Stadt Karlsruhe als Bauherrin - Standards bei Neubauvorhaben und Bauunterhaltungsmaßnahmen überprüfen

Vorlage: 2016/0011
Art: Antrag
Datum: 20.01.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.02.2016

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Standards bei Neubauvorhaben überprüfen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 21. Plenarsitzung Gemeinderat 16.02.2016 2016/0011 8 öffentlich Stadt Karlsruhe als Bauherrin - Standards bei Neubauvorhaben und Bauunterhaltungs- maßnahmen überprüfen Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, aufgrund welcher Leitlinien, Empfehlungen, und verwal- tungsinternen Regelungen die Stadt Karlsruhe bei eigenen Neubauvorhaben und Bauun- terhaltungsmaßnahmen Standards erfüllt, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausge- hen (z. B. bei Baumaterialien und Baustoffen, Kunst am Bau, Technische Ausstattung, In- ventar, Gestaltungswettbewerbe). Dabei unterscheidet die Stadtverwaltung zwischen solchen Standards, die sich durch geringere Folgekosten amortisieren, und anderen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, Handlungsvorschläge zu erarbeiten, die durch Standardanpassungen Investitionskostenoptimierungen ermöglichen. Dazu vergleicht die Stadtverwaltung ihre Standards auch mit anderen Städten. 3. Die Stadtverwaltung führt auf, bei welchen Bauvorschriften mit nennenswerten Investiti- onsfolgen, es zunächst der Aufhebung oder Aussetzung durch den Gesetzgeber bedarf. Sachverhalt/Begründung: Bis 2025 führt die Investitionsliste Neubauprojekte und Bauunterhaltungsmaßen für die städti- sche Infrastruktur im Umfang von 2,18 Milliarden Euro auf (Stand: 30.09.15). Ein Priorisierungs- vorschlag der Maßnahmen wird durch die Stadtverwaltung derzeit erarbeitet. Vor diesem Hintergrund erscheint der CDU-Fraktion eine Überprüfung der Standards für städti- sche Neubauten und Bauunterhaltungsmaßnahmen unumgänglich. Standards, die die gesetzli- chen Vorgaben übersteigen, müssen auf ihre Notwendigkeit hin hinterfragt werden. Insbeson- dere dann, wenn sich diese nicht durch dadurch erzielbare Folgekostenreduzierungen amortisie- ren. Mit ihrem Antrag greift die CDU-Fraktion auch Hinweise von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf, die auf Einsparpotentiale bei städtischen Baumaßnahmen durch Standardisie- rung und Standardreduzierung aufmerksam gemacht haben. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Jan Döring Thorsten Ehlgötz Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Sven Maier

  • Stellungnahme TOP 8
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 18.01.2016 eingegangen: 18.01.2016 Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.02.2016 2016/0011 8 öffentlich Dez. 6 Stadt Karlsruhe als Bauherrin - Standards bei Neubauvorhaben und Bauunterhaltungsmaß- nahmen überprüfen - Kurzfassung - Das Planen und Bauen der öffentlichen Hand ist allgemein einer großen, weiter steigenden Zahl verbindlich zu beachtender Standards unterworfen. Dies sind neben Gesetzen des Bundes und Landes, Technische Richtlinien als „anerkannte Regeln der Technik“ und Anforderungen der Sachversicherer und der Unfallkassen. Die stadtinternen Standards zur Errichtung, Sanierung und Betrieb von Baukonstruktionen und Technischen Anlagen sind generell dem Ziel der nach- haltigen Entlastung des städtischen Haushalts von Kosten im gesamten Lebenszyklus unterwor- fen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, aufgrund welcher Leitlinien, Empfehlungen, und verwaltungsinternen Regelungen die Stadt Karlsruhe bei eigenen Neubauvorhaben und Bauunterhaltungsmaßnahmen Standards erfüllt, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen (zum Beispiel bei Baumaterialien und Baustoffen, Kunst am Bau, Technische Ausstattungen, Inventar, Gestaltungswettbewerbe). Dabei unter- scheidet die Stadtverwaltung zwischen solchen Standards, die sich durch geringere Folgekosten amortisieren und anderen. Die zentrale Grundlage zur Qualitätssicherung, Standardisierung und Definition energeti- scher Baustandards für Baukonstruktionen und Technische Anlagen bilden die „Leitlinien Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ im Teil 1 („Leitziele und allgemeine Anforderun- gen") und Teil 2 („Anforderungen an Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Bauteile und Komponenten"). Diese wurden durch den Gemeinderat am17. November 2009 beschlos- sen. Ziel der Leitlinie ist, besonders in Teil 2 die Erfahrungen aus den vorangegangen städtischen Sanierungs- und Neubauvorhaben zu bündeln und gleichzeitig Konkretisierungen zur ener- getischen Qualität des Bauens zu ergänzen, welche den städtisch beschlossenen Zielen (zum Beispiel Klimaschutzkonzept 2009) und den übergeordneten Zielen (zum Beispiel EU- Gebäudeeffizienzrichtlinie) entspricht. Die Wahl der Standards erfüllt allgemein den zuneh- mend wichtigen Aspekt der lebenszyklusorientierten Kostensenkung. Dies bedeutet, dass Standardsetzungen nicht mehr nur auf die reine Reduktion der Investitionskosten abzielen, sondern die Bindung städtischer Ressourcen bei Betrieb, späterer Instandsetzung und ab- schließendem Rückbau inklusive Verwertung oder Entsorgung reduzieren sollen. Gebäude binden im Rahmen ihrer Nutzungsphase je nach Nutzungsart das Mehrfache der Erstinvesti- tion zur Errichtung über die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Modernisierung. Bei der Anwendung der Leitlinie gilt grundsätzlich immer das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Generell müssen in Einzelfällen regelmäßig Abweichungen von den städtischen Leitlinien begründet vollzogen werden. Dazu wurden mit der Stabsstelle Projektcontrolling und der Stadtkämmerei im Jahre 2012 verwaltungsinterne Standards zur Berechnung der Amortisa- tion vereinbart. Konkretes Bespiel ist das aktuell in Planung befindliche Neubauprojekt der Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen. Durch Abstimmung zwischen städtischer Projektleitung, Energiemanagement und externen Planern wurde trotz der Zielvorgabe „Passivhaus“ konkret abgestimmt, wie nahe und zu welchen Kosten die Planung dem Ziel kommen sollte. Dabei wird regelmäßig durch Stellungnahmen externer Experten abgewo- gen, welche Stellschrauben der Qualität das günstigste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufwei- sen. Alle nichtenergetischen Standardsetzungen der „Leitlinien Energieeffizienz und Nachhalti- ges Bauen“ dienen ebenso der Kostenreduktion im Hinblick auf den Lebenszyklus. Exempla- risch zu nennen wären hier die Dauerhaftigkeit von Fassaden, der Schutz von Fensterele- menten vor Bewitterung, die Auswahl einfacher und dauerhaftbeanspruchbarer Oberflä- chen sowie Vorgabe möglichst einheitlicher, bewährter Komponenten der Haustechnik mit optimierter Wartungsfreundlichkeit und möglichst geringer Vielfalt der verwendeten Pro- dukte. Weitere, intern im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ergänzte Standardleitfäden für Kinderhorte und Schülerhorte, für Schulen, Kücheneinrichtungen und Aufzüge ergänzen die beschriebenen Leitlinien. Hier werden besonders Aspekte der Qualitätssicherung bei Errich- tung, Betrieb und Wartung sowie der Dauerhaftigkeit und Reinigungsfreundlichkeit vertieft. Generell gilt, dass alle verwaltungsinternen Regelungen dem Ziel der nachhaltigen Entlas- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 tung des städtischen Haushalts von Kosten im gesamten Lebenszyklus unterworfen sind. Um dies bereits bei größeren Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen frühestmöglich abzubil- den wurden in den letzten Jahren bei Wettbewerbsverfahren mit steigender Tiefe und Diffe- renzierung Bewertungsverfahren ergänzt, welche die Nachhaltigkeit der Entwürfe als Bauin- vestition mit Blick auf den Lebenszyklus dokumentieren. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, Handlungsvorschläge zu erar- beiten, die durch Standardanpassungen Investitionskostenoptimierungen ermögli- chen. Dazu vergleicht die Stadtverwaltung ihre Standards auch mit anderen Städ- ten. Die Verwaltung schlägt vor, der Anforderung nach Nummer 2 des Antrags dahingehend zu entsprechen, dass unter Federführung der Stabsstelle Projektcontrolling Handlungsvor- schläge erarbeitet werden. Anknüpfend an den Bericht vom Juli 2011 „Untersuchung von Baustandards“ sollen dabei neben bautechnischen Standards auch programmatische Stan- dards und die Kosten für Betrieb, Instandhaltung, Sanierung, Rückbau und Entsorgung pa- rallel betrachtet werden. Hinweise zum letzten Punkt gibt unter anderem die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) über Ihren Bericht „Bericht: In- standhaltung kommunaler Gebäude. Budgets ermitteln und Aufwand für Folgejahre planen (B 7/2009)“. Für die Benchmarks mit anderen Städten sollen neben bestehenden Kontakten insbesonde- re solche Städte ausgewählt werden, die sich ähnlich wie Karlsruhe in einem Haushaltskon- solidierungsprozess befinden. Abschließend ist zu erwähnen, dass vor Aufstellung und während der kontinuierlichen Eva- luierung der verwaltungsinternen Baustandards ein interkommunaler Vergleich erfolgt. Im Hinblick auf die „Leitlinien Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ wurden insbesondere die Baustandards der Kommunen Stuttgart, Freiburg, Lörrach, Frankfurt/Main und Aachen analysiert und zur Definition bei Bedarf herangezogen. 3. Die Stadtverwaltung führt auf, bei welchen Bauvorschriften mit nennenswerten Investitionsfolgen, es zunächst der Aufhebung oder Aussetzung durch den Gesetz- geber bedarf. Entsprechend der Antwort zu Ziffer 2 empfiehlt die Verwaltung zur fachlich ausreichenden Darstellung der Potentiale angesichts der kurzen Frist zur Antwort, einen eigenen Auftrag zur Identifikation des Potentials zur Kostenreduktion durch Aussetzen oder Aufheben ge- setzlicher Standards zu generieren. Im Bereich der Europäischen und Deutschen Baunormung sind derzeit circa 1.000 DIN- Normen zu beachten, welche beispielweise zusätzlich durch zahlreiche Richtlinien des Ver- bands deutscher Ingenieure (VDI) ergänzt werden. Eine VDI-Richtlinie gilt als „anerkannte Regel der Technik und ist somit im Rahmen der gerichtsfesten Organisation bindender Standard. Für die Standardisierung von Baukonstruktionen und Technischen Anlagen gelten weitere Technische Regeln, die von Fachverbänden und Instituten des Bundes erstellt wur- den (beispielsweise Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Vergla- sungen TRAV oder Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen TRWI). Zahlreiche wei- tere Standards werden durch nationales Recht auf Basis vorausgehender EU-Gesetzgebung (beispielsweise das Baugesetzbuch BauGB, Arbeitsstättenverordnung ArbStättV, Energieein- sparverordnung EnEV oder Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) und landesspezifischer Gesetzgebung (beispielsweise Landesbauordnung für Baden- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Württemberg LBO, Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale Baden-Württemberg DSChG und Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG) verbindlich definiert. Ergänzend ist die Baupla- nung Anforderungen unterworfen, welche zum Beispiel durch den Gebäudesachversicherer und die Unfallkasse Baden-Württemberg veröffentlicht werden. Einzelne Normen und Regelwerke unter dem Aspekt der Investitionsfolgen als besonders re- levant zu benennen, kann durch die Verwaltung nicht dargestellt werden, da hierzu kein Datenmaterial vorliegt. Aktuell kann einzig festgestellt werden, dass die besonderen Treiber für Baumaßnahmen im städtischen Haushalt in den Bereichen Brandschutz, Statik (bei- spielsweise zusätzliche Anforderungen an die Erdbebensicherheit), den energetischen Neu- baustandards und den Anforderungen zur Reduktion von klimaschädlichen Stoffen in die Atmosphäre (beispielweise Verbot klimaschädlicher Kühlmittel oder Anforderungen an den Anteil regenerativer Energie bei der Wärmeerzeugung) zu finden sind.

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Februar 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Stadt Karlsruhe als Bauherrin – Standards bei Neu- bauvorhaben und Bauunterhaltungsmaßnahmen prüfen Antrag der Stadträte Tilman Pfannkuch, Hermann Brenk, Jan Döring, Thorsten Ehlgötz, Detlef Hofmann, Dr. Albert Käuflein und Sven Maier (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18. Januar 2016 Vorlage: 2016/0011 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Mit diesem Antrag wollen wir die Baustandards auf den Prüfstand gestellt wissen. Experten sagen unisono, dass diese Standards ein wesentli- cher Kostenfaktor und Kostentreiber geworden sind. Unsere Erwartungen an Perfektion sind nicht nur 100 % sondern 150 %. Ein hoher Kosteneinsatz bei der Konstruktion bedingt nicht automatisch eine Verlängerung des Lebensalters eines Bauwerks. Es ist leider so, dass wir in der Zwischenzeit die Erfahrung machen, dass die Nutzungszeit von Bauwerken immer kürzer wird, Umbaukosten werden immer unwirtschaftlicher. Es ist daher zu Recht immer ein Vergleich anzustellen zwischen Abbruch und Neuerrichtung. Weniger ist also manchmal mehr. Von daher müssen wir von kürzeren Lebenszyklen ausgehen. Der Anlass unseres Vorstoßes ist zunächst einmal unsere Haushaltslage. Mit weniger Geld wollen wir mehr erreichen. Es ist kein Widerspruch, wenn man die eige- nen Baustandards auf den Prüfstand stellt. Das entnehme ich auch der Stellungnahme. Dass man dazu bereit ist, ist sehr löblich. Es gilt entsprechend aber auch für die unzähli- gen Bauvorschriften, die sich vielleicht schön anhören, sich aber in ihrer Zielrichtung überschlagen. - 2 - Baukosten wirken sich auch auf unsere Handlungsmöglichkeiten beispielsweise bei der Volkswohnung aus, die sich an solchen Standards ebenfalls auszurichten hat, und letzt- endlich auf andere freie Wohnbauunternehmen. Mit weniger kann man einfach mehr machen. Auf die Stadt kommen künftig weitere Anstrengungen zu. Ich denke vor allem an die Siedlungspolitik, die unsere bisherigen Herausforderungen noch weiter erhöhen wer- den, um nicht zu sagen verschärfen werden. Die Frage ist also mehr als aktuell. Wie können wir maßhalten bei den Baukosten? Diese Frage beantwortet man klugerweise in guten Zeiten. Von einem wirtschaftlichen Dauerhoch kann man nicht ausgehen. Klug ist es jedenfalls nicht mit einem „weiter so“. Das spürt wohl jeder hier im Raum. Es muss etwas getan werden. Wir brauchen eine kluge Gegenbewegung. Nun zur Vorlage: Die Verwaltung hat das in ihrer Stellungnahme in allen Punkten bestä- tigt. Das kann ich durchaus attestieren. Die Spirale der Vorschriften dreht sich immer schneller; das Korsett wird immer enger. Wir müssen mit einer Befreiung beginnen. Da finde ich in der Vorlage den Erkenntnisprozess bestätigt. Das halte ich für sehr wichtig. Den Einfluss auf Bestimmungen, die wir uns selber setzen, ist natürlich das Allererste, was wir ausüben müssen. Da muss ich auch den Verfassern der Stellungnahme herzlich danken. Das ist erkannt. Ich habe hier zu vermerken, dass man an diese Aufgabe – sicherlich keine einfache – herangehen möchte. Das vielleicht schwierigste Feld ist ein konzertierter Einfluss auf die gesellschaftlichen Bereiche, die solche Normen und Geset- ze setzen. Da ist vielleicht der Städtetag das wesentlichste Instrument, mit dem man Politik auf alle wohlmeinenden und selbsternannten Normsetzer ausübt. Wenn ich also zusammenfassend sagen darf: Es ist eine Standardanpassung in Überprü- fung. Das ist ein wirklich gutes Signal. Wenn ich den eigenen Auftrag – ich zitiere hier noch einmal – genauer anschaue, Sie haben in der Stellungnahme die „Identifikation des Potentials zur Kostenreduktion“ ausgeführt. Das klingt schon wieder sehr technisch. Im Grunde haben Sie aber akzeptiert, dass wir erfassen müssen, was an öffentlichen Normen unterwegs ist, die wir schon nicht mehr in den Griff bekommen. Da bitte ich vor allem das Instrument des Städtetags noch mehr einzusetzen. Ich hatte bei meinem Besuch des letzten Städtetags in Dresden das Gefühl, dass hier sehr viele gleichgesinnte Kommunen vorhanden sind, die das genauso sehen wie wir. Ich erinnere mich bei- spielsweise an einen Herrn Oberbürgermeister Pallmer, der genau in das gleiche Horn geblasen hat. Wir schränken uns in einer nicht vertretbaren Weise ein. Wenn es jetzt unsere Haushaltssituation betrifft und wir dieses auch noch zu zahlen haben, dann kann ich das nur dreimal unterstreichen. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Lieber Herr Kollege Pfannkuch, glauben Sie im Ernst daran, dass aufgrund der derzeitigen Haushaltskonsolidierung des Karlsruher Gemeinderates die Regierung und die Abgeordneten in Berlin und im Land bereit sind, die Gesetzge- bung zu ändern? Das glaube ich weniger. Zunächst einmal: Sie haben gar nicht so Unrecht mit dem Antrag, obwohl er ein biss- chen ein Schauantrag ist. Denn das, was drin steht, sind ganz normale Vorgaben, nach denen sich die Verwaltung und auch der Gemeinderat bei seinen Entscheidungen bis - 3 - dato immer bewegt hat. Sie reden von Standards in einer Größenordnung von 150 %, die ich so nicht nachvollziehen kann. Es sind Standards, die wir uns teilweise außerhalb des Gesetzgebers selbst auferlegt haben und zwar im vorauseilenden Gehorsam. Stan- dards, wie z. B. Sicherheit, Barrierefreiheit, Energie und Nachhaltigkeit haben wir hier in diesem Hause diskutiert und beschlossen. Da haben wir uns auch etwas dabei gedacht. Ich würde es für völlig falsch halten, solche Standards zurückzufahren, ganz einfach, weil das im Umkehrschluss bedeutet, dass wir irgendwann über die Frage Sicherheit reden müssen, über die Frage Verantwortlichkeit reden müssen. Ich wage nicht daran zu denken, wenn aufgrund irgendeiner Billigbauweise irgendetwas Schlimmes in dieser Stadt passiert, was der Gemeinderat der Verwaltung dann vorwirft, was sie alles ver- säumt hat und nicht alles getan hat, um solche Unwägbarkeiten zu umgehen, die hof- fentlich niemals passieren werden. Von daher ist es sehr schwierig, vieles zu ändern. Richtig ist, es gibt Stellschrauben, da kann man etwas tun. Das bestätigt die Verwaltung auch. Dafür sitzen wir beispielsweise im Bauausschuss und reden darüber, wo man vielleicht den einen oder anderen Stan- dard ändern kann. Wir sind uns alle einig, dass wir keine goldenen Wasserhähne bauen oder investieren. Das haben wir auch noch nie gemacht. Unser Credo war immer zu sagen, lasst uns prüfen, wo man etwas günstig machen kann. Aber irgendwo hat alles seine Grenzen. Wie gesagt, das hängt mit Sicherheit, mit Verantwortlichkeit, Barriere- freiheit, und vor allem auch mit Energie zusammen. Was wir durchaus unterstützen, ist unter Punkt 2 Ihres Vorschlags, dass man sich einmal mit anderen Städten vergleicht. Auch das hat die Stadt teilweise schon getan, haben wir auch im Bauausschuss das eine oder andere Mal schon erfahren. Die Stadt sagt zu, dass sie das vertiefen wird und nennt auch einige Städte, mit denen man sich auseinan- dersetzen möchte. Schwierig wird es unter Punkt 3. Das haben Sie eben noch einmal sehr deutlich ange- sprochen. Sie suchen offensichtlich einen Weg, wie man Gesetze und Vorschriften um- gehen kann. Wenn wir so arbeiten, halte ich das für eine Katastrophe. Es wäre auch nicht im Sinne der Bevölkerung dieser Stadt. Irgendwo muss das, was die Stadt baut und investiert, verlässlich und natürlich auch nachhaltig sein. Wenn Sie sagen, maßhal- ten beim Bauen und Gegenbewegung, verstehe ich nicht so richtig, was das bedeutet. Wenn wir maßhalten beim Bauen, gehen wir auf einem sehr dünnen Eis. Wenn wir da- für sorgen wollen, dass man nicht mehr so langlebig baut, wie Sie es ausgedrückt ha- ben, bedeutet das im Klartext, dass man irgendwann wieder investieren muss. Ob man dabei etwas spart, wage ich zu bezweifeln. Insofern sind wir mit dem einverstanden, was Ihnen die Verwaltung als Antwort gege- ben hat. Wir finden das gut, tragen es auch mit. Aber alles hat seine Grenzen. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Investitionskosten senken ist eine Sache, dauerhaft Kos- ten senken oft eine andere. Viele Funktionalgebäude der 60er und 70er Jahre zeigen uns, wie schwierig es ist, mit niedrigen Baustandards der vergangenen Jahre klarzu- kommen und energetische und gesundheitliche Nachteile bestehender Gebäude in den Griff zu bekommen. - 4 - Wie Herr Pfannkuch gesagt hat, es kann nicht unser Ziel sein, Gebäude, die wir gebaut haben, schnell wieder abzureißen oder auch irgendwie damit zurechtzukommen, dass sie bald wieder abgerissen werden sollen. Das ist aus energetischer Sicht eine Katastro- phe, aus Umweltsicht eine Katastrophe und natürlich auch für eine nachhaltige Investi- tion nicht ratsam. Wer sich mit Baumaßnahmen beschäftigt, weiß, dass es wichtig ist, hier Maß anzule- gen. Die Stadtverwaltung wird natürlich auch den Baubereich sehr gut prüfen im Rah- men der Haushaltskonsolidierung. Kein Preis kann hier ausgelassen werden. Dement- sprechend freuen wir uns schon auf die Vorschläge im Bauausschuss. Uns Grünen ist es auch von ganz besonderer Wichtigkeit, wie auch die Stadtverwaltung betont hat, ein Augenmerk auf die Lebenszykluskosten zu halten und hier nachhaltig zu denken. Auch ein Bereich, der uns ganz wichtig ist, sind die Standards der Bauökologie. Die möchten wir unbedingt stärken. Viele Maßnahmen, die wir im Bereich der Bauökologie tätigen, werden sich vielleicht aus monetärer Sicht nie amortisieren. Dennoch sind sie hochwichtig, um das Arbeitsklima zu verbessern. Wenn wir gesunde und nachhaltig produzierte Baustoffe verarbeiten, bedeutet das auch einen hohen Mehrwert für unsere Umwelt und auch für das Wohlbefinden in den Gebäuden, die die Stadt errichtet. Solche Maßnahmen wie beispielsweise extensive Gründächer werden sich auch nicht amortisieren und bringen trotzdem einen hohen Mehrwert für die Städtegestaltung, gerade im Bereich des Mikroklimas. Das wird in den kommenden Jahren mit dem Kli- mawandel auch ein verstärktes Thema sein. Dementsprechend möchten wir die Bauökologie hier ganz besonders hoch halten. Stadtrat Lancier (KULT): Die CDU fordert Handlungsmöglichkeiten der Stadt zu Din- gen, die nicht im kommunalen Handlungsbereich liegen. Der Antrag der CDU scheint darauf abzuzielen, aus finanziellen Überlegungen heraus die öffentlich verpflichtenden Grundsätze und Vorschriften zu unterlaufen. Das geht auch aus der Antwort der Ver- waltung hervor, in der an verschiedenen Beispielen gezeigt wird, dass keine Freiheiten existieren oder auch kein Luxus vorliegt, der weggelassen werden könnte. Die Gemeinde konnte sich noch nie unnütze Extras leisten. Die Kostenkontrolle lässt dafür eigentlich auch keinen Raum. Wir können nur sparen, indem wir keine Forderun- gen nach Investitionen stellen, die wir gar nicht brauchen, also irgendwelche überflüssi- gen Einrichtungen oder Bauten. Der technische Fortschritt macht auch manche Investi- tionen obsolet und zwingt zum frühen Nachinvestieren. Die technische Entwicklung geht in manchen Bereichen sehr rasch und bedeutet auch, dass eine Investition, die ge- rade erst gemacht wurde, eventuell schon wieder überholt ist. Das liegt jetzt nicht in der Verantwortung derer, die die Investitionen begutachten mussten, weil man sich immer nur nach dem Standard richten kann, der gerade aktuell ist. Die KULT hat in das verantwortliche Handeln der Verwaltung Vertrauen und sieht dies durch die Antwort auch bestätigt. Insoweit danken wir der CDU dafür, dass wir eine Gelegenheit bekommen haben, dieses Vertrauen bestätigen zu dürfen. - 5 - Stadtrat Høyem (FDP): Wir wollen alle mehr Wohnungen schaffen. Das können wir nur, wenn Investoren Wohnungen bauen wollen. Aber statt Investoren ermuntern zu bauen, töten wir den Wohnungsbau mit unzähligen Regeln, Gesetzen, Direktiven, Normen und mit Bürokratie. Die Verwaltung antwortet auf diesen sehr wichtigen Antrag der CDU: „Im Bereich der europäischen und deutschen Normung sind derzeit ca. 1.000 DIN-Normen zu beachten, welche beispielsweise zusätzlich durch zahlreiche Richtlinien des Verbands deutscher Ingenieure (VDI) ergänzt werden.“ 1.000 DIN-Normen! Wir Politiker haben den Woh- nungsmarkt in Bürokratie und Regeln versinken lassen. Die Verwaltung nennt als Bei- spiel die landesspezifische Gesetzgebung mit der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO). Gerade diese LBO ist tödlich für den Wohnungsbau und sollte so- fort aufgehoben werden. Mit dem Verlangen von Zwangsbegrünung, überdachten Fahrradstellplätzen, mit dem Recht, Windräder in jeden Garten zu bauen, mit unnötigen und teuren Extraquadratmetern für jede neue Wohnung, mit einer unglaublichen Büro- kratie und dem Kontrollsystem ist die LBO ein Wohnungsbautöter. Danke an die CDU für diesen Antrag. Das Planen und Bauen der öffentlichen Hand ist einer immer weiter steigenden Zahl verbindlich zu beachtender Standards unterworfen. Dieses gilt nicht nur für Planen und Bauen in öffentlicher Hand sondern auch für private Investoren. Wir wünschen und verlangen mehr Wohnungen, verhindern aber gleichzei- tig das Funktionieren des Wohnungsbaumarkts. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte mich den Ausführungen von Herrn Høyem anschließen. Auch wir von der AfD begrüßen diesen Antrag der CDU. Wir finden, dass er genau die richtigen Fragen stellt. Wir müssen den Haushalt konsolidieren, weil wir Probleme haben mit den Investitionen, die vor uns liegen. Aus diesem Grund nehmen wir Dinge, wie beispielsweise den Sozialetat unter die Lupe, wo wir uns genau überlegen, was wir unseren Mitbürgern in der Stadt künftig zumuten wollen und was nicht. In so einer Situation muss man auch die Investitionen, die die Stadt tätigt, unter die Lupe nehmen. Wenn man bei den Inves- titionen Kosten sparen muss, um nicht andere Etats zu belasten, beispielsweise den So- zialetat, dann ist das einfach so. Dann muss man einfach alles unter die Lupe nehmen. Da kann es nicht sein, dass man sagt, es gibt bestimmte Dinge, die wollen wir einfach, da wollen wir einfach investieren, auch wenn es sich nie amortisieren wird, wie Frau Mayer freundlicherweise schon sagte. An der Stelle muss man sagen, das ist Geld, das wir als Stadt aus ideologischen Grün- den ausgeben, während wir an anderen Stellen sparen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist eine Sache, die ich schon mehrmals angesprochen habe. Das ist der Bau von Photovol- taikanlagen auf allen Dächern der städtischen Gebäude, die saniert oder neu gebaut werden. Diese Photovoltaikanlagen lohnen sich erst nach Jahren und auch nur monetär. Die Art und Weise, wie sie bezahlt werden, ist eigentlich gedacht, um Privatleute zu motivieren, solche Anlagen zu bauen, und nicht, um städtische Unternehmen dazu zu bringen. Wenn wir wirklich jede Investition unter die Lupe nehmen müssen, weil wir in der Gesamtsumme unserer Investitionen beschränkt sind, müssen wir uns wirklich fra- - 6 - gen, ob wir unser Geld in Photovoltaikanlagen stecken wollen. Das ist ein Beispiel, was wir schon mehrmals gebracht haben, was immer abgelehnt wurde. Aber das ist, wie gesagt, nur ein Bespiel. Die anderen Dinge müssen genauso unter die Lupe genommen werden. Deswegen finden wir den Antrag der CDU richtig und gut und unterstützen ihn voll. Stadtrat Kalmbach (GfK): Ich glaube, wir müssen differenzieren. Ich bin in der Tat auch erschrocken, wenn ich lese, 1.000 Vorschriften plus sehr viele andere. Das ist wie beim Steuerrecht. Wir Deutschen bekommen es nicht fertig, etwas zu vereinfachen. Aber an dieser Stelle müssen wir sagen, wir haben als Stadt wenige Möglichkeiten, auf diese vielen Rechtsprechungen und Regeln einzugehen. Was mich interessieren würde, welche Möglichkeiten liegen im Bereich der Stadt? Was sind die wenigen Dinge in der Stadt, auf die wir Einfluss haben? Die sollte man genau benennen. Dann können wir entscheiden, wollen wir das, oder wollen wir das nicht. Das wäre spannend. Alles andere können wir ausblenden, weil es mit uns nichts zu tun hat. Bürgermeister Obert: Anschließend an das, was Herr Stadtrat Kalmbach gesagt hat: Wir müssen schon unterscheiden zwischen zwei Dingen. Das eine ist das, was uns an Vorschriften – insbesondere auch DIN-Vorschriften – auferlegt wird. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Hochbau, das gilt auch für den Tiefbau, insbesondere im Straßenbe- reich, wo wir schon gelegentlich fragen, was für einen Sinn die eine oder andere Vor- schrift hat. Vor allen Dingen, wenn man weiß, dass in den entsprechenden Ausschüssen die Hersteller sitzen, die dann gerne die Standards hoch legen, damit sie ihr Zeug ver- kaufen können, um es einmal sehr deutlich zu sagen. Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist, was wir selber machen im Sinne einer allumfassenden Nachhaltig- keit, auch in dem Sinne, dass – das sagen nicht wir, das ist anerkannt - von den Kosten etwa 20 % Baukosten sind und die restlichen 80 % sind die Kosten innerhalb des Le- benszyklus. Da will ich jetzt einmal ein Beispiel geben, weil ein Leserbriefschreiber ge- meint hat, wir sollten es bei unserem Technisches Rathaus so machen wie es jeder Häuslebauer macht. Wir machen eine Wärmeverbundfassade und dann ist es gut. Wenn unsere Vorgänger, die dieses Gebäude vor 50, 60 Jahren gebaut haben, das ge- macht hätten – sie konnten es nicht machen, weil es diese Technik noch nicht gab -, dann wäre diese Fassade in diesen 60 Jahren mit Sicherheit zweimal komplett erneuert und in den Zwischenjahren alle 5, 6 Jahre in die Hand genommen worden. Das kann sicherlich nicht sinnvoll sein. Da investiert man am Anfang etwas mehr und hat dann später längere Zeit Ruhe. Ein anderes Problem ist, Herr Stadtrat Pfannkuch, was Sie angesprochen haben. Wir haben viele Gebäude, die sind vielleicht 50, 60 Jahre alt. Da stellen wir fest, die kann man gar nicht mehr sinnvoll sanieren, die reißt man besser ab. Was nicht immer so ist, vor allem, wenn die Konstruktion noch gut ist. Dann macht man das in der Regel nicht, aber dann ist es manchmal eine Grunderneuerung. Nur sind das Gebäude, die noch nicht nach diesen Erkenntnissen gebaut wurden. Das sind Gebäude, die sind mindes- - 7 - tens 40, 50, 60 Jahre alt. Die haben dann oft das Problem, dass sie damals nicht unter der Erkenntnis gebaut wurden, dass, wenn man am Anfang etwas mehr investiert, sie erstens langlebiger sind und man sie über den Lebenszyklus nicht so stark angehen muss. Gebäude, die noch älter sind, haben dieses Problem wiederum nicht. Gebäude, die 100 oder 120 Jahre alt sind, hat man recht solide gebaut, auch mit Materialien, wie wir es heute zum Teil nicht mehr machen können, weil es viel zu teuer wäre, auch mit der Handarbeit, die drin steckt. Man stellt dann fest, dass solche Gebäude sehr robust sind und über den langen Lebenszeitraum von 100, 120 Jahren nicht diesen Investitionsbe- darf über den Lebenszyklus haben, als es unsere Gebäude haben, die – wenn man die unmittelbare Nachkriegszeit außer Acht lässt – zwischen 1955 und 1985/90 gebaut wurden. Erst danach hat man allmählich begonnen, in diese Lebenszyklusrechnung zu denken. Das Problem ist nur, dass man natürlich, wenn man bestimmte Haushaltsprobleme hat, auf den Gedanken verfallen kann, was interessiert es mich, wenn es sich in 40, 50 Jah- ren bewiesen hat, dass es günstiger ist. Ich habe jetzt das Problem. Öffentliche Hände sollten da etwas anders denken als ein privater Bauherr, der vielleicht in seinem persön- lichen Lebenszyklus denkt und sagt, wenn es sich nach 40 Jahren amortisiert hat, inte- ressiert es mich nicht mehr so. Mir ist wichtig, dass es jetzt preiswert ist und ich mein Haus bauen kann. Aber in der öffentlichen Hand muss man anders denken. Da liegt das Problem. Das wollen wir auch prüfen. Man hat vielleicht schnell einmal ge- sagt, das amortisiert sich nach dem Lebenszyklus. Wir investieren mehr, wir bauen werthaltiger, also wird sich das dann schon amortisieren. Am Ende ist es vielleicht doch nicht so. Es ist natürlich nicht so ganz einfach, solche Prognosen zu stellen. Wir haben zum einen die Vorschriften, die uns gegeben sind, von denen wir nicht bei allen der Auffassung sind, dass sie sinnvoll sind. Und wir haben auf der anderen Seite unseren eigenen Anspruch, im Zusammenhang mit Lebenszyklen zu denken. Eine letzte Bemerkung, Herr Stadtrat Høyem, das liegt mir jetzt doch auf der Zunge. Dass in der Landesbauordnung z. B. drin steht, dass Fahrradabstellplätze zu bauen sind, halte ich a) für sinnvoll, allein schon deshalb, weil ich nicht nachvollziehen kann, warum man auferlegt, für Autos Stellplätze zu bauen aber für Fahrräder nicht, und b) steht es u. a. deshalb drin, weil der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg das gewünscht hat. Der Vorsitzende: Wir können die Diskussion abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2016