Änderung der Schulbezirke der Grundschule am Wasserturm und der Nebenius-Grundschule

Vorlage: 2016/0064
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.02.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.03.2016

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Änderung Schulbezirke
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0064 9 öffentlich Dez. 3 Änderung der Schulbezirke der Grundschule am Wasserturm und der Nebenius-Grundschule Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 24.02.2016 3 Zustimmung einstimmig Gemeinderat 22.03.2016 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 25 Schulgesetz Baden- Württemberg die Änderung des Schulbezirks der Grundschule am Wasserturm sowie die Ände- rung des Schulbezirks der Nebenius-Grundschule. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß § 25 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg hat jede Grundschule einen Schulbezirk. Gemäß § 25 Abs. 2 bestimmt der Schulträger den Schulbezirk, wenn im Gebiet des Schulträgers mehrere Schulen derselben Schulart bestehen. Das neu bebaute und im Frühjahr 2016 bezugsfertige Gebiet auf dem ehemaligen Areal der Firma Kazenmaier entlang der Stuttgarter Straße, hier voraussichtliche Hausnummern 31 ff., und der Luisenstraße, hier voraussichtliche Hausnummern 86 und 88, gehörte bislang zum Schulbezirk der Grundschule am Wasserturm. Entstanden sind hier neben Büroräumen und Studentenappartements auch rund 120 Wohnungen, deren Zuschnitte den Einzug von Familien mit Kind/Kindern erwarten lassen. Da die baulichen Verhältnisse der Grundschule am Wasser- turm auch nach der Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes nur eine Zweizügigkeit und damit keine weitere Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus diesem Bereich zulassen, wird vor- geschlagen, das neu bebaute ehemalige Areal der Firma Kazenmaier dem Schulbezirk der Nebe- nius-Grundschule zuzuordnen. Die Raumkapazitäten der Nebenius-Grundschule am Standort Nebeniusstraße 22 lassen eine durchgängige Dreizügigkeit zu. Derzeit ist die Grundschule in den Klassenstufen 1 bis 3 zweizü- gig, in Klassenstufe 4 dreizügig (9 Klassen). In jeder Klasse und Klassenstufe ist der Teiler längst nicht erreicht. Sollten die Räume der Grundschule in der Nebeniusstraße 22 für die Aufnahme der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler des neu bebauten Gebiets nicht ausreichen, kann die Nebenius-Grundschule eine Außenstelle im Gebäude der Uhlandschule, Schützenstraße 35, einrichten. Dort werden im 1. OG insgesamt fünf Klassenräume für auszulagernde Klassen vom Standort Nebeniusstraße freigehalten. Das Gebäude der Uhlandschule verfügt auch über die entsprechende Infrastruktur für Lehrkräfte (Lehrerzimmer, Rektorat, Sekretariat). Der Schulweg von den Neubauten der Stuttgarter Straße und der Luisenstraße zur Nebenius- Grundschule in der Nebeniusstraße 22 beträgt 780 Meter, zum Gebäude der Uhlandschule in der Schützenstraße 35 insgesamt 1.182 Meter (über Augartenstraße und Marienstraße). In bei- den Fällen muss die Rüppurrer Straße überquert werden, entweder am Tivoli oder auf Höhe der Augartenstraße, jeweils mit Fußgängerüberweg und Fußgängerampel. Für den Schulweg zum Gebäude Uhlandschule könnte gegebenenfalls auch der ÖPNV genutzt werden. Die schulischen Gremien beider Grundschulen werden angehört. Über das Ergebnis wird münd- lich in der Sitzung des Schulbeirats am 24. Februar 2016 berichtet. Die Beschreibung des neuen Schulbezirks der Grundschule am Wasserturm kann der Anlage 1 entnommen werden. Der neue Schulbezirk der Nebenius-Grundschule ist in Anlage 2 skizziert. Die beiden neuen Schulbezirke sind im beigefügten Plan (Anlage 3) anschaulich dargestellt. Der Schulbezirk der Grundschule am Wasserturm ist mit der Nummer 50 gekennzeichnet. Der Schulbezirk der Nebenius-Grundschule trägt die Nummer 19. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 25 Schulgesetz Baden- Württemberg die Änderung des Schulbezirks der Grundschule am Wasserturm sowie die Ände- rung des Schulbezirks der Nebenius-Grundschule.

  • Anlage 1 Änderung der Schulbezirke
    Extrahierter Text

    Grundschule am Wasserturm - Grundschule - Schulgebäude: Hedwig-Kettler-Straße 11 Nördliche Grenze: Ludwig-Erhard-Allee zwischen Mendelssohnplatz und Wolfartsweierer Straße. Östliche bzw. Südliche Grenze: Wolfartsweierer Straße bis Zimmerstraße, südlich bzw. westlich der Zimmerstraße bis Stuttgarter Straße, südlich der Stuttgarter Straße entlang bis Luisenstraße, Luisenstraße bis Henriette-Obermüller-Straße. Westliche Grenze: Westlich der Henriette-Obermüller-Straße entlang bis Marie-Baum-Straße, Verbindungsweg über Temeswarplatz bis zur Wielandtstraße, nördlich der Wielandtstraße vorbei zum Hauptzollamt, östlich der Rüppurrer Straße bis Mendelssohnplatz. Anlage 1

  • Anlage 2 Änderung der Schulbezirke
    Extrahierter Text

    Nebeniusschule - Grundschule - Schulgebäude: Nebeniusstraße 22 Nördliche Grenze: Nördlich der Schützenstraße zwischen Ettlinger Straße und Morgenstraße, östlich der Morgenstraße bis Wielandtstraße, Verbindungsweg über Temeswarplatz bis zur Henriette-Obermüller-Straße. Östliche Grenze: Westlich der Henriette-Obermüller-Straße in südlicher Richtung bis zur Luisenstraße, Luisenstraße bis Stuttgarter Straße, südlich der Stuttgarter Straße bis Zimmerstraße, westlich bzw. südlich der Zimmerstraße bis Wolfartsweierer Straße, Wolfartsweierer Straße bis Langenbruchweg. Südliche Grenze: Langenbruchweg (einschließlich Wasserwerk) zwischen Wolfartsweierer Straße und Ettlinger Allee. Westliche Grenze: Ettlinger Allee in nördlicher Richtung (unter der Unterführung des Hauptbahnhofes hindurch) bis zur Straße Am Stadtgarten, Am Stadtgarten entlang bis Raiffeisenplatz, Ettlinger Straße bis Schützenstraße. Anlage 2

  • Anlage 3-Plan Schulbezirke
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Änderung der Schulbezirke der Grundschule am Wasserturm und der Nebenius-Grundschule Vorlage: 2016/0064 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Schulbeirat, gemäß § 25 Schulgesetz Baden-Württemberg die Änderung des Schulbezirks der Grundschule am Wasserturm sowie die Änderung des Schulbezirks der Nebenius-Grundschule. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat: Da gibt es nur Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. März 2016