Ausschreibung und Vergabe von Bioabfällen der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2016/0042
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.02.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.03.2016

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Bioabfall
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Gremium/Datum Beschluss durch den GR GR 23.07.2013 Aus den zurückliegenden Betrachtungen ergeben sich nach aktuellem Stand zwei ökologisch und ökonomisch sinnvolle Wege zur Behandlung der Bioabfälle. Erstens Bau und Betrieb einer Trockenvergärungsanlage durch die Stadt und zweitens die externe Vergabe unter Berücksichtigung von Referenzwerten aus der Planung der Trockenvergärungsanlage. Der Stadt liegt inzwischen eine Interessenbekundung eines Dritten für den Bau und den Betrieb einer Vergärungsanlage zur Verwertung der städtischen Biotonnenabfälle in Karlsruhe vor. Vor der grundsätzlichen Entscheidung zum weiteren Vorgehen schlägt die Verwaltung vor, eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Form einer extern moderierten Konsensuskonferenz durchzuführen. Hierbei können auch Vorschläge für weitere Standorte und Verfahren mit dem Ziel erörtert werden, eine Empfehlung an den Gemeinderat auszusprechen. GR 21.10.2014 Die Empfehlung der Konsensuskonferenz einer langfristigen externen Vergabe des Bioabfalls wird übernommen. Die Errichtung einer eigenen Trockenvergärungsanlage durch die Stadt Karlsruhe wird nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die Verwertung der Bioabfälle vorzubereiten und ein Leistungsverzeichnis dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stilllegung der Nassvergärungsanlage im Eisenhafengrund unter Berücksichtigung der gesicherten Versorgung des Wohngebietes 50 Morgen zusammen mit den Stadtwerken zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. GR 24.03.2015 Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im AUG und im HA die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (Übernahme, ggf. Transport, Vorbehandlung, Vergärung, Entsorgung nachgelagerter Stoffströme sowie energetische Nutzung) aus der Stadt Karlsruhe - unabhängig davon, ob der Bewerber eine bereits vorhandene Anlage nutzt oder neu errichtet - auf der Grundlage der konkretisierenden Inhalte der Vorlage. Den Ortsverwaltungen und Bürgervereinen wurde eine Information zur Durchführung der Ausschreibung angeboten. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsensuskonferenz wurden über die geplante Vorgehensweise informiert. Offenlage GR 12./13.05.2015 Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im AUG die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der RMD Rhein-Main-Deponie GmbH über Transport und Verwertung von Bioabfall zu.

  • Anlage 2 Bioabfall
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Wertungskriterien Gewichtung Wertungskriterien UnterkriterienPunktvergabe Beschreibung Gewichtung Unterkriterien max. erreichbare Gesamtpunktzahl 5 Das günstigste Angebot bzw. der niedrigste Preis erhält 5 Punkte. < 5 Der niedrigste Preis erhält 5,0 Punkte. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Für dazwischenliegende Preise erfolgt die Punktermittlung durch lineare absteigende Verteilung der Punktwerte innerhalb des Korridors zwischen dem niedrigsten Preis und dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Die Punkteermittlung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 5 5 Punkte erhalten Angebote, bei denen die Verwertungsanlage im Stadtgebiet des AG liegen. Gehen keine solchen Angebote ein, erhält ein fiktives Angebot, bei dem die Verwertungsanlage im Stadtgebiet des AG liegt 5 Punkte. < 5 0 Punkte erhalten Angebote mit einer Entfernung > 150 km. Für dazwischenliegende Entfernungen erfolgt die Punktermittlung durch lineare absteigende Verteilung der Punktwerte innerhalb des Korridors 0 km (Verwertungsanlage im Stadtgebiet = 5 Punkte) und 150 km (1,25 Punkte). Die Punkteermittlung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 5 Reststoffvermarktungskonzept ist hochwertig und schlüssig dargelegt und am Markt uneingeschränkt zu realisieren. 3 Reststoffvermarktungskonzept ist weniger hochwertig, zumindest großteils schlüssig dargelegt und am Markt im Wesentlichen zu realisieren. 1 Reststoffvermarktungskonzept ist nicht hochwertig, eingeschränkt oder nicht schlüssig dargelegt und am Markt nur eingeschränkt oder nicht zu realisieren. 5 Energieverwertungskonzept ist hochwertig, schlüssig dargelegt und am angegebenen Standort uneingeschränkt zu realisieren. 3 Energieverwertungskonzept ist weniger hochwertig, zumindest großteils schlüssig dargelegt und am angegebenen Standort im Wesentlichen zu realisieren. 1 Energieverwertungskonzept ist nicht hochwertig, nicht schlüssig dargelegt und am angegebenen Standort nur eingeschränkt zu realisieren. 5 Das Angebot mit der höchsten Energieausbeute erhält 5 Punkte. SUMMEN100%5,00 Wertungsmatrix - AfA Karlsruhe Verhandlungsverfahren Bioabfallverwertung Berechnung Preis60%keinekeine3,003,003,00 Entfernung der Verwertungsanlage 10%keinekeine0,500,500,50 0,50 Qualität des Energieverwertungs- konzepts 20% Allgemeine Konzeption der Energieverwertung 50%2,50 5,001,00 Energiebilanz: nachvollziehbare Darlegung des spezifischen Energieverbrauchs (neg. Werte) / der spezifischen Energieerzeugung (pos. Werte) Brutto in kWh/Mg Input 50% Qualität des Reststoff- vermarktungskonzepts 10%keinekeine0,500,50 2,50 < 5 Das Angebot mit der höchsten Energieausbeute erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit einer Ausbeute von 250 kWh/Mg. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für dazwischenliegende Werte erfolgt durch lineare Verteilung der Punktwerte innerhalb des Korridors zwischen der höchsten Energieausbeute und einer fiktiven Ausbeute von 250 kWh/Mg. Die Punkteermittlung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Qualität des Energieverwertungskonzepts - Unterkriterium Allgemeine Konzeption der Energieverwertung Das durch den Bieter darzulegende Konzept wird anhand des oben aufgeführten Punkteschemas gewertet. Die Bewertung wird durch eine Bewertungskommission durchgeführt. Jeder Mitarbeiter vergibt eine entsprechende Punktzahl. Aus den so bewerteten vier Punktzahlen wird das rechnerische Mittel gebildet. Das rechnerische Mittel bzw. die so ermittelte Punktzahl wird entsprechend der genannten prozentualen Gewichtung gewertet. Weitere Angaben zur Wertung: Ermittlung der Entfernungskilometer zum Wertungskriterium "Entfernung der Verwertungsanlage" Der Bieter hat in dem Angebotsformular Formblatt A sowohl die Übernahmestelle als auch den Standort der Verwertungsanlage benannt. Mit einem gängigen Tourenplanungsprogramm wird die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Übernahmestelle und der Verwertungsanlage auf der am kürzesten für schwere Transportfahrzeuge befahrbaren Strecke ermittelt. Angebote mit einem Standort der Verwertungsanlage im Stadtgebiet werden mit 0 km angesetzt und erhalten 5 Punkte. Werden mehrere Verwertungsanlagen bedient, hat die Bieter anzugeben, wieviel der Gesamtmenge der jeweiligen Anlage zugeordnet werden. Die ermittelten Entfernungen für die Anlagen werden in dem Verhältnis zu einer gemittelten Entfernung zusammengefasst, wie das dem Verhältnis der jeweils zugeordneten Mengen entspricht. Qualität des Reststoffvermarktungskonzepts Das durch den Bieter darzulegende Konzept wird anhand des oben aufgeführten Punkteschemas gewertet. Die Bewertung wird durch eine Bewertungskommission durchgeführt. Jeder Mitarbeiter vergibt eine entsprechende Punktzahl. Aus den so bewerteten vier Punktzahlen wird das rechnerische Mittel gebildet. Das rechnerische Mittel bzw. die so ermittelte Punktzahl wird entsprechend der genannten prozentualen Gewichtung gewertet.

  • Anlage 3 a Bioabfall
    Extrahierter Text

    Rang Gewichtung Punktevergabe Gesamtpunktzahl 60,00% 5,00 3,00 10,00% 3,08 0,31 10,00% 5,00 0,50 20,00% 5,00 1,00 4,81 2 Anlage 3a Nr. 2 Der Bieter hat ein Angebot eingereicht, dieses war jedoch auszuschließen, da keine Preiseintragungen vorgenommen wurden und das Angebot nicht unterschrieben wurde. Gesamtwertung letztverbindliches Angebot Angebots- nummer Bieter Wertungskriterien 1 Nr. 1 Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/ KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG PreisEntfernung der VerwertungsanlageQualität des ReststoffvermarktungskonzeptsQualität des EnergieverwertungskonzeptsSUMME

  • Anlage 3 b Bioabfall
    Extrahierter Text

    Punktzahl zur Eingabe in Gesamtwertung 5,00 1 Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/ KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG 69,80 100,00% 0   Punkte   erhält   ein   fiktives   Angebot   mit   dem   1,5   fachen   des   niedrigsten   Preises.   Alle   Angebote,   die   preislich   darüber   liegen,   erhalten   ebenfalls   0   Punkte. Preis Min. in EURO/Mg (netto) 69,80 Maximalfaktor 1,5 Rang Bieter Wertungspreis in EURO pro Mg (netto) Abstufung Anlage 3b Angebotswertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien im Rahmen des Verhandlungsverfahrens "Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karlsruhe" Wertungskriterium Preis

  • Anlage 3 c Bioabfall
    Extrahierter Text

    Rang 1 Bieter Entfernung Stadtgrenze --> Verwertungsstandort in km Abstufung Punktzahl zur Eingabe in Gesamtwertung fiktives Angebot zur Korridorermittlung 0,0 100,00% 5,00 Anlage 3c Angebotswertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien im Rahmen des Verhandlungsverfahrens "Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karlsruhe" Wertungskriterium Entfernung der Verwertungsanlage 0   Punkte   erhalten   Angebote   mit   einer   Entfernung   größer   150km.   Für   innerhalb   dieser   Entfernung   liegenden   Anlagen   erfolgt   die   Punkteermittlung   durch   lineare   absteigende   Punktewerte   innerhalb   des   Korridors   0km   (Verwertungsanlage   im   Stadtgebiet=   5   Punkte)   und   150km   (1,25   Punkte).   Wenn   ein   Bieter   mehrere   Anlagen   in   seinem   Angebot   aufgeführt   hat,   so   wird   ein   Mittelwert   der   Entfernungen   je   Anlage   errechnet.   Der   Mittelwert   wurde   entsprechend   der   zugeführten   Mengen   proentual   errechnet. Entfernung Max. Wertung [km] 150,00 Entfernung Max. Rechnerisch [km] 200,00 Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/ KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG 77,0 61,50% 3,08 fiktives Angebot zur Korridorermittlung 150,0 25,00% 1,25

  • Anlage 3 d Bioabfall
    Extrahierter Text

    Rang 1 Rang 1fiktives Angebot zur Korridorermittlung Effizienz max. 533,00 Effizienz min. 250,00 Punkte Maximal 5,00 533,00 100,00% 5,00 2,50 Bieter Bewertung durch Bewertungskomission Punktzahl zur Eingabe in Wertung "Qualität des Energieverwertungskonzeptes"; Unterkriterium "Allgemeine Konzeption der Energieverwertung" Gesamtpunktzahl zur Eingabe in die Gesamtwertung (50%) Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/ KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG Punktevergabe durch Bewertungskommission mittels Prüfung der vorgelegten Konzepte 5,00 2,50 Anlage 3d Angebotswertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien im Rahmen des Verhandlungsverfahrens "Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karlsruhe" Wertungskriterium Qualität des Ener g ieverwertun g skonze p tes 250,00 0,00% 0 0,00 Bieter Energie* Abstufung Punktzahl zur Eingabe in Wertung "Qualität des Energieverwertungskonzeptes"; Unterkriterium "Energiebilanz" Gesamtpunktzahl zur Eingabe in die Gesamtwertung (50%) Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/ KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG Rang 1 Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/ KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG Punktevergabe durch Bewertungskommission mittels Prüfung der vorgelegten Konzepte 5,00 Bewertung durch Bewertungskomission Bieter Wertungskriterium Qualität des Reststoffvermarktungskonzepts 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 0 bis 250 kWh/Mg Bioabfall. 5 Punkte erhält das Angebot mit der höchstn Energieausbeut e. Wenn ein Bieter mehrere Anlagen in seinem Angebot aufgeführt hat, so wird ein Mittelwert der Energiebilanzen der jeweiligen Anlage errechnet.

  • GR-Vorlage Bioabfall Vergabeverfahren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr. TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0042 15 öffentlich Dez. 5 Ausschreibung und Vergabe der Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AUG 23.02.2016 5 einstimmige Zustimmung Hauptausschuss 08.03.2016 2 vorberaten Gemeinderat 22.03.2016 15 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss der Vergabe zur Behandlung/Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karls- ruhe für die Dauer von 20 Jahren zu einem Gesamtpreis von ca. 23,7 Mio. € (netto), entspre- chend 28,2 Mio. € (brutto) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 28,2 Mio. Euro (brutto) Finanzierung über Gebührenhaushalt 1,41 Mio. Euro (brutto) Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Kontierungsobjekt : PSP 1.700.53.70.01.02 Kontenart: 42700000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage und Beschlüsse der Stadt Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe hat im Jahr 1995 am Standort Eisenhafengrund eine Nassvergärungsanlage in Betrieb genommen, die damals dem Stand der Technik entsprach, jedoch den heutigen An- forderungen nicht mehr genügt. Am 01.06.2015 wurde die Nassvergärungsanlage stillgelegt. Bereits seit Mitte 2014 werden Teilmengen und ab Juni wurde die gesamte Jahresmenge der Bioabfälle der Stadt Karlsruhe über eine öffentlich rechtliche Vereinbarung (Vertrag vom 21. Januar 2014, Offenlage zur Preisanpassung und Erhöhung der Mengen vom 12./13. Mai 2015) nach Flörsheim-Wicker in die Trockenvergärungsanlage der Rhein-Main- Deponie GmbH (RMD) verbracht. Nachdem ab 2010 mit Planungen zur Errichtung einer eigenen Anlage begonnen wurde, hat sich durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung gezeigt, dass nicht nur der Standort der geplanten Anlage zu hinterfragen ist, sondern auch die wirtschaftliche Leistungserbringung. Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 23. Juli 2013 ein Sachstandsbericht zur Neu- strukturierung der Bioabfallverwertung in der Stadt Karlsruhe vorgelegt. Die Verwaltung emp- fahl, eine Bürgerbeteiligung in Form einer Konsensuskonferenz für die beiden von der Verwal- tung bevorzugten Varianten (Bau einer eigenen Trockenvergärungsanlage oder externe Verwer- tung/Drittbeauftragung) durchzuführen. Die Teilnehmer der Konsensuskonferenz haben in der dritten Phase der Konferenz im Juli 2014 eine Empfehlung an den Gemeinderat formuliert, die Nassvergärungsanlage der Stadt Karlsruhe stillzulegen und die Verwertung von Bioabfällen ex- tern zu vergeben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2014 die Verwal- tung beauftragt, eine Ausschreibung für die Verwertung der Bioabfälle vorzubereiten und kon- kretisierende Inhalte zur Durchführung der Ausschreibung dem Gemeinderat zur Beschlussfas- sung vorzulegen. In seiner Sitzung am 24. März 2015 hat der Gemeinderat die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (Übernahme, ggf. Transport, Vorbehandlung, Vergärung, Entsorgung nachgelagerter Stoffströ- me sowie energetische Nutzung) aus der Stadt Karlsruhe - unabhängig davon, ob der Bewerber eine bereits vorhandene Anlage nutzt oder neu errichtet - beschlossen. Eine Übersicht zu den getroffenen Gemeinderatsbeschlüssen enthält Anlage 1. 2. Geforderte Leistungen gem. Ausschreibung Die Bioabfälle aus der Stadt Karlsruhe (ca. 14.000 Mg/a in 2014 bis zu einer prognostizierten Höchstmenge von ca. 20.000 Mg pro Jahr) sind in einer Biovergärungsanlage (im Umkreis von ≤150 km vom Standort des AfA der Stadt Karlsruhe entfernt) ordnungsgemäß zu behandeln und zu verwerten. Die städtischen Sammelfahrzeuge übergeben den Bioabfall im Stadtgebiet Karlsruhe. Die im Rahmen der stadteigenen Planung für eine Trockenvergärung ermittelten öko- logischen Ergebnisse werden als Mindeststandard gesehen. Zusammenfassend sind die in der Ausschreibung geforderten Leistungen und ihre Gewichtung dargestellt: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Forderungen gemäß Ausschrei- bung Eckpunkte Behandlungsverfahren Vergärung der Bioabfälle Übergabeort im Stadtgebiet Entfernung maximal 150 km Vertragslaufzeit 20 Jahre Preisobergrenze 70,00 Euro/Mg netto (83,30 Euro/ Mg brutto) Zuschlagskriterien und Gewichtung Preis 60 % Entfernung der Anlage/n 10 % Qualität Energieverwertungskonzept 20 % Qualität Reststoffvermarktungskonzept 10 % Leistungsbeginn 01.07.2016 Ausschreibungsverfahren Verhandlungsverfahren 3. Ausschreibungsverfahren Als Ausschreibungsverfahren wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Auf- forderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß § 3 Abs. 3 VOL/A EG gewählt. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, im ersten Schritt (Teilnahmewettbewerb) alle nicht geeigneten Wettbewerber auszuschließen, um eine überproportional große Angebotsanzahl zu vermeiden. Geeignete Unternehmen der Entsorgungswirtschaft werden im zweiten Schritt (Verhandlungs- verfahren) zur Angebotsabgabe aufgefordert, über die Angebote wird verhandelt und auf das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt. a) Erste Verhandlungsrunde (Erläuterung der Indikativangebote, erste Anmerkun- gen zum Vertragsentwurf) Das Verfahren hat mit der EU-weiten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU unter der Nr. 2015/S 2015/S 064-113024 nach VOL/A-EG am 01. April 2015 begonnen. Die Teilnahmeanträge gingen bis zum 27. April 2015 ein. Sieben Teilnehmer gaben ihren Antrag gemäß Eröffnungsprotokoll vom 04. Mai 2015 ab. Zwei Teilnehmer erfüllten nicht die Kriterien und wurden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Als Ergebnis des Teil- nahmewettbewerbs wurden die Teilnehmer am 13. Oktober 2015 zunächst zur Abgabe ei- nes indikativen Angebots (vorläufiges Angebot) aufgefordert. Drei der fünf aufgeforderten Bieter gaben bis zum 04. November 2015 fristgerecht ein Indikativangebot ab. Zu diesen Indikativangeboten fanden zwei Verhandlungsrunden statt, in denen die technischen Rah- menbedingungen, die wirtschaftlichen Leistungen sowie die zu bewertenden Reststoffent- sorgungskonzepte und Energieverwertungskonzepte diskutiert und in einen Vertragsent- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 wurf eingearbeitet wurden. Hierbei wurden auch die Angaben zur Ermittlung des wirt- schaftlichsten Angebots konkretisiert. Die Wertungskriterien wurden in Form einer Wer- tungsmatrix (Anlage 2) den Bietern mitgeteilt. Die erste Verhandlungsrunde fand am 10.11.2015 mit dem Bieter Nr. 1, am 11.11.2015 mit dem Bieter Nr. 2 und am 16.11.2015 mit dem Bieter Nr. 3 statt. Die Bieternumerierung stellt die Eingangsreihenfolge der Indikativangebote dar. Im Anschluss an die erste Verhandlungsrunde wurden die entsprechenden Protokolle des jewei- ligen ersten Verhandlungsgespräches mit den Bietern endabgestimmt und gemeinsam mit dem überarbeiteten Vertragsentwurf als Grundlage für die zweite Verhandlungsrunde an die Bieter übermittelt. b) Zweite Verhandlungsrunde (Veränderungen der eingesetzten Technik zur ers- ten Verhandlung, letzte Anmerkungen zum Vertragsentwurf) Die zweite Verhandlungsrunde fand am 23.11.2015 mit dem Bieter Nr. 1, am 25.11.2015 mit dem Bieter Nr. 2 und am 25.11.2015 mit dem Bieter Nr. 3 statt. Im Anschluss an die zweite Verhandlungsrunde wurden die entsprechenden Protokolle des je- weiligen zweiten Verhandlungsgespräches mit den Bietern endabgestimmt und gemeinsam mit dem überarbeiteten Vertragsentwurf als Grundlage für die Abgabe eines letztverbindlichen An- gebotes an die Bieter übermittelt. c) Letztverbindliches Angebot, Angebotsprüfung und Angebotswertung Im Anschluss an die beiden Verhandlungsrunden wurden mit Schreiben vom 08.12.2015 die drei im Verhandlungsverfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Das Ende der Angebotsfrist war in den am 08.12.2015 an die Bieter übermittelten Unterlagen auf den 18.12.2015 festgelegt. Die Öffnung der Angebote wurde gemäß §17 VOL/A-EG durchgeführt und dokumentiert. Der zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufgeforderte Bieter Nr. 1 hat mit Schreiben vom 18.12.2015 von der Abgabe eines letztverbindlichen Angebots abgesehen. Die Bieter Nr. 2 und Nr. 3 haben fristgerecht ein letztverbindliches Angebot abgegeben. Das AfA berief zur sachlichen Bewertung zwei Kommissionen, zum einen zur Ökologie (Herr Norbert Hacker (UA), Frau Evgenia Hetzel (AfA), Herr Artur Bossert (Nabu)), zum anderen zur Wirtschaftlichkeit (beauftragte Unternehmensberatung teamwerk AG). d) Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 3 lit. a) bis g) VOL/A-EG Im Rahmen der Eröffnungsverhandlung des letztverbindlichen Angebots sind ausweislich der Protokollniederschrift keine Auffälligkeiten aufgetreten. Es wurde in einem ersten Schritt geprüft, ob zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 19 Abs. 3 lit. a) bis g) VOL/A-EG vorliegen. Zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne lagen hinsichtlich des Angebotes des Bieters Nr. 3 vor. Das durch den Bieter eingereichte Angebot war ohne Unterschrift und Preisangabe im Formblatt A eingereicht worden. Diese Tatsache führt zum zwingenden Ausschluss dieses Bie- ters gemäß § 19 Abs. 3 b) VOL/A-EG. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Das letztverbindliche Angebot des Bieters Nr. 3 war daher auszuschließen bzw. konnte schon alleine aufgrund der fehlenden Preisangabe nicht gewertet werden. e) Vollständigkeitsprüfung Nach § 19 Abs. 1 VOL/A-EG hat auf der ersten Wertungsstufe eine Vollständigkeitsprüfung der Angebote stattzufinden. Gem. § 16 Abs. 3 VOL/A-EG müssen die Angebote alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Da als einziges letztverbindliches Angebot das Angebot des Bieters Nr. 2 verblieben ist, wurde auf eine umfangreiche Dokumentation der Vollständigkeit des Angebots verzichtet. Es kann festgehalten werden, dass das Angebot vollständig war. f) Eignungsprüfung Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, wurden bereits im Teilnahmewettbewerb die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit des Bieters Nr. 2 geprüft. Die Hinzunahme eines weiteren Unterauftragnehmers war nach Abschluss des Teilnahmewett- bewerbs zulässig, da dieser ebenfalls zum Verhandlungsverfahren zugelassen war. g) Wertung und Empfehlung Nach Ziffer 2 des Blocks A der Angebotsunterlagen vom 13.10.2015 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei das wirtschaftlichste Angebot jenes ist, welches die höchste Gesamtpunktzahl gemäß Wertungsmatrix vorweist. Obwohl für das Angebot des Bieters Nr. 3 Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 3 lit. a) bis g) VOL/A EG vorlagen, wurde zu einheitlichen Dokumentationszwecken eine Wertung beider letztverbindlichen Angebote anhand der kommunizierten außerpreislichen Wertungskriterien durchgeführt. Das verbliebene Angebot ist auch das ökologisch hochwertigste Angebot. Die Einzelheiten der ökonomischen/ökologischen Wertung können der Anlage 3 entnommen werden. Die Zuschlagserteilung kann hier ausnahmsweise ohne die Wartefrist nach § 101a GWB erteilt werden, da es keine Informationspflicht gegenüber anderen Bietern gibt. Bieter im Sinne des § 101a GWB ist nur, wer ein Angebot abgegeben hat (vgl. VK Südbayern - Beschluss vom 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-13-02/15). Der Auftrag soll somit durch den Gemeinderat an die Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG zu einem Preis von 69,80 €/Mg (netto, 83,06 €/Mg brutto) erteilt werden. Bei einer kalkulierten durchschnittlichen Bioabfallmenge von 17.000 Mg/Jahr ergibt sich ein Gesamtpreis von ca. 23,7 Mio. € (netto), entsprechend 28,2 Mio. € (brutto) für die Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Dem Angebot liegt die Verteilung der Bioabfallmengen auf zwei Trockenvergärungsanlagen zu Grunde. Die Bioabfälle werden zum einen in der Trockenvergärungsanlage Flörsheim-Wicker der RMD (Pfropfenstromfermenter der Firma Thöni) und zum anderen in der geplanten Tro- ckenvergärungsanlage (Pfropfenstromfermenter der Firma STRABAG (geplant)) der BEM Um- weltservice GmbH im Landkreis Ludwigsburg (Bietigheim) verwertet. Diese Anlage wird im Auf- trag des Landkreises Ludwigsburg errichtet. Während der Bauphase der Trockenvergärungsan- lage in Bietigheim wird die gesamte Menge nach Flörsheim-Wicker verbracht, nach Inbetrieb- nahme wird je die Hälfte der Menge in die entsprechenden Anlagen gefahren. Der Transport zu den Verwertungsanlagen ist im Angebotspreis (siehe Wertungskriterium „Entfernung“) enthal- ten. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die Transportlogistik erfolgt wie bereits in der derzeit praktizierten Übergangsphase nach Stillle- gung der Nassvergärungsanlage. Die Umladung von städtischen Bioabfallfahrzeugen auf Con- tainerfahrzeuge wird im Stadtgebiet Karlsruhe vorgenommen. Anders als besprochen, hat das AfA die Umladung des Biomülls nicht in die Ausschreibung aufgenommen. Damit verbleiben die Kosten für Invest und Betrieb der Umladung bei einer nicht lokal betriebenen Anlage (wie bei der nun einzig verbliebenen Bietergemeinschaft) bei der Stadt Karlsruhe. Ausschreibungsrecht- lich ist dies nicht zu beanstanden. Ziel der Ausschreibung für die externe Verwertung des Bioabfalls war ein mindestens gleichwer- tiges ökologisches Ergebnis wie beim Bau einer eigenen Anlage. Die im Rahmen der stadteige- nen Planung für eine Trockenvergärungsanlage ermittelten ökologischen Ergebnisse werden als Mindeststandard gesehen und dem Gemeinderat zugesichert. Die energetische Gesamtbilanz beider Verwertungsanlagen zusammen ergibt sich aus folgender Darstellung:  Standort Flörsheim-Wicker Energie ca. 516 kWh pro Mg Input,  Standort Bietigheim Energie ca. 550 kWh pro Mg Input. Im Mittel kann für die gesamte Verwertung der Bioabfälle der Stadt Karlsruhe mit einer durch- schnittlichen Brutto Energieerzeugung von 533 kWh pro Mg Input gerechnet werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss der Vergabe zur Behandlung/Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karls- ruhe für die Dauer von 20 Jahren zu einem Gesamtpreis von ca. 23,7 Mio. € (netto), entspre- chend 28,2 Mio. € (brutto) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG den Zuschlag zu erteilen.

  • GR Protokoll TOP 15
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Ausschreibung und Vergabe von Bioabfällen der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2016/0042 dazu: Änderungsantrag des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 17. März 2016 Vorlage: 2016/0121 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss der Vergabe zur Behandlung/Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karlsruhe für die Dauer von 20 Jahren zu einem Gesamtpreis von ca. 23,7 Mio. € (netto), entsprechend 28,2 Mio. € (brutto) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Bietergemeinschaft BEM Umweltservice GmbH/KWB Kompostwerk Bauland GmbH & Co. KG den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: 2 Enthaltungen, Rest Zustimmung Änderungsantrag: 2 Ja, 1 Enthaltung, Rest Ablehnung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss und auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Bürgermeister Stapf: Eingangs möchte ich darauf verweisen, dass wir heute einen Vergabebeschluss fällen und die inhaltliche Diskussion in vielen Sitzungen über die Jahre stattgefunden hat. Ich möchte als Zweizeiler eine kleine Wertung abgeben. Ich denke, das Ergebnis hat einen sehr guten Preis. Die ökologische Wertigkeit der Anlage ist gut. Wertmutstropfen ist, dass die eine Anlage – es soll sich auf zwei verteilen – relativ weit weg ist und dadurch Verkehr generiert. Darum soll es aber heute nicht gehen, sondern ich möchte zum einen Stellung nehmen zum Änderungsantrag, der letztendlich die Vergabe angreift mit der Konzentration auf das Thema Umladung. Es war zunächst auch mein Wunsch, dass die Umladung besser in der Ausschreibung gewesen wäre. Allein der politische Wille ist bei Vergaben nicht - 2 - unbedingt das Entscheidende, sondern da geht es mehr um das Vergaberecht. Wir hat- ten das diskutiert und angesprochen. Allerdings – das muss ich an der Stelle auch sagen – die Vorlagen waren immer neutral gehalten, d. h. da wurde nicht von Umladung ge- redet sondern von Übergabe im Stadtgebiet. Trotzdem haben wir es, nachdem die Rechtslage es so dargestellt hat, noch einmal genau geprüft. Frau Becker wird mir be- stätigen, dass ich Herrn Dr. Halwas durchaus strapaziert habe. Aber es gibt seitens der Verwaltung keine Deutungsmöglichkeiten sondern die eindeutige Festlegung, dass es dem Vergaberecht entspricht, dass ansonsten - würde man es nicht so tun – große Risi- ken entstehen würden, die dazu führen würden, dass die Stadt im Falle einer Klage mit großen Verlusten zu rechnen hätte. Dieses Risiko sollten wir nicht eingehen und deshalb den Antrag der Freien Wähler zurückweisen. Sie sind darüber hinaus – jetzt gehe ich auf den zweiten Punkt ein – angeschrieben worden zu einem Thema – ich weiß nicht, ob es Journalisten waren oder die Bürgerini- tiative selbst -, dass in Bietigheim-Bissingen, das ist einer der beiden Standorte, ein öko- logisch wertvoller Steinbruch bebaut werden soll. Da gab es auch an verschiedener Stel- le die Meinung, deshalb die Entscheidung auszusetzen. Hier kann ich als wichtigste Bot- schaft herausgeben: Wir haben eine Anlage bei Bietigheim-Bissingen in einer Entfer- nung von 46 km ausgemacht, d. h. der Betreiber ist frei, auch Alternativen zu diesem Steinbruch zu finden. Wir haben uns nicht in irgendeiner Weise auf diesen Steinbruch vereinbart. Zunächst würde der Biomüll die ersten zwei Jahre, bis diese Anlage gebaut wäre, nach Flörsheim-Wicker transportiert werden, zu dem, ich erwähnte es schon, recht günstigen Preis. Würden wir jetzt dieser Vergabe nicht zustimmen und würde sich dadurch eine Interimsnotwendigkeit ergeben, würde wahrscheinlich – das ist im Augenblick auch der Fall – der Bioabfall trotzdem nach Flörsheim-Wicker gehen, aber zu einem höheren Preis. Deshalb empfehlen wir, das Verfahren so weiterzuführen und der Vergabe zuzu- stimmen. Sollte die Bietergemeinschaft in zwei Jahren nicht erfolgreich sein, eine Anlage in Bie- tigheim-Bissingen zu bauen, haben wir die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen, bis dahingehend, dass dann auch eine Neuausschreibung möglich wäre. Deshalb sehen wir im Augenblick keinen Sinn darin, wegen dieser Initiative, die sich dort gebildet hat, das Verfahren zu stoppen. Ich wiederhole es noch einmal: Kernpunkt ist, wir haben uns nicht auf diesen Stein- bruch verpflichtet, sondern auf eine Anlage, die in naher Entfernung von 46 km ist. Es ist jetzt die Aufgabe des Betreibers, eine Lösung zu finden und keine Aufgabe für uns. Ich sage es noch einmal, es geht nicht um das Inhaltliche. Ich habe jetzt nur die verga- berechtlichen Hindernisse, die an zwei Stellen gesehen wurden, dargestellt. Insofern empfehlen wir – wir sehen diese Hindernisse nicht -, der Vergabe zuzustimmen. Stadtrat Wenzel (FW): Vielen Dank für die ausführenden Worte. Das ermöglicht mir, einiges meiner Rede einzudampfen. Um den Grund meines Änderungsantrag zu formu- lieren, zur Verständnis die drei Punkte. - 3 - Es geht darum, dass dieser Beschluss zurückgestellt wird. Die Verwaltung erstellt eine exakte Kalkulation für die Zwischenlagerung und Umladung des Biomülls im Stadtge- biet. Erst danach sollte eine Beschlussfassung erfolgen. Herr Bürgermeister Stapf hat gesagt, warum das ungünstig wäre. Deshalb möchte ich etwas darauf eingehen, wa- rum ich diesen Änderungsantrag gestellt habe. Ich verstehe das mit der Übergabe des Biomülls im Stadtgebiet. Es ist mir klar, dass bei der Vergabe nach Flörsheim die Stadt eine Umladestation bereitstellen muss, bei regio- nalen Anbietern nicht. Das ist uns aufgefallen. Dadurch kommen zusätzliche Kosten, die bisher nicht differenziert wurden, auf die Stadt zu. Das sagt mein Antrag. Für uns wäre es natürlich wichtig, welche Kosten dafür zusätzlich kalkuliert sind. Wenn man dies zu diesen 69,80 € addiert pro Tonne, was wäre dann eine wettbewerbsfähige Summe? Zudem hat uns überrascht, dass im Antrag das Thema Bürgerinitiative überhaupt nicht erwähnt wurde. Jetzt kamen klärende Worte dazu. Das fand ich für uns einfacher, denn dies habe ich in der Beschlussvorlage nicht gesehen. Wir sahen darin einen Zündstoff, wenn wir unseren Biomüll in eine Stadt geben wollen, die es wahrscheinlich gar nicht will durch den Bürgerentscheid. Auch angesichts des Verkehrs – das wurde erwähnt, wir schätzen um die 1.000 Lkw, die jährlich den Karlsruher Biomüll wegbringen würden - sehen wir Freien Wähler eine regionale Lösung für erstrebenswert. Mit ihr könnte man den Anteil an regenerativen Energien im Karlsruher Gasnetz merklich erhöhen. Diese wurden jedoch im Zuge des Ausschreibungsverfahrens – so sehen wir es – erschwert, dass jetzt nur noch eine Bietergemeinschaft übrig bleibt. Die sechs weiteren Mieter mussten ihre Angebote zurückziehen. Dies lag in der Hauptsache an der von der Ver- waltung festgelegten Preisobergrenze von 70 €/t. Nicht eingerechnet, das ist noch einmal zu dem Thema, waren dabei die zusätzlichen Kosten für den Umschlag, der uns irritiert hat und deshalb auch der Antrag. Denn damit übersteigt unserer Meinung nach die Gesamtsumme erheblich die der regionalen An- bieter. Das war der Anlass für meinen Antrag. Das möchte ich jetzt einfach so stehen lassen und übergebe die Entscheidung diesem hohen Hause. Der Vorsitzende: Ich möchte für das Protokoll festhalten, dass wir es a) an bestimmten Stellen in der Vorlage dargestellt haben und b) es auch etwas anders sehen. Aber wir gehen jetzt nicht tiefer darauf ein. Ich möchte dann zur Abstimmung kommen. Ich stelle zunächst den Änderungsantrag zur Abstimmung und bitte um das entsprechende Kartenzeichen. Da sehe ich eine mehrheitliche Ablehnung bei 2 Zustimmungen und 1 Enthaltung. Dann kommt die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung. Das sind zwei Ableh- nungen, der Rest ist Zustimmung. - 4 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. April 2016