Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) über dem Stadtgebiet Karlsruhe

Vorlage: 2016/0005
Art: Anfrage
Datum: 18.01.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Neureut, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.02.2016

    TOP: 14

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 14
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom: 12.01.2016 eingegangen: 12.01.2016 Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.02.2016 2016/0005 14 öffentlich Dezernat 1 Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) über dem Stadtgebiet Karlsruhe 1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Zunahme von zivilen Drohnen unter fünf Kilo Gewicht im Freizeit- und Hobbybereich im Karlsruher Stadtgebiet ein? Die Stadtverwaltung hat keinerlei Erkenntnisse über Zahlen bezüglich der Zunahme von zivilen Drohnen und kann hierzu auch keine Einschätzung vornehmen. Wir werden diese Frage an das Regierungspräsidium Karlsruhe zur direkten Beantwortung weiterleiten. 2. Hat es bereits Zwischenfälle oder Gefahrensituationen durch den Einsatz von Hobby- und Freizeitflugmodellen über dem Stadtgebiet gegeben? Liegen dazu Anfragen oder Beschwerden bei der Stadtverwaltung vor? Dem Ordnungs- und Bürgeramt liegt eine Lärmbeschwerde vom Oktober 2015 vor. Diesbe- züglich hatten sich mehrere Anwohner aus Neureut über eine Lärmbelästigung, ausgehend wohl von Modellflugzeugen auf dem Gelände der „Drachenwiese“ beklagt. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat Luftfahrt, dem Polizeirevier Karlsruhe- Waldstadt, der Ortsverwaltung und der städtischen Immissionsschutzbehörde wurde den Be- schwerdeführern empfohlen, bei entsprechenden Vorkommnissen direkt das zuständige Poli- zeirevier beziehungsweise den Kommunalen Ordnungsdienst zu informieren. Bei der Ortsver- waltung Neureut und beim Ordnungs- und Bürgeramt sind seither keine weiteren Beschwer- den bekannt geworden. Dem Ordnungs- und Bürgeramt sind keine Zwischenfälle oder Gefah- rensituationen durch den Einsatz von Drohnen im Stadtgebiet bekannt geworden. Auch dem Polizeipräsidium Karlsruhe liegen keine relevanten Erkenntnisse vor. Dort wird jedoch das Thema kritisch verfolgt. Beim Polizeipräsidium wurde eine Informationssammelstelle eingerich- tet, eine Auswertung liegt bislang jedoch nicht vor. Auch diesbezüglich werden wir die Frage an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiterleiten. 3. Ist es derzeit in Karlsruhe möglich, Hobby- und Freizeitflugmodelle über dem gesam- ten Stadtgebiet fliegen zu lassen? Wenn ja, beabsichtigt die Stadt Karlsruhe, die Flüge auf bestimmte Flächen zu be- grenzen? Im Rahmen der Einhaltung und Beachtung der geltenden Vorschriften, insbesondere § 20 Luftverkehrsordnung, ist es möglich, Hobby- und Freizeitflugmodelle fliegen zu lassen. Soweit es sich um eine erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums handelt, wird diese erteilt, wenn die Nutzung nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Si- cherheit oder Ordnung führen kann und insbesondere durch den Aufstieg von unbemannten Seite 2 Luftfahrtsystemen die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzt werden. Außerdem kann die Erteilung der Erlaubnis davon abhängig gemacht werden, ob der Antragsteller nach- weist, dass der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks der Nutzung zustimmt. Bezüglich der Begrenzung der Flüge auf bestimmte Flächen besteht hierzu keine rechtliche Grundlage für die Stadt Karlsruhe. Die Zuständigkeit liegt beim Regierungspräsidium Karlsru- he. Wir werden auch diesbezüglich das Regierungspräsidium Karlsruhe um eine direkte ergän- zende Stellungnahme bitten. 4. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für die kommerzielle Nutzung von Drohnen wurden in den letzten fünf Jahren beim Regie- rungspräsidium Karlsruhe gestellt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Nutzungsarten? 5. Wie viele dieser Anträge haben auch das Karlsruher Stadtgebiet betroffen? 6. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe waren dafür aus- schlaggebend? Die Fragen 4 bis 6 werden wir an das Regierungspräsidium Karlsruhe zur direkten Beantwor- tung weiterleiten. 7. Beabsichtigt die Stadtverwaltung angesichts der Zunahme der Nutzung von zivilen Drohnen, die Bürgerinnen und Bürger über Sicherheitsaspekte und Datenschutz bei der Nutzung von zivilen Drohnen zu informieren und deren Einhaltung gegebenen- falls zu kontrollieren? Eine derartige Absicht besteht derzeit nicht. Inwieweit durch die zuständige Luftverkehrsbe- hörde Kontrollen stattfinden, ist uns nicht bekannt. Auch hier wird das Regierungspräsidium Karlsruhe um direkte Stellungnahme gebeten. 8. Sieht die Stadtverwaltung einen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Anpassung sowie Anhebung der Genehmigungsvoraussetzungen für die private und kommerzi- elle Nutzung von Drohnen und wird sie das Thema in den Städtetag Baden- Württemberg einbringen? Ob Handlungsbedarf für eine gesetzliche Anpassung besteht, kann derzeit seitens der Stadt- verwaltung nicht abgeschätzt werden. Soweit uns bekannt, plant jedoch das Bundesverkehrs- ministerium wesentliche Änderungen zum Thema unbemannte Luftfahrsysteme.

  • GRÜNE-Unbemannte Luftfahrtsysteme
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom 12.01.2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 21. Plenarsitzung Gemeinderat 16.02.2016 2016/0005 14 öffentlich Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) über dem Stadtgebiet 1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Zunahme von zivilen Drohnen unter fünf Kilo Ge- wicht im Freizeit- und Hobbybereich im Karlsruher Stadtgebiet ein? 2. Hat es bereits Zwischenfälle oder Gefahrensituationen durch den Einsatz von Hobby- und Freizeitflugmodellen über dem Stadtgebiet gegeben? Liegen dazu Anfragen oder Beschwerden bei der Stadtverwaltung vor? 3. Ist es derzeit in Karlsruhe möglich, Hobby- und Freizeitflugmodelle über dem gesamten Stadtgebiet fliegen zu lassen? Wenn ja, beabsichtigt die Stadt Karlsruhe, die Flüge auf bestimmte Flächen zu begren- zen? 4. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für die kom- merzielle Nutzung von Drohen wurden in den letzten fünf Jahren beim Regierungspräsi- dium Karlsruhe gestellt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Nutzungsarten? 5. Wie viele dieser Anträge haben auch das Karlsruher Stadtgebiet betroffen? 6. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe waren dafür ausschlag- gebend? 7. Beabsichtigt die Stadtverwaltung angesichts der Zunahme der Nutzung von zivilen Droh- nen, die Bürgerinnen und Bürger über Sicherheitsaspekte und Datenschutz bei der Nut- zung von zivilen Drohnen zu informieren und deren Einhaltung ggf. zu kontrollieren? 8. Sieht die Stadtverwaltung einen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Anpassung sowie Anhebung der Genehmigungsvoraussetzungen für die private und kommerzielle Nut- zung von Drohnen und wird sie das Thema in den Städtetag Baden-Württemberg ein- bringen? Derzeit findet eine bundesweite Debatte über die Entwicklung und Nutzung von zivilen unbe- mannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) statt. Der Markt für diese neue Technologie boomt und zunehmend gibt es Vorfälle und Gefahren durch die Nutzung dieser neuen Technologie. Mit unserer Anfrage wollen wir GRÜNE von der Stadtverwaltung die Entwicklung der Nutzung von zivilen Drohnen in Karlsruhe sowie mögliche Konsequenzen daraus erfragen. Im Hobby- und Freizeitbereich kommen immer mehr und preisgünstigere Flugmodelle auf den Markt. Derzeit sind Hobbydrohnen unter fünf Kilo Gewicht bei rein privater Nutzung nicht ge- nehmigungspflichtig. Sie können also in Sichtweite auch über Innenstädte fliegen. Aufnahmen von Nachbarn in ihren Wohnungen oder ihren geschützten Bereichen sind allerdings grundsätz- lich nicht erlaubt. In Stuttgart nimmt die Freizeitnutzung derzeit so stark zu, dass vom Grünflä- chenamt bereits geplant wird, Hobby- und Freizeitflüge nur noch auf ausgewiesenen Flächen in der Stadt zu erlauben. Begründet wird diese Einschränkung damit, dass die Drohen inzwischen so preisgünstig sind, dass die Zahl der Hobbypiloten stark zunimmt und dadurch die Unfallge- Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ fahr in Parkanlagen deutlich ansteigt. Deshalb stellt sich für uns GRÜNE die Frage, ob eine sol- che Maßnahme auch in Karlsruhe für erforderlich gehalten wird. Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen muss eine Genehmigung beantragt werden, auch wenn sie unter fünf Kilo schwer sind. Die Anzahl der von den Regierungspräsidien erteilten Ge- nehmigungen in Baden-Württemberg hat sich seit 2012 bis Mitte 2014 mehr als verdoppelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe nahm dabei mit 86 Genehmigungen zum ersten Halbjahr 2014 eine landesweite Spitzenposition ein. Auf eine Landtagsanfrage aus dem Jahr 2014 hat die Landesregierung geantwortet, dass der Einsatz von Drohnen im privatwirtschaftlichen Bereich und bei der Erledigung öffentlicher Auf- gaben an Bedeutung gewinnt. So sehen z. B. die Vermessungs- und Flurneuordnungsverwal- tungen in der Nutzung der Drohnen ein flexibel einsetzbares und wirtschaftliches Verfahren zur Datenerfassung für kleinräumige Gebiete und haben in diesen Bereichen teilweise bereits An- wendungen erfolgreich durchgeführt. Eine vertiefende Betrachtung der potenziellen Einsatz- möglichkeiten kommt für die Landesregierung aber erst in Betracht, wenn sich die Technik der unbemannten Luftfahrtsysteme fortentwickelt hat und datenschutzrechtliche Fragestellungen geklärt sind. Aktuell werden bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg und im Bereich des Katastrophenschutzes sowie der Feuerwehr keine unbemannten Luftfahrsysteme eingesetzt (siehe dazu https://www.landtagbw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/5000/15_55 31_D.pdf). Bundesweit gibt es erste Beschwerden zu Drohnenflügen über Schlössern und Denkmälern und Großveranstaltungen. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat deshalb angekündigt, dass Hob- bydrohnen über bestimmten Einrichtungen künftig nicht mehr fliegen dürfen sollen und die Genehmigungspflicht erweitert werden soll. Auch die EU-Kommission arbeitet an einer einheitli- chen Regelung sowohl für private als auch gewerbliche Nutzungen. Drastische Einschränkungen soll es künftig in den USA geben. Dort sollen künftig Drohnen bereits ab einem Gewicht von mehr als 250 Gramm auf der Website der Luftfahrtbehörde registriert werden. Wir GRÜNE hal- ten es deshalb für geboten, dass die Stadtverwaltung sich des Themas annimmt und auch in den Städtetag als Thema einbringt. unterzeichnet von: Renate Rastätter Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig

  • Protokoll TOP 14
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Februar 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) über dem Stadtgebiet Anfrage der Stadträtinnen Renate Rastätter, Bettina Lisbach und Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom 12. Januar 2016 Vorlage: 2016/0005 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2016