Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016

Vorlage: 2016/0020
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.01.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Mühlburg, Neureut, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.02.2016

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013-2016
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.02.2016 2016/0020 3 öffentlich Dez. 2 Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 16.02.2016 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung des Ortschaftsrats Durlach die als Anlage 1 beige- fügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtmarketing GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die bestehende Satzung regelt noch die Termine für das Jahr 2016. Der zur Beschlussfassung vorge- legte Entwurf für eine Satzungsänderung regelt die Terminverlegung von ursprünglich Sonntag, 13. März 2016, auf Sonntag, 24. April 2016. Im Übrigen bleibt die bestehende Satzung unverändert bestehen. Die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH stellte auf Wunsch und in Absprache mit dem Einzelhandel den Antrag für die Terminverlegung. Die für den verkaufsoffenen Sonntag maßgebende Veranstaltung, bislang der Karlsruher/Durlacher Ostermarkt, soll inhaltlich erweitert und terminlich verändert werden. Außerdem soll die Veranstaltung „Karlsruher Frühlingsfest/Durlacher Frühlingsfest“ ab 2016 den Auf- takt der Veranstaltungssaison in der Innenstadt und in Durlach bilden. Auch der Einzelhandel kann zu Beginn des Frühjahrs von dieser Veranstaltung profitieren. Der Verein DurlacherLeben plant zu dem geänderten Termin des verkaufsoffenen Sonntages alle Inhal- te des März-Termins sowie die Veranstaltung im Mai auf den April-Termin in eine Großveranstaltung zu bündeln. Unter dem Motto „Durlach blüht auf“ werden sich verschiedene Aussteller und Ausstelle- rinnen aus dem Gesundheits- und Dienstleistungsbereich präsentieren. Darüber hinaus findet eine Mini-Gewerbeschau der örtlichen Handwerksbetriebe statt. Eine Ansprache aller Zielgruppen ist dem Verein DurlacherLeben besonders wichtig, weshalb das Programm durch Aktionen für Familien mit Kindern wie einer Hüpfburg, einer Präsentation von Automobilen und diversen Essensständen in der Durlacher Innenstadt abgerundet wird. Zu diesem Entwurf sind im Vorfeld angehört worden: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe, - Katholisches Dekanat Karlsruhe, - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V., - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach, - sämtliche Ortsverwaltungen. Keine Einwände gegen den Entwurf wurden durch das Katholische Dekanat Karlsruhe, das Evangeli- sche Dekanat Karlsruhe, von Seiten der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, dem Stadtamt Durlach und den Ortsverwaltungen Neureut, Stupferich und Hohenwettersbach geäußert. Die übrigen, von der Satzungsänderung nicht betroffenen Ortsverwaltungen gaben keine Stellungnahme ab. Auch der Handelsverband Nordbaden hat keine Einwendungen vorgetragen. Der Handelsverband wies lediglich darauf hin, dass der Anlass, für den ein verkaufsoffener Sonntag beantragt wird, ausreichend weite regionale Auswirkung haben müsse. Nachdem es wie hier um die Verlegung eines bereits ge- nehmigten verkaufsoffenen Sonntages geht, und die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH ausdrücklich bestätigt, dass sämtliche Aktivitäten des „Karlsruher Frühlingsfestes/Durlacher Frühlingsfestes 2016“denen des schon traditionellen jeweiligen Ostermarktes entspricht, kann grundsätzlich von ei- nem ausreichend großen Rahmenfest ausgegangen werden. Andernfalls könnte die Gefahr drohen, dass aufgrund gerichtlicher Anfechtung ein verkaufsoffener Sonntag verloren geht. Eine ablehnende Stellungnahme wurde von ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald abgegeben. Von dort wird die Auffassung vertreten, dass der Sonntag grundsätzlich frei bleiben muss. Die schriftli- che Stellungnahme von ver.di ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, der Auffassung von ver.di nicht zu folgen und die Satzungsänderung zu beschließen. Den vorgetragenen Bedenken kann weiter entgegnet werden, dass es sich lediglich um Ergänzende Erläuterungen Seite 3 eine Terminverschiebung und nicht um die Einführung eines weiteren verkaufsoffenen Sonntags han- delt. Weitere Änderungswünsche wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens nicht geäußert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung des Ortschaftsrats Durlach die als Anlage 1 beige- fügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016.

  • Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016 vom 16.02.2016 (Amtsblatt vom xx.xx.2016) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl.2016 S. 1), in Verbindung mit den § 8 Absatz 1 und 2 sowie § 14 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1184), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 16.02.2016 fol- gende Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016 beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung: § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 13. Oktober 2013, 12. Oktober 2014, 11. Oktober 2015 und 9. Oktober 2016 sowie - des Karlsruher Ostermarktes am 6. April 2014, 22. März 2015 und - des Karlsruher Frühlingsfestes am 24. April 2016 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Rein- hold-Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 15. September 2013, 21. September 2014, 20. September 2015 und 18. September 2016 sowie - des Durlacher Ostermarktes am 6. April 2014, 22. März 2015 und - des Durlacher Frühlingsfestes am 24. April 2016 Anlage 1 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2 Satzung zur Änderung der Satzung verkaufsoffene Sonntage
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016 Bisherige Fassung § 1 Unverändert § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 13. Oktober 2013, 12. Oktober 2014, 11. Oktober 2015 und 09. Oktober 2016 sowie - des Karlsruher Ostermarktes am 06. April 2014, 22. März 2015 und 13. März 2016 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold- Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 15. September 2013, 21. September 2014, 20. September 2015 und 18. September 2016 sowie - des Durlacher Ostermarktes am 06. April 2014, 22. März 2015 und 13. März 2016 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Änderungen fett gedruckt Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2013 - 2016 Neufassung § 1 Unverändert § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 13. Oktober 2013, 12. Oktober 2014, 11. Oktober 2015 und 09. Oktober 2016 sowie - des Karlsruher Ostermarktes am 06. April 2014, 22. März 2015 und - des Karlsruher Frühlingsfestes am 24. April 2016 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold- Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 15. September 2013, 21. September 2014, 20. September 2015 und 18. September 2016 sowie - des Durlacher Ostermarktes am 06. April 2014, 22. März 2015 und - des Karlsruher Frühlingsfestes am 24. April 2016 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Anlage 2 (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 08. September 2013, 14. September 2014, 13. September 2015 und 11. Septem- ber 2016 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. (4) Aus Anlass des 300. Stadtgeburtstages dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe am 19. Juli 2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. § 3 Unverändert § 4 Unverändert § 5 Unverändert (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 08. September 2013, 14. September 2014, 13. September 2015 und 11. Septem- ber 2016 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. (4) Aus Anlass des 300. Stadtgeburtstages dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe am 19. Juli 2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. § 3 Unverändert § 4 Unverändert § 5 Unverändert

  • Anlage 3 Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 3
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Februar 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufs- offene Sonntage 2013 - 2016 Vorlage: 2016/0020 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Anhörung des Ortschaftsrats Durlach - die als Anla- ge 1 der Vorlage 2016/0020 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über ver- kaufsoffene Sonntage 2013 - 2016. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf: Sie haben dem entnommen, dass es hier nur um die Verlegung eines Sonntags geht und nicht um einen zusätzlichen. - 3 Enthaltungen, 1 Gegenstimme, der Rest ist Zu- stimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2016