Grundstücksverkehr: Abschluss eines Vergleichs mit Fiducia & GAD IT AG zur Erledigung der Kostentragungspflicht der Stadt Karlsruhe in Bezug auf Kampfmittel auf dem verkauften Grundstück Ottostr. 22b

Vorlage: 2016/0041
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.02.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.03.2016

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • GR-Vorlage Fiducia
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.03.2016 2016/0041 13 öffentlich Dez. 4 Grundstücksverkehr: Abschluss eines Vergleichs mit Fiducia & GAD IT AG zur Erledigung der Kostentragungspflicht der Stadt Karlsruhe in Bezug auf Kampfmittel auf dem verkauften Grundstück Ottostr. 22b Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.03.2016 5 vorberaten Gemeinderat 22.03.2016 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat genehmigt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Abschluss eines Ver- gleichs gemäß Anlage A mit der Fiducia & GAD IT AG zur Erledigung der Kostentragungspflicht der Stadt Karlsruhe in Bezug auf Kampfmittel auf dem verkauften Grundstück Ottostr. 22b durch Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 1.050.000,00 zuzügl. Mehrwertsteuer = EUR 1.249.500,00. Nach Abzug einer am 06.02.15 bereits überwiesenen Abschlagszahlung von 220.388,48 € sind noch EUR 1.029.111,22 auszuzahlen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.029.111,22 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.620.11.33.01.03 Kontenart: 44830000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe hat mit Kaufvertrag vom 15.12.2011 das Grundstück Ottostr. 22b mit rd. 4,5 ha an Fa. Fiducia verkauft. Hinsichtlich des Themas Kampfmittel wurde im Kaufvertrag folgendes vereinbart: "Die Stadt veranlasst zügig eine Luftbildauswertung mit anschließender Sondierung und Räu- mung von Blindgängern bei gegebenem Verdacht. Sollten weitere Räumungsmaßnahmen wäh- rend des Aushubs erforderlich werden, trägt die Stadt die hierfür anfallenden Kosten. Mit Frei- gabe der Bausohle durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst gehen Verantwortlichkeit und sämtliche Risiken hinsichtlich Kampfmitteln auf den Käufer über." Nach der von der Stadt veranlassten Luftbildauswertung ergab sich ein Verdacht eines Blind- gängers. Dieser einzige Blindgängerverdachtspunkt auf dem Grundstück war unter der abge- brochenen Halle und dieser Verdacht hat sich nach weiteren Überprüfungen als nicht zutreffend erwiesen. Ob weitere Räumungsmaßnahmen erforderlich werden, konnte nach dem Stand der Technik und der seinerzeit üblichen Verfahrensweise nur baubegleitend, also während des Aushubs festgestellt werden, was auch der Formulierung im Kaufvertrag, s.o., entspricht. Nachdem am 28.06.14 eine 500 kg- Fliegerbombe gefunden, entschärft und geborgen wurde, empfahl der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) dringend eine flächenhafte Sondierung. Parallel fand in der Methodik der Kampfmittelerkundung ein Paradigmenwechsel durch die Vorgabe der Bauberufsgenossenschaft statt, dass vor jedem Eingriff in den Untergrund eine Sondierung auf Kampfmittel stattfinden müsse. Darüber hinaus hätte ebenfalls die Freifläche in den Untersuchungsumfang einbezogen werden müssen, was bei Abschluss des Kaufvertrags nicht abzusehen war. Zu diesem Zeitpunkt (2011) war Stand der Technik, dass nur die Ver- dachtspunkte und die Baufelder auf Kampfmittel untersucht werden, nicht aber die Freiflächen. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen hat Fa. Fiducia nun einen erhöhten Aufwand für die Sondierung von Kampfmitteln sowie Stillstands- und Beschleunigungskosten gegenüber der Stadt geltend gemacht. Die zu erwartenden Kosten für Kampfmittelsondierungen belaufen sich auf rund 1,37 Mio. €. Aufgrund der vorgelegten Rechnungen wurde an die Fa. Fiducia am 06.02.15 bereits eine Ab- schlagszahlung in Höhe von 220.388,48 € überwiesen. Infolge des eingetretenen Paradigmenwechsels besteht insofern ein Dissens über die Auslegung des Kaufvertrags zwischen der Stadt und Fiducia, inwieweit die Kostentragungspflicht der Stadt reicht. Demgegenüber wären beim Bau einer Umfahrungsstraße auf dem Grundstück bei fachgerech- ter Auskofferung und Verdichtung erhebliche Kosten für die Entsorgung belasteten Unter- grunds (rd. 1 Mio. €) angefallen, die aufgrund der Gewährleistungspflicht ebenfalls die Stadt Karlsruhe belastet hätten. Um jedoch den oben dargestellten Dissens außergerichtlich zu klären, hat die Fa. Fiducia der Stadt angeboten, auf den Bodenaustausch zu verzichten und sich im Gegenzug auf eine ver- gleichsweise Regelung über die Kampfmittelkosten zu einigen. Darüber hinaus verzichtet die Fa. Fiducia in diesem Fall auch auf die Gewährleistung der ausführenden Baufirma für die Standsi- cherheit der neu angelegten Umfahrungsstraße. Der Abschluss des Vergleichs ist für beide Seiten auch deswegen von Vorteil, weil damit auch umfangreiche Dokumentationen über die entstandenen Kosten im Einzelnen und deren Prü- fung, die mangels eigener personeller Kapazitäten kostenträchtig durch ein externes Büro hät- ten durchgeführt werden müssen, unterbleiben können. Im Ergebnis bezahlt die Stadt noch EUR 1.029.111,22 an Fiducia, die im Gegenzug auf Boden- austausch und entsprechenden Kostenersatz verzichtet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Abschluss eines Ver- gleichs gemäß Anlage A mit der Fiducia & GAD IT AG zur Erledigung der Kostentragungspflicht der Stadt Karlsruhe in Bezug auf Kampfmittel auf dem verkauften Grundstück Ottostr. 22b durch Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 1.050.000,00 zuzügl. Mehrwertsteuer = EUR 1.249.500,00. Nach Abzug einer am 06.02.15 bereits überwiesenen Abschlagszahlung von 220.388,48 € sind noch EUR 1.029.111,22 auszuzahlen.

  • GR Protokoll TOP 13
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. März 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Grundstücksverkehr: Abschluss eines Vergleichs mit Fiducia & GAD IT AG zur Erledigung der Kostentragungspflicht der Stadt Karlsruhe in Bezug auf Kampfmittel auf dem verkauften Grundstück Ottostr. 22 b Vorlage: 2016/0041 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Abschluss ei- nes Vergleichs gemäß Anlage A mit der Fiducia & GAD IT AG zur Erledigung der Kos- tentragungspflicht der Stadt Karlsruhe in Bezug auf Kampfmittel auf dem verkauften Grundstück Ottostr. 22b durch Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 1.050.000,00 zuzügl. Mehrwertsteuer = EUR 1.249.500,00. Nach Abzug einer am 06.02.15 bereits überwiesenen Abschlagszahlung von 220.388,48 € sind noch EUR 1.029.111,22 auszu- zahlen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Da können wir auch gleich abstimmen; Sie stimmen dem alle zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. März 2016