Änderungsantrag GRÜNE: Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten
| Vorlage: | 2016/0113 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 22.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15.03.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0113 16 öffentlich Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten 1. Aus dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zum „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ wird das Wort „verbindlichen“ gestrichen. Der geänderte Beschlussvorschlag lautet wie folgt: „Der Gemeinderat stimmt dem „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ zu und er- klärt dieses zur konzeptionellen Leitlinie für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens.“ 2. Das Sallenwäldchen mit dem Kinderspielplatz bleibt Teil des denkmalgeschützten Stadtgar- tens und wird nicht für Tiergehege genutzt. 3. Die Asienanlage mit Orang Utans und Tigern wird aus dem Entwicklungskonzept „Zoologi- scher Stadtgarten“ gestrichen. Die Fraktion GRÜNE begrüßt das „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“. Wir sehen in dem Entwicklungskonzept, das von den sechs Projektgruppen und Herrn Dr. Reinschmidt erar- beitet wurde, große Chancen, den Zoo tiergerechter und attraktiver auszugestalten. Wir unter- stützen insbesondere die Ziele des Masterplans: „Tierschutz, Natur- und Artenschutz sowie Zoo- pädagogik“. Denn nur mit einer konsequenten Orientierung an diesen Zielen kann heute noch die Haltung von Wildtieren in einer lebenslangen menschlichen Gefangenschaft gerechtfertigt werden. Die Tiere sollen Botschafter sein, um die Besucherinnen und Besucher für den Schutz dieser Tierarten und ihrer Lebensräume zu sensibilisieren. Dennoch halten wir es für geboten, das Entwicklungskonzept als „konzeptionelle Leitlinie“ und nicht als „verbindliche konzeptionelle Leitlinie“ für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens zu beschließen. Die Erfahrungen mit dem Vorgänger-Masterplan belegen, dass die Umsetzung flexibel bleiben muss, denn wir können davon ausgehen, dass die Anforderungen an tiergerechte Haltungsformen weiter steigen werden. Dafür sprechen sowohl wissenschaftliche Untersuchungen zum Tierwohl als auch veränderte ethische Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger, die sich extensive Anlagen für Wildtierarten im Zoo wünschen. Eine Haltung von Orang Utans aus Artenschutzgründen wäre im Karlsruher Zoo nicht umsetz- bar. Menschenaffen wie Orang Utans werden heute nur noch in signifikanten Gruppengrößen in sehr großen extensiven Anlagen gehalten, was im Karlsruher Zoo völlig ausgeschlossen ist. Da die Flächen im Zoo nicht vermehrbar sind, auch nicht auf Kosten des denkmalgeschützten Stadtgartens, sollten wir uns weitgehend auf die Verbesserungen der tiergerechten Haltungs- formen, die Sanierung der Gebäude, auf die Wissensvermittlung, die Verbesserung der Garten- anlagen, auf Natur- und Artenschutzprojekte sowie auf die Verbesserung der Infrastruktur des Zoologischen Stadtgartens konzentrieren. Dazu gibt es im Masterplan hervorragende Vorschlä- ge, die weit über die als Alternative genannte Minimallösung hinausgehen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die geplante Asienanlage ist jedoch weder mit Blick auf den Flächenbedarf zu Lasten des Stadt- gartens noch in Hinblick auf die dadurch entstehende hohe finanzielle Belastung von etwa 30 Mio. Euro darstellbar. Zudem ist das Sallenwäldchen Bestandteil der denkmalgeschützten Gartenanlage und als Frischluftschneise für die angrenzenden Stadtteile unverzichtbar. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Renate Rastätter Joschua Konrad Zoe Mayer
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.03.2016 eingegangen: 15.03.2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0113 16 öffentlich Dez. 6 Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Aus dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zum „Entwicklungskonzept Zoo- logischer Stadtgarten“ wird das Wort „verbindlichen“ gestrichen. Der geänderte Be- schlussvorschlag lautet wie folgt: „Der Gemeinderat stimmt dem „Entwicklungskon- zept Zoologischer Stadtgarten“ zu und erklärt dieses zur konzeptionellen Leitlinie für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens.“ Beim „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ handelt es sich um ein interdisziplinär erarbeitetes, integriertes Gesamtkonzept. Es wurde in einem aufwendigen und umfassenden 15-monatigen Prozess mit zahlreichen Beteiligten erarbeitet. Nicht nur Vertreterinnen und Ver- treter der Stadtverwaltung, sondern auch externe Expertinnen und Experten, diverse gemeinde- rätliche Gremien sowie Bürgerinnen und Bürger waren daran beteiligt. Ziel des Prozesses war es, eine Entwicklungsperspektive, einen Rahmenplan zu entwickeln, der von allen Beteiligten und Betroffenen erdacht wurde und damit auch vertreten werden kann. Vermieden werden muss, dass weiterhin punktuell und situativ auf Fehlentwicklungen reagiert wird. Um dies auszuschließen, bedarf es einer übergeordneten Idee mit Verbindlichkeit. Der entwickelte Masterplan enthält 43 Einzelprojekte. Viele Projekte sind vom Rahmen und Um- fang her flexibel - sie können auch ergänzt, verändert oder ganz gestrichen werden. Sollten ein oder mehrere Projekte nicht umgesetzt werden können, steht das Gesamtkonzept nicht grund- sätzlich in Frage – es erfährt lediglich eine Schwächung. Neue Projekte können ebenfalls ergänzt werden, wenn sie sich in den grundlegenden Rahmen einfügen. Aus Sicht der Projektbeteiligten ist eine positive Weiterentwicklung der Gesamtanlage nur mit einer ganzheitlichen und verbindlichen Strategie möglich, in die die Einzelmaßnahmen einge- bettet sind. Der Gemeinderat erklärt somit in seiner heutigen Entscheidung den Rahmenplan, nicht jedoch die einzelnen Bausteine für verbindlich. Über diese wird vielmehr in künftigen Gremiensitzungen einzeln zu entscheiden sein – immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbar- keit. Die Umsetzung der Einzelprojekte im Zoologischen Stadtgarten ist insofern vergleichbar mit dem Bäderkonzept. Die einzelnen Bausteine wurden innerhalb eines Gesamtkonzeptes erarbei- tet, werden aber vor Umsetzung jeweils aktuell diskutiert und gegebenenfalls aktualisiert. 2. Das Sallenwäldchen mit dem Kinderspielplatz bleibt Teil des denkmalgeschützten Stadtgartens und wird nicht für Tiergehege genutzt. Im Zuge des Zookonzeptes 2007, ein Baukonzept mit Schwerpunkt auf den Tiergehegen, war die Fläche im Bereich des Sallenwäldchens als Erweiterungsfläche für den Zoo geplant. Dort sollte eine Elefantenanlage gebaut werden, der Zentralspielplatz verlegt werden. Diese flächen- mäßige Erweiterungsoption ist eine gemeinderätliche Beschlusslage der damaligen Planung. Angelehnt an die damalige Beschlusslage wurde diese Erweiterungsmöglichkeit auch in Ab- stimmung mit dem Denkmalschutz weiterhin als Option in die Gesamtbetrachtung miteinbezo- gen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Die Asienanlage mit Orang Utans und Tigern wird aus dem Entwicklungskonzept „Zoologischer Stadtgarten“ gestrichen. Die Asienanlage ist ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung eines Artenschutzschwerpunktes im Zoologischen Stadtgarten. In einem ersten Bauabschnitt soll ein neues Gehege für die Schimpansen entstehen, da aufgrund des Säugetiergutachtens die artgerechte Haltung im be- stehenden Affenhaus nicht mehr möglich ist. Kommt dieser erste Bauabschnitt nicht zur Aus- führung, müssten die Schimpansen mittelfristig abgegeben werden. Eine Haltung von Men- schenaffen wäre aus Artenschutzgründen ohne eine neue Anlage nicht möglich. Die Asienanlage muss als Einzelprojekt Teil der Beschlusslage und weiteren Gremienbeschlüssen vorbehalten bleiben.