Armutsprävention bei Rentnerinnen und Rentnern in Karlsruhe: Information über "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)"

Vorlage: 2016/0145
Art: Antrag
Datum: 24.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2016

    TOP: 29

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Sozialausschuss

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Armutsprävention bei Rentnern
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 22. März 2016 Vorlage Nr.: 2016/0145 Armutsprävention bei Rentnerinnen und Rentern in Karlsruhe: Information über „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 29 x 1. Die Stadt Karlsruhe ermittelt die Anzahl der Rentner*innen die Anspruch auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ haben und diesen Anspruch nicht nutzen. 2. Die Stadt Karlsruhe stellt sicher, dass die in Karlsruhe lebende Rentner*innen über den An- spruch auf Grundsicherung zur Rente informiert sind. „Armut bezeichnet sowohl eine finanzielle und materielle Mangelversorgung als auch die unzu- reichende Befriedigung nicht-materieller, soziokultureller Bedürfnisse, die sich oft aus materieller Ar- mut ergeben. Daher ist es Ziel, dass jeder ältere Mensch seine grundlegende materielle Versorgung zur Existenzsicherung und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hat. Jeder ältere Mensch verfügt mindestens über das finanzielle Existenzminimum in Höhe der Grundsi- cherung, das ständig an die Steigerungen der Lebenshaltungskosten anzupassen ist (aus Leitlinien gegen Altersarmut, Stadt Karlsruhe )“. Um ein selbstbestimmtes Leben im Alter führen zu können, wurde 2003 die so genannte Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt. Diese Sozialleistung soll vor allem verschämte Armut abbauen, die besonders aus den relativ hohen Sozialhilfezugangsschwellen entsteht. Die Grundsicherung ist mit diesem Ziel auf einen speziellen Personenkreis bezogen, auf die über 65- Jährigen und die unabhängig von der Arbeitsmarktlage dauerhaft voll Erwerbsgeminderten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Viele Anspruchsberechtigte verzichten aber auf die Grundsicherung. Entweder meiden sie aus Scham oder Angst den Gang zum Amt oder sie sind über ihre Ansprüche auf Grundsicherung nicht infor- miert. Manche Senior*innen fürchten aber offenbar auch, dass ihre Kinder Unterhalt bezahlen müs- sen. Frauen sind besonders von niedrigen Renten betroffen, wenn sie beispielsweise alleinerziehend waren, keinen Anspruch auf Witwenrente haben oder als Folge von prekären Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnissen. Auch unzureichend informierte Rentner*innen, u.a. mit Migrationshintergrund, Analphabet*innen und sozial isolierte Rentner*innen können ihre Ansprüche auf Regelleistungen nicht geltend machen. Laut einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung beträgt die „Quote der Nichtinanspruchnahme“ ca. 68 Prozent. Auf der Grundlage der vorliegenden statistischen Angaben ist davon auszugehen, dass ca. 8.000 Karlsruher Bürger*innen ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht wahrnehmen. Ziel des Projektes „Armutsprävention bei Rentnerinnen und Rentnern in Karlsruhe“ soll sein, dass möglichst alle Anspruchsberechtigte über die Grundsicherung im Alter informiert sind. Die Information der Anspruchsberechtigten sollte in „Leichter Sprache“ erfolgen, um sprachlichen Hürden vorzugrei- fen. Eine Zusammenarbeit mit Landesverwaltungen und Bundesverwaltungen könnten für die Umset- zung gegebenenfalls notwendig sein. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Seit 2014 erstattet der Bund den Kommunen die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Insoweit entstehen der Stadt Karlsruhe keine weiteren kommunalen Sozial- ausgaben. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Istvan Pinter Renate Rastätter Joschua Konrad

  • Stellungnahme TOP 29
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.03.2016 eingegangen: 23.03.2016 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0145 29 öffentlich Dez. 3 Armutsprävention bei Rentnerinnen und Rentnern in Karlsruhe: Information über "Grundsi- cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)" - Kurzfassung - Nach übereinstimmender Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württem- berg, des Amtes für Stadtentwicklung und der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe besteht keine Möglichkeit, die genaue Anzahl der anspruchsberechtigten Personen mit ergän- zenden Ansprüchen auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die diesen Anspruch nicht umsetzen, zu ermitteln. Die Träger der Rentenversicherung informieren und beraten Personen mit geringen Rentenan- sprüchen über mögliche weitere Ansprüche gegenüber dem Träger der Sozialhilfe. Darüber hinaus stehen für betroffene Menschen qualifizierte städtische Beratungsangebote zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ziel der Stadt Karlsruhe ist es, darauf hinzuwirken, dass alle hier lebenden Rentnerinnen und Rentner, die ergänzende Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung haben, diese Ansprüche auch umsetzen. Weder die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg noch das Amt für Stadtent- wicklung oder die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe haben die Möglichkeit, die genaue Anzahl der anspruchsberechtigten Personen, die ihre möglichen Leistungsan- sprüche nicht umsetzen, zu beziffern. Zur Ermittlung des tatsächlichen Anspruchs bedarf es einer individuellen Prüfung der Lebensverhältnisse der jeweiligen Person. Dazu zählen unter anderem die Einkommens- und Vermögenswerte sowohl der leistungsberechtigten Person selbst als auch deren Ehepartnerin oder Ehepartner. Ein Rückschluss auf ergänzende Sozialleistungsansprüche einer Rentenbezieherin oder eines Rentenbeziehers ausschließlich aufgrund der Rentenhöhe ist nicht möglich. 2. Die Träger der Rentenversicherung informieren und beraten gemäß § 109 a SGB VI – ge- setzliche Rentenversicherung – Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher mit geringen Ren- tenansprüchen über mögliche Ansprüche gegenüber dem Träger der Sozialhilfe. Nach der- selben gesetzlichen Regelung sind die Träger der Rentenversicherung verpflichtet, mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zur Zielerreichung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammenzuarbeiten. Die Stadt Karlsruhe hat keine Informationen über die betroffene Personengruppe. Somit besteht für die Stadt Karlsruhe keine Möglichkeit si- cherzustellen, dass hier lebende Rentnerinnen und Rentner über derartige ergänzende An- sprüche informiert werden. Die Stadt Karlsruhe hat sich mit den Leitlinien gegen Altersarmut (Beschluss des Gemeinde- rats der Stadt Karlsruhe vom 18. Dezember 2012) einen Handlungsrahmen für eine nach- haltige und ganzheitliche Bekämpfung von Altersarmut vorgegeben. Gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote haben bei der Bekämpfung von Altersarmut neben der Erwei- terung spezifischer Leistungsangebote (zum Beispiel Karlsruher Pass) eine ganz besondere Bedeutung. Durch gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote können bei betroffe- nen Menschen vielfach Unsicherheiten und Ängste beseitigt werden. Beratungen mit Hin- weisen auf konkrete Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation Betroffener zu verbessern, erfolgen regelmäßig durch den Sozialen Dienst und das Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe. Eine der am häufigsten artikulierten Sorgen der betroffenen Menschen ist die oftmals un- begründete Furcht vor der Heranziehung von Angehörigen zu Unterhaltsleistungen. Ausschlaggebend ist letztendlich die Frage, ob es durch entsprechende Beratungen gelingt, die betroffenen Menschen zu veranlassen, beim Sozialamt konkret überprüfen zu lassen, ob entsprechende Leistungsansprüche bestehen. Auf der Website der Stadt Karlsruhe werden allgemeine Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Kontaktdaten zur Antragsstellung bereitgestellt. Die Beratung durch die Stadt Karlsruhe kann jedoch nur im Einzelfall und auf Initiative der betroffenen Rentnerinnen und Rentner erfolgen. Armutsbekämpfung, insbesondere auch Bekämpfung von Altersarmut, hat in Karlsruhe einen ganz besonders hohen Stellenwert. Ein erster Zwischenbericht zu den Leitlinien gegen Altersar- mut wurde im Sozialausschuss am 20. April 2016 beraten.

  • Protokoll TOP 29
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 29 der Tagesordnung: Armutsprävention bei Rentnerinnen und Rentnern in Karlsruhe: Information über „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung (SGB XII)“ Antrag der Stadträtinnen und Stadträte Bettina Lisbach, Michael Borner, Istvan Pinter, Renate Rastätter und Joschua Konrad (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Ge- meinderatsfraktion vom 22. März 2016 Vorlage: 2016/0145 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung und Weiterbehandlung im Sozial- ausschuss. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Stadtrat Borner (GRÜNE): Bürgermeister Lenz schreibt im Vorwort der Leitlinien ge- gen die Altersarmut, dass die Umsetzung gegen Altersarmut vielfältiger Ideen, Maß- nahmen und Projekte verschiedener Institutionen und Personen bedarf. Jede Idee, die im jeweiligen Arbeitsfeld entwickelt werden kann, ist ein wichtiger Baustein im gemein- samen Engagement für die Lebensqualität aller Bürgerinnen. Unser Antrag ist heute einer dieser Bausteine, aber die Stadtverwaltung will diesen nicht so recht aufnehmen. Sie begründet dies vor allem mit rechtlichen Problemen. Vielleicht sollten wir nicht so kompliziert an die Sache herangehen. Viele Mitbürgerinnen stellen aus Scham, Nicht- wissen oder Angst keine Leistungen auf Grundsicherung und Erwerbsminderung im Alter. Die Aufgabe der Stadtverwaltung sollte nun sein, dass wir diese Ängste durch Aufklärung und Information mindern. Ich sage z. B. jedem, der alleinstehend ist und dessen Rente weniger als 717 Euro be- trägt, dass eventuell ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen könnte. Wer Grundsi- cherung bezieht, hat dann auch das Recht auf den Karlsruher Pass mit weiteren Leis- - 2 - tungen wie z. B. einen Bildungsgutschein oder diversen Eintrittsvergünstigungen. Daher schlage ich vor, dass die Stadt Karlsruhe im Sinne einer proaktiven und fürsorglichen Stadtverwaltung über Werbemaßnahmen oder Artikel in der StadtZeitung Karlsruher Bürgerinnen über Grundsicherung aufklärt. Diese könnte auch sehr gut mit der geplan- ten Werbemaßnahme für den Karlsruher Pass verknüpft werden. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Armutsbekämpfung hat einen ganz besonders hohen Stel- lenwert in dieser Stadt, steht hier in der Verwaltungsantwort. Wir haben letzte Woche im Sozialausschuss einen Zwischenbericht der Leitlinien erhalten und da sicherlich sehr viel Positives feststellen können. Dieser Antrag, der uns hier vorliegt, zielt auf zwei Sa- chen ab. Einerseits sollten die Zahlen eruiert werden. Es scheint einfach nicht zu gehen in dem Umfang. Das sind grobe Schätzwerte. Das Andere ist einfach die Bekanntma- chung der Möglichkeit der Grundsicherung und der damit verbundenen weiteren frei- willigen Leistungen in dieser Stadt im Sinne des Karlsruher Passes, mit 60 plus usw. Da sehe ich schon viel getan: Die Rentenversicherungen informieren, Sozialer Dienst, das Seniorenbüro. Ich kann mir durchaus vorstellen, wenn man ein bisschen kreativ ist, es noch die eine oder andere Möglichkeit gibt, hier vermehrt eine Information an diese Menschen zu geben, dass wir dem Ziel der Bekämpfung der Altersarmut in Karlsruhe noch näher kommen. Stadträtin Melchien (SPD): Die Forderungen des Antrags der Kolleginnen und Kolle- gen der Grünen wären wünschenswert, sind aber, wie nun mal der Stellungnahme zu entnehmen ist, nicht von der Stadt Karlsruhe zu leisten außer im Rahmen unserer Bera- tungsangebote. Datenschutzrechtlich könnte es auch kritisch sein. Im letzten Sozialaus- schuss haben wir über Aspekte gesprochen. Uns ist klar, dass Altersarmut eine ganz große Herausforderung der Zukunft ist. Als Politiker, aber auch als Privatperson, sind wir alle gefordert, mit dafür zu sorgen, dass ältere Menschen - überproportional sind es ja ältere Frauen, die aus Scham eben nicht die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen -, dass das hoffentlich abgebaut wird. Es ist sicher Aufgabe des Gemeindera- tes, im Sozialausschuss, insbesondere in unseren Sozialklausuren, weitere Maßnahmen zu entwickeln, wie wir hier zumindest dem Problem begegnen können. Wir können es sicher nicht verhindern. Stadtrat Braun (KULT): Als soziale Stadt in einem reichen Land haben wir natürlich den Anspruch, dass niemand, der hier lebt, von Armut jedweder Art betroffen sein muss. Erschreckend nahm ich zur Kenntnis von der hier zitierten Studie der Hans- Böckler-Stiftung, die herausfand, dass rd. 68 % der Grundsicherungsberechtigten das Angebot nicht in Anspruch nehmen. Hier muss vor allem geklärt werden, was die Gründe dafür sind: Sind die Berechtigten unzureichend informiert, haben sie eine Hemmung vor dem Gang zum Amt, was sind die Ursachen. Mit der Antwort haben wir aber auch erfahren, dass die Ermittlung der genauen Zah- len, wer in Karlsruhe anspruchsberechtigt ist oder wer anspruchsberechtigt ist und trotzdem keinen Anspruch erhebt, aktuell nicht möglich ist. Einzig Beratungsgespräche vom Sozialen Dienst und dem Seniorenbüro sind vor allem mit Blick auf die angespro- chene Quote aus Sicht meiner Fraktion dennoch nicht ausreichend. Es muss sich nun weiterhin, gerne im Sozialausschuss, Gedanken gemacht werden, wie man die momen- tan doch unzufriedenstellende Situation noch positiver gestalten kann. Denkbar für - 3 - meine Fraktion wäre beispielsweise auch eine Kampagne, die sich allen in Karlsruhe le- benden Menschen im Rentenalter öffnet. Das dann aber, wie gesagt, gerne im Sozial- ausschuss. Stadtrat Jooß (FDP): Karlsruhe ist, wie die Antwort der Verwaltung zeigt, auf einem guten bis sehr guten Weg. Wir haben es jetzt in der Klausur erfahren. Da wurde auch bekanntgegeben, dass jeder Rentner, der in Rente geht, eine Information bekommt, wo er Sonderbezüge usw. bekommen kann. Wir kratzen aber hier nur auf der Oberfläche dieses Problems. Es muss im Rahmen einer großen Rentenreform in Berlin von der Gro- Ko geregelt werden, die über eine große Mehrheit verfügt, zumindest noch bis zu den nächsten Bundestagswahlen. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortbeiträge. Ich habe jetzt bei zwei Wortbei- trägen den Vorschlag herausgehört, darüber im Sozialausschuss noch einmal zu reden. Ich würde das gerne aufnehmen. Im Grunde müsste es dann eigene Mittel für irgendei- ne Form von Werbe- oder Aufklärungskampagnen geben. Das klären Sie bitte mal, ob das die sinnvolle Maßnahme ist, denn Beratungsangebote gibt es zur Genüge, aber der Einzelne muss sich halt entscheiden, sie in Anspruch zu nehmen, sonst hat er im Mo- ment nichts davon. Also verwiesen in den Sozialausschuss mit Ihrem Einverständnis. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Mai 2016