden aus einem Karlsruher Tierheim erscheint deshalb bedenk- lich. Eine Gleichbehandlung würde die Einbeziehung aller Tierheime und Tierschutzeinrichtun- gen in öffentlicher und privater Trägerschaft über Karlsruhe hinaus fordern. Schon die Definition „Tierheime, Tierschutzeinrichtungen“ (auch privat organisierte Tierhilfen, die Hunde aus dem Ausland einführen und hier vermitteln) ist schwierig. Der Verwaltungsaufwand insbesondere durch mögliche Rechtsbehelfsverfahren würde sich auch deutlich erhöhen. Wirtschaftliche Gründe spielen erfahrungsgemäß beim Erwerb eines Hundes keine besondere Rolle. Der Hund wird nach Rasse und Aussehen erworben. Die Erwerber eines Hundes aus Tier- heimen oder Tierschutzeinrichtungen werden aus Tierschutzgründen motiviert. Missbrauchsmöglichkeiten, z. B. Hundeabgaben extra über das Tierheim abzuwickeln, müssten unterbunden werden. Die Maßnahme würde zu Lasten der Verwaltungseffektivität gehen. Es widerspricht auch dem Charakter der Hundesteuer, die lenkend auf die Zahl der Hundehal- tungen einwirken soll, wenn die Stadt gleichzeitig Hundehalter beim Erwerb begünstigen wür- de. Die Stadt Karlsruhe fördert den Tierschutzverein durch einen jährlichen im Haushaltsplan veran- schlagten Zuschuss. Im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen die Gleichbehandlung empfiehlt die Verwaltung Ver- günstigungen für Hunde aus Karlsruher Tierheimen abzulehnen. Vergünstigung für Hundehalter mit Karlsruher Pass Die Hundsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a GG, § 9 Abs. 3 KAG). Eine Staffelung der Hundesteuer nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hundehalters ist recht- lich nicht zulässig. Nach § 7 Nr. 4 der Karlsruher Hundesteuersatzung kann für das Halten von Hunden, bei deren Haltern die Erhebung des vollen Steuersatzes aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre, eine Steuerermäßigung auf den halben Steuersatz gewährt werden. Hierunter fallen insbeson- dere Hundehalter mit ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dieser Personenkreis ent- spricht im Wesentlichen dem, der auch einen Karlsruher Pass besitzt. Die Stadtkämmerei weist in ihrer jährlichen Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe auf diese Möglichkeit hin. Den wirtschaftlich benachteiligten Hundehaltern ist die Möglichkeit einer Ermäßigung der Hun- desteuer überwiegend bekannt. Derzeit werden in Karlsruhe ca. 600 der etwa 8.100 Hunde aus diesem Grund mit dem ermäßigten Steuersatz von 60,00 Euro besteuert. 3. Die Neuausrichtung der Karlsruher Hundesteuer unter tierschutz- und sozialpoliti- schen Aspekten sollte unter Beibehaltung des bisherigen finanziellen Aufkommens der Hundesteuer realisiert werden. Finanzierung von Mindereinnahmen durch eine erhöhte Hundesteuer ab dem zweiten Hund Auf eine Verdoppelung des Hundesteuersatzes für Zweithunde verzichtet die Stadt Karlsruhe bereits seit Inkrafttreten der neuen Hundesteuersatzung zum 01.01.1997. Seinerzeit waren lediglich ca. 150 Zweit- und weitere Hunde erfasst. Derzeit sind bei der Stadtkämmerei etwa 480 Zweit- und weitere Hunde gemeldet. Rechnerisch ergäbe sich aus der Verdoppelung ein Mehraufkommen von ca. 57.600 Euro. Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt allerdings, dass die Halter versuchen, den dann beachtlichen Steuerbetrag zu vermeiden. Zweithunde werden Ergänzende Erläuterungen Seite 4 regelmäßig auf den Lebenspartner, auf Familienangehörige oder schlimmstenfalls gar nicht an- gemeldet. Das Erkennen und der Nachweis der Mehrfachhundehaltung innerhalb eines Haushalts bereiten in der Praxis große Schwierigkeiten. Insbesondere beim Zusammenleben unverheirateter Paare ist man auf die Angaben der Hundehalter angewiesen. Das Potential aus Mehrerträgen von erhöhter Zweithundezahl kann in der Praxis nicht realisiert werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die aktuelle Hundesteuersatzung „modern“, da die geforderten Änderungen bereits beinhaltet sind oder insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit bislang nicht umgesetzt wurden. Zudem ist die verwaltungstechnische Umsetzung geschäftsprozessop- timiert und trägt somit seinen Teil zur effektiven Verwaltung bei.

  • Protokoll TOP 30
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 30 der Tagesordnung: Tierschutz- und sozialpolitische Umgestaltung der Karlsruher Hundesteuer Antrag der Stadträtinnen und Stadträte Bettina Lisbach, Johannes Honné, Michael Borner, Zoe Mayer und Renate Rastätter (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 22. März 2016 Vorlage: 2016/0150 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Stadtrat Borner (GRÜNE): Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich gleich auf die Antwort der Stadtverwaltung eingehen. Ich möchte meinen Beitrag in zwei Teile unter- gliedern und bei der sozialpolitischen Umgestaltung der Hundesteuer anfangen. (Zuruf) Fünf Minuten. Das schaffe ich. So weit sind wir jetzt gar nicht auseinander. Mit dem guten Willen der Stadtverwaltung ist durchaus auch eine Annäherung möglich. - Ich würde die CDU bitten, doch etwa ruhiger zu sein. (Der Vorsitzende: Da Sie wissen, dass Herr Stadtrat Borner seinen Vortrag nicht verkürzen wird, würde ich Ihnen empfehlen, jetzt ruhig zu sein, sonst dauert es eher noch länger als kürzer.) Nach § 7 Nr. 4 der Karlsruher Hundesteuersatzung kann für das Halten von Hunden, bei denen die Erhebung des vollen Steuersatzes aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre, eine Steuerermäßigung auf den halben Steuersatz gewährt werden. Hierunter - 2 - fallen insbesondere Personen mit ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dieser Personenkreis entspricht im Wesentlichen dem, der auch den Karlsruher Pass besitzt. Die Stadtverwaltung verweist zudem auch auf Veröffentlichungen im Amtsblatt. In der Antwort sind mir zwei Begriff besonders aufgefallen: „kann gewährt werden“ und „entspricht im Wesentlichen“. Was heißt „kann gewährt werden“. Gibt es hierzu einen Anspruch darauf, und was heißt „im Wesentlichen“. Gibt es noch andere Perso- nengruppen oder wie habe ich das zu verstehen? Vielleicht könnte die Stadtverwaltung dies noch etwas konkretisieren. Aus einer Pressemitteilung im Amtsblatt zur Hunde- steuer aus dem Jahre 2013 ist übrigens zu lesen, wer finanziell nicht in der Lage ist, die volle Abgabe sofort zu entrichten, kann einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Ich bin immer für klare Regeln. Sagen wir doch ganz einfach, dass wir Karlsruher Passinhabe- rinnen eine 50%ige Ermäßigung bei der Hundesteuer gewähren. Im Rahmen einer pro- aktiven und fürsorglichen Stadtverwaltung sollte dies dann auch entsprechend so kommuniziert werden. Auch die Stadt Mannheim gewährt Empfängern von SGB II und SBG XII eine um 50 % ermäßigte Hundesteuer. Diese Möglichkeit ist ganz klar in der Steuersatzung geregelt. Mit unserem Antrag zur tierschutzpolitischen Änderung der Hundesteuersatzung ver- folgen wir im Wesentlichen zwei Ansätze. Wir wollen gut erzogene Hunde, die für die Umwelt keine Gefahr darstellen, und wir verfolgen das Ziel, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter die Bedürfnisse ihres tierischen Begleiters kennen. Darüber hinaus wollen wir traumatisierten bzw. von Schicksalsschlägen gezeichneten Hunden in den Tierhei- men eine Chance geben. Wenn wir durch unsere vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustände auf unseren Straßen verbessern oder Tierleid verringern, ist das gut angelegtes Geld. Die Stadtverwaltung verweist in Ihrer Antwort in Bezug auf Sachkunde auf recht- liche Probleme. Da lassen Sie uns doch an der Ausräumung dieser rechtlichen Probleme arbeiten. Lassen Sie uns eine rechtlich einwandfreie Formulierung finden. Bearbeiten wir eine Liste mit der von der Stadt Karlsruhe anerkannten Prüfern bzw. Verbänden, die Sachkundenachweise abnehmen bzw. anbieten. Die von uns vorgeschlagenen Vergüns- tigungsprozente sind auch nicht in Stein gemeißelt. Stadträtin Mußgnug (CDU): In der Kürze liegt die Würze. Deshalb für unsere Frakti- on: Wir folgen der Verwaltung und das aus folgenden Gründen. Zum einen hat eine Steuer immer lenkenden Charakter. Es soll ja damit der Bestand gesteuert werden. Die Verwaltung führt aus, dass die geforderten Änderungen zum Teil schon enthalten sind. Ein Kann in einer solchen Vorschrift deutet in der Regel auf eine Einzelfallprüfung hin. Das kann man in kurzer Rücksprache mit der Verwaltung klären, wie da die Vorausset- zungen entsprechend gehandhabt werden. Ich denke, das ist kein größeres Problem. Die Verwaltung sagt, es ist geschäftsprozessoptimiert, was im Sinne einer effektiven Verwaltung, auf die wir hinwirken wollen im Rahmen der Haushaltsstabilisierung, sehr wünschenswert ist. Letztendlich muss man sagen, im Bereich von kommunalen Steuern, von Satzungen, ist die Rechtssicherheit ein sehr hohes Gut. Der wollen wir auch gerne folgen und dazu beitragen. Deswegen folgen wir der Verwaltungsmeinung. Stadträtin Fischer (SPD): Ich kann es auch ganz kurz machen. Hundesteuer ist Auf- wandssteuer, bemisst sich also am Aufwand, sprich am Hund. Steuerfremde Zielsetzun- gen sollten dabei bei der Steuererhebung auf ein Minimum beschränkt sein. Der Kolle- - 3 - ge Borner hat es gesagt. Es gibt zwei Ausnahmetatbestände in unserer Steuersatzung. Das ist einmal die Steuerbefreiung in bestimmten Fällen und einmal der Verzicht auf die Erhebung des vollen Steuersatzes. Das wäre dann die Regelung für die Karlsruher Pass- bezieher, könnte ich mir vorstellen. Die anderen Dinge, die hier im Antrag angespro- chen wurden, würden einen großen Prüfaufwand erfordern und passen deshalb nicht zu einer solchen Aufwandssteuer. Besonders auch im Hinblick auf die Haushaltskonsoli- dierung - die Kollegin Mußgnug hat es gesagt -, sollten wir hier das Verwaltungshan- deln nicht unnötig aufblähen. Personal wäre dann notwendig. Deshalb sollte die Steu- ererhebung handbar bleiben. Mit der Ratenzahlung, das könnte ich mir vorstellen, wäre dieser Aufwand u. U. gering. Alles andere sollte abgelehnt werden. Stadtrat Braun (KULT): Der beste Freund des Menschen ist der Hund. Sie sind empa- thisch, treu und bieten in jeder Lebenslage emotionale Unterstützung. Es sollte daher jedem Menschen möglich sein, einen Hand halten zu können. Selbstverständlich spielt dabei auch der finanzielle Aspekt eine Rolle und sollte doch nicht die Haltung eines Vierbeiners den finanziellen Rahmen eines einkommensschwachen Menschen sprengen. Doch dies ist nicht der Fall. Hundehalter können die Halbierung der Hundesteuer bean- tragen, insofern die volle Steuer das finanzielle Limit überschreiten würde. Hier sehen wir momentan also keinen Handlungsbedarf. Dass tierschutzrelevante Aspekte in eine Hundesteuer mit einfließen sollten, unterstützt meine Fraktion. Hier sei vor allem noch mal die Frage genannt, ob das Tier einem Karlsruher Tierheim entstammt. Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn sich in den Fachämtern noch intensiver über eine vor allem tierschutzpolitische Umgestaltung der Hundesteuer Gedanken ge- macht würde und uns bald ein entsprechender Verwaltungsvorschlag präsentiert wer- den kann. So machen wir von KULT uns selbstverständlich auch weiterhin Gedanken. Stadtrat Høyem (FDP): Hundesteuer ist eine altmodische Steuer. In Baden-Württem- berg geht das Hundesteuergesetz zurück auf das Jahr 1881. Dieser grüne Antrag hat wahrscheinlich gute Intentionen, aber er schafft nur mehr unnötige Bürokratie. Es geht in die falsche Richtung. Wir sollten die Hundesteuer ganz einfach abschaffen, ganz wie man sie schon in Dänemark, in Frankreich, in England, in Schweden, in Belgien, in Spa- nien, in Griechenland, in Italien und in Kroatien abgeschafft hat. Mit der Hundesteuer wird der Hund als Luxusgut abgestempelt. Wir glauben ganz einfach nicht, dass sich die Hundesteuer überhaupt lohnt. Es schafft nur Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwal- tung. Wussten Sie schon, was aber noch schlimmer ist, dass Baden-Württemberg die Kommunen zwingt, diese Steuer zu behalten. Was ist das für eine Beleidigung aus Stuttgart für unsere kommunale Freiheit. Der Antrag war nützlich, weil er auf eine über- flüssige Steuer hinweist, aber der Antrag will diese Steuerbürokratie erweitern. Wir wol- len sie abschaffen. Der Vorsitzende: Ich muss Ihnen sagen, mir fällt es schwer an manche Beiträge zu glauben. Wir haben erst den Sozialverbänden 9 % Kürzung aufgeladen und jetzt wird ernsthaft gefordert, wir sollen Personal aufstocken, um sozial- und tierschutzpolitische Aspekte der Hundesteuer umsetzen zu können. Das tut mir leid. Ich kann das draußen nicht mehr erklären. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Mir ist im Moment nicht so ganz klar, über was wir jetzt noch abstimmen. Herr Borner, helfen Sie mir. Sollten wir die drei - 4 - Punkte durchstimmen oder was ist jetzt geklärt und was nicht. Ich konnte dem jetzt nicht mehr folgen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Ich habe vorhin Blickkontakte zur Frau Bürgermeisterin ge- habt. (Der Vorsitzende: Die sind mir leider entgangen, Herr Borner.) Ich habe nicht gesagt, dass wir Personal aufstocken sollen, damit diese Steuergeschichte besser gemacht werden kann. In Mannheim ist es ganz klar geregelt. Wenn z. B. jemand SGB II- oder SGB XII-Empfänger ist, dann bekommt derjenige eine Steuer- ermäßigung. Das wäre schon mal der erste Schritt. Das könnte man ganz klar in die Satzung reinschreiben, ohne dass es jemand wehtut und wir hätten diese Geschichte beworben. Dann hätte man zumindest das Sozialpolitische. Das Tierschutzpolitische kann ich akzeptieren. Ich warte einfach dann auf die Sachkunde landessweit, aber viel- leicht wäre das Sozialpolitische, dieser Nachweis auf Armut, ausreichend, dass man das einfach so reinschreibt. Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Herr Borner, natürlich sind diese Sachverhalte Ein- zelfallentscheidungen. Die Punkte, die Sie angesprochen haben, werden wir mit Herrn Dollinger gleich noch mal ansprechen. Ansonsten ist der Verwaltungsaufwand höher als das, was Sie erzielen wollen. Der Vorsitzende: Wollen Sie es noch einmal besprechen oder wollen Sie es abstim- men. (Zurufe: Abstimmen!) Wenn der Gemeinderat auf Abstimmung besteht, müssen wir es machen, weil es jetzt aufgerufen ist. Dann gibt es den Wunsch es abzustimmen. Bitte das Kartenzeichen. Ge- trennte Abstimmung! Können wir alles machen. Punkt 1 unterbreitet dem Gemeinderat einen Vorschlag, wie die Karlsruher Hundesteu- ersatzung unter tierschutz- und sozialpolitischen Aspekten ausgerichtet wird. - Ich bitte um die Karte. Ich sehe 9 Zustimmungen, 1 Enthaltung, damit abgelehnt. Punkt 2 hat sich erledigt. Wenn wir keine neuen Aspekte oben in die Satzung einbrin- gen, brauchen wir auch die Punkte nicht. Das sehen Sie auch so. Das bedeutet nicht, dass bei Einzelfällen jetzt so verfahren werden kann wie besprochen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Mai 2016