Änderungsantrag KULT: Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten

Vorlage: 2016/0116
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 17.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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Zusätzliche Dateien

  • KULT-Zookonzept
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion vom 16.03.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0116 16 öffentlich Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten Aus dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zum „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ wird das Wort „verbindlichen“ gestrichen. Die geänderte Beschlussvorlage lautet: Der Gemeinderat stimmt dem „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten" zu und erklärt dieses zur konzeptionellen Leitlinie für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens. Das Wort "verbindlich" kann so gedeutet werden, dass alle Teile des Entwicklungskon- zepts Zoologischer Stadtgarten umgesetzt werden müssen. Das wollen wir offen halten; auch wegen zukünftigen Entwicklungen im Zoowesen. Diese Entwicklungen bedingen auch, dass wir mit unserer heutigen Entscheidung keine kommenden Gemeinderäte binden können. Selbiges gilt für die finanziellen Möglichkeiten; daher muss der Finanzie- rungsvorbehalt gelten. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Erik Wohlfeil Max Braun Dr. Eberhard Fischer Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 16 KULT
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 16.03.2016 eingegangen: 16.03.2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0116 16 öffentlich Dez. 6 Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aus dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zum „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ wird das Wort „verbindlichen“ gestrichen. Die geänderte Beschlussvorlage lautet: Der Gemeinderat stimmt dem „Entwicklungskonzept Zoologi- scher Stadtgarten" zu und erklärt dieses zur konzeptionellen Leitlinie für die Weiter- entwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens. Beim „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ handelt es sich um ein interdisziplinär erarbeitetes, integriertes Gesamtkonzept. Es wurde in einem aufwendigen und umfassenden 15-monatigen Prozess mit zahlreichen Beteiligten erarbeitet. Nicht nur Vertreterinnen und Ver- treter der Stadtverwaltung, sondern auch externe Expertinnen und Experten, diverse gemeinde- rätliche Gremien sowie Bürgerinnen und Bürger waren daran beteiligt. Ziel des Prozesses war es, eine Entwicklungsperspektive, einen Rahmenplan zu entwickeln, der von allen Beteiligten und Betroffenen erdacht wurde und damit auch vertreten werden kann. Vermieden werden muss, dass weiterhin punktuell und situativ auf Fehlentwicklungen reagiert wird. Um dies auszuschließen, bedarf es einer übergeordneten Idee mit Verbindlichkeit. Der entwickelte Masterplan enthält 43 Einzelprojekte. Viele Projekte sind vom Rahmen und Um- fang her flexibel - sie können auch ergänzt, verändert oder ganz gestrichen werden. Sollten ein oder mehrere Projekte nicht umgesetzt werden können, steht das Gesamtkonzept nicht grund- sätzlich in Frage – es erfährt lediglich eine Schwächung. Neue Projekte können ebenfalls ergänzt werden, wenn sie sich in den grundlegenden Rahmen einfügen. Aus Sicht der Projektbeteiligten ist eine positive Weiterentwicklung der Gesamtanlage nur mit einer ganzheitlichen und verbindlichen Strategie möglich, in die die Einzelmaßnahmen einge- bettet sind. Der Gemeinderat erklärt somit in seiner heutigen Entscheidung den Rahmenplan, nicht jedoch die einzelnen Bausteine für verbindlich. Über diese wird vielmehr in künftigen Gremiensitzungen einzeln zu entscheiden sein – immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbar- keit. Die Umsetzung der Einzelprojekte im Zoologischen Stadtgarten ist insofern vergleichbar mit dem Bäderkonzept. Die einzelnen Bausteine wurden innerhalb eines Gesamtkonzeptes erarbei- tet, werden aber vor Umsetzung jeweils aktuell diskutiert und gegebenenfalls aktualisiert.