Regionale Schulentwicklung - Werkrealschule der Adam-Remmele-Schule

Vorlage: 2016/0078
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.02.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.03.2016

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Regionale Schulentwicklung Adam-Remmele-Schule
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0078 8 öffentlich Dez. 3 Regionale Schulentwicklung - Werkrealschule der Adam-Remmele-Schule Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 24.02.2016 6 Zustimmung Gemeinderat 22.03.2016 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, im Rahmen der regionalen Schulentwicklung die Aufhebung der Werkrealschule der Adam-Remmele-Schule gemäß § 30 Schulgesetz mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: siehe Erläuterungen Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten für bauliche Maßnahmen können derzeit noch nicht beziffert werden. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Adam-Remmele Grund-und Werkrealschule wurde eine regionale Schulentwicklung durchgeführt und als Raumschaft das Stadtgebiet Karlsruhe definiert. Das Staatliche Schulamt hat die Stadt Karlsruhe im Rahmen der regionalen Schulentwicklung darauf hingewiesen, dass die Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse der Werkrealschule der Adam-Remmele-Schule im Schuljahr 2014/15 nicht erreicht wurde. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass, sofern in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schuljahren ab dem Schuljahr 2014/15 die Mindestteilnehmerzahl von 16 in der Eingangsklasse nicht erreicht und kein Antrag auf eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 30 Schulgesetz gestellt wird, die Schule gemäß § 30 b Abs. 2 S. 2 Schulgesetz zum Beginn des Schuljahrs 2016/17 aufzuheben ist. Da am Standort Adam-Remmele-Schule sowohl zum Schuljahr 2014/15 als auch zum Schuljahr 2015/16 keine Eingangsklassen in der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet werden konnten, gibt es dort im Werkrealschulbereich aktuell nur noch die Klassenstufen 7 bis 10. Die Gespräche im Rahmen der regionalen Schulentwicklung mit dem Staatlichen Schulamt und der Schulleitung haben ergeben, dass dieser Werkrealschulstandort nicht erhalten werden kann. Die formale Aufhebung der Werkrealschule am Standort der Adam-Remmele-Schule erfolgt zum Beginn des Schuljahrs 2016/17. „Aufhebung“ bedeutet, dass die Schule ab diesem Zeit- punkt keine Fünftklässler mehr aufnimmt. Die Werkrealschule läuft ab diesem Zeitpunkt aus. „Auslaufen“ bedeutet, dass die verbleiben- den Werkrealschülerinnen und -schüler an der Adam-Remmele-Schule ihren Abschluss machen können. Ab dem Schuljahr 2019/20 ist die Schule eine reine Grundschule. Die Anhörung der schulischen Gremien und des Gesamtelternbeirats ist erfolgt. Kommunen, die an das Stadtgebiet angrenzen, müssen im Rahmen der regionalen Schulent- wicklung bei der Entscheidung über den Werkrealschulstandort Adam-Remmele-Schule nicht beteiligt werden. Als alternative Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss abzulegen, stehen die verbleibenden vier Werkrealschulstandorte (Gutenbergschule, Oberwaldschule Aue, Pestalozzischule und Wer- ner-von-Siemens-Schule) und die vier Gemeinschaftsschulen (Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen, Drais-Gemeinschaftsschule und Ernst-Reuter- Gemeinschaftsschule) zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2016/17 wird an den Realschulen im Rahmen des neuen Bildungsplanes der Hauptschulabschluss ermöglicht. Die erste Hauptschul- abschlussprüfung an Realschulen erfolgt im Schuljahr 2019/20. Die ursprünglichen Planungen sahen vor, den Standort Werkrealschule der Adam-Remmele- Schule zu erhalten. Dies wurde auch so in der Sitzung der AG Regionale Schulentwicklung" am 26.01.2015 skizziert. Aufgrund der realen Anmeldezahlen ist dies keine Option mehr. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, im Rahmen der regionalen Schulentwicklung die Aufhebung der Werkrealschule der Adam-Remmele-Schule gemäß § 30 Schulgesetz mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 zu beantragen.

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Regionale Schulentwicklung - Werkrealschule der Adam-Remmele-Schule Vorlage: 2016/0078 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Schulbeirat, im Rahmen der regiona- len Schulentwicklung die Aufhebung der Werkrealschule der Adam-Remmele-Schule gemäß § 30 Schulgesetz mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 zu beantragen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat: 2 Gegenstimmen, der Rest ist Zustimmung. Damit mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. März 2016