Verwendung lärmarmer Straßenbeläge in Karlsruhe
| Vorlage: | 2016/0056 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 17.02.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.03.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 16.02.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0056 30 öffentlich Verwendung lärmarmer Straßenbeläge in Karlsruhe 1. In welchen Straßenzügen in Karlsruhe wurden bislang lärmarme Beläge eingebaut und wie bewertet die Stadt die dabei gemachten Erfahrungen? 2. Ab welchen Lärmwerten und ggf. nach welchen sonstigen Kriterien entscheidet die Stadt bei Straßenerhaltungsmaßnahmen für den Einsatz lärmarmer Beläge? 3. Bei welchen für 2016 und die Folgejahre geplanten Straßenerhaltungsmaßnahmen ist konk- ret die Verwendung von SMA LA (Splittmastixasphalt lärmarm) oder AC D LOA (lärmopti- mierte Asphaltdeckschicht) vorgesehen? 4. Wie bewertet die Stadt den möglichen Beitrag lärmarmer Straßenbeläge im Hinblick auf die Ziele des Lärmaktionsplans der Stadt? 5. Welche jährlichen Mehrkosten, absolut und prozentual, würden überschlägig entstehen, wenn alle städtischen Tempo 50-Straßen durch Wohngebiete, unabhängig von Auslösewer- ten, bei Erneuerung des Belags grundsätzlich eine lärmarme Oberfläche bekommen wür- den? Mit Erlass vom 17. Juli 2015 1 hat das Landes-Verkehrsministerium den Einsatz lärmarmer Beläge bei der Sanierung von Landesstraßen bei Überschreitung von Lärmsanierungswerten geregelt. Das Land empfiehlt den Kommunen, die gegebene Handlungsempfehlung bei kommunalen Straßen ebenfalls anzuwenden. Konkret heißt dies, dass bei anstehenden Erhaltungsmaßnahmen an Straßen geprüft werden soll, ob Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen überschritten sind. Dann sollen bevorzugt lärmmindernde Beläge wie SMA LA und AC D LOA zum Einsatz kommen. Auslösewerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen sind in Wohngebieten 67 dB(A) tags bzw. 57 dB(A) nachts, für Landesstraßen gelten seit 2015 jeweils um 2 dB(A) niedrigere Werte. Für kommunale Straßen sind keine Werte festgelegt. Derzeit wird der Lärmaktionsplan der Stadt überarbeitet. Eine konsequente Verwendung lärm- armer Beläge bei der Straßenerhaltung in lärmbelasteten Bereichen kann in den kommenden Jahren einen relevanten Beitrag zur Verbesserung der Lärmbelastung der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger leisten. 1 siehe http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- mvi/intern/dateien/PDF/Laerm/Laerm_Handlungsempfehlung_laermmindernde_Asphaltdecken_innerorts.pdf Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Da an Tempo 50-Straßen die Belastung der Bevölkerung generell hoch ist, sollte möglichst auch bei Lärmwerten unter den Auslösewerten für mehr Ruhe gesorgt werden. Hier ist die Frage, ob die dafür nötigen Mehrausgaben verkraftbar wären. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Zoe Mayer Renate Rastätter Daniela Reiff Johannes Honné
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 16.02.2016 eingegangen: 16.02.2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0056 30 öffentlich Dez. 6 Verwendung lärmarmer Straßenbeläge in Karlsruhe 1. In welchen Straßenzügen in Karlsruhe wurden bislang lärmarme Beläge eingebaut und wie bewertet die Stadt die dabei gemachten Erfahrungen? Die Straßenabschnitte, bei denen lärmarme Beläge vorgesehen sind, wurden bereits als Maß- nahmenkatalog im Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes LAP 2015 genannt. Der Katalog wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsaus- schuss vorgestellt. Beispielhaft seien hier nochmals einige herausragende Maßnahmen aufgeführt, wie z.B. die Rheinstraße von der Händelstraße bis zur Philippstraße, die Lameystraße vom Lameyplatz bis zum Entenfang, B 36/Eckenerstraße zwischen Rheinhafenstraße und Daxlander Straße und auch insbesondere die Südtangente zwischen Bulacher Kreuz und Hardtschule. Das Spektrum lärmmindernder Straßenbeläge ist hierbei sehr groß. Nicht nur die unten genannten Beläge, wie z. B. SMA LA (Splittmastixasphalt lärmarm) oder AC D LOA (lärmoptimierte Asphaltdeck- schicht), sondern auch bereits die Verwendung einer 0/8er Sieblinie beim Asphaltmischgut für die Deckschicht bringt eine Lärmreduktion von zwei bis drei dBA gegenüber dem herkömmli- chen 0/11er Asphaltbeton. Die oben genannten Sonderbeläge lassen sich nur in Verbindung mit der Herstellung einer neuen Binderschicht einsetzen. Bei Stadtstraßen mit zahlreichen Einbauten, wie Hydranten- und Schieberkappen sowie Schachtabdeckungen und Straßeneinläufen stellen die extrem dünnen Deckschichten mit 2 - 2,5 cm Einbaustärke eine große Herausforderung dar. Durch die sehr schnelle Abkühlung dieser dünnen Deckschichten verbleibt nur eine kurze Zeitspanne für Anpassungsarbeiten an diese Einbauten, währenddessen diese Asphalte noch verarbeitbar sind. Daher war es in Einzelfällen schon erforderlich, bereits eingebaute Decken wegen der mangelhaften Qualität wieder auszubauen, mit allen Nachteilen für den Verkehr, die solche Verzögerungen bei der Fertigstellung von Straßenerneuerungen mit sich bringen. Langfristige Erfahrungen mit dem SMA LA und dem AC D LOA bezüglich ihrer Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit liegen allerdings noch nicht vor. Die lärmreduzierende Wirkung dieser Beläge scheint jedoch im Laufe der Zeit abzunehmen. 2. Ab welchen Lärmwerten und ggf. nach welchen sonstigen Kriterien entscheidet die Stadt bei Straßenunterhaltungsmaßnahmen für den Einsatz lärmarmer Beläge? Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist der Einsatz von lärmarmen Fahrbahnbelägen an keine Lärmwerte gebunden. Es wird jedoch der Kosten-Nutzen-Faktor berück- sichtigt. Danach kommen in der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes lärmmindernde Maßnahmen, wie der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages, in Seite 2 Betracht, wenn sie als sogenannter „Hot-Spot“ (> 60 dB(A) nachts) oder als „Verbesserungs- bedürftige Situation“ (zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) nachts) definiert sind. Im Zuge einer Lärmsanierung bei bestehenden Straßenabschnitten in der Baulast des Bundes, gelten jedoch die Vorgaben der „Richtlinie für den Verkehrslärmschutz am Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes –VLärmSchR 97“. Hierbei sind für Bundesstraßen die Auslösewerte aus dem Jahr 2010 (67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts) zu berücksichtigen und für die Lan- desstraßen die um weitere 2 dB(A) niedrigere Lärmwerte aus dem Jahr 2016. Den kommuna- len Baulastträgern wird empfohlen, die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung für Straßen in ihrer Baulast ebenfalls anzuwenden 3. Bei welchen in 2016 und die Folgejahre geplanten Straßenerhaltungsmaßnahmen ist konkret die Verwendung von SMA LA (Splittmastixasphalt lärmarm) oder AC D LOA (lärmoptimierte Asphaltdeckschicht) vorgesehen? Auch hier sind die geplanten Straßenerhaltungsmaßnahmen bereits mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes in den vorgenannten Ausschüssen vorgestellt worden. Als bedeutendste anstehende Maßnahme sei nochmals die westliche Kriegsstraße genannt. Hier kommt ein 0/8er Asphaltbeton zum Einsatz. 4. Wie bewertet die Stadt den möglichen Beitrag lärmarmer Straßenbeläge im Hin- blick auf die Ziele des Lärmaktionsplans der Stadt? Neuere Erfahrungen zeigen, dass besondere lärmarme Straßenbeläge auch im innerörtlichen Verkehr mit niedrigeren Geschwindigkeiten wirksam sind. So kann eine Lärmminderung von bis zu 3 dB(A) erzielt werden. Die investiven Mehrkosten für lärmarme Beläge sind dabei nur unwesentlich höher als bei regulären Belägen. In Bezug auf die Dauerhaftigkeit wird auf den letzten Absatz von Ziffer 1 verwiesen. Im Rahmen der Lärmminderungsplanung ist der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags leichter umzusetzen, als beispielsweise die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen und daher zu begrüßen. Von den der- zeit 38 vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 19 Maßnahmen mit lärmarmem Belag. 5. Welche jährliche Mehrkosten, absolut und prozentual, würden überschlägig entstehen, wenn alle städtischen Tempo 50-Straßen durch Wohngebiete, unabhängig von Auslösewerten, bei Erneuerung des Belags grundsätzlich eine lärmarme Oberflä- che bekommen würden? Die jährlichen Mehrkosten für die Erneuerung aller städtischen Tempo-50-Straßen können nicht genannt werden, da hierzu die erforderlichen Daten nicht vorliegen und kurzfristig nicht ermittelt werden können. Die Mehrkosten für eine lärmoptimierte Asphaltdeckschicht gegen- über einer herkömmlichen Asphaltdeckschicht 0/8 können mit ca. 3,00 EUR/qm beziffert wer- den, falls ein Austausch der Binderschicht noch nicht ansteht. Andernfalls kommen noch die Mehrkosten für die Binderschicht, Fräsen und Herstellen, in Höhe von ca. 22 EUR/qm hinzu.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 30 der Tagesordnung: Verwendung lärmarmer Straßenbeläge in Karlsruhe Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig, Zoe Mayer, Renate Rastätter und Daniela Reiff sowie des Stadtrats Johannes Honné (GRÜNE) vom 16. Februar 2016 Vorlage: 2016/0056 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. April 2016