Bebauungsplan "Kaiserstraße Süd zwischen Karl- und Ritterstraße: Vordächer weiterhin erlauben

Vorlage: 2016/0120
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 22.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GRÜNE-BBPlan Kaiserstraße Süd
    Extrahierter Text

    ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.03.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0120 4 öffentlich Bebauungsplan „Kaiserstraße Süd zwischen Karl- und Ritterstraße: Vordächer weiterhin erlauben 1) Im Entwurf für den Bebauungsplan wird bei den planungsrechtlichen Festsetzungen der Abschnitt 1.2 "Fassaden", der in der vorgelegten Fassung neue Vordächer in der Kaiser- straße ausschließen würde, geändert in: "Vordächer aus Glas mit Metall-Haltekonstruktion sind erlaubt." 2) Auf eine einheitliche Gestaltung und Dimensionierung ist zu achten. Die Stadtverwaltung erarbeitet hierfür einen Vorschlag. Bisher sind Vordächer in der Kaiserstraße vorgeschrieben, das wurde aber nicht durchgesetzt. Das vorgesehene Verbot begründet die Verwaltung damit, dass ein einheitliches Aussehen an- gestrebt wird. Das wäre aber ohnehin nur in langen Zeiträumen erreichbar, da der Bebauungs- plan nicht auf den Bestand wirkt. Im Beteiligungsverfahren wandten sich die IHK und Teile der Öffentlichkeit gegen das Verbot von Vordächern, weil diese für PassantInnen und AnwohnerInnen einen hohen Nutzen als Re- gen- oder Sonnenschutz haben. Die GRÜNE-Fraktion greift das auf, weil wir keinen zwingenden Grund für ein Verbot sehen. Es sollte lediglich wie bisher geregelt bleiben, dass dann, wenn ein Vordach geplant ist, dieses nach vorgegebenen Kriterien zu gestalten ist, um langfristig wieder ein einheitliches Straßenbild zu erreichen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 4
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 17.03.2016 eingegangen: 17.03.2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0120 4 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Kaiserstraße Süd zwischen Karl- und Ritterstraße: Vordächer weiterhin erlauben - Kurzfassung - Vordächer stehen einem repräsentativen (groß-)städtischen Erscheinungsbild der Kaiserstraße entgegen. Moderne Ladenfassaden werden meist ohne Vordächer beantragt und gebaut (Esprit, Thalia, Müller, Jack+Jones...). Ein einheitliches Erscheinungsbild ist mit Vordächern nicht zu erzielen. Vordächer werden überwiegend als Träger für Werbeanlagen missbraucht. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, zukünftig in der Kaiserstraße auf Vordächer zu verzichten und den Bebauungsplanentwurf ohne Änderung zur Auslegung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) l Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Erscheinungsbild der Kaiserstraße hat sich im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte verän- dert. Viele Gebäude haben eine in der Fassade deutlich ablesbare zweigeschossige, als Laden gestaltete Zone, um der Handelsnutzung repräsentativ Ausdruck zu verleihen. Die Stadt unter- stützt diese gestalterische Idee. Daher wurden in jüngerer Zeit Vorhaben oft ohne die im vor- hergehenden Bebauungsplan vorgeschriebenen Vordächer genehmigt. Insbesondere anspruchs- volle Entwürfe verzichten in aller Regel auf dieses Erd- und Obergeschoss trennende und dadurch den maßstäblichen Gesamteindruck reduzierende Element (Esprit, Thalia, Müller, Jack+Jones...). Ursprünglich vorgeschrieben waren schlanke, horizontale Betonvordächer. Diese wurden auf- grund bauphysikalischer Erfordernisse in zunehmend dickere Dämmstoffschichten eingepackt und verloren auf diese Weise ihre Eleganz. Klobige Stirnblenden wurden angebracht und mit Werbeanlagen bestückt. Anfang der 1990er Jahre wurde versucht, mittels einer neuen Gestal- tungsvorgabe, nämlich gläserner Vordächer mit Stahlhaltekonstruktionen, die ursprüngliche Gestaltungsabsicht nachzuempfinden. Das Ergebnis ist ein Nebeneinander unterschiedlichster Bauformen, das gestalterisch nicht befriedigen kann. Gegenwärtig dienen die Vordächer in erheblichem Maß als Träger für Werbeanlagen, was stark zur Abwertung des Bildes der Kaiserstraße beiträgt. Ein einheitliches Straßenbild ist mit einer Regelung für zukünftige Vordächer nicht zu erreichen, weil dann nebeneinander alte Vordächer aller Art, Gebäude ohne Vordächer, und Vordächer neuer Bauart stehen werden, die durch die im Laufe der Zeit gewachsenen Erdgeschosshöhen zudem in der Höhe differieren. Aus diesen Gründen soll künftig auf Vordächer in der Kaiserstraße grundsätzlich verzichtet wer- den. Hiervon nicht betroffen sind die öffentlichen Innenhöfe. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Bebauungsplanentwurf ohne Änderung zur Auslegung zu beschließen.