Regionale Schulentwicklung - Werkrealschule der Nordschule Neureut
| Vorlage: | 2016/0079 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.02.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.03.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0079 7 öffentlich Dez. 3 Regionale Schulentwicklung - Werkrealschule der Nordschule Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 24.02.2016 8 Zustimmung einstimmig Gemeinderat 22.03.2016 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, im Rahmen der regionalen Schulentwicklung die Aufhebung der Werkrealschule der Nordschule Neureut gemäß § 30 Schulgesetz mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: siehe Erläuterungen Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten für bauliche Maßnahmen können derzeit noch nicht beziffert werden. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 23.02.2016 (OR Neureut) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Nord-Grund- und Werkrealschule Neureut wurde eine regionale Schulentwicklung durchgeführt und als Raumschaft das Stadtgebiet Karlsruhe definiert. Das Staatliche Schulamt hat die Stadt Karlsruhe im Rahmen der regionalen Schulentwicklung darauf hingewiesen, dass die Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse der Werkrealschule der Nordschule Neureut im Schuljahr 2014/15 nicht erreicht wurde. Gleichzeitig wurde darauf hin- gewiesen, dass, sofern in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schuljahren ab dem Schuljahr 2014/15 die Mindestteilnehmerzahl von 16 in der Eingangsklasse nicht erreicht und kein Antrag auf eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 30 Schulgesetz gestellt wird, die Schule ge- mäß § 30 b Abs. 2 S. 2 Schulgesetz zum Beginn des Schuljahrs 2016/17 aufzuheben ist. Da am Standort Nordschule Neureut zum Schuljahr 2013/14, zum Schuljahr 2014/15 und zum Schuljahr 2015/16 keine Eingangsklassen in der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet werden konnten, gibt es dort aktuell im Werkrealschulbereich nur noch die Klassenstufen 8 bis 10. Die Gespräche im Rahmen der regionalen Schulentwicklung mit dem Staatlichen Schulamt und der Schulleitung haben ergeben, dass dieser Werkrealschulstandort nicht erhalten werden kann. Die Schule ist zum Schuljahr 2014/15 als Ganztagsgrundschule gestartet. Die formale Aufhebung der Werkrealschule am Standort Nordschule Neureut erfolgt zum Be- ginn des Schuljahrs 2016/17. „Aufhebung“ bedeutet, dass die Schule ab diesem Zeitpunkt kei- ne Fünftklässler mehr aufnimmt. Die Werkrealschule läuft ab diesem Zeitpunkt aus. „Auslaufen“ bedeutet, dass die verbleiben- den Werkrealschülerinnen und -schüler an Nordschule Neureut ihren Abschluss machen kön- nen. Ab dem Schuljahr 2018/19 ist die Schule eine reine Grundschule. Die Anhörung der schulischen Gremien und des Gesamtelternbeirats ist erfolgt. Kommunen, die an das Stadtgebiet angrenzen, müssen im Rahmen der regionalen Schulent- wicklung bei der Entscheidung über den Werkrealschulstandort Nordschule Neureut nicht betei- ligt werden. Als alternative Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss abzulegen, stehen die verbleibenden vier Werkrealschulstandorte (Gutenbergschule, Oberwaldschule Aue, Pestalozzischule und Wer- ner-von-Siemens-Schule) und die vier Gemeinschaftsschulen (Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen, Drais-Gemeinschaftsschule und Ernst-Reuter- Gemeinschaftsschule) zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2016/17 wird an den Realschulen im Rahmen des neuen Bildungsplanes der Hauptschulabschluss ermöglicht. Die erste Hauptschul- abschlussprüfung an Realschulen erfolgt im Schuljahr 2019/20. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, im Rahmen der regionalen Schulentwicklung die Aufhebung der Werkrealschule der Nordschule Neureut gemäß § 30 Schulgesetz mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 zu beantragen.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Regionale Schulentwicklung - Werkrealschule der Nordschule Neureut Vorlage: 2016/0079 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Schulbeirat, im Rahmen der regiona- len Schulentwicklung die Aufhebung der Werkrealschule der Nordschule Neureut ge- mäß § 30 Schulgesetz mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 zu beantragen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat: Da sehe ich 2 Gegenstimmen, ansonsten Zustimmung. Damit mehrheitlich angenom- men. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. März 2016