Änderungsantrag CDU: Südumfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2016/0019 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 26.01.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld |
Beratungen
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Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion vom 25. Januar 2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2016 2016/0019 12 öffentlich Südumfahrung Hagsfeld Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die Südumfahrung Hagsfeld in der Variante 1b Änderungen am bestehenden Bebauungsplan durch ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen, soweit dies erforderlich ist. 2. Die Stadtverwaltung stellt die Auswirkungen für den städtischen Haushalt dar und erarbeitet einen Finanzierungsvorschlag, in dem auch die Zuschussmöglichkeiten für den Bau der Südumfahrung Hagsfeld aufgezeigt werden. Sachverhalt/Begründung: Begründung erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Jan Döring Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Sven Maier Dr. Thomas Müller Dr. Rahsan Dogan Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 25.01.2016 eingegangen: 25.01.2016 Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2016 2016/0019 12 öffentlich Dez. 6 Südumfahrung Hagsfeld Aufgrund offenem Diskussionsbedarf und von Ergänzungs- und Änderungsanträgen - inkl. diesem Änderungsantrag - wurde die Umfahrung Hagsfeld aus dem Gemeinderat im November 2015 in die Planungsausschüsse am 22. Dezember 2015 und am 14. Januar 2016 zur Vorberatung verwiesen und zur Beschlussfassung in den jetzigen Gemeinderat vertagt. Die Beratung zu den Änderungsanträgen ist in die aktuelle Vor- lage eingeflossen. Die Antwort der Verwaltung zu diesem Änderungsantrag wurde mit der Gemeinderatsvorlage als Anlage 1 verschickt. Die Kurzfassung wird hier wiederholt: Zu 1: Die Verwaltung empfiehlt ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, da hier die größere Rechtssicherheit durch die sog. Konzentrationswirkung liegt. Zu 2: Die Auswirkungen für den städtischen Haushalt sowie die Zuschussmöglichkeiten sind in der Vorlage dargestellt. Eine andere Zuschussmöglichkeit als die über GVFG-Mittel nach Landesför- derungsgesetz gibt es nicht. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit