Unterversorgung bei Kindergärten und Kindertagesstätten vermeiden
| Vorlage: | 2016/0066 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.02.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.03.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE CDU-Gemeinderatsfraktion vom 17.02.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0066 10.1 öffentlich Unterversorgung bei Kindergärten und Kindertagesstätten vermeiden 1. Gibt es in Karlsruhe genügend Plätze in Kindergärten/Kindertagesstätten oder bestehen Wartelisten und/oder sind Eltern gezwungen auf andere, wohnortfernere Kindergär- ten/Kindertagesstätten, auszuweichen? Wenn ja, welche Stadtteile sind hiervon insbe- sondere betroffen? 2. In wie vielen Kindergärten/Kindertagesstätten in Karlsruhe ist die Höchstgruppenstärke noch nicht erreicht und warum? 3. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis darüber, dass die evangelische Kirche Karlsruhe bis 2020 die Schließung aller 1-gruppigen Kindertageseinrichtungen plant? Wenn ja, ist die Stadtverwaltung bereits mit der evangelischen Kirche im Gespräch, um Lösungen für die wegfallenden Plätze zu erarbeiten und Engpässe zu vermeiden? 4. Wie viele Plätze würden durch die Schließung aller 1-gruppigen Kindertageseinrichtun- gen durch die evangelische Kirche bis 2020 wegfallen? 5. Ist auch außerhalb der evangelischen Kirche die Schließung von 1-gruppigen Einrichtun- gen durch andere freie Träger geplant? Wenn ja, wo? 6. Welche Arten von Plätzen fallen durch die Schließung der 1-gruppigen Einrichtungen weg (Regelkindergartengruppe bis Schuleintritt, Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit bis Schuleintritt, Ganztagskindergartengruppe bis Schuleintritt) und welche Altersgrup- pen sind mit jeweils wie vielen Plätzen betroffen (0-3, ab 2 o. 3-6)? 7. Können die wegfallenden Plätze vollständig bis 2020 dadurch ausgeglichen werden, dass bestehende Einrichtungen ihre Gruppenanzahl und/oder Gruppenstärke erweitern? Wenn ja, welche Einrichtungen sind das und wie viele Plätze können durch Erweiterun- gen geschaffen werden? 8. Wird die Qualität der bestehenden Einrichtungen dadurch leiden, dass sie erweitert wer- den? Sachstand/Begründung: Mit der Anfrage soll geklärt werden, ob es eine steigende Unterversorgung der Betreuungsplät- ze in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gibt und welche Stadtteile davon besonders betroffen sind. Zudem muss rechtzeitig dafür Sorge getragen werden, dass künftig kein Engpass bei Betreuungsplätzen in Kindergärten/Kindertageseinrichtungen entsteht. In ihrer Handlungsempfehlung KITA 2025 kündigt die evangelische Kirche an, ihre 1-gruppigen Einrichtungen bis 2020 zu schließen. Um rechtzeitig für ausreichend viele alternative Plätze in anderen Einrichtungen zu sorgen, sollte die Schließung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwal- tung geschehen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Qualität der einzelnen Einrichtungen, die nun aufgestockt werden sollen, nicht verloren geht. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Betreuungseinrichtungen ist deren Erreichbarkeit. Sollten vermehrt die 1-gruppigen Einrichtungen geschlossen werden – auch von anderen Trägern – kann unter Umständen eine wohnortnahe Versorgung an Betreuungsplätzen nicht mehr ge- währleistet werden. Das entspricht nicht dem wünschenswerten Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“. Zu einem familienfreundlichen Ortsteil gehört auch ein Kindergarten. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 17. Februar 2016 eingegangen: 17. Februar 2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0066 10.1 öffentlich Dez. 3 Unterversorgung bei Kindergärten und Kindertagesstätten vermeiden 1. Gibt es in Karlsruhe genügend Plätze in Kindergärten/Kindertagesstätten oder bestehen Wartelisten und/oder sind Eltern gezwungen, auf andere, wohnortfernere Kindergär- ten/Kindertagesstätten, auszuweichen? Wenn ja, welche Stadtteile sind hiervon insbesonde- re betroffen? Als Grundlage für eine ausreichende Anzahl von Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt wird davon ausgegangen, dass Karlsruhe für 100 % der Drei- bis Sechsjährigen und 46 % der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz braucht, um den Bedarf zu decken. Grundlage für die konkreten Bedarfszahlen errechnet sich aus den tatsächlichen Bevölkerungszahlen der städtischen Statistik und wird jährlich angepasst. Betrachtet man die einzelnen Karlsruher Stadtteile, lässt sich Stand Dezember 2015 Folgendes feststel- len: Rang Stadtteil Fehlbedarf U3 Fehlbedarf Ü3 Fehlbedarf ge- samt 1 Oststadt -228 -478 -706 2 Weststadt -207 -220 -427 3 Südweststadt -138 -235 -373 4 Südstadt -115 -166 -281 5 Durlach -89 -115 -204 6 Mühlburg -31 -119 -150 7 Knielingen -47 -42 -89 8 Waldstadt -12 -74 -86 9 Oberreut -62 -12 -74 10 Grünwinkel -20 -45 -65 11 Rüppurr -19 -43 -62 12 Grötzingen -18 -39 -57 13 Palmbach -23 -30 -53 14 Hohenwettersbach -17 -12 -29 Wie der Tabelle zu entnehmen ist, besteht in 14 von 27 Stadtteilen ein Fehlbedarf an Betreuungsplät- zen. Lediglich in sechs Stadtteilen (Innenstadt Ost, Innenstadt West, Rintheim, Weiherfeld- Dammerstock, Hagsfeld, Grünwettersbach) gibt es mehr Betreuungsplätze, als es der rechnerische Bedarfsanhalt erfordert. Hierbei gilt jedoch zu berücksichtigen, dass in den entsprechenden Stadtteilen Kinder aus Stadtteilen betreut werden, in denen Fehlbedarf herrscht. In den übrigen sieben Stadtteilen (Nordweststadt, Daxlanden, Beiertheim-Bulach, Stupferich, Wolfartsweier, Neureut, Nordstadt) lässt sich entweder ein geringfügiger Fehlbedarf oder eine geringfügige Überdeckung feststellen, mal im U3-, mal im Ü3-Bereich. Seite 2 Auch wenn die Zahl der rechnerisch fehlenden Betreuungsplätze erheblich ist, gibt es seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr keine aktuelle Klage. Da- bei ist zu berücksichtigen, dass auch Tagespflegeplätze und Plätze in betreuten Spielgruppen den Be- darf decken. Die Informations- und Servicestelle der Stadt Karlsruhe, angesiedelt beim Bündnis für Familie, unterstützt Familien mit einem besonderen individuellen Betreuungsbedarf bei der Findung von Lösungen. 2. In wie vielen Kindergärten/Kindertagesstätten in Karlsruhe ist die Höchstgruppenstärke noch nicht erreicht und warum? Grundsätzlich richtet sich die Gruppengröße nach der Betriebserlaubnis, die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) je nach Angebotsform festgelegt ist. Über das Jahr verteilt kommt es immer wieder zu Veränderungen in der Belegung der Kindertagesein- richtungen. Freie Plätze gibt es eigentlich nicht. Mit der jährlichen Statistik wird zum Stichtag 1. März der Sachstand der Belegung in Kindertagesein- richtungen festgehalten. Für 2015 ergab sich bei 10462 Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt eine Belegung von 10456 Plät- zen, bezogen auf das Kindergartenjahr. 3. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis darüber, dass die evangelische Kirche Karlsruhe bis 2020 die Schließung aller eingruppigen Kindertageseinrichtungen plant? Wenn ja, ist die Stadt- verwaltung bereits mit der evangelischen Kirche im Gespräch, um Lösungen für die wegfal- lenden Plätze zu erarbeiten und Engpässe zu vermeiden? Der Stadt Karlsruhe ist bekannt, dass die evangelische Kirche ihre Einrichtungen prüft. Die Jugendhilfeplanung steht in einem ständigen Austausch mit den Trägern von Kindertageseinrich- tungen, um Angebot und Bedarf zu kommunizieren und bestmöglich aufeinander abzustimmen. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Gesellschaft und den Anforderungen an Kindertageseinrich- tungen sind neben der Stadt selbst vor allem die katholische und evangelische Kirche gefordert. Als langjährige Anbieter von Kindertageseinrichtungen weisen die Einrichtungen zeitbedingt bauliche Mängel auf und entsprechen nicht den neuen Brandschutzanforderungen. Außerdem haben sich durch die veränderten Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung die Raumanforderungen ver- ändert und gerade eingruppige Einrichtungen entsprechen häufig nicht dem geltenden städtischen Raumprogramm. 4. Wie viele Plätze würden durch die Schließung aller eingruppigen Kindertageseinrichtungen durch die evangelische Kirche bis 2020 wegfallen? Nach aktueller Planung wird keine eingruppige Einrichtung vor 2020 geschlossen. Die Einrichtung der Geibelstraße musste aus Brandschutzgründen auf eine Gruppe reduziert werden und soll auch ganz geschlossen werden, jedoch nicht vor 2020. Die Planungen sind langfristig ange- legt, und in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung wird stadtteilbezogen geprüft, inwieweit andere Einrichtungen ihre Angebote erweitern oder ausbauen können, um einen Platzabbau zu vermeiden. Dabei wird gleichzeitig geprüft, ob das bestehende Angebot gegebenenfalls an die aktuellen Bedarfe angepasst werden kann. Beispielsweise sollten Einrichtungen Plätze für unter Dreijährige und Ganz- tagsplätze anbieten können, um zukunftsfähig zu sein. Auch diese Planungen finden in einem Aus- tausch mit der Stadt Karlsruhe statt, da die Umwandlungen, Erweiterungen und neue Projekte über die Bedarfsplanung geregelt werden. Seite 3 5. Ist auch außerhalb der evangelischen Kirche die Schließung von eingruppigen Einrichtungen durch andere freie Träger geplant? Wenn ja, wo? 6. Welche Arten von Plätzen fallen durch die Schließung der eingruppigen Einrichtungen weg (Regelkindergartengruppe bis Schuleintritt, Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit bis Schul- eintritt, Ganztagskindergartengruppe bis Schuleintritt) und welche Altersgruppen sind mit jeweils wie vielen Plätzen betroffen (0 - 3, ab 2 o. 3 - 6)? 7. Können die wegfallenden Plätze vollständig bis 2020 dadurch ausgeglichen werden, dass bestehende Einrichtungen ihre Gruppenanzahl und/oder Gruppenstärke erweitern? Wenn ja, welche Einrichtungen sind das und wie viele Plätze können durch Erweiterungen ge- schaffen werden? Weitere Schließungen eingruppiger Einrichtungen sind nicht bekannt. 8. Wird die Qualität der bestehenden Einrichtungen dadurch leiden, dass sie erweitert werden? Erweiterungen sind im Einzelfall zu prüfen, führen aber nicht grundsätzlich zu Qualitätsverlust. Eine erweiterte Einrichtung bedarf einer neuen Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales, die eine Anpassung des Personals und der Räume an die neue Kinderanzahl voraussetzt. Im Gegenteil können Erweiterungen auch zu einer Qualitätssteigerung führen. In mehrgruppigen Ein- richtungen ist durch mehr Kinder, mehr Personal und mehr Räume eine bessere Differenzierung des Angebotes möglich. Mehr Personal bietet mehr Vielfalt und es können besser Angebote für einzelne Zielgruppen, wie beispielsweise eine extra Gruppe für Schulanfänger, umgesetzt werden. Eingruppige Einrichtungen werden sowohl aus finanziellen als auch aus qualitativen Gründen proble- matisch gesehen und neue nicht in die Bedarfsplanung aufgenommen. Die Jugendhilfeplanung wird in den kommenden Jahren in Kooperation mit den freien Trägern weiter um die Planung zusätzlicher Kita-Projekte bemüht sein, um der gesetzlichen öffentlichen Pflichtaufga- be gemäß §§ 79 - 80 des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII) nachzukommen, ein bedarfsge- rechtes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter zu schaffen.