Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge
| Vorlage: | 2016/0046 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 10.02.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.03.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 05.02.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 22.03.2016 2016/0046 29 öffentlich Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge Karlsruhe möchte besonders fortschrittlich sein, was die Nutzung von elektrobetriebenden Fahr- zeugen betrifft. Allerdings läuft die Einführung von Pkws mit Elektromotor nach wie vor sehr (in ganz Deutschland) schleppend. Einige Kommunen lassen sich deshalb inzwischen besondere Anreize einfallen, Fahrzeughalter zum Kauf eines Elektro-Pkws zu bringen. Dazu haben die Freien Wähler folgende Fragen: A. Gibt es bereits Überlegungen, wie die Nutzung bzw. der Kauf von E-Mobilen in Karlsruhe attraktiver gestaltet werden kann? B. Können hier finanzielle Anreize in Form von Fördermitteln bei der Stadt beantragt wer- den? C. Könnte sich die Verwaltung vorstellen, künftig kostenloses Parken für E-Mobile und Hyb- rid-Fahrzeuge im Stadtgebiet von Karlsruhe anzubieten? D. Liegen der Verwaltung Ergebnisse aus den Versuchen in Stuttgart vor? Begründung: Am 12. Juni 2015 trat das Elektro-Mobilitätsgesetz in Kraft, mit dem unter anderem das sog. E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge eingeführt wurde. Seit 1. November 2015 (vorher seit 2012 mit Sonderparkausweis) können Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen in Stuttgart kostenlos auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen parken, die von der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum unterhalten werden. Dies gilt sowohl für reine E-Mobile wie auch für sogenannte Plug-in Hybri- de. Es hat sich gezeigt, dass dies für viele Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz bildet, sich für ein E-Mobil zu entscheiden. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 05.02.2016 eingegangen: 05.02.2016 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0046 29 öffentlich Dez. 4 Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge Das Thema E-Mobilität ist für die Verwaltung wichtig. Vor diesem Hintergrund haben die Stadt Karls- ruhe und das Automotive Engineering Network (AEN) Südwest die regionalen Player im Bereich E-Mobilität an einem Standort, dem eMobilitätszentrum Karlsruhe am Ostring zusammengeführt, um Raum für Synergien, Kooperation und Information zu schaffen. Das eMobilitätszentrum Karlsruhe informiert Bürger über aktuelle Produkte und Forschung rund um die E-Mobilität. Grundsätzlich ist zum Thema E-Mobilität anzumerken, dass ein positiver Umwelteffekt nur eintritt, wenn der Strom für das E-Mobil aus nachhaltiger Produktion stammt – ansonsten werden schädigen- de Emissionen vom Fahrzeug weg hin zum Ort der Stromproduktion verlagert. Es ist zu beachten, dass auch E-Mobile durch den Reifenabrieb zur Feinstaubbelastung in Städten beitragen. Hinzu kommen die Umwelteinflüsse bei der Gewinnung der für die Batterien bzw. Leichtbauteile notwendigen Mate- rialien. A. Für die Nutzung von Stromfahrzeugen ist die Verfügbarkeit entsprechender Stromtankstellen eine wichtige Voraussetzung. Bereits im Jahr 2011 wurden deswegen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken über 20 Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet errichtet. Der- zeit sind im Stadtgebiet Karlsruhe 177 (davon 133 PKW, 13 LKW, 2 Krad, 2 LKRad und 27 an- dere) Elektrofahrzeuge sowie 436 Hybridfahrzeuge (PKW) zugelassen. Die Überlegungen der Verwaltung zielen neben der Ausstattung des öffentlichen Raums mit der notwendigen Ladeinfrastruktur auch darauf ab, Flottenbetriebe von Unternehmen mit E-Mobilen abzude- cken bzw. die Wirtschaftlichkeit dieses Betriebs nachzuweisen. Dies wurde beispielsweise in den Projekten „Rheinmobil“ und "Urbaner logistischer Wirtschaftsverkehr“, die beide Schau- fensterprojekte Elektromobilität der Bundesregierung waren, untersucht. B. Finanzielle Anreize in Form von Fördermitteln können bei der Stadt Karlsruhe nicht beantragt werden. Sie wären als freiwillige Leistung einzustufen. Vor dem Hintergrund des laufenden Haushaltsstabilisierungsprozesses sind keine finanziellen Anreize Seitens der Stadt geplant. Allerdings fördern die Stadtwerke Karlsruhe seit 2010 den Kauf von Elektrofahrzeugen. In der aktuell geltenden Auflage des Förderprogramms erhalten Kunden der Stadtwerke Karlsruhe beim Kauf - eines E-Fahrrads einen einmaligen Zuschuss über 50 Euro, maximal werden 2 Fahrräder ge- fördert, - eines E-Rollers einen einmaligen Zuschuss über 200 Euro, - eines neuen E-PKW 500 Euro und eine Ladekarte für die öffentlichen Stromladestationen, wenn das Fahrzeug über eine Ladesteckdose verfügt (Auszahlung erfolgt in 2 Raten über 2 Jahre). Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Zuschussempfänger Kunde der Stadtwerke Karlsruhe für NaturR Strom oder Neukunde für NaturR Strom ist, bei einer Mindestvertrags- laufzeit von 2 Jahren. Seite 2 C. Im Stadtgebiet Karlsruhe wird durch die Stadtwerke Karlsruhe und die EnBW eine gut ausge- baute Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Auch im öffentlichen Ver- kehrsraum ist dabei das Parken während des Ladevorgangs für die Nutzer kostenfrei. D. Im November 2012 hat die Landeshauptstadt Stuttgart einen Sonderparkausweis für Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs eingeführt. Der Ausweis berechtigte zum kostenfreien Parken im Bereich von Parkscheinautomaten und Parkuhren. Am 12. Juni 2015 trat das Elektro-Mobilitätsgesetz in Kraft, mit dem unter anderem das sog. E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge eingeführt wurde. Seit 1. November 2015 können Fahr- zeuge mit einem E-Kennzeichen in Stuttgart kostenlos auf allen gebührenpflichtigen Parkplät- zen parken, die von der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum unterhalten werden. Ergebnisse der Testphase, die eine Übertragung des Modells nach Karlsruhe nahe legen, liegen der Ver- waltung nicht vor.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 29 der Tagesordnung: Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 5. Februar 2016 Vorlage: 2016/0046 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. April 2016