Wohnungsbau in Karlsruhe unterstützen

Vorlage: 2016/0076
Art: Anfrage
Datum: 24.02.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Bauordnungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.03.2016

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Wohnungsbau unterstützen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23.02.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0076 32 öffentlich Wohnungsbau in Karlsruhe unterstützen 1. Welche Bauanträge oder -anfragen wurden in den letzten zwei Jahren von Karlsruher Baugenossenschaften und Bauträgern wegen Einwendungen des Denkmalamts, des Ge- staltungbeirats oder anderen Auflagen zurückgezogen? 2. Wurden bei den Baugenossenschaften in Karlsruhe die Potentiale für Ausbau und Nach- verdichtung in den letzten Jahren abgefragt? Begründung/Sachverhalt: In Karlsruhe besteht weiterhin ein großer Bedarf an zusätzlichem preiswertem Wohnraum. Die Wohnungsbaugenossenschaften sind aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion ein wichtiger Ansprechpartner zur Schaffung von neuem Wohnraum. Die Optimierung vorhandener Bebau- ung, wie sie oftmals von den Wohnungsbaugenossenschaften angestrebt wird, sollte stets Vor- rang vor der Ausweisung neuer Bauflächen genießen. Der Ausbau von bestehenden Immobilien und die Nachverdichtung an vorhandenen Standorten ist besonders nachhaltig, weil die Versie- gelung neuer Flächen vermieden wird. Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung darstellen, welche Bauanträge und Bauanfragen der Wohnungsbaugenossenschaften in den letzten zwei Jahren nicht weiter verfolgt werden konn- ten, weil es beispielsweise Einwendungen des Denkmalamtes und des Gestaltungsbeirates gab, oder weil andere Auflagen den Plänen der Wohnungsbaugenossenschaften im Wege standen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion begehrt, dass die Stadtverwaltung eine entsprechende Abfrage bei den Wohnungsbaugenossenschaften vornimmt und die Ergebnisse dem Gemeinderat vor- legt. Insbesondere ist auch abzufragen und darzustellen, in welchen Fällen die Stadtverwaltung Spiel- räume zur Auslegung gesetzlicher Vorschriften, z.B. bei nachzuweisenden Stellplätzen, nicht zu Gunsten der Bauträger ausnutzt und damit die Umsetzung von Bauprojekten erschwert. unterzeichnet von: Gisela Fischer Parsa Marvi Michael Zeh Dr. Raphael Fechler David Hermanns

  • Stellungnahme TOP 32
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 23.02.2016 eingegangen: 23.02.2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0076 32 öffentlich Dez. 6 Wohnungsbau in Karlsruhe unterstützen 1) Welche Bauanträge oder –anfragen wurden in den letzten zwei Jahren von Karlsruher Baugenossenschaften und Bauträgern wegen Einwendungen des Denkmalamts, des Gestal- tungsbeirats oder anderen Auflagen zurückgezogen? Hierzu liegen dem BOA keine umfassenden Zahlen vor. Bei den Baugenossenschaften lässt sich für die Jahre 2014 bis einschließlich Februar 2016 feststellen, dass von „Gartenstadt“, „Hardtwaldsiedlung“ und „Mieter und Bauverein“ ein Mehrfamilienwohnhaus (2014) und ein Doppelhaus (2015) einge- reicht und genehmigt wurden, 3 Mehrfamilienhäuser wurden im Dezember 2015 eingereicht – das Verfahren läuft noch. Festzustellen ist jedoch, dass in der Regel durch Beratung der Antragsteller bei denkmalschutzrechtlichen Problemen oftmals eine Lösung gefunden werden kann, wenn auch nicht in jedem Fall. Einwendungen des Gestaltungsbeirats sind baurechtlich nicht von Belang, da es sich lediglich um un- verbindliche Hinweise zur gestalterischen Themen handelt, diesbezügliche Probleme sind keine be- kannt. Unter „andere Auflagen“ lässt sich z.B. der Brandschutz oder Abstandsflächenvorschriften fassen, deren Standards zum Schutz der Bewohner und der Nachbarn nicht „beliebig“ nach unten abgesenkt werden können. Bei Nachbareinwendungen im Hinblick auf die Abstandflächenvorschriften würde sowohl die Rechtsaufsichtsbehörde, als auch das Verwaltungsgericht sehr genau prüfen, ob hier in nachbarschützende Rechte eingegriffen wurde. In diesen Fällen wird die Entscheidung der Baurechts- behörde aufgehoben. Das Bauordnungsamt wendet die Vorschriften nicht stur dem Buchstaben nach, sondern dem Sinn entsprechend an und ermöglicht Lösungen, die in rechtlicher und tatsächlicher Hin- sicht vertretbar sind. Dass die Vorstellungen von Bauträgern möglicherweise von denen des Baurechts abweichen, liegt in der Natur der Sache. Bei Stellplätzen macht die Landesbauordnung klare Vorgaben. Pro Wohnung sind ein PKW-Abstell- platz sowie zwei Fahrradabstellplätze herzustellen. § 37 Abs. 3 Landesbauordnung sieht bei einer Än- derung oder Nutzungsänderung von Anlagen vor, dass Stellplätze oder Garagen in solcher Zahl herzu- stellen sind, dass die zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge und Fahrräder aufgenommen werden können. Es muss allerdings eine Abweichung von dieser Verpflichtung zugelassen werden, wenn eine Wohnung geteilt werden soll, sowie bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches, wenn die Baugeneh- migung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen und die Herstellung auf dem Baugrundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Falls diese Voraus- setzungen nicht vorliegen, kann auch über die allgemeine Befreiungsvorschrift des § 56 Abs. 2 Lan- desbauordnung keine Befreiung erteilt werden. Außerdem kann, solange und soweit nachgewiesen wird, dass kein Bedarf an Stellplätzen besteht, die Herstellung der Stellplätze ausgesetzt werden. Die erforderliche Fläche muss allerdings vorhanden sein und wird durch Baulast gesichert. Seite 2 Eine Ablösung der Stellplatzverpflichtung ist bei Wohnnutzungen nicht zulässig, was den Bauträgern gelegentlich nicht bekannt ist und deshalb falsch kommuniziert wird. Grundsätzlich ist anzumerken, dass faktisch Bedarf an Stellplätzen besteht. Im Durchschnitt muss in der Praxis davon ausgegangen werden, dass mindestens ein PKW pro Wohnung tatsächlich vorhan- den ist. Der vorhandene öffentliche Raum kann für Parkierungszwecke von privaten Bauvorhaben nicht „vergrößert“ werden. Falls Stellplätze bei heute erteilten Baugenehmigungen fehlen, fehlen diese auch in Zukunft, ohne Aussicht auf Problemlösung. Das bereits heute bestehende Parkierungs- problem verschärfte sich dadurch noch weiter. Selbst einkommensschwache Haushalte haben im Regelfall Fahrzeuge, die untergebracht werden müssen, sei es ein Moped, ein kleiner Motorroller oder auch Fahrräder. Insbesondere die Zunahme von Elektrofahrrädern macht die ebenerdige / barrierefreie Unterbringung dieser Fahrräder erforder- lich. Bei neuen Baugebieten könnte der öffentliche Raum natürlich entsprechend ausgestaltet werden, was allerdings zu Lasten der Erschließungsbeitragspflichtigen geht, so dass der Bauherr letztendlich auf jeden Fall für die durch sein Vorhaben entstehenden Kosten aufkommen muss, unabhängig von der Herstellung auf privater oder öffentlicher Fläche und in letzterem Fall ohne die Möglichkeit, die Flä- chen den Bewohnern konkret zuzuordnen („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.) 2) Wurden bei den Baugenossenschaften in Karlsruhe die Potentiale für Ausbau und Nach- verdichtung in den letzten Jahren abgefragt? Eine formalisierte Abfrage durch Dienststellen der Stadtverwaltung findet nicht statt. Allerdings wer- den u.a. sowohl durch das Bauordnungsamt, das Stadtplanungsamt als auch durch das Dezernat 6 regelmäßig Gespräche mit den Baugenossenschaften geführt, in denen genau diese Themen intensiv und fallbezogen diskutiert werden.

  • Protokoll TOP 32
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 32 der Tagesordnung: Wohnungsbau in Karlsruhe unterstützen Anfrage der Stadträtin Gisela Fischer, der Stadträte Parsa Marvi, Michael Zeh, Dr. Raphael Fechler und David Hermanns (SPD) sowie der SPD- Gemeinderatsfraktion vom 23. Februar 2016 Vorlage: 2016/0076 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. April 2016