Wohnraum schaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund

Vorlage: 2016/0004
Art: Anfrage
Datum: 18.01.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt, Rintheim, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.02.2016

    TOP: 13

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.09.2016

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GR 16.02.2016: Stellungnahme TOP 13
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 12.01.2016 eingegangen: 12.01.2016 Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.02.2016 2016/0004 13 öffentlich Dez. 4 Wohnraum schaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund Aufgrund des kurzen Zeitfensters zur Beantwortung der Anfrage konnten lediglich Grundstü- cke, die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehen, ausgewertet werden. Für die Untersuchung und Auswertung der Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg oder des Bundes befinden, ist mehr Zeit erforderlich, da hierzu Rücksprache mit den entsprechen- den Stellen des Landes und des Bundes gehalten werden muss. Die Antworten werden in ei- ner der nächsten Gemeinderatssitzungen nachgereicht. 1. Welche unbebauten Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öf- fentlichen Hand und stehen planungsrechtlich (Flächennutzungsplan, ggf. Bebau- ungsplan) für Wohnbebauung zur Verfügung? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund) Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin von 19 Grundstücken (insgesamt ca. 2 ha), die gemäß den für sie bestehenden Bebauungsplänen für Wohnbebauung - allerdings nicht für Ge- schosswohnungsbau - zur Verfügung stehen. Die meisten dieser Grundstücke befinden sich bereits in der Vermarktung (z.B. Stupferich, Baugebiet „An der Klam/Illwig“). Hinzu kommen 10 Grundstücke (insgesamt 1,8 ha), die baurechtlich in einem Mischgebiet liegen. 2. Welche Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öffentlichen Hand und stehen planungsrechtlich noch nicht für Wohnbebauung zur Verfügung, sind aber grundsätzlich für Wohnungsbau geeignet? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund) Neben den unter Punkt 1. genannten Grundstücken besitzt die Stadt Karlsruhe 33 Grundstü- cke (insgesamt 15,8 ha), die baurechtlich dem Gewerbe oder Gemeinbedarf vorbehalten sind, sowie 36 Grundstücke (insgesamt 13,2 ha), die in einem Sondergebiet liegen, hiervon die meisten im Technologiepark Rintheim. Die Feststellung, ob diese für eine Wohnbebauung ge- eignet sind, setzt eine individuelle Prüfung jedes Grundstücks voraus, die aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit der Anfrage nicht möglich war. Diese Prüfung ist allerdings ein Bestandteil der unter Punkt 4. genannten Maßnahmen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030. Im Flächennutzungsplan 2010 sind 7 Flächen (insgesamt 3,8 ha) enthalten, die sich im Eigen- tum der Stadt Karlsruhe befinden und für Wohn- oder Mischbebauung gedacht sind. 3. Welche leer stehenden oder untergenutzten Liegenschaften/Gebäude im öffentlichen Besitz sind grundsätzlich geeignet, um in eine Wohnraumnutzung überführt zu wer- den und welche Maßnahmen wären hierzu jeweils erforderlich? (Bitte getrennt auf- listen nach Stadt, Land und Bund) Seite 2 Im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehen 3 geringfügig bebaute oder abweichend genutzte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 0,27 ha. Darüber hinaus besitzt die Stadt Karlsruhe 20 Grundstücke mit Baurecht ohne gesicherte Erschließung (insgesamt 1,6 h) und 5 städtische Arrondierungsgrundstücke (insgesamt 1,3 ha). Um diese Flächen in eine Wohnraumnutzung zu überführen, wären gegebenenfalls Kündigungen von derzeit laufenden Pachtverträgen, Er- schließungsmaßnahmen und Umlegungen notwendig. 4. Was unternimmt die Stadtverwaltung aktuell, um die unter Punkt 1 bis 3 abgefragten Liegenschaften möglichst schnell für Wohnbauzwecke verfügbar zu machen und wel- che weiteren Schritte sind geplant? Ein Teil der städtischen Grundstücke ist bereits im Baulandkataster auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Im Zuge der Neuveröffentlichung im Frühjahr 2016 wird dieser Kreis erweitert. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 im Nachbar- schaftsverband Karlsruhe werden derzeit von der Stadtverwaltung die Freiflächen im gesamten Stadtgebiet und insbesondere an den urbanen Rändern auf eine mögliche Wohnbebauung un- tersucht. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf rechtliche (Schutzgebiete) und tatsächli- che (Altlasten, Lärm, Artenschutz) Verfügungsschranken gelegt, da diese die zügige Weiter- entwicklung möglicher Potenzialflächen behindern.

  • GR 16.02.2016: Protokoll TOP 13
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Februar 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Wohnraum schaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig und Renate Rastätter sowie des Stadtrats Johannes Honné (GRÜNE) vom 12. Januar 2016 Vorlage: 2016/0004 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2016

  • GR 20.09.2016: GRÜNE-Wohnraum schaffen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 12.01.2016 Vorlage Nr.: 2016/0004 Wohnraum schaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 16.02.2016 13 x Gemeinderat 20.09.2016 33 x 1. Welche unbebauten Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öffentlichen Hand und stehen planungsrechtlich (Flächennutzungsplan, ggf. Bebauungsplan) für Wohnbebauung zur Verfügung? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund) 2. Welche Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öffentlichen Hand und stehen planungsrechtlich noch nicht für Wohnbebauung zur Verfügung, sind aber grundsätzlich für Wohnungsbau geeignet? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund)? 3. Welche leer stehenden oder untergenutzten Liegenschaften/Gebäude im öffentlichen Besitz sind grundsätzlich geeignet, um in eine Wohnraumnutzung überführt zu werden und welche Maß- nahmen wären hierzu jeweils erforderlich? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund) 4. Was unternimmt die Stadtverwaltung aktuell, um die unter Punkt 1 bis 3 abgefragten Liegen- schaften möglichst schnell für Wohnbauzwecke verfügbar zu machen und welche weiteren Schrit- te sind geplant? Der Neubau von Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment hängt entscheidend von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen ab. Bund und Land haben zugesagt, Grundstücke zu Zwecken des Wohnungsbaus vergünstigt an die Kommunen abzugeben. Dies findet in Karlsruhe unseren Informa- tionen nach allerdings bisher nicht in größerem Umfang statt. Eine umfassende Übersicht über für Wohnungsbau geeignete Flächen im öffentlichen Besitz kann dazu beitragen, die betreffenden Grundstücke zu Wohnbauzwecken zu aktivieren. Darüber hinaus gibt es einige Liegenschaften mit Gebäuden im öffentlichen Besitz, die ggf. zu Wohn- raumzwecken genutzt werden könnten. Hier sehen wir u.a. Potential im Bereich ehemaliger Kaser- nengelände. Wo notwendig und im Sinne einer Innenentwicklung sinnvoll, sollten die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für eine Wohnbebauung oder Wohnraumnutzung möglichst schnell geschaffen und der Eigentumsübergang ermöglicht werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Johannes Honné Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 12.01.2016 eingegangen: 12.01.2016 Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.09.2016 2016/0004 33 öffentlich Dez. 4 Wohnraum schaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund In ihrer Anfrage vom 12.01.2016 fragte die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN nach unbebauten Liegenschaften von Stadt, Land und Bund in Karlsruhe, die für eine Wohnbebauung in Frage kämen. Ziel der Anfrage war die Feststellung der planungsrechtlich über den Flächennutzungsplan oder einen Bebauungsplan für Wohnbebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke. Zum damaligen Zeitpunkt konnte lediglich die Frage zu städtischen Grundstücken beantwortet werden. Die Antworten zu lan- des- und bundeseigenen Grundstücken können nun nach Rücksprache mit den hierfür zuständigen Stellen nachgeliefert werden. Das Antwortschreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ging kurz vor der letzten Sitzung vor der Sommerpause bei der Stadtverwaltung ein, so dass die Stellung- nahmen erst jetzt in den Gemeinderat eingebracht werden können. Entsprechend der Anfrage an das Land Baden-Württemberg können seitens des Ministeriums für Fi- nanzen und Wirtschaft folgende Liegenschaften genannt werden: 1. Welche unbebauten Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öf- fentlichen Hand und stehen planungsrechtlich (FNP, BPlan) für Wohnbebauung zur Verfügung? Das Grundstück Kußmaul-/Nancystraße mit rund 2,5 ha Fläche. Im Flächennutzungsplan 2010 ist das Grundstück als künftige Wohnbaufläche ausgewiesen. Ein rechtskräftiger Bebauungs- plan liegt nicht vor. 2. Welche Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öffentlichen Hand und stehen planungsrechtlich noch nicht für Wohnbebauung zur Verfügung, sind aber grundsätzlich für Wohnungsbau geeignet? Im südöstlichen Bereich des alten Flugplatzes liegt eine landeseigene Fläche mit rund 6 ha. Hier ist u.a. Wohnbebauung angedacht. Nach dem Vermerk im Flächennutzungsplan ist die weitere Planung abhängig von der Entscheidung der Kommission der Europäischen Union bezüglich der Abgrenzung des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets und einer Verträglichkeitsprüfung. Unab- hängig davon hat die Stadt Karlsruhe einen städtebaulichen Wettbewerb initiiert, auf dessen Grundlage ein Bebauungsplanentwurf erstellt werden soll. Denkbar ist auch eine Wohnbebauung auf einer rund 2 ha großen Teilfläche eines landeseige- nen Grundstücks in der Nordweststadt (hinter der LUBW), das derzeit landwirtschaftlich ge- nutzt wird und nach dem Flächennutzungsplan als geplantes Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Ähnliches gilt für die Fläche im Gewann Heidenstücker, derzeit als Gebiet für Friedhof und Dauerkleingärten ausgewiesen. Seite 2 3. Welche leer stehenden oder untergenutzten Liegenschaften/Gebäude im öffentlichen Besitz sind grundsätzlich geeignet, um in eine Wohnraumnutzung überführt zu wer- den und welche Maßnahme wären hierzu jeweils erforderlich? Derartige Liegenschaften oder Gebäude im Eigentum des Landes bestehen in Karlsruhe nicht. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat das Liegenschaftsportfolio des Bundes für Karlsruhe untersucht. Die eingehende Prüfung ergab, dass sich auf Karlsruher Gemarkung derzeit keine unbe- bauten Grundstücke oder Flächen für die genannten Zwecke befinden.

  • Protokoll GR 20.09.2016: TOP 33
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 32. Punkt 33 der Tagesordnung: Wohnraum schaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig und Renate Rastätter (GRÜNE) vom 12. Janur 2016 Vorlage: 2016/0004 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Oktober 2016