Unterstützende Erklärung der Stadt Karlsruhe zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz BW
| Vorlage: | 2016/0142 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0142 15 öffentlich Dez. 5 Unterstützende Erklärung der Stadt Karlsruhe zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Bad.-Württ. Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.04.2016 1 vorberaten Gemeinderat 26.04.2016 15 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Mit den Beschlüssen zum „Klimaschutzkonzept 2009“ und der Zielsetzung, in Karlsruhe bis 2050 kli- maneutral werden zu wollen, hat die Stadt Karlsruhe schon früh ihren Willen bekundet, auf kommuna- ler Ebene erhebliche Beiträge zum Klimaschutz zu leisten. Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Klimaschutzgesetz, das im Juli 2013 in Kraft getreten ist, gleichartige Zielsetzungen formuliert und den Kommunen dabei eine Vorbildfunktion zugeschrieben, die in eigener Verantwortung erfüllt werden soll. Eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden soll der Umsetzung dieser Ziele dienen, hierbei sollen die Gemeinden vom Land finanziell unterstützt werden. Mit einer „Unterstützen- den Erklärung“ zu dieser Vereinbarung bekundet die Stadt Karlsruhe die Bereitschaft zur Übernahme dieser Vorbildfunktion und bis 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung anzustreben. Der Gemeinderat begrüßt die im Klimaschutzpakt zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden formulierten Maßnahmen und erklärt seine Mitwirkungsbereitschaft bei der Umsetzung der vereinbar- ten Ziele. Die Verwaltung wird beauftragt, die unterstützende Erklärung zum Klimapakt zu unter- zeichnen (Ziff. 1 und 2 der Erklärung). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Juli 2013 trat das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Darin betont das Land die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Kampf gegen den Klimawandel und möchte bis 2040 die Landesverwaltung soweit möglich klimaneutral organisieren. Für die Kommunen regelt das Gesetz, dass diese ihre Vorbildfunktion in eigener Verantwortung erfüllen. Konkrete Schritte dazu haben Landesregierung und kommunale Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag Baden-Württemberg) erst kürzlich in einer gemeinsamen Vereinbarung als „Klimaschutzpakt“ beschlossen. Der Klimaschutzpakt betont die Vorbildwirkung von Kommunalverwaltungen durch Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der internen Aufgabenerledigung und formuliert die gemeinsame Absicht, bis 2040 landesweit weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen. Als wesentlicher Schlüssel dazu wird die Erarbeitung von integrierten Klimaschutzkonzepten oder die Teilnahme am European Energy Award (eea) gesehen. Die Zahl entsprechender Kom- munen soll sich deutlich erhöhen. Darüber hinaus sind Unterstützungsmaßnahmen von Landes- seite an die Kommunen aufgeführt, wobei auch neue, zusätzliche Fördertatbestände vereinbart wurden (zum Beispiel ein Landesförderprogramm für energieeffiziente Wärmenetze). Nach Verabschiedung des Klimaschutzpakts sollen nun möglichst viele Kommunen im Land die Vereinbarung durch eine schriftliche Erklärung unterstützen. Die Unterstützungserklärung sieht dabei die Übernahme des Ziels einer weitgehend klimaneutralen Verwaltung vor (Anlage). Der Städtetag Baden-Württemberg hat seine Mitgliedstädte mit Rundschreiben vom 14.12.2015 um Unterzeichnung der Erklärung gebeten. Mit den einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderats zum „Klimaschutzkonzept 2009“ und der Zielsetzung, in Karlsruhe bis 2050 klimaneutral werden zu wollen, hat die Stadt Karlsruhe schon früh ihren Willen bekundet, auf kommunaler Ebene erhebliche Beiträge zum Klimaschutz zu leisten. Karlsruhe beteiligt sich zudem seit einigen Jahren erfolgreich am European Energy Award und wurde im letzten Jahr erneut mit dem European Energy Award in Silber ausgezeich- net. Auch im Hinblick auf eine klimaneutrale Verwaltung kann die Stadtverwaltung bereits viele An- strengungen vorweisen: Im Fokus stehen vor allem das Energiemanagement und bauliche Verbesserungen im städti- schen Gebäudebestand. Hier ist es seit 1979 gelungen, den jährlichen spezifischen Wärme- verbrauch um immerhin 45 % zu senken, die CO 2 -Emissonen gingen im gleichen Zeitraum sogar um fast 60 % zurück. Mit der „Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ existieren seit 2009 einheitliche Qualitätsstandards, die zu einer weiteren Reduzierung des Energieverbrauchs und der Mi- nimierung von Unterhaltungskosten beitragen sollen. Für Neubauten der Stadt wird bei- spielsweise grundsätzlich der Passivhausstandard angestrebt. Um die Nutzerinnen und Nutzer aktiv in die Einsparbemühungen einzubeziehen, hat die Stadt Einsparprojekte in Schulen und Dienststellen gestartet. Ebenso finden jährliche verpflichtende Energie-Fortbildungen für alle Hausmeisterbediensteten statt. Mit dem verwaltungsinternen Klimaschutzfonds wurde auf Beschluss des Gemeinderats ein Finanzierungsinstrumentarium geschaffen, das zusätzliche investive Energieeinsparungen in städtischen Liegenschaften ermöglicht. Beispiel: Die rund 55 Maßnahmen der Projektliste 2013/2014 tragen zu einer rechnerischen Energieeinsparung von rund 4.877 MWh (bzw. fast 32.000 Tonnen CO 2 ) und damit zu einer monetären Einsparung von etwa 568.000 € bei. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als weiterer wichtiger Baustein lässt sich die komplette Umstellung auf Ökostrom nennen, die im letzten Jahr vollzogen wurde und nicht nur die städtischen Gebäude, sondern auch die Straßenbeleuchtung und den Klärwerksbetrieb einschließt. Bei einem jährlichen Strom- bedarf von derzeit rund 51 Millionen Kilowattstunden beträgt die CO 2 -Einsparung umge- rechnet 23.500 Tonnen. Hinzu kommen verstärkte Anstrengungen im Mobilitätsbereich (Stichworte: Fahrradfreundlicher Arbeitgeber, schrittweise Modernisierung des kommunalen Fuhrparks, betriebliches Mobilitätsmanagement, verbesserte Konditionen beim Bezug des Jobtickets etc.) oder bei der Beschaffung (zum Beispiel Klimaneutraler Postversand). Die genannten Ansätze werden in den kommenden Jahren weiter verfolgt. Die Verwaltung empfiehlt daher, die erbetene Erklärung zu unterzeichnen und damit auch die künftige Ver- handlungsposition des Städtetags bzw. der kommunalen Landesverbände bei der Weiterent- wicklung des Klimaschutzpakts zu stärken. Durch die Erklärung entstehen keine rechtlich verbindlichen Konsequenzen und dadurch be- gründete zusätzliche Ausgaben. Die im Klimaschutzpakt genannten neuen Fördertatbestände wird die Verwaltung selbstverständlich prüfen und sofern passend auch nutzen. Anlage: Entwurf der Unterstützungserklärung und Klimaschutzpakt Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - 1. Der Gemeinderat begrüßt die im Klimaschutzpakt zwischen Land und kommunalen Spit- zenverbänden formulierten Maßnahmen und erklärt seine Mitwirkungsbereitschaft bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unterstützende Erklärung zum Klimapakt zu unter- zeichnen (Ziff. 1 und 2 der Erklärung).
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Unterstützende Erklärung der Stadt Karlsruhe zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz BW Vorlage: 2016/0142 Beschluss: 1. Der Gemeinderat begrüßt die im Klimaschutzpakt zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden formulierten Maßnahmen und erklärt seine Mitwirkungsbereit- schaft bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unterstützende Erklärung zum Klimapakt zu unterzeichnen (Ziff. 1 und 2 der Erklärung). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit: Da gibt es auch gleich die Karten. - 3 Ablehnungen ansonsten nur Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Mai 2016