Kosten und Wirkung von Videoüberwachung (VÜ)
| Vorlage: | 2016/0065 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.02.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.03.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 16.02.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0065 31 öffentlich Kosten und Wirkung von Videoüberwachung (VÜ) 1. Wie viele behördliche Überwachungskameras befinden sich aktuell im Stadtgebiet Karlsruhe im öffentlich zugänglichen Raum? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Kamera. 2. Welche technischen Eigenschaften besitzen die Anlagen? (Echtzeitüberwachung oder Auf- zeichnung) 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für die Kameras? Falls neue geplant sind, wie hoch sind die geplanten Investitionskosten? 4. Wie viele Straftaten konnten eindeutig aufgrund der VÜ 2014 und 2015 aufgeklärt werden? Wie viele in denselben Jahren nur aufgrund reiner polizeilicher Ermittlungen? 5. Betrifft Videoüberwachung (VÜ) in den Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes: a) Um welche Arten von Anlagen handelt es sich hier? (Echtzeitüberwachung oder Aufzeichnung) - Bei Echtzeitüberwachung: Wie viele Personen beobachten die Monitore? - Bei Aufzeichnung: wie lange ist die Speicherung? b) Wie hoch waren die jährlichen durchschnittlichen Anzahlen von Straftaten bzw. Sachbe- schädigungen vor der Einführung der VÜ? Wie hoch nach deren Einführung bis 2015? 6. Wie steht die Stadt zu der Aussage, dass ein sicherheitsgewährendes Umfeld, z.B. ausrei- chende Ausleuchtung von Verkehrs- und Fußwegen, bedarfsgerechter ÖPNV auch in den Nachtstunden, bedarfsgerechte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum usw. mehr zur Sicher- heit der Bürger/innen beiträgt als eine mehr oder weniger diffuse Video-Überwachung aller Bür- ger/innen? 7. Liegen der Stadt Informationen vor, wo sich aufgrund der Einführung von VÜ die Kriminalität verlagert hat? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Überwachungen der Bürgerinnen und Bürger, auch per Video, schränken grundsätzlich die ver- brieften Freiheitsrechte gegenüber dem Staat ein. In wie weit die Videoüberwachung für Bürge- rinnen/Bürger einen Zusatznutzen in Bezug auf deren Sicherheit bringt, ist bisher nicht nachge- wiesen. Die Linke Karlsruhe möchte deshalb die Überwachung im öffentlichen Raum und in den Bahnen der Karlsruher Verkehrsverbundes hinterfragen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 16.02.2016 eingegangen: 16.02.2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0065 31 öffentlich Dez. 2 Kosten und Wirkung von Videoüberwachung (VÜ) 1. Wie viele behördliche Überwachungskameras befinden sich aktuell im Stadtgebiet Karls- ruhe im öffentlich zugänglichen Raum? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Kamera. In Karlsruhe erfolgt im öffentlichen Raum derzeit keine behördliche Videoüberwachung. 2. Welche technischen Eigenschaften besitzen die Anlagen? (Echtzeitüberwachung oder Aufzeichnung?) Keine Beantwortung möglich, siehe Ziffer 1. 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für die Kameras? Falls neue geplant sind, wie hoch sind die geplanten Investitionskosten? Keine Beantwortung möglich, siehe Ziffer 1. 4. Wie viele Straftaten konnten eindeutig aufgrund der VÜ 2014 und 2015 aufgeklärt wer- den? Wie viele in den denselben Jahren nur aufgrund reine polizeilicher Ermittlungen? Keine Beantwortung möglich, siehe Ziffer 1. 5. Betrifft Videoüberwachung (VÜ) in den Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes: a) Um welche Arten von Anlagen handelt es sich hier? (Echtzeitüberwachung oder Auf- zeichnung) - Bei Echtzeitüberwachung: Wie viele Personen beobachten die Monitore? - Bei Aufzeichnung: Wie lange ist die Speicherung? b) Wie hoch waren die jährlichen durchschnittlichen Anzahlen von Straftaten bzw. Sachbeschädigungen vor der Einführung der VÜ? Wie hoch nach deren Einführung bis 2015? Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe teilen zu diesen Fragen Folgendes mit: In den Straßenbahn- und Stadtbahnfahrzeugen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH und der Albtal- Verkehrs-Gesellschaft mbH werden die Videodaten in einem geschlossenen System aufgezeichnet. Eine Echtzeitüberwachung erfolgt nicht. Die Daten werden 48 Stunden, in den 2-Systemfahrzeugen 72 Stunden, gespeichert. Nach diesem Zeitablauf werden die Videodaten selbständig überschrieben. Nur bei strafbaren Handlungen in den Fahrzeugen werden die Daten gesichert und von der Polizei beziehungsweise vom Verkehrsunternehmen ausgewertet. Die Anzahl der Straftaten gegenüber Fahrgästen vor Einführung der Videoanlagen sind den Verkehrs- betrieben Karlsruhe GmbH nicht bekannt, da die Geschädigten in aller Regel bei der Polizei Anzeige erstattet haben und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH davon keine Kenntnis hatten. Seite 2 Durch den Einbau von Videoschutzanlagen sind die Vandalismusschäden in den Schienenfahrzeugen in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Die Schadensfälle reduzierten sich von 194 Scha- densfällen im Jahr 2007 auf 126 Schadensfälle im Jahr 2015. Die Instandsetzungskosten reduzierten sich von 429.000 Euro (im Jahr 2007) auf 242.000 Euro (im Jahr 2015). 6. Wie steht die Stadt zu der Aussage, dass ein sicherheitsgewährendes Umfeld, z. B. ausrei- chende Ausleuchtung von Verkehrs- und Fußwegen, bedarfsgerechter ÖPNV auch in den Nachtstunden, bedarfsgerechte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum usw. mehr zur Si- cherheit der Bürgerinnen und Bürger beiträgt als eine mehr oder weniger diffuse Video- überwachung aller Bürgerinnen und Bürger? Da es in Karlsruhe bislang keine unmittelbaren Erfahrungen mit der Wirkung einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum und damit keine belastbaren Fakten gibt, ist eine abschließende Antwort auf diese Frage nicht möglich. Unbestritten ist, dass zum Beispiel eine gute Beleuchtung öffentlicher Flä- chen sowie eine sichtbare Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum zu einer Verbesserung des subjek- tiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung beitragen. Allerdings werden bei der Verwaltung auch immer wieder Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern nach einer Videoüberwachung öffentlicher Bereiche vorgetragen, sodass zu vermuten ist, dass auch solche Maßnahmen zumindest von einem Teil der Bevölkerung positiv bewertet würden. 7. Liegen der Stadt Informationen vor, wo sich aufgrund der Einführung von Videoüberwa- chung die Kriminalität verlagert hat? Keine Beantwortung möglich, siehe Ziffer 1.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 31 der Tagesordnung: Kosten und Wirkung von Videoüberwachung (VÜ) Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos vom 16. Februar 2016 Vorlage: 2016/0065 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. April 2016