Vergabe der Lieferung einer Lernfabrik 4.0 für die Heinrich-Hertz-Schule und die Carl-Benz-Schule in Karlsruhe
| Vorlage: | 2016/0111 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0111 12 öffentlich Dez. 3 Vergabe der Lieferung einer Lernfabrik 4.0 für die Heinrich-Hertz-Schule und die Carl-Benz- Schule in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.04.2016 5 vorberaten Gemeinderat 26.04.2016 12 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung einer Lernfabrik 4.0 für die Heinrich-Hertz- Schule und die Carl-Benz-Schule in Karlsruhe zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wenn die Auftragssumme nicht mehr als 5 % über den geschätzten Kosten (Vgl. Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 965.000 Euro) liegt. Nach Zuschlagserteilung wird der Gemeinderat im Rahmen einer Offenlage unver- züglich über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert. Beträgt die Abweichung mehr als 5 %, wird die Zustimmung des Gemeinderats zum Vergabevorschlag der Verwaltung vor Zu- schlagserteilung im Rahmen einer Offenlage eingeholt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 965.000 € (exklusive Baumaß- nahmen und EDV- Ausstattung) ca. 494.000 € ca. 471.000 € 0,00 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.400001.700.821.74 Kontenart: 78310000 Ergänzende Erläuterungen: Die o. g. Beträge beziehen sich anteilig auf die zu vergebenden Leistungen und die entspre- chenden Zuschüsse. Für das Gesamtprojekt Lernfabrik 4.0 (inkl. Baumaßnahmen und EDV-Ausstattung) entstehen Aufwen- dungen i. H. v. ca. 1.060.000 €. Hierfür stehen Zuwendungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg i. H. v. bis zu 440.457 € und Zuschüsse von Wirtschaftsunternehmen i. H. v. 101.000 € zur Verfügung. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Die Stadt Karlsruhe hat sich an dem Förderaufruf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg über die Förderung von Lernfabriken an beruflichen Schulen im Themen- feld Industrie 4.0 ("Lernfabriken 4.0") vom Juli 2015 beteiligt und aufgrund des eingereichten Förderantrags mit Zuwendungsbescheid vom 28.01.2016 Zuwendungsmittel für die Ausstat- tung der Heinrich-Hertz-Schule und der Carl-Benz-Schule mit einer Lernfabrik 4.0 i. H. v. bis zu 440.457,00 € bewilligt bekommen. Bei der Lernfabrik 4.0 handelt es sich um ein modular aufgebautes und in allen Produktions- schritten digital vernetztes Automatisierungslabor mit intelligenten Maschinen. Mit der Lernfabrik 4.0 sollen Fachkräftenachwuchs und Beschäftigte der kleinen und mittleren Unternehmen in der Region auf die mit der Einrichtung von Industrie 4.0-Prozessen einherge- henden Veränderungen der Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen vorbereitet werden. Ziel ist es, das abstrakte Konzept von Industrie 4.0 für die Auszubildenden und Beschäftigten fassbar zu machen und Wege für regionale Unternehmen zur eigenen Umsetzung von Industrie 4.0-Lösungen aufzuzeigen. Ausschreibungsgegenstand Für die Heinrich-Hertz-Schule und die Carl-Benz-Schule in Karlsruhe wird die Lieferung einer Lernfabrik 4.0 ausgeschrieben. Sie besteht aus einem Demonstrationszentrum mit verketteter Montagelinie ("Montagezentrum") in der Heinrich-Hertz-Schule und einem Grundlagenlabor mit Fertigungsinsel ("Fertigungszentrum") in der Carl-Benz-Schule. Art der Vergabe Die Ausschreibung der Lieferleistung erfolgt im Offenen Verfahren nach VOL/A-EG. Die Absen- dung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäi- schen Gemeinschaften erfolgte am 07.03.2016. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, auf www.bund.de und im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe erfolgt in KW 11. Wertung der Angebote Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in mehreren Stufen: 1. Formale Prüfung 2. Eignungsprüfung 3. Fachliche Prüfung und Prüfung der Preisangemessenheit 4. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Das wirtschaftlichste Angebot wird gemäß folgenden Zuschlagskriterien ermittelt: Kriterium Gewichtung Preis 60 Qualifizierungskonzept 20 Besondere Eignung im unterrichtlichen Einsatz 20 Das vorzulegende Qualifizierungskonzept wird unter anderem anhand der Zielgruppendifferen- zierung der Qualifizierungsmaßnahmen, der Nachhaltigkeit und Möglichkeiten langfristiger Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Qualifizierung sowie der Eignung eines internetbasierten Forums für den Austausch mit Lehr- kräften anderer Schulen in Baden-Württemberg vergleichend bewertet. Die besondere Eignung der Lernfabrik 4.0 im unterrichtlichen Einsatz wird insbesondere anhand der vorgelegten technischen Dokumentation, der Eignung der für den Unterricht an der Lern- fabrik 4.0 bereitgestellten Unterrichtsmaterialien, der Eignung der Produktionsmodule für eine Binnendifferenzierung im Unterricht für unterschiedliche Ausbildungsniveaus und der intuitiven Erfassbarkeit und Bedienbarkeit der Software-Komponenten durch die Schülerinnen und Schü- ler vergleichend bewertet. Unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (60 % Preis, 20 % Qualifizierungskonzept, 20 % Besondere Eignung im unterrichtlichen Einsatz) soll nach § 97 Abs. 5 GWB der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Vergabeentscheidung und Zuschlagserteilung Da sich der Förderzeitraum laut Zuwendungsbescheid vom 28.01.2016 bis 31.10.2016 erstreckt und nur auf begründeten Antrag verlängert werden kann, ist es im Hinblick auf eine erwartete Lieferfrist von mehreren Monaten erforderlich, das Vergabeverfahren so effizient wie möglich durchzuführen. Es wird daher vorgeschlagen, dass der Gemeinderat der Vergabe der Lieferung einer Lernfabrik 4.0 für die oben genannten Schulen auf Grundlage des Förderantrags und -bescheids und unter Berücksichtigung des geschätzten Auftragswertes, der zugesagten Zuwendungen des Ministeri- ums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg sowie der zugesagten Zuschüsse von Wirtschaftsunternehmen parallel zur Durchführung des Vergabeverfahrens zustimmt. Nach Zu- schlagserteilung wird der Gemeinderat im Rahmen einer Offenlage über das Ergebnis des Vergabeverfahrens unverzüglich informiert. Da auch bei einer sorgfältigen Auftragswertschätzung ein Restrisiko verbleibt, dass die Auf- tragssumme den geschätzten Kostenrahmen übersteigt, soll die Verwaltung im Rahmen des oben beschriebenen vorgezogenen Beschlussverfahrens vom Gemeinderat ermächtigt werden, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wenn die Auftragssumme nicht mehr als 5 % über den geschätzten Kosten liegt. Die Finanzierung der Mehrkosten wird über Mittel des Schul- und Sportamts sichergestellt. Beträgt die Abweichung mehr als 5 %, wird die Zustimmung des Gemeinderats zum Vergabevorschlag der Verwaltung vor Zuschlagserteilung im Rahmen einer Offenlage eingeholt. Die Information des Gemeinderats nach Zuschlagsertei- lung entfällt in diesem Fall. Mit der oben beschriebenen Vorgehensweise ist der Abschluss des Vergabeverfahrens vom Sit- zungskalender des Gemeinderats entkoppelt und eine Auftragserteilung Anfang Juni 2016 bzw. bei einer eventuell erforderlichen Offenlage vor Zuschlagserteilung in der zweiten Junihälfte 2016 realistisch möglich. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu begrüßen, dass andere Kommu- nen, die Fördermittel zur Einrichtung einer Lernfabrik 4.0 bewilligt bekommen haben, ebenfalls eine interne Beschlussfassung im Eilverfahren und Zuschlagserteilung im Mai/Juni 2016 geplant haben. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung einer Lernfabrik 4.0 für die Heinrich-Hertz- Schule und die Carl-Benz-Schule in Karlsruhe zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wenn die Auftragssumme nicht mehr als 5 % über den geschätzten Kosten (Vgl. Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 965.000 Euro) liegt. Nach Zuschlagserteilung wird der Gemeinderat im Rahmen einer Offenlage unverzüglich über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert. Beträgt die Abweichung mehr als 5 %, wird die Zustimmung des Gemeinderats zum Vergabevorschlag der Verwaltung vor Zuschlagser- teilung im Rahmen einer Offenlage eingeholt.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. April 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Vergabe der Lieferung einer Lernfabrik 4.0 für die Heinrich-Hertz-Schule und die Carl-Benz-Schule in Karlsruhe Vorlage: 2016/0111 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterun- gen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung einer Lernfabrik 4.0 für die Hein- rich-Hertz-Schule und die Carl-Benz-Schule in Karlsruhe zu. Die Verwaltung wird er- mächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wenn die Auf- tragssumme nicht mehr als 5 % über den geschätzten Kosten (vgl. Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 965.000 Euro) liegt. Nach Zuschlagserteilung wird der Ge- meinderat im Rahmen einer Offenlage unverzüglich über das Ergebnis des Vergabever- fahrens informiert. Beträgt die Abweichung mehr als 5 %, wird die Zustimmung des Gemeinderats zum Vergabevorschlag der Verwaltung vor Zuschlagserteilung im Rah- men einer Offenlage eingeholt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Ich sehe wiederum nur gelbe Karten. Ein einstimmiger Beschluss. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Mai 2016