Sonderprogramm für die Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) als Chance zur Gewinnung neuer Zielgruppen für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf

Vorlage: 2016/0117
Art: Antrag
Datum: 17.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2016

    TOP: 26

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in den Jugendhilfeausschuss

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Sonderprogramm PiA
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. März 2016 Vorlage Nr.: 2016/0117 Sonderprogramm für die Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) als Chance zur Gewinnung neuer Zielgruppen für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2016 26 x 1. Die Stadt Karlsruhe nutzt die neuen Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit zur Gewinnung neuer Zielgruppen für die Praxisintegrierte ErzieherInnenausbildung (PIA). 2. Es wird geprüft, wie groß in Karlsruhe das Potenzial für Auszubildende mit den im Sonderpro- gramm festgelegten Voraussetzungen ist. 3. Es wird dargestellt, welche Kosteneinsparungen als Beitrag zur Haushaltsstabilisierung durch die Inanspruchnahme des Sonderprogramms für die Träger der Kindertagesstätten bzw. die Stadt Karlsruhe möglich sind. Wir GRÜNE begrüßen die neue Fördermöglichkeit für die praxisintegrierte ErzieherInnenausbildung, die das Kultusministerium gemeinsam mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bunde- sagentur für Arbeit entwickelt hat. Durch dieses neue Sonderprogramm sollen Menschen, die sich bislang eine ErzieherInnenausbildung finanziell nicht leisten können, für die Ausbildung gewonnen werden. Vor allem Zielgruppen wie Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende sowie gering Qua- lifizierte können mit dem Sonderprogramm angesprochen werden. Die Fördermodalitäten des Sonderprogramms sind sowohl für die neuen Zielgruppen als auch für die Träger der Ausbildung sehr vorteilhaft gestaltet: Die Auszubildenden erhalten in den ersten beiden Ausbildungsjahren von den Trägern eine monatliche Vergütung von 1.600 Euro. Davon erstattet die Arbeitsagentur den Trägern 75 Prozent. Bei der bisherigen regulären Praxisintegrierten ErzieherInnen- ausbildung erhalten die Auszubildenden im ersten Jahr 853 Euro, im zweiten Jahr 903 Euro und im dritten Jahr 949 Euro. Diese müssen vollständig von den Trägern übernommen werden. Die Gewinnung zusätzlicher Zielgruppen für die Praxisintegrierte ErzieherInnenausbildung ist sinnvoll und wünschenswert, denn in diesem Bereich wird der Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren weiter ansteigen: Die Kindertagesstätten in Karlsruhe müssen ausgebaut werden. Es wird zusätzliches pädagogisches Fachpersonal benötigt, weil bei der U3-Betreuung und -Bildung der Personalbedarf erheblich höher als bei Gruppen für 3- bis 6-Jährige liegt. Der Ausbau der Ganztagsschulen erfordert zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte. Wir GRÜNE bewerten es sehr positiv, dass mit dem neuen Sonderprogramm der Arbeitsagentur ein Einstiegskorridor in den ErzieherInnenberuf für motivierte und leistungsbereite MigrantInnen, Alleiner- ziehende und geringer Qualifizierte eröffnet wird. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Renate Rastätter Dr. Ute Leidig Daniela Reiff Joschua Konrad Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 26
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.03.2016 eingegangen: 15.03.2016 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0117 26 öffentlich Dez. 3 Sonderprogramm für die Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) als Chance zur Gewinnung neuer Zielgruppen für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf - Kurzfassung - Es besteht grundsätzliche Bereitschaft zur Nutzung des Sonderprogramms für die Praxisinte- grierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung. Die Prüfung bzw. Einschätzung des Potenzials an zusätzlichen Bewerbenden muss zusammen mit den 42 Karlsruher Kindertagesstättenträgern erfolgen. Über die Bereitschaft der freien Trä- ger zur zusätzlichen Bereitstellung von PiA-Ausbildungsplätzen kann angesichts des geringen finanziellen Vorteils auf Trägerseite noch keine Aussage getroffen werden. Eine Einsparung lässt sich durch das Sonderprogramm wohl nicht erzielen, da die Kosten für Zuschussgeber und Träger für zusätzliche PiA-Stellen weit höher zu Buche schlagen als die durch Umstellung von vorhandenen Stellen zu erzielenden Einsparungen. Die Angelegenheit wird nach Abstimmung mit den freien Trägern im Jugendhilfeausschuss be- handelt werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundsätzlich wird die Stadt Karlsruhe die neuen Fördermöglichkeiten nach dem Sonderpro- gramm WeGebAU der Arbeitsagentur (PiA – WeGebAU) nutzen. Derzeit ist die Zahl der von der Stadt Karlsruhe geförderten PiA-Stellen auf 100 pro Jahrgang begrenzt. Je sieben Stellen pro Jahrgang sind in den Einrichtungen der Stadt Karlsruhe und bis zu 93 Stellen bei den 42 freien Trägern installiert. Inwieweit durch dieses Sonderprogramm zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden können, muss zusammen mit den freien Trägern geprüft werden. Auch ist zu klären, wie das Verfahren zum Erlangen dieser Leistungen nach dem Sonderprogramm bei den Anstel- lungsträgern implementiert werden kann. Zum besseren Überblick ist das entsprechende Infor- mationspapier des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 9. März 2016 als Anlage beigeschlossen. Gegenüber dem bisherigen Einstellungsverfahren müssen weitere 13 Prüfschritte, Einstellungs- voraussetzungen und Zugangsregelungen - zum Teil alternierend - geprüft werden, was einen nicht unerheblichen administrativen Mehraufwand bei den Trägern auslösen wird. Dieser Auf- wand soll nach Recherchen bei der Arbeitsagentur allerdings mit einem Zuschlag von 20 % zur direkten Förderung für die Dauer von zwei Ausbildungsjahren weitgehend kompensiert werden. Das Einstellungsverfahren für das Ausbildungsjahr 2016/2017 ist weitgehend abgeschlossen, weshalb frühestens zum Ausbildungsjahrgang 2017/2018 mit diesem Sondermodell zusätzliche Ausbildungskapazitäten erschlossen werden könnten. Das weitere Vorgehen hinsichtlich der Anwerbung und Finanzierung von zusätzlichen Ausbildungsstellen muss mit den Trägern in der nächsten Arbeitsausschusssitzung der Konferenz der Karlsruher Kindertagesstättenträger erör- tert werden. Auch wird zusammen mit den Trägern abzuschätzen sein, wie viel PiA- Auszubildende aus dem bisherigen Kontingent künftig nach dem Sonderprogramm gefördert werden können. Vor dem Hintergrund, dass bei den gleichen Trägern PiA-Auszubildende mit einer Monatsvergü- tung von rund 900 Euro und 1.600 Euro beschäftigt sein werden, die Prüfung der Zugangsvo- raussetzungen einen erheblichen Aufwand bei den Trägern verursachen und der finanzielle Vor- teil durch die auf zwei Jahre begrenzte Förderung nicht sehr spürbar ist, wird von einer eher verhaltenen Resonanz der Träger auszugehen sein. Die Stadt Karlsruhe bezuschusst im Rahmen ihrer Förderrichtlinie 88 % der Personalaufwen- dungen der PiA-Auszubildenden. Nach ersten Berechnungen wird sich diese Förderung pro Ausbildungsstelle und Jahr um rund 920 Euro reduzieren. Der Aufwand für die Träger wird sich pro Auszubildenden und Jahr lediglich um rund 125 Euro reduzieren. Hierdurch könnte sich eine gewisse Einsparung ergeben, wenn künftig auch aus dem Kontingent der bisherigen 100 Stellen pro Jahrgang die Fördermöglichkeit für einige Auszubildende mit den erforderlichen Merkmalen erschlossen werden kann. Dem steht jedoch der zusätzliche Aufwand für zusätzli- chen Auszubildende gegenüber, da der Förderaufwand für die Stadt Karlsruhe auch unter den neuen Voraussetzungen bei rund 11.000 Euro und für die Träger bei rund 1.500 Euro pro Jahr und Auszubildenden liegen wird. Für die Stadt als Anstellungsträger liegt der Aufwand bei 12.500 Euro. Die vergleichenden Kalkulationen sind als Anlage beigefügt. Mit dem Ziel, zum jetzigen Ausbildungskontingent zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen, sind in jedem Falle zusätzliche Mittel erforderlich und haushaltsmäßig einzuplanen. Um die neue Fördermöglichkeit kostenneutral einzuführen, müssten pro zusätzlicher Ausbil- dungsstelle (12.500 Euro/Jahr) zwölf bisherige Stellen in die künftige Förderung fallen, was im Blick auf die Anforderungen und Zugangsregelungen eher unwahrscheinlich erscheint. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Hauptvorteil der neuen Fördermöglichkeit liegt in der Bruttovergütung für die Auszubilden- den selbst. Für Zuschussgeber und Träger sind die Vorteile weniger deutlich ausgeprägt. Daher werden sich durch das Sonderprogramm für die Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Er- zieherausbildung wohl keine Einsparungen im Sinne der Haushaltsstabilisierung erzielen lassen. Vielmehr muss bei einem positivem Votum der Kindertagesstättenträger für zusätzliche Ausbil- dungsplätze der Mehraufwand in die künftige Haushaltsplanung eingebracht werden. Die Angelegenheit wird nach Abstimmung mit den Trägern im Jugendhilfeausschuss einge- bracht werden.

  • Anlage 1 TOP 26 PIA
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    Vergleich der Vergütung und Förderung der PIA-Ausbildung -Freie Träger- AN-Brutto AG-Brutto (AN- Brutto+25%) Förderung Stadt 88 %Aufwand Träger AN-Brutto AG-Brutto (AN- Brutto+25%) Förderung durch Arbeitsagentur 75% aus AN-Brutto + 20 % pauschal Förderung Restaufwand durch Stadt 88 %Aufwand Träger 1. Ausb.jahr10.239,12€12.798,90€11.263,03€1.535,87€19.200,00€24.000,00€17.280,00€5.913,60€806,40€ 2. Ausb.jahr10.838,40€13.548,00€11.922,24€1.625,76€19.200,00€24.000,00€17.280,00€5.913,60€806,40€ 3. Ausb.jahr11.388,24€14.235,30€12.527,06€1.708,24€19.200,00€24.000,00€21.120,00€2.880,00€ 32.465,76€40.582,20€35.712,34€4.869,86€57.600,00€72.000,00€34.560,00€32.947,20€4.492,80€ Gesamte Ausbildungszeit Durchschnitt pro Jahr 25.134,24€8.378,08€ 31.417,80€10.472,60€ Förderung Stadt2.765,14€-921,71€- Aufwand Träger377,06€-125,69€- AG-Brutto für den Träger Ohne Förderung durch ArbeitsverwaltungMit Förderung durch Arbeitsverwaltung Bruttogehalt (AN-Brutto) Veränderungen Anlage 1

  • Anlage 2 TOP 26 PIA
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    Vergleich der Vergütung und Förderung der PIA-Ausbildung -Städt. Kitas- AN-Brutto Aufwand Stadt Karlsruhe (AN- Brutto+25%) AN-Brutto Aufwand AG- Brutto Stadt Karlsruhe (AN- Brutto+25%) Förderung durch Arbeitsagentur 75% aus AN- Brutto + 20 % pauschal Aufwand Stadt Karlsruhe 1. Ausbildungsjahr10.239,12€12.798,90€19.200,00€24.000,00€17.280,00€6.720,00€ 2. Ausbildungsjahr10.838,40€13.548,00€19.200,00€24.000,00€17.280,00€6.720,00€ 3. Ausbildungsjahr11.388,24€14.235,30€19.200,00€24.000,00€24.000,00€ 32.465,76€40.582,20€57.600,00€72.000,00€34.560,00€37.440,00€ Gesamte Ausbildungszeit Durchschnitt pro Jahr 25.134,24€8.378,08€ 3.142,20€-1.047,40€- Bruttogehalt (AN-Brutto) Aufwand Stadt Karlsruhe Ohne Förderung -bish. Modell-Mit Förderung durch Arbeitsverwaltung Veränderungen Anlage 2

  • Anlage 3 TOP 26 PIA
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    1 Informationspapier zur praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Baden-Württemberg mit Fördermöglichkeit nach dem Sonderprogramm WeGebAU der Arbeitsagentur (PiA-WeGebAU) Zielsetzung Ziel ist es, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig zusätzliche Zielgruppen für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu gewinnen. Neben den bisherigen Zielgruppen für die Ausbildung der praxisintegrierten Erzieherausbildung sollen durch die Förderung über WeGebAU weitere Zielgruppen angesprochen werden, für die aufgrund ihrer finanziellen Rahmenbedingungen die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bisher nicht in Frage kam, wie beispielweise Migrantinnen und Migranten oder Alleinerziehende. Rahmenbedingungen Für die Ausbildung in der praxisintegrierten Struktur mit Förderung nach WeGebAU gelten die vom Kultusministerium mit den Kommunalen Landesverbänden, den Trägerverbänden der Kin- dertageseinrichtungen und dem KVJS – Landesjugendamt abgestimmten Eckpunkte zur Im- plementierung einer praxisintegrierten Erzieherinnen und Erzieherausbildung in Baden- Württemberg in der jeweiligen Fassung. Um eine Förderung über die Arbeitsagenturen zu er- möglichen, sind bei folgenden Punkten Abweichungen zu berücksichtigen: Ausgangslage Das Thema "Frühkindliche Bildung" hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen ge- sellschaftlichen und politischen Schwerpunktthema entwickelt. Sichtbar wird dies unter anderem daran, dass die Anforderungen an die pädagogische Arbeit mit Kindern gestiegen sind. So haben sich Kindertageseinrichtungen zu Bildungseinrichtungen weiterentwickelt, mit dem Ziel die Qualität der Betreuung zu steigern. Auch die steigende Zuwanderung nach Baden-Württemberg führt durch die gesetzliche Veranke- rung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem ersten Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz zu einem zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen und gleichzeitig bedeutet dies auch einen zu- sätzlichen Bedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern. Stand: 09.03.2015 Anlage 3 Stand: 09.03.2015 2 1. Beratung und Antragstellung im Vorfeld Vor der Anmeldung an einer Schule (spätestens am Tag vor Eintritt in die Maßnahme) muss zwingend eine Beratung der Teilnehmerin/des Teilnehmers und die Antragstellung durch den Träger der Kindertageseinrichtung bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. 2. Praktikum vor Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Im Vorfeld der Ausbildung ist ein einjähriges Praktikum (z. B. 1,05-Euro-Job) abzuleisten, das bei entsprechender Vorbildung (z. B. pädagogische Ausbildung aus dem Ausland) auf bis zu drei Monate verkürzt werden kann. Die Entscheidung trifft der jeweilige Träger. Eine mindestens einjährige Beschäftigung im pädagogischen Bereich einer Kindertageseinrichtung kann auf das Praktikum angerechnet werden. 3. Ausbildungsvertrag wird ersetzt durch einen Arbeits-/Ausbildungsvertrag Die künftigen Schülerinnen und Schüler schließen einen auf drei Jahre befristeten Arbeits- /Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. In diesem Vertrag ist eine Klausel aufzunehmen, dass in diesem Zeitraum eine Erzieherinnen- und Erzieherausbildung absolviert wird und die Schülerin/der Schüler für die Ausbildung freigestellt wird. Der Vertrag bedarf der Zulassung durch die Schule. Die Gestaltung des Arbeits-/Ausbildungsvertrages ob- liegt den Trägern. Eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher kann nur aufnehmen, wer die Zu- gangsvoraussetzungen der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllt (siehe Punkt 5: Zugangsre- gelungen) und den oben genannten Vertrag mit einem geeigneten Träger einer Kindertagesein- richtung mit der Klausel zur Freistellung für die Ausbildung abgeschlossen hat. Sofern die Fachschule für Sozialpädagogik weitere Zulassungskriterien für erforderlich erachtet oder beispielsweise ein Recht bzw. eine Option auf Teilnahme am Bewerberauswahlgespräch möchte, muss dies in der Kooperationsvereinbarung zwischen Träger und Schule vereinbart werden. 4. Personenkreise, die für die Förderung nach WeGebAU in Frage kommen Das Sonderprogramm WeGebAU richtet sich grundsätzlich an Beschäftigte, die mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können. Förderbar sind: - Geringqualifizierte, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den eine mind. zweijährige Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist oder - Personen, die über einen Abschluss verfügen, jedoch nach mindestens vierjähriger Tätig- keit als An- oder Ungelernte den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die Entscheidung, ob diese Fördervoraussetzungen vorliegen, trifft die zuständige Arbeits- agentur. Beide Personengruppen müssen die in Ziffer 5 genannten Zugangsregelungen erfüllen. 5. Zugangsregelungen Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik sind - der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymna- siums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und - der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes, oder - die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrich- tung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsaus- bildung geeignet ist, oder - eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum Stand: 09.03.2015 3 in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder - eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Be- reich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpäda- gogischen Einrichtung, oder - eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entspre- chend, oder - eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Ein- richtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann, oder - eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung (sofern die Vorausset- zungen gemäß Ziffer 4 "Personenkreise, die für die Förderung nach WeGebAU in Fra- ge kommen" erfüllt sind) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogi- schen Einrichtung, oder - die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogi- schen Einrichtung. Für nicht Muttersprachler sind Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B 1 nach dem Europäischen Referenzrahmen als Voraussetzung für eine Zulassung notwendig. Darüber hinaus kann ein Träger weitere Kriterien (z. B. Zugehörigkeit zu einer be- stimmten Konfession) für seine Einrichtungen festlegen. 6. Vergütung Der Träger zahlt der Schülerin/dem Schüler eine Arbeits-/Ausbildungsvergütung für geringquali- fizierte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (1.600 €). Es erfolgt keine Eingruppierung nach TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst. 7. Arbeitsentgeltzuschuss und Bildungsgutschein Unter den genannten Voraussetzungen zahlt die Arbeitsagentur in den ersten beiden Jahren der Ausbildung einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe von 75% der Arbeitsvergütung an den Träger der Ausbildung für die Freistellung zur Ausbildung. Die schulische Ausbildung erfolgt an Fachschulen für Sozialpädagogik. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann für entstehende Maßnahmekosten (Lehrgangskosten, Fahrkosten, ggf. Kinderbetreuungskosten) in den ersten beiden Jahren der Ausbildung zusätz- lich einen Bildungsgutschein erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die schulische Ausbil- dung an einer nach AZAV-zertifizierten Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt. 8. Anrechnung als Fachkraft in Ausbildung Während der Ausbildung können die Schülerinnen und Schüler als "Fachkraft in Ausbildung" auf den Stellenschlüssel angerechnet werden. Eine Anrechnung von bis zu 0,4 Stellenanteil ist in jedem Ausbildungsjahr (analog der bisherigen Praxisanrechnung bei der PiA-Ausbildung) möglich. Diese Regelung eröffnet Trägern und Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Entscheidung, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Anrechnung in den einzelnen Ausbil- dungsjahren angemessen ist. Im ersten Jahr der Ausbildung ist eine alleinige Tätigkeit der Schülerin/des Schülers in der Gruppe nicht zulässig.

  • Protokoll TOP 26
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 26 der Tagesordnung: Sonderprogramm für die Praxisintegrierte Erziehe- rinnen- und Erzieherausbildung (PiA) als Chance zur Gewinnung neuer Ziel- gruppen für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf Antrag der Stadträtinnen und Stadträte Bettina Lisbach, Renate Rastätter, Dr. Ute Leidig, Daniela Reiff und Joschua Konrad (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 15. März 2016 Vorlage: 2016/0117 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung und Weiterbehandlung im Ju- gendhilfeausschuss. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Die Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbil- dung hat sich bewährt in Karlsruhe in den letzten Jahren. Es konnten sehr viele lebens- und berufserfahrene Quereinsteiger und -einsteigerinnen gewonnen werden, die die Ausbildung gemacht haben und jetzt auch in den Kindertagesstätten arbeiten. Insofern begrüßen wir Grüne das auch, dass jetzt ein neues Sonderprogramm vom Land aufge- legt wurde, mit dem man ganz gezielt auch neue Zielgruppen gewinnen möchte, u. a. eben auch Migranten, Alleinerziehende oder auch Menschen, die einfach aufgrund ih- rer familiären Situation mit der bisherigen Ausbildungsvergütung diese Ausbildung sich nicht leisten konnten, denn jetzt wird die Vergütung bei diesem neuen Sonderpro- gramm auf 1.600 Euro festgelegt, wovon das Land dreiviertel übernimmt, so dass ei- gentlich nur noch 400 Euro zur Debatte stehen. Wie Sie jetzt in der Beantwortung des Antrags auch schreiben, steckt hier wohl auch der Teufel wie immer im Detail. Bei der Umsetzung entstehen offenbar sehr viele Ver- waltungsangelegenheiten, die geregelt werden müssen. Es ist schon relativ viel Bürokra- - 2 - tie damit verknüpft. Das ist die eine Geschichte. Die zweite ist natürlich auch die Frage, ob man jetzt bei dem Sonderprogramm auch die Stellen, die man ohnehin hat, die 100 pro Jahr, ob man davon welche umwandelt, was dann wahrscheinlich kostengünstiger wäre, als wenn man neue Stellen draufsattelt. Dazu muss man allerdings sagen, man kann auch bei diesem Programm nicht erwarten, dass man hier plötzlich riesige Schlan- gen von Menschen haben, die jetzt anklopfen. Wenn wir hier einzelne gewinnen, die motiviert sind, die diese Ausbildung machen wollen, die dann auch eine Bereicherung für unsere Kindertagesstätten oder für den Ganztagsbereich in der Grundschule wären, dann wäre da schon viel gewonnen. Wir erwarten jetzt nicht, dass wir hier gewaltig Zahlen gewinnen können. Man sollte auf jeden Fall einsteigen. Insofern bin ich auch dankbar, dass die Antwort genauso aussieht, dass Sie eine grundsätzliche Bereitschaft haben und das Programm jetzt auch genutzt wird. Es ist natürlich auch richtig und zielführend, wenn zunächst einmal in der Arbeitsaus- schusssitzung der Trägerkonferenz, weil 93 % der Kindertagesstätten privat bzw. freie Träger sind, das vorher bespricht. Insofern freuen wir uns, dass hinterher im Arbeitsaus- schuss des Jugendhilfeausschusses bzw. im Jugendhilfeausschuss über dieses Thema Praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung und Umsetzung des neuen Sonderprogramms berichtet und uns die Umsetzung auch vorgestellt wird. Wir halten es für gut, dass man diesen Weg geht. Ich möchte aber betonnen, wir müssen zusätzliche Erzieherinnen ge- winnen, denn im Augenblick wird oft gesagt, wir hätten einen gewissen Sättigungsgrad erreicht. Wenn wir sehen, dass wir in den nächsten Jahren noch sehr stark die Kinder- tagesstätten ausbauen müssen, da es eine Umstellung auf Ganztagsbetrieb erfolgt, dass die frühkindliche Bildung ausgebaut wird, und damit auch ein sehr viel höherer Perso- nalschlüssel einhergeht, dann haben wir aber trotzdem noch einen großen Handlungs- bedarf, mehr qualifiziertes, auch motiviertes und begeisterungsfähiges, gut ausgebilde- tes Fachpersonal zu gewinnen. Insofern sind wir froh, wenn das jetzt in die Gänge kommt und freuen uns darauf, wenn im Jugendhilfeausschuss darüber berichtet wird. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Ich kann mich kurz fassen, nachdem Frau Rastätter ja schon ausführlich begründet hat. Wir unterstützen den Antrag. Das ist eine weitere Ergänzung, um dringend benötigtes Fachpersonal im Bereich des Erzieherberufs zu gewinnen. Die Gründe sind auch schon ausgeführt worden. Wir haben hier weiter- hin einen großen Bedarf. Wir haben immer noch einen Mangel in manchen Einrichtun- gen und was in Zukunft auf uns zukommen wird, dass eben langjährige Erzieherinnen in Rente gehen. Das muss alles abgefangen werden. Insofern ist es mit dem Sonderpro- gramm eben möglich, auch eine andere Gruppe mal anzusprechen, für die wir auch bemüht sind, diese in Arbeit zu bekommen und damit vielleicht auch aus Sozialleistun- gen rauszubekommen, gerade wenn es um Alleinerziehende geht. Wir sollten das auf jeden Fall mal versuchen und in die Gespräche mit den freien Trägern eintreten. Dann warten wir auf den Bericht im Jugendhilfeausschuss. Stadträtin Moser (SPD): Auch ich werde mich kurz fassen, weil Renate Rastätter das meiste schon gesagt sagt. Wir begrüßen auch das neue Förderprogramm. Es werden neue Zielgruppen angesprochen, die dann durch die 1.600 Euro pro Monat, zumindest mal für zwei Jahre, ein auskömmliches Einkommen haben, die dann motiviert werden, auch in den Beruf einzusteigen, in die Ausbildung einzusteigen. Wir werden größeren Bedarf haben in Zukunft. Ich sehe natürlich auch die Vorteile: die zusätzlichen Zielgrup- - 3 - pen werden schon angesprochen - das habe ich schon erwähnt -, und der Ausbau der Kindertagesstätten erfordert einen höheren qualifizierten Personalbedarf. Wir gehen den Vorschlag der Verwaltung mit, dass das anschließend an das Gespräch mit den Trägern im Jugendhilfeausschuss besprochen wird. Stadtrat Høyem (FDP): Diesen Antrag und diese Stellungnahme kann man lesen wie ein Duett in Dur und Moll. Die Grüne-Fraktion ist begeistert über das Sonderprogramm, das von der grün-roten Regierung entwickelt wurde. Es ist sinnvoll, weil wir einen gro- ßen Fachkräftebedarf im Kindergarten haben und auch in der Zukunft haben werden. Das kann ich beruflich nur bestätigen. In optimistischer Dur-Tonlage meinen die grünen Kollegen, die Fördermodalitäten sind auch für die Träger der Ausbildung sehr vorteilhaft gestaltet. In optimistischem Ton denkt man, dass dieses Sonderprogramm auch zur Kos- teneinsparungen als Beitrag zur Haushaltsstabilisierung möglich ist. So kann man in Be- geisterung nahezu nicht höher in Dur kommen. Aber die Bäume wachsen nicht in den Himmel. In traurigem oder mindestens in realistischem Moll antwortet die Verwaltung. Eine Einsparung lässt sich durch das Sonderprogramm wohl nicht erzielen, da die Kos- ten für Zuschussgeber und -träger für zusätzliche PiA-Stellen weit höher zu Buche schlagen. Viel Bürokratie bedeutet dieses wunderbare Sonderprogramm. Gegenüber dem bisherigen Einstellungsverfahren müssen weitere 13 Prüfschritte, Einstellungsvor- aussetzungen und Zugangsregelungen geprüft werden, 13 weitere Prüfschritte und ein nicht unerheblicher administrativen Mehraufwand bei den Trägern. Leider wird die be- geisterte Dur-Tonlage in dem Antrag mit einer realistischen Moll-Tonlage beantwortet: keine Einsparung, wenig Effekt und extra großer bürokratischer Aufwand. Ärgerlich, aber so ist es oft mit Theorie und Praxis. Stadtrat Cramer (KULT): Ich möchte jetzt nicht in das Moll meines Kollegen eintreten. Wenn was von der Bürokratie kommt, ist auch viel Bürokratie drin. Das ist klar. Die Stadtverwaltung gehört ja selber zur Bürokratie. Ich bin optimistisch, dass sie Wege fin- den wird, dass sie dieses Programm, was ich und meine Fraktion gut findet, dass man überhaupt mal so etwas auf den Weg bringt, in einem Umfang umsetzen kann, was der Situation hier in der Stadt hilft. Für mich ist ein ganz entscheidender Punkt bei diesem Programm, dass es um andere Einkommen geht als bisher, und zwar vor dem Hinter- grund, es wurde gesagt, neuer Zielgruppen. Wir sind auch für neue Zielgruppen, neu in Anführungszeichen, nämlich für eine Bereicherung für die Kinder in den Kindergärten, das sind Männer. Wir sind der Meinung, wenn die Stadtverwaltung sich auf den Weg macht und Zielgruppen anspricht, sollte sie auf diese eine Zielgruppe, die in den ver- gangenen Jahren vernachlässigt wurde, nämlich Männer für Kindergärten zu gewinnen, hier vielleicht mehr Augenschein verwenden. Wir gehen davon aus, dass da auch eine sehr große Bereitschaft da ist, sich potentiell jetzt auch bei diesen anderen Gehaltsmög- lichkeiten für den Beruf des Erziehers - ich sage es mal altmodisch, für den Beruf des Kindergärtners - zu entscheiden. Ich appelliere an den Sozialbürgermeister, er weiß, dass es mein Thema ist, das mitzunehmen und vielleicht in seine Überlegungen ver- stärkt mit einzubeziehen. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt kein Votum dagegen gehört, es im Jugendhilfeaus- schuss zu gegebener Zeit zu besprechen. Insofern machen wir das. Vielleicht ist ja die etwas weniger euphorische Antwort der Verwaltung auch ein Hinweis darauf, dass wir gerade in diesem Bereich in Karlsruhe schon eine sehr intensive und auch sehr aufwän- - 4 - dige Unterstützung von städtischer Seite für diese PiA-Ausbildungsstellen gewährleis- ten, was in anderen Landesteilen gar nicht ist und das Landesprogramm uns hier an der Stelle möglicherweise weder eine nennenswerte Entlastung, noch vor allem neue Ziel- gruppen beschert. Ich war selbst bei der Verabschiedung des ersten PiA-Jahrganges des Hauses Bethlehem, weil ich die seinerzeit als Staatssekretär schon begrüßt habe. Dann wollte ich mal gucken, wie die drauf sind, wenn sie verabschiedet sind. Da habe ich durchaus schon einige dieser Zielgruppen angetroffen, von denen Sie jetzt sprechen. Wir nehmen das Programm noch einmal auf die Tagesordnung und besprechen es noch einmal. Sollten sich dadurch Möglichkeiten ergeben zusätzlicher Art, dann werden wir das natürlich nutzen. Das ist klar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 24. Mai 2016