Südumfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2015/0793 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.12.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Hagsfeld, Oststadt, Rintheim, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.01.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Anlage 1 STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 24.11.2015 eingegangen: 24.11.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0707 21 öffentlich Dez. 6 Südumfahrung Hagsfeld - Kurzfassung - Ob eine Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen wird oder neues Planrecht durch einen neuen Bebauungsplan oder ein Planfeststellungsverfahren erstellt wird, ist vom Aufwand und Zeitbedarf gleich, da die Untersuchungen und die Abläufe im glei- chen Umfang notwendig werden. (z. B. Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutach- ten müssen jedenfalls für komplette Trasse überprüft werden.) Die Verwaltung empfiehlt ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, da hier die größere Rechtssicherheit durch die sog. Konzentrationswirkung liegt. Die Auswirkungen für den städtischen Haushalt sowie die Zuschussmöglichkeiten sind in der Vorlage dargestellt. Eine andere Zuschussmöglichkeit als die über GVFG-Mittel nach Landesförderungsgesetz gibt es nicht. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die Südumfahrung Hags- feld in der Variante 1b Änderungen am bestehenden Bebauungsplan durch ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen, sowie dies erforderlich ist. Ob eine Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen wird oder neues Planrecht durch einen neuen Bebauungsplan oder ein Planfeststellungsverfahren erstellt wird, ist vom Aufwand und Zeitbedarf gleich, da die Untersuchungen und die Abläufe im glei- chen Umfang notwendig werden. (Z.B. Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachten müssen jedenfalls für komplette Trasse überprüft werden.) Die Verwaltung empfiehlt ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, da hier die grö- ßere Rechtsicherheit durch die sog. Konzentrationswirkung liegt. Der weitere Abschnitt des Bebauungsplanes von der Haid-und-Neu-Straße bis zur Theo- dor-Heuss-Allee kann unabhängig vom gewählten Verfahren für den Abschnitt zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße bestehen bleiben. Es ist jedoch zu be- achten, dass auch bevor der weitere Abschnitt gebaut werden dürfte, ein neues Planver- fahren notwendig wird. 2. Die Stadtverwaltung stehlt die Auswirkungen für den städtischen Haushalt dar und erarbeitet einen Finanzierungsvorschlag, in dem auch die Zuschussmöglich- keiten für den Bau der Südumfahrung Hagsfeld aufgezeigt werden. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind in der Vorlage dargestellt: „Die externen Kosten für ein Planverfahren (Gutachten, Untersuchungen) liegen bei 525.000 €, welche in den folgenden 5,5 Jahren auf den städtischen Haushalt zukämen. Die Baukosten lägen je nach Variante bei 35 bis 80 Mio. €.“ Auch die Finanzierungsmöglichkeiten sind in der Vorlage dargestellt: „Die Finanzierung der Umfahrung muss über den städtischen Haushalt erfolgen und ei- ne Bezuschussung über GVFG-Mittel für die Baukosten beantragt werden. Grundsätzlich ist der Streckenabschnitt förderfähig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jedoch da- rauf hingewiesen, dass sich für Projekte in dieser Größenordnung nur geringe Chancen auf eine Aufnahme in das Förderprogramm abzeichnen (vgl. GR-Vorlage 2014/0494, Mai 2014). Außerdem ist zu beachten, dass noch nicht bekannt ist, ob auch nach 2019 über GVFG-Mittel kommunale Straßen bezuschusst werden. Eine Vollfinanzierung aus dem städtischen Haushalt kann also notwendig werden. „ Eine andere Zuschussmöglichkeit als die über GVFG-Mittel nach Landesförderungsgesetz gibt es nicht.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Anlage 2 STELLUNGNAHME zum gemein- samen Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Stadtrat Niko Fostiropoulus (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 24.11.2015 eingegangen: 24.11.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0709 21 öffentlich Dez. 6 Südumfahrung Hagsfeld - Kurzfassung - Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird auch die Variante 2 untersucht werden und in die Abwägung aufgenommen werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt mit Varianten 1b als Vorzugsvariante ein Planfeststel- lungsverfahren vorzubereiten, da bei dieser Variante die Weiterführungsmöglichkeit bis zur Theodor-Heuss-Allee leichter möglich ist und weil Vorteile bzgl. des Lärmschutzes gesehen werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Variante 2 weiter auszuar- beiten samt Kostenschätzung: - kurzer Tunnel und somit kurze wasserdichte Grundwasserwanne - ebenerdiger, einfacher Anschluss an Elfmorgenbruch- und Haid-und-Neu- Straße - Lärmschutzoptimierung (Tempolimit, lärmarmer Asphalt, hochabsorbie- rende Lärmschutzwand; ggf. Überdeckelung in Leichtbauweise) - Generell Optimierung im Hinblick auf die Kosten - Oberirdischer Anschluss des Technologieparks an die Haid-und-Neu- Straße. 2. Für diese Variante stellt die Stadt einen Antrag auf Planfeststellung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird auch die Variante 2 untersucht werden und in die Abwägung aufgenommen werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt mit Varianten 1b als Vorzugsvariante ein Planfeststel- lungsverfahren vorzubereiten, da bei dieser Variante die Weiterführungsmöglichkeit bis zur Theodor-Heuss-Allee leichter möglich ist und weil Vorteile bzgl. des Lärmschutzes gesehen werden.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Anlage 3 STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag Stadtrat Wenzel (FW) vom: 20.11.2015 eingegangen: 20.11.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0699 21 öffentlich Dez. 6 Südumfahrung Hagsfeld: Prüfung einer "Brückenvariante" - Kurzfassung - Eine oberirdische Variante mit einem Brückenbauwerk wurde bisher insbesondere aus Lärmgründen und aus Gründen des Landschaftsbildes nicht favorisiert weiter- verfolgt. Die Brücke mit Lärmschutz müsste hoch über den Gleisen bzw. dem Ge- lände verlaufen. Es wurde daher auch noch keine Kostenschätzung erstellt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird auch die Brückenvariante untersucht werden und in die Abwägung aufgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2016 2015/0793 12 öffentlich Dez. 6 Südumfahrung Hagsfeld Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 14.01.2016 4 vorberaten Gemeinderat 26.01.2016 12 Einstimmig zugestimmt Antrag an den Gemeinderat Verwaltung und Gemeinderat gingen bei der Beschlussfassung im April 2014 zugunsten der Variante 1b davon aus, dass diese ohne ein Planverfahren auf Grundlage des bestehenden Bebau- ungsplans umsetzbar sei. Nach vertiefter Prüfung und Einholung eines Rechtsgutachtens zeigte sich jedoch, dass auch diese Variante neues Planrecht erfordert. Daher muss die Variantengegen- überstellung nochmals erfolgen und ein erneuter Gemeinderatsbeschluss getroffen werden. Auf Grundlage des neuen Kenntnisstandes beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung ein förmliches Planfeststellungsverfahren für die Südumfahrung Hagsfeld vorzubereiten und hierfür die Variantenprüfung fortzuführen. Die Entscheidung für eine Vorzugs- variante ist anschließend vom Gemeinderat vor Antrag auf Einleitung des Planfest- stellungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde zu treffen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Externe Kosten für Vorbereitung und Durchführung eines Planverfahren: ca. 525.000 € - - Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP 1.610.51.10.05 Kontenart: 429100000 Ergänzende Erläuterungen: Ggf. sind – je nach Fortschritt des Projekts –Budgetumsetzungen notwendig ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterung Seite 2 Zusammenfassung Laut Rechtsgutachten von Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vom 28.04.2015 zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung der Südumfahrung Hagsfeld auf der Grundlage des Bebauungsplanes „Nordtangente-Ost/Autobahnzubringer Nord“ vom 05.07.1994 sei für eine Südumfahrung Hagsfeld – auch für die sog. Variante 1b - ein Planverfahren notwendig, da die beabsichtigten Änderungen wesentlich sind und im erheblichen Maße öffentliche Belange berühren (z. B. wegen des ebenerdigen Anschlusses an die Elfmorgenbruchstraße). Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass im Hinblick auf Eigentumsbetroffenheiten sowie Lärmauswirkungen und lufthygienische Auswirkungen der Änderungen, Rechte anderer beeinflusst werden. Schließlich sei noch nicht geklärt, ob die Änderungen UVP-pflichtig sind, weil sie erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können. Hier ist zu berücksichtigen, dass sich die Rechtslage seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts erheblich verschärft hat. Verwaltung und Gemeinderat gingen bei der Beschlussfassung im April 2014 davon aus, dass die Variante 1b ohne ein Planverfahren auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans umsetzbar sei. Wie zuvor ausgeführt zeigte sich jedoch, dass auch diese Variante neues Planrecht erfordert Daher muss die Variantengegenüberstellung nochmals erfolgen (s. Seite 4 - 5). Aufgrund der Variantendiskussion im Planungsausschuss am 22.12.2015 wird – abweichend von der bisherigen Vorgehensweise – empfohlen, die Varianten 1b und 2 im Rahmen der Vorbereitung für den Antrag zur Planfeststellung weiter auszuarbeiten, um belastbare Ergebnisse, insbesondere zu den Lärmgutachten, vertiefend diskutieren zu können. Die Entscheidung für eine Vorzugsvariante ist vom Gemeinderat vor der Einreichung des Plans (Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens) bei der Planfeststellungsbehörde (RP Karlsruhe) zu treffen (s. Seite 8). Bei der Südumfahrung handelt es sich um ein Großprojekt mit vergleichsweise hohen Bau- kosten, da die Bahnschienen mit einer Grundwasserwanne unterquert werden müssen. Demzufolge ist der Nutzen-Kosten-Faktor für das Straßenstück nicht sehr hoch. Kosten können verringert werden, wenn die Grundwasserwanne minimiert wird und mit einem ebenerdigen Anschluss an die Haid-und-Neu-Straße angeschlossen wird (Variante 2, Seite 5). Die Finanzierung der Umfahrung muss über den städtischen Haushalt erfolgen und eine Bezuschussung über GVFG-Mittel für die Baukosten beantragt werden. Grundsätzlich ist der Streckenabschnitt förderfähig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jedoch darauf hinge- wiesen, dass sich für Projekte in dieser Größenordnung nur geringe Chancen auf eine Aufnahme in das Förderprogramm abzeichnen (vgl. GR-Vorlage 2014/0494, Mai 2014). Außerdem ist zu beachten, dass noch nicht bekannt ist, ob auch nach 2019 über GVFG-Mittel kommunale Straßen bezuschusst werden. Eine Vollfinanzierung aus dem städtischen Haushalt kann also notwendig werden. Die externen Kosten für ein Planverfahren (Gutachten, Untersuchungen...) liegen bei 525.000 €, welche in den folgenden 5,5 Jahren auf den städtischen Haushalt zukämen. Die Baukosten lägen je nach Variante bei 35 bis 80 Mio € (s. Seite 4 - 5). Welches Planverfahren gewählt wird, ein ergänzender/ändernder Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren (für Teilbereiche mit Beschränkung der Änderungen auf ein Minimum oder für den kompletten Bereich zwischen Elfmorgenbruchstr. und Haid-und-Neu- Straße), ist zeitlich und vom Aufwand her gesehen relativ unerheblich. Die Untersuchungs- anforderungen sind in beiden Planformen im Wesentlichen die gleichen und ergeben sich aus den einschlägigen Fachgesetzen BImSchG, BNatSchG. Beim Bebauungsplan bliebe die Stadt Karlsruhe „Herrin des Verfahrens“ (mit Gemeinderatsbeschluss), beim Planfeststellungsverfahren Ergänzende Erläuterung Seite 3 läge die Verfahrensdurchführung beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Erstellung der Planungen und Gutachten verbleibt jedenfalls in der Zuständigkeit der Stadt, da es sich um ein kommunales Bauvorhaben handelt (Klassifizierung als Gemeindestraße). Bis zu einem Baubeginn ist bei beiden Verfahren mit 4,5 Jahren zur rechnen, mit Prüfung von Anschlussvarianten Technologiepark mit einem zusätzlichen Jahr (s. Seite 6 - 10), da Verkehrs- untersuchungen, Abschätzungen des Verkehrsaufkommens, Machbarkeitsstudien und Abwägungsmaterial erstellt werden müssen. Zurzeit wird der Masterplan Reload Technologiepark erarbeitet. Hier kann ein möglicher Anschluss bereits in die Diskussion von Planungsalternativen eingehen. Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, da hier die größere Rechtssicherheit durch die sogenannte Konzentrationswirkung liegt. Zudem erfolgt von Anbeginn eine unmittelbare Abstimmung in allen fachlichen Fragen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe (s. Seite 7). Der aktuelle Sachstand zur Umfahrung Hagsfeld wurde bei einer Bürgerinformation in Hagsfeld am 18.11.2015 von Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und der Stadtverwaltung vorgestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Anschluss TPK ? Vari anten f ür ei ne Sü d umfah run g Hag sfe ld . I. Variante 1a/b Südumfahrung: Planung mit möglichst wenig Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan Hinweise/Bemerkungen Der bestehende Bebauungsplan wird nur in Teilbereichen geändert. Die Änderungen werden mit einem Planverfahren über den bestehenden Bebauungsplan gelegt. Ziel ist es, möglichst wenig vom rechtskräftigen Bebauungsplan abzuweichen. Dadurch bleiben die Optionen der Fortführung Richtung Theodor-Heuss-Allee und des vierstreifigen Ausbaus laut rechtskräftigem Bebauungsplan bestehen. Ein separates parallel laufendes Verfahren (voraussichtlich. Planfeststellungsverfahren) für die laut Bebauungsplan vorgesehene Verschwenkung der Straßenbahntrasse ist notwendig. Skizze/Planfall Diese Variante weicht nur in geringem Ausmaß vom bestehenden Bebauungsplan ab. Die Straßentrasse wird unter der Haid-und-Neu- Straße hindurchgeführt und schließt mit einem nördlichen Anschluss-Ohr an diese an. Baukostenschätzung Variante 1a: 80 Mio. € brutto (Stand 2010/2012) ohne Anschluss Technologiepark TPK Grundwasserwanne ist für eine 4-streifige Straße konzipiert. Variante 1b: 65 Mio. € brutto (Stand 2010/2012) ohne Anschluss Technologiepark Grundwasserwanne ist für eine 2-streifige Straße konzipiert mit reduziertem Querschnitt ohne Standstreifen Mit Anschluss Technologiepark können sich die Kosten erheblich erhöhen (z.B. Tieferlegung Straßenbahn) Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Anschluss TPK ? II. Variante 2 Südumfahrung: Umplanung für den kompletten Bereich zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße mit (starken) Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan Hinweise/Bemerkungen Der bestehende Bebauungsplan würde für den kompletten Bereich von Elfmorgenbruchstraße bis Haid-und-Neu-Straße aufgehoben und überplant werden. Die Optionen der Fortführung Richtung Theodor-Heuss-Allee und des vierstreifigen Ausbaus sind dadurch nur schwer erreichbar. Es muss sich nicht eng an den noch bestehenden Bebauungsplan gehalten werden, daher kann die Planung ergänzt bzw. angepasst werden z.B. Aufrichtung des Kreisverkehrs an der Elfmorgenbruchstraße ebenerdiger Anschluss an Haid-und-Neu-Straße Verbleib der Haid-und-Neu-Straße und Straßenbahngleise auf der bestehenden Achse. Wenn die Straßenbahntrasse nicht verschoben wird, entfällt auch die Notwendigkeit eines Planverfahrens hierfür. Skizze/Planfall Die Variante 2 schließt mit einem ebenerdigen Knotenpunkt an die Haid-und-Neu-Straße an. Dadurch verkürzt sich die erforderliche Länge der Grundwasserwanne. Baukostenschätzung 35 Mio. € brutto (Stand 2010/2012) ohne Anschluss Technologiepark TPK Grundwasserwanne ist für eine 2-streifige Straße konzipiert mit reduziertem Querschnitt ohne Standstreifen Mit Anschluss TPK können sich die Kosten er- heblich erhöhen (z.B. Tieferlegung Straßen- bahn) Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Seite 6 Anschlussvariante A Anschluss in Achse Albert- Nestler-Straße an Umfahrung Hagsfeld Variante liegt auf Trasse der Weiterführung bis Theodor- Heuss-Allee (Bebauungsplan Nordtangente-Ost). D. h. sie würde nur eine befristete Lösung sein, wenn Weiterführung realisiert werden soll. Im Zusammenhang mit der Variante 2 Umfahrung Hagsfeld „ebenerdiger Knoten an Haid-und-Neu-Straße“ ist fraglich ob dieser Knotenpunkt mit Anschluss TPK noch leistungsfähig ist. Ggf. müsste die Straßenbahn tiefergelegt werden. Anschlussvariante B Anschluss in Achse Im Vogel- sand oder auf Höhe des süd- lichen Anschlussohres an die Haid-und-Neu-Str. Für diese Variante müsste ggf. die Haltestelle „Sinsheimer Straße“ verlegt werden (wie im Bebauungsplan „Technologiepark“ vorgesehen). Anschlussvariante C Anschluss in Achse Wilhelm- Schickard-Str. an Nordtan- gente-Ost Optionale Variante wenn Nordtangente-Ost/Umfahrung Hags- feld bis zur Theodor-Heuss-Allee weitergeführt werden soll. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Seite 7 P l a n ve r f a h r e n f ü r e i n e Südum f a h r u n g Ha g s f e l d . Für jede Variante wäre ein Bebauungsplan- oder ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, um Baurecht zu erhalten. Vom Aufwand und vom Zeitbedarf unterscheiden sich die Verfahren kaum. Die Untersuchungsanforderungen sind im Wesentlichen in beiden Planformen die gleichen und ergeben sich aus den einschlägigen Fachgesetzen BImSchG, BNatSchG. Die Fristen im Verfahrensablauf unterscheiden sich nur geringfügig. Auf den folgenden Seiten 8 und 9 sind exemplarisch Zeitabläufe dargestellt. Bis zu einem möglichen Baubeginn sind bei beiden Verfahren mindestens 4,5 Jahre einzuplanen. Wenn die Prüfung eines nördlichen Anschlusses an den Technologiepark erfolgen soll, ist ein zusätzlicher Vorlauf von einem Jahr einzurechnen, womit ein möglicher Baubeginn dann bei 5,5 Jahren läge. Auch relativ unerheblich für den Zeitbedarf und den Aufwand ist es, ob der gesamte Teilbereich zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und- Neu-Straße großzügig überplant oder ob sich möglichst eng an den bestehenden Bebauungsplan gehalten wird. Die erforderlichen Untersuchungen z. B. bezüglich Artenschutz, Lärmschutz und verkehrliche Auswirkungen müssen jedenfalls im Gesamtzusammenhang für die komplette Trasse durchgeführt werden. Daher liegt der inhaltliche Aufwand in der gleichen Größenordnung. Auch der Zeitablauf und die Fristen der neuen Verfahren sind unabhängig davon, wie groß die Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan sind. Klassischerweise werden (regionale) Straßenbaumaßnahmen mit Planfeststellungsverfahren erstellt. Kommunale Straßen können auch mit Bebauungsplänen erstellt werden. Im Unterschied zu einem Bebauungsplanverfahren bei dem die Stadt Karlsruhe „Herrin des Verfahrens“ ist, läge die Verfahrensbetreuung bei einem Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Erstellung der Planungen und Gutachten verbliebe jedenfalls bei der Stadt, da es sich um ein kommunales Bauvorhaben handelt. Vorteil eines Planfeststellungsverfahrens ist, dass ein Planfeststellungbeschluss weitergehende Rechtswirkungen als bei ein Bebauungsplan entfaltet (z.B. enteignungsrechtliche Vorwirkung, Genehmigungs-/Konzentrationswirkung bzgl. Wasserrecht, Naturschutz etc.) und schneller Rechtssicherheit erzielt wird. Gegen den Planfeststellungsbeschluss müssten Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Bebauungsplan könnte innerhalb eines Jahres mit einem Normenkontrollantrag angegriffen werden. Die im Falle eines Bebauungsplanes zusätzlich erforderlichen Genehmigungen wären einzeln anfechtbar. Der Planfeststellungsbeschluss tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb von acht Jahren mit der Durchführung des Plans begonnen wird. Auf Antrag ist eine Verlängerung um höchstens fünf Jahre möglich. Ein Bebauungsplan ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, da hier die größere Rechtssicherheit liegt und weil das Verfahren zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe erstellt wird, man dieses also „mit im Boot“ hätte. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Seite 8 PLANFESTSTELLUNG – Exemplarischer Zeitablauf bis Baubeginn VERFAHREN inkl. Prüfung Anschluss Technologiepark 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Prüfung möglicher Varianten Anschluss Technologiepark TPK 1 Jahr Vorlauf TPK Variantenuntersuchung mind. 1 Jahr (ggf. Prüfung Tieferlegung Straba etc.) Planerstellung durch den Vorhabenträger (Stadt Karlsruhe) Scopingtermin frühzeitige Beteiligung Behörden und Träger öffentlicher Belange Entwurfsplanung Machbarkeitsstudie liegt vor. Für Entwurfsplanung wird diese ergänzt. Verkehrsgutachten Liegt vor, muss um Varianten Anschluss Technologiepark und ggf. um andere Varianten ergänzt werden. Ggf. wird auch eine Verkehrssimulation notwendig. Lärmgutachten/Abgasimmissionsgutachten Erstellung neuer Gutachten. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Überprüfung der Auswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen jeweils für die ganze Trasse. Landschaftspflegerischer Begleitplan Unter Berücksichtigung der UVS Einreichen des Planes bei der Planfeststellungsbehörde (RP Karlsruhe) Öffentliche Auslegung / Anhörungsverfahren (TÖB) Prüfung und Einarbeitung der Stellungnahmen/Einwendungen. Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann die Einarbeitung auch zeitaufwändiger sein. Weiterleitung der Anhörungsergebnisse Die Anhörungsbehörde gibt eine Stellungnahme zum Anhörungsergebnis ab und leitet fristgebunden Stellungnahmen, die Planung und nicht erledigte Einwendungen an die Planfeststellungsbehörde weiter. Erörterung Prüfung, ob Stellungnahmen/Einwendungen angemessen berücksichtigt sind. Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen /Einwendungen, kann die Prüfung und ggf. der Nachbesserungsbedarf auch viel zeitaufwändiger sein. Planfeststellungsbeschluss durch Planfeststellungsbehörde Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann der Planfeststellungsbeschluss erst später stattfinden. AUSFÜHRUNGSPLANUNG 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Genehmigungsplanung Ausführungsplanung 1,5 Jahre Finanzierungsantrag 6 - 9 Monate Finanzierungsgenehmigung Dauer derzeit nicht abschätzbar, mind. 1 Jahr (abhängig von Kapazitäten beim Regierungspräsidium Karlsruhe) bis Baubeginn: mind. 5,5 Jahre ? ? ? ? mind. 4 Jahre (inkl. Vorlauf Anschluss TPK) Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Seite 9 BEBAUUNGSPLAN – Exemplarischer Zeitablauf bis Baubeginn VERFAHREN und Vorlauf Prüfung Anschluss Technologiepark 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Prüfung möglicher Varianten Anschluss Technologiepark TPK 1 Jahr Vorlauf TPK Variantenuntersuchung mind. 1 Jahr (ggf. Prüfung Tieferlegung Straba etc.) Aufstellungsbeschluss im GR Frühzeitige Bürger-/Trägerbeteiligung Entwurfsplanung Machbarkeitsstudie liegt vor. Für Entwurfsplanung wird diese ergänzt. Verkehrsgutachten Liegt vor, muss um Varianten Anschluss Technologiepark und ggf. um andere Varianten ergänzt werden. Ggf. wird auch eine Verkehrssimulation notwendig. Lärmgutachten/Abgasimmissionsgutachten Erstellung neuer Gutachten. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Überprüfung der Auswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen jeweils für die ganze Trasse. Landschaftspflegerischer Begleitplan Unter Berücksichtigung der UVS Trägerbeteiligung / Prüfung und Einarbeitung der Anregungen Offenlage Prüfung der Stellungnahmen. Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann die notwendige Überarbeitung bzw. Einarbeitung viel zeitaufwändiger sein. Satzungsbeschluss im GR Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann der Satzungsbeschluss erst viel später stattfinden. AUSFÜHRUNGSPLANUNG 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Genehmigungsplanung Ausführungsplanung 1,5 Jahre Finanzierungsantrag 6 - 9 Monate Finanzierungsgenehmigung Dauer derzeit nicht abschätzbar, mind. 1 Jahr (abhängig von Kapazitäten beim Regierungspräsidium Karlsruhe) ? mind. 4 Jahre (inkl. Vorlauf Anschluss TPK) bis Baubeginn: mind. 5,5 Jahre ? ? Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Seite 10 Ko sten un d Fi n anzieru ng . Die Finanzierung der Umfahrung muss über den städtischen Haushalt erfolgen und eine Bezuschussung über GVFG-Mittel für die Baukosten beantragt werden. Grundsätzlich ist der Streckenabschnitt förderfähig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jedoch darauf hingewiesen, dass sich für Projekte in dieser Größenordnung nur geringe Chancen auf eine Aufnahme in das Förderprogramm abzeichnen (vgl. GR-Vorlage 2014/0494, Mai 2014). Außerdem ist zu beachten, dass noch nicht bekannt ist, ob auch nach 2019 über GVFG-Mittel kommunale Straßen bezuschusst werden. Eine Vollfinanzierung aus dem städtischen Haushalt kann also notwendig werden. Die externen Kosten für ein Planverfahren (Gutachten, Untersuchungen) liegen bei 525.000 €, welche in den folgenden 5,5 Jahren auf den städtischen Haushalt zukämen. Die Baukosten lägen je nach Variante bei 35 bis 80 Mio. € (s. Seite 4 - 5). Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Seite 11 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Auf Grundlage des neuen Kenntnisstandes beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung ein förmliches Planfeststellungsverfahren für die Südumfahrung Hagsfeld vorzubereiten und hierfür die Variantenprüfung fortzuführen. Die Entscheidung für eine Vorzugsvariante ist anschließend vom Gemeinderat vor Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde zu treffen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. Januar 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Südumfahrung Hagsfeld Vorlage: 2015/0793 dazu: Änderungsantrag der Stadträte Tilman Pfannkuch, Hermann Brenk, Jan Döring, Thorsten Ehlgötz, Dr. Klaus Heilgeist, Detlef Hofmann, Dr. Albert Käuflein, Sven Maier und Dr. Thomas Müller, der Stadträtinnen Dr. Rahsan Dogan, Bettina Meier-Augenstein, Marianne Mußgnug und Karin Wiedemann (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 25. Januar 2016 Vorlage: 2016/0019 Beschluss: Auf Grundlage des neuen Kenntnisstandes beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, ein förmliches Planfeststellungsverfahren für die Südumfahrung Hagsfeld vorzubereiten und hierfür die Variantenprüfung fortzuführen. Die Entscheidung für eine Vorzugs- variante ist anschließend vom Gemeinderat vor Antrag auf Einleitung des Planfest- stellungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde zu treffen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss: Die Beschlussvorlage Südumfahrung Hagsfeld ist zweimal im Planungsausschuss disku- tiert worden, hat schon eine Runde im Hauptausschuss hinter sich, und wir haben auch die öffentliche Bürgerversammlung zu diesem Thema gehabt. Die Beschlussvorlage ist nötig. Ich hatte es seinerzeit schon mal begründet damit, dass wir nach genauerer juris- tischer Untersuchung zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht möglich ist, im Rahmen des bisherigen Bebauungsplanes, hier eine Lösung 1 b zu realisieren. Das war das, wo- mit Sie uns seinerzeit beauftragt haben. Wir haben Ihnen dann zunächst eine Vorlage gemacht, die Ihnen weiter empfiehlt, mit einer klaren Priorisierung von 1 b in das weite- re Verfahren zu gehen auf der Grundlage der Einleitung eines Planfeststellungsverfah- - 2 - rens und abweichend vom bisherigen Bebauungsplanverfahren. Dann war noch die Dis- kussion darüber, ob wir den Anschluss Technologiepark gleich mit hinzuziehen oder nicht. Nachdem wir die Bürgerversammlung hinter uns gebracht haben, vor allem aber nach noch zwei weiteren Planungsausschusssitzungen und vielen Rückfragen und auch dem Wunsch aus dem Gemeinderat sich noch nicht so sehr auf 1 b festzulegen, son- dern durchaus auch die Variante 2 weiter intensiv zu prüfen, was wir im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens aber auch im Falle eines Bebauungsplanverfahrens eh tun müssten, weil man dann die Varianten sowieso noch mal abwägen muss, schlagen wir Ihnen jetzt diese etwas abgewandelte Beschlussvorlage vor, die die endgültige Ent- scheidung, mit welcher Planvariante wir dann in das Planfeststellungsverfahren eintre- ten, noch ein Stückchen stärker offenhält. Wir würden jetzt dann, wenn Sie uns das grüne Licht geben, Sie kennen das alle von dem Zeitplan, der hier in der Vorlage auch drin hängt, die Varianten für den Anschluss Technologiepark prüfen, wir würden den Scopingtermin machen, wir würden Entwurfsplanung, Verkehrsgutachten, Lärmgutach- ten, Umweltverträglichkeitsstudie und den landschaftspflegerischen Begleitplan ma- chen. Erst dann, beim Einreichen des Plans bei der Feststellungsbehörde, würde die endgültige Entscheidung fallen, welche Variante wir als Priorität dann miteinander be- vorzugen, so dass diese Entscheidung jetzt an der Stelle heute noch nicht getroffen werden muss. Trotz durchaus gegebener Nachteile halten wir das Planfeststellungsver- fahren für die festere, jedenfalls die empfehlenswertere Variante. Wir haben es ausführ- lich begründet, ich will gar nicht mehr so darauf eingehen. Damit stelle ich das jetzt zur Diskussion, was Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt. Wir hatten Ihnen zugesagt, dass wir die Prüfung der Anschlüsse für den Technologiepark und die anderen Planungs- und Vorbereitungsschritte für ein solches Verfahren versu- chen zeitlich stärker ineinander zu schieben, so dass wir nicht durch diese Anschluss- Technologiepark-Untersuchung von vornherein schon ein Jahr auf den ganzen Zeitplan aufschlagen müssen. Es ist im Worst Case eben doch das, was man da berücksichtigen muss. Deswegen wäre es auch unehrlich, es nicht so offen zu formulieren. Gleichzeitig rufe ich auf einen Änderungsantrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, den wir in ähnlicher Form von vorher schon mal kannten und der jetzt eben noch einmal heute von Ihnen eingebracht wurde. Ich denke, dass Sie dazu dann auch noch etwas sagen. Ich verweise auf unsere Stellungnahme, die Ihnen vorliegt. Das Thema Zu- schussmöglichkeiten und Finanzierungsplan müssen wir dann zu gegebener Zeit natür- lich mit Ihnen noch mal differenziert diskutieren. Im Moment kann ich Ihnen nur die Rechtslage an dieser Stelle darstellen, so wie wir das in der Verwaltungsvorlage ge- macht haben. Wir empfehlen ein Planfeststellungsverfahren, weil wir hier größere Si- cherheit und auch Umsetzbarkeit sehen. Sie begehren eher auf der Grundlage einer Änderung des Bebauungsplans hier die Sache durchzuführen. Das sind zwei Varianten, über die müssen wir dann ggf. abstimmen. Ich eröffne die Debatte - Frau Stadträtin Meier-Augenstein. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Sie haben es bereits erwähnt, Herr Oberbür- germeister, wir wollten eigentlich hier in diesem Haus im November beraten und ab- stimmen. Dann wurde die Vorlage noch einmal vertagt in den Planungsausschuss, um die offenen Fragen zu klären. Das ist geschehen, aber aus unserer Sicht einfach nicht abschließend genug. Sie haben es auch schon erwähnt, die Beschlussvorlage wurde für - 3 - heute etwas abgeändert, denn die Variantenprüfung ist derzeit noch nicht abgeschlos- sen, d. h. wir müssen hier im Gemeinderat noch einmal zusammen kommen zu einem späteren Zeitpunkt, um über eine Vorzugsvariante zu entscheiden. Wir als CDU-Fraktion meinen, dass wir das klare Signal aus diesem Hause hier hatten für die Variante 1 b. Aus unserer Sicht wird jetzt hier das Fass wirklich noch mal neu aufgemacht. Wir fragen uns, was denn die Hagsfelder heute nach der Debatte für ein Signal nach Hause neh- men. Es wird so sein, dass sie heute nicht wissen, in welcher Form, auf welcher Variante denn für sie die dringend benötigte Entlastung vorankommen kann. Das ist aus unserer Sicht ein falsches Signal. (Zuruf) Nein, nein Herr Kollege, die Vorlage ist so geändert. Ich habe es vorgetragen und der Herr Oberbürgermeister hat es auch gesagt. Es gibt heute keine Entscheidung zu einer Variante. Das ist aus unserer Sicht auch noch einmal verschenkte Zeit. Es geht uns bei dem Thema um die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Hagsfeld. Es geht aber auch darum, dass sich unsere Stadt Entwicklungspotentiale offen hält. Der dringend benötigte Anschluss für den Technologiepark wurde angesprochen, wurde auch schon mehrfach diskutiert. Das ist für den Wirtschaftsstandort Karlsruhe von großer Bedeu- tung und wir müssen auch hier dringend vorankommen. Sie wissen ja alle, die Nachfra- ge nach Gewerbeflächen in unserer Stadt ist groß. Wir haben aber leider kein großes Angebot mehr. Im Technologiepark sind noch Flächen vorhanden, deswegen muss es natürlich unser Ziel sein, dass wir die vorhandenen Flächen verkehrlich noch besser an- binden. Im Übrigen wurde das dem Technologiepark zu früherer Zeit auch versprochen. Wir meinen also, dass es nur die Variante 1 b sein kann, um nicht Entwicklungsmög- lichkeiten in der Zukunft für unsere Stadt zu verbauen. Die Realisierung der Variante 1 b würde eventuell teurer werden, das ist klar, als eine Variante 2. Klar war auch, dass es für die Stadt auch finanziell eine Herausforderung wird, und dass wir uns an den Kosten beteiligen müssen. Es ist hier auch schon anderes im Raum gestanden. Es hieß auch, es gibt vielleicht Geld vom Land. Im Moment sieht es eben so aus, als dass das nicht der Fall sei. Das wurde in der Vorlage auch ganz klar aufgeführt, dass wir da nicht drauf bauen können, und dass die Vollfinanzierung aus dem städtischen Haushalt notwendig werden kann. Die Stadtverwaltung begründet ihren Kurswechsel auch mit der Einholung eines Rechtsgutachtens. Für uns ist es - ehrlich gesagt - unverständlich, dass wir uns bei einer so wichtigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahme wie der Südumfahrung Hagsfeld nur auf ein Rechtsgutachten verlassen. Warum haben wir nicht noch ein weiteres eingeholt. Sie wissen, zwei Juristen, drei Meinungen. Diese Sache ist so bedeutend für unsere Stadt. Wenn man das Volumen finanzieller Art sieht, um das es hier geht, es heißt in der Ver- waltung, es geht um 35 bis 80 Millionen - die Variante 1 b liegt bei 65 Millionen -, dann kann es wohl nicht an 20.000 Euro für ein weiteres Gutachten scheitern. Ich möchte es auch deswegen begründen, weil wir in Hagsfeld einen weiteren Fall ha- ben. Es geht um das ehemalige Pfizer-Areal. Da gab es den Bebauungsplan aus den 1960er-Jahren. Bei dem wurden die rechtlichen Bedenken eben in gesetzlichen neuen Regelungen, Umweltverträglichkeit und dergleichen nicht angebracht, sondern inner- - 4 - halb von sechs Monaten wurde dieser alte Bebauungsplan zur Baureife erklärt, ohne dass hiergegen Einsprüche geltend gemacht wurden. Des Weiteren fragen wir uns auch: Im Jahr 2004, also vor gut zehn Jahren, wurde mit den Bauarbeiten rund um den Autobahnanschluss Karlsruhe-Nord begonnen, Kleeblatt und Grötzinger Tunnel. Jetzt gerade mal zehn Jahre später wird verkündet, dass eben dieses bestehende Baurecht für den Abschnitt Elfmorgenbruchstraße bis Haid-und-Neu-Straße und Theodor-Heuss- Allee hinfällig geworden ist. Das ist aus unserer Sicht rechtlich auch nicht ganz stim- mend. Es kann nicht nur wirklich daran liegen, dass sich die Gesetzeslage in den ver- gangenen 12 Jahren so gravierend verändert hat. Die Verwaltung schlägt vor, dass wir in einem Planfeststellungsverfahren weiter voran- gehen. Ich möchte es hier noch einmal sagen. Die CDU-Fraktion hat heute noch einmal den Änderungsantrag eingebracht, das ist genau der gleiche vom letzten Mal, aber uns wurde vom ZJD gesagt, dass wir den Antrag heute noch einmal stellen müssen, weil wir meinen, wir sollen die erforderlichen Änderungen auf dem bestehenden Bebau- ungsplan vornehmen. Für uns ist sehr gewichtig, dass wir dann als Stadt Karlsruhe Her- rin des Verfahrens werden. Bei einem Planfeststellungsverfahren geben wir das Verfah- ren aus der Hand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss es leider sagen, am Beispiel der zweiten Rheinbrücke ist erkennbar, dass solche Verfahren auch aus politischen Gründen verzögert werden können. Die Südumfahrung Hagsfeld könnte hier zum Spielball werden, und das wollen wir nicht. Außerdem sind wir auch der Meinung, dass die sehr optimistisch angegebenen viereinhalb Jahre bis zum Abschluss dieses Planfest- stellungsverfahrens einfach nicht realistisch sind, denn wir wissen auch was passiert, wenn Klagen und Einsprüche kommen. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird von der CDU abgelehnt. Wir beantragen, dass auf dem bestehenden Bebauungsplan die Planungen durchgeführt werden. Wir sind der Meinung, dass das Planfeststellungsverfahren die Entlastung von Hagsfeld auf unbestimmte Zeit hinauszögern wird und wollen keine Politik auf dem Rü- cken der Hagsfelderinnen und Hagsfelder betreiben. Vordergründig geht es hier wirk- lich nur um die Entlastung von Hagsfeld. Das muss unser Ziel sein. Wer bestehendes Baurecht aufgibt, verschiebt das Verfahren auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Stadtrat Zeh (SPD): Eigentlich hatte die SPD-Fraktion vor einem Jahr die Hoffnung, dass wir Baurecht mit der abgespeckten Variante 1 b besitzen und nun nach einer Fein- planung die notwendigen Mittel im Haushalt 2017/18 einstellen könnten. Juristische Bedenken wurden damals dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit nicht vorgetragen. Leider hat das schon erwähnte juristische Gutachten, wobei ich jetzt nicht hoffe, dass die CDU Juristen beugen will und durch andere Gutachten andere Meinungen erzeugen will, deutliche Bedenken, zum einen wegen den Umweltfragen, das hat sich teilweise etwas geändert, und zum anderen, Frau Meier-Augenstein, da muss ich Ihnen leider sagen, Sie sind halt kein Mitglied des Planungsausschusses und haben keine Ahnung von der Vorberatung gehabt, es sind jetzt Grundstücke durch andere Anschlüsse betrof- fen, die im bestehenden Baurecht nicht betroffen waren. Die CDU meint ja auch, dass eben das bestehende Bebauungsplan-Änderungsverfahren notwendig ist. Das haben wir auch so diskutiert. Nun lässt sich das nicht eben auf so einem kleinen Dienstweg oder mit einer kleinen Änderung machen, sondern wir brauchen leider ein komplettes - 5 - Planungsverfahren. Wer, wie der CDU-Antrag, Frau Meier-Augenstein, anderes behaup- tet, der streut der Hagsfelder Bevölkerung Wahlkampfsand in die Augen. Leider benöti- gen wir hier halt ein komplettes Verfahren, eine schnelle Entlastung kommt leider nicht. Daher noch einmal die Rahmenbedingungen der SPD für die Planung der Zukunft. 1. Eine Straße mit einer Fahrspur in jede Richtung ist völlig ausreichend. Wir brau- chen keine potentielle Erweiterung auf vier Streifen, dementsprechend sollte auch die Planung sein. 2. Der nördliche Anschluss des Technologieparks muss erfolgen. Der alleinige südli- che Anschluss reicht nicht aus. Dies entlastet natürlich auch gleichzeitig die Haid- und-Neu-Straße. 3. Die Lärmbelastung durch die Südumfahrung darf im Bereich Rintheim - hier ins- besondere der Sinsheimer Straße - nicht höher werden, als mit dem jetzt noch gültigen Bebauungsverfahren und mit der tiefergelegten Trasse vorgesehen war. Daneben sehen wir die Straßenbahn parallel zur Haid-und-Neu-Straße oberir- disch. Die S 2, die S 4 und die Linie 4 fahren hier. Ein weiteres U-Sträble wäre hier wohl nicht angemessen. Auch eine Brücke statt einem Tunnel, wie die Freien Wähler es vorschlagen, kann zwar betrachtet werden, aber der Lärmschutz auf dieser Brücke dürfte schier unmöglich sein. Über der Brücke noch eine meterho- he Lärmschutzwand aufzutürmen, wäre sehr aufwändig. Durch den heutigen Beschluss, den wir mittragen, werden vor der endgültigen Festle- gung noch Untersuchungen über Umweltfragen und die aktuelle Verkehrs- und Lärmsi- tuation notwendig, um die endgültige Variante für das Verfahren festzulegen. Wir ak- zeptieren das Planfeststellungsverfahren, das nach der Gültigkeit von acht Jahren zu- nächst Rechtsbestand hat und dann noch fünf Jahre verlängert werden kann. Bis dahin muss die Finanzierung dann auch endgültig geklärt und gesichert sein. Ohne die ge- naueren Baukosten kann man heute zur Finanzierung nichts sagen, denn zwischen den gesetzten 35 Millionen der Variante 2 und den 60 Millionen bei der Variante 1 und wei- teren Preissteigerungen in fünf Jahren kann der Finanzbedarf heute einfach nicht klar abgeschätzt werden. Bei der berechneten Entlastungswirkung auf andere Bereiche sieht man zum einen, es wird besonders der Ostring entlastet, d. h. Rintheim erfährt noch die Entlastung, zum anderen nimmt natürlich auch der Verkehr in Hagsfeld in der Brückenstraße um rd. 3.000 Fahrzeuge ab. Die SPD wäre auch offen, wenn neben dieser Südumfahrung Hagsfeld unabhängig davon auch ein weiterer Autobahnanschluss zwischen Ausfahrt Karlsruhe-Nord und Bruchsal vom Bund geprüft würde, denn der Bruchsaler Anschluss wurde in den vergangenen Jahren nach Norden verschoben. Wenn die Stutenseer Bür- ger noch eine andere Autobahnzufahrt hätten, würde die Brückenstraße sicher auch weiter entlastet werden. Aber das muss jemand anders planen, das ist keine städtische Planung. - 6 - Wir sind also bereit, heute das Planfeststellungsverfahren zügig weiter voranzubringen, schnellstmöglich zu einem Abschluss zu bringen, um dann für den Plan entscheiden zu können. Abwägung von Varianten, Frau Meier-Augenstein, mit der Rheinbrücke auch erwähnt, gehören zu einem Verfahren und sind notwendig. Dementsprechend hoffen wir auf eine zügige weitere Fortsetzung der Diskussion und Planung im Gemeinderat. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Wir begrüßen ausdrücklich, dass hier jetzt endlich mal eine Vorlage von der Verwaltung vorliegt, die die Variante 2, die kleine Südumfahrung von Hagsfeld, wirklich ernsthaft prüfen will und die nicht mehr auf die Variante 1 b be- steht. Das ist aus unserer Sicht wirklich die einzige, die eine realistische Chance hat und überhaupt auch finanzierbar ist. Deswegen können wir heute den Beschluss eines Plan- feststellungsverfahrens auch so mitgehen. Wir erkennen an, dass Hagsfeld durch den Kfz-Verkehr sehr stark belastet ist, und dass hier auch etwas passieren muss. Für uns ist aber, das haben wir auch schon immer so gesagt, die Nordtangente keine Lösung. Sie würde zusätzliche Belastungen dann für andere Stadtteile, teilweise auch für Hagsfeld, bringen. Wir wollen auch keine Weiterführung bis zur Theodor-Heuss-Allee, wir wollen keine überdimensionierte Straße, die neuen Verkehr anzieht. Die Variante 2 mit einer Fahrbahn in jede Richtung mit ebenerdiger Anbindung an die Haid-und-Neu-Straße mit optimiertem Lärmschutz, das ist uns sehr wichtig, der muss mindestens so gut sein, möglichst besser als im heutigen Bebauungsplan. Das ist das, was wir uns vorstellen. Nachdem was in der Vorlage noch mal drin ist, diese 20.000 Kraftfahrzeuge, die als Belastung prognostiziert werden, scheinen uns immer noch deutlich zu hoch zu sein, denn das würde auch wieder eine zusätzliche Belastung für Rintheim mit sich bringen, das wären 20.000 Kfz auf einer neuen Straße, während Hagsfeld nur von 3.000 Kfz entlastet werden soll. Das muss man sich mal klar machen, was da an zusätzlichem Verkehr auch induziert wird. Deswegen meinen wir, man sollte auch den Kreisel im Os- ten reduzieren, so dass das wirklich eine kleine Südumfahrung wird mit relativ wenig Belastung. Gleichzeitig müssen wir auch die Ortsdurchfahrt von Hagsfeld für den Durchgangsverkehr unattraktiver machen, damit auch die Entlastungswirkung für Hags- feld vergrößert wird. Wir sehen da durchaus mit der jetzigen Planung von Variante 2 noch Optimierungsbedarf. Ein ganz großer Vorteil von der Variante 2, das ist eigentlich das, was sie überhaupt erst realistisch macht, sind diese deutlich geringeren Kosten. Je besser der Nutzen-Kosten- Faktor von so einer Straße ist, desto größer ist auch die Chance auf eine Förderung durch das Land. Um die Chancen auch noch weiter zu verbessern, muss man da auch noch an den Kosten arbeiten. Wie gesagt, der Lärmschutz ist das Einzige, wo wir hier nicht sparen wollen. Insgesamt meinen wir, je günstiger, je kostenoptimierter diese Straße sich machen lässt, desto eher kommt dann auch Geld vom Land, desto eher ha- ben wir hier eine Chance, die auch wirklich ernsthaft weiter zu verfolgen, auch umzu- setzen und zu bauen. Für die Anbindung an den Technologiepark brauchen wir vom Norden her eine zusätzli- che Anbindung. Das ist Konsens hier im Hause, und das begrüßen wir auch. Der Tech- nologiepark soll erweitert werden und sich entwickeln können. Das finden wir richtig. Dass es da eine Verzögerung von einem Jahr geben soll, bedauern wir. Es lässt sich jetzt so ohne weiteres nicht ändern. Diese ebenerdige Anbindung von der Haid-und-Neu- - 7 - Straße, die etwas im Süden gelegen ist, wenn es auf die rauslaufen würde, besteht auch die Chance, das zusammen mit der Südumfahrung zu planen, aber vielleicht auch schon vorher umzusetzen, so dass es da vielleicht auch eine Möglichkeit gibt, diese wie Teilprojekte unabhängig voneinander zu machen. Zu diesem CDU-Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssten sich wirklich end- lich mal den Realitäten stellen. Wenn Sie das vor zwei Jahren im letzten Kommunal- wahlkampf gemacht hätten, dann wären wir heute schon viel weiter. Das muss man auch sehen. Wir verlieren hier Jahr um Jahr, weil immer wieder diese Idee einer völlig unrealistischen Straße hier im Raum steht. Das muss man wirklich mal ganz klar sagen. Vor zwei Jahren kamen die großmundigen Ankündigungen, wir wollen da diese tolle Variante 1 b. Jetzt kommt sie schon wieder. Dabei ist einfach klar, dass sich das niemals wird realisieren lassen. Es ist auch völlig klar, dass es nicht über einen nicht geänderten Bebauungsplan geht. Wir haben einfach so viele geänderte Rahmenbedingungen. Es hat sich so viel verändert. Wir müssen auch beim Lärmschutz optimieren, wir müssen die Umweltgutachten nachbessern. Wir haben da so viel zu tun. Die Änderung des Be- bauungsplans würde einfach ganz genau so lange dauern, wie das Planfeststellungsver- fahren. Auch deswegen halten wir das für den völlig richtigen und rechtssicheren Weg und werden das heute auch so mitgehen. Wir hoffen sehr, wenn wir jetzt dieses Plan- feststellungsverfahren auf den Weg bringen, dass sich dann wirklich eine realistische und echte Chance für eine Südumfahrung Hagsfeld ergibt. Stadtrat Lancier (KULT): Die Nordumfahrung Rintheim, wie ich als Rintheimer sage, steht ja nun schon ziemlich lange immer wieder zur Diskussion. Die Diskussion um de- ren Zweckmäßigkeit, um deren Zielsetzung, hat die ganze Diskussion überhaupt so lan- ge aufgehalten. Letzten Endes wollen wir nicht erreichen, dass man mit großem Tempo um die Stadt herumfahren kann, sondern wir wollen an einer spezifischen Stelle eine Entlastung haben, sowohl wir Rintheimer als auch natürlich die Hagsfelder, die ja das Namensrecht für sich beanspruchen. Angesichts der derzeitigen Haushaltsstabilisierung, finde ich, ist die Diskussion um den Preis einer solchen Lösung aktueller denn je. Es ist kein Argument, da eben den doppelten Preis auszugeben, um eine Lösung zu bauen, wenn wir dadurch im Grunde keinerlei zusätzlichen Gewinn haben, außer dass die Straße breiter ist. Der Verkehr, der darauf laufen soll, ist immer von der gleichen Grö- ßenordnung und lässt sich mit der kleinen Straße eben auch problemlos erreichen. Das Problem des Lärmschutzes für die Hagsfelder ist ja der Punkt, wo die politische Bri- sanz überhaupt erst auftaucht. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Vorteile, die in den Unterlagen auch genannt werden, die auch schon mehrfach hier erwähnt wurden, wie z. B. auch die Anbindung vom Technologiepark, der sicher mindestens genauso wichtig ist, u. a. auch, weil er die Attraktivität dieses Gewerbegebietes zusätzlich erhöht und damit sicher auch Vorteile für die Stadt auf lange Sicht bringt, die man auch finanziell letzten Endes hoffentlich spüren wird. Aus diesen Gründen wollen wir selbstverständ- lich, dass ein solcher Bau stattfindet. Wir sind für eine entsprechende Lösung einer Nordumfahrung Rintheim. Wir sind der Auffassung, die Stadt hat hier eine Kernaufga- be, nämlich eine Infrastruktur zu bauen, die dann die Entwicklung der Stadt vorantreibt. Wir wollen aber auch, dass alle Ziele, die ein solches Millionenprojekt rechtfertigen, auch mit den Varianten geprüft werden. Daher begrüßen wir die Vorlage und hoffen, - 8 - dass hier, ohne irgendwelche Gefühle zu verletzen, einfach nach der Sachlichkeit ent- schieden wird. Wir danken für die Vorlage und werden ihr zustimmen. Stadtrat Hock (FDP): Aus Sicht der CDU-Fraktion hier im Hause ist dieses Vorgehen natürlich auch konsequent. Konsequent deshalb weil man sagt, man will den Hardt- walddurchstich, man will die Nordtangente. Wenn man die Variante 1 b aufgibt, dann wird das niemals kommen. Jawohl, das ist richtig und auch hier im Hause so gewollt, meine Damen und Herren. Das ist auch so gewollt. Die Mehrheiten bilden das ab. Wir wollen keinen Hardtwalddurchstich. Die Variante 1 b, wir haben die das letzte Mal schon abgelehnt, ist jetzt unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung überhaupt niemand mehr zu vermitteln. Wir haben eine abgespeckte Version im Auge, auch Vari- ante 2 genannt. Ich glaube, dass die Variante 2 die für Hagsfeld und die Bevölkerung am schnellstens umsetzbare ist, weil sie kostet die Hälfte. Wenn man den Äußerungen glaubt - diese sind gefallen, Herr Kollege Ehlgötz hat es schon einmal hier gesagt und ich habe diese Äußerungen auch gehört -, gibt es für dieses Projekt Geld vom Land. Man sagt zwar jetzt nein, aber diese Äußerungen wurden mehrfach in Hagsfeld bei Bürgerversammlungen dort gestreut. Ich habe sie selbst gehört. Wenn wir ein Projekt haben, was dann im Endeffekt 35 Millionen kostet und wir einen Zuschuss vom Land bekommen könnten, man muss es ja wenigstens versuchen, dann bin ich der felsenfes- ten Überzeugung, wenn man jetzt das Planfeststellungsverfahren durchführt, wir auf der sicheren Seite sind und dann auch wirklich diese Entlastung für Hagsfeld, die über- fällig ist, bekommen, dies der schnellste Weg ist. Wenn wir 1 b machen würden, dann stellt sich mir die Frage, wo soll das Geld herkommen. Mir ist das nicht klar. Das muss man mir erklären, wo dieses Geld herkommen sollte für dieses riesige Projekt. Mir hat das noch niemand erklären können. Deshalb glaube ich nicht, wenn wir 1 b favorisieren würden, dass das in der Umsetzung für Hagsfeld die schnellste Lösung ist. Deshalb bleibt meine Fraktion jetzt bei der Vorlage, die Planfeststellung durchzuführen, dass das für Hagsfeld und die Hagsfelder Bevölkerung am schnellstens umsetzbar ist. Deshalb bleiben wir dabei und werden davon kein Jota abrücken. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Zunächst möchte ich dem Herrn Hock für seine klaren Worte danken. Wir von der AfD sind ja erst seit eineinhalb Jahren hier im Gemeinderat und sehen das vielleicht noch mit ein bisschen Abstand. Herr Hock, Sie haben völlig recht, es geht hier gar nicht um die Südumfahrung Hagsfeld, sondern es geht hier um die Nordtangente. Dementsprechend werden alle Argumente beigezogen. Die Gegner der Nordtangente führen alles ins Feld, um jetzt die Nordtangente endgültig kaputt zu machen. Das ist die Diskussion die wir führen, wenn wir ehrlich sind. Eigentlich sind die Argumente, die da gebracht werden, aus meiner Sicht fragwürdig. Ich habe mir schon ein bisschen die Augen gerieben und an den Ohren gezogen, ob ich auch alles richtig verstanden habe, als ich auf der Bürgerversammlung war und auf einmal gezeigt wur- de, entgegen der Erfahrung der Leute in Hagsfeld, dass diese Südumfahrung gar nichts bringt. Sie soll nur 3.000 Autos bringen. Also liebe Hagsfelder Bürger, ihr seid einer Fehlidee aufgesessen. So gesehen macht es gar nichts, wenn das Ganze jetzt auf Jahre verschoben wird, wenn jetzt viele neue Varianten erst noch untersucht und diskutiert werden müssen. So groß ist die Entlastung ja gar nicht. (Zuruf) - 9 - Entschuldigung, das glaube ich nicht. Ich glaube nicht, dass so viele Autofahrer zusätz- lich kommen. Das Problem ist ja bereits da, und zwar schon seit langem. Herr Zeh hat es genannt, es fehlt eine Autobahnauf bzw. -abfahrt nördlich von Karlsruhe. Bruchsal ist einfach viel zu weit weg. Es müsste eine geben zwischen Bruchsal und Karlsruhe- Nord. Das können wir nicht beeinflussen. Das würde wahrscheinlich das Problem an der Wurzel lösen, aber das können wir hier nicht beeinflussen, wenn wir jetzt einmal - un- abhängig davon, ob es jetzt hier um die Nordtangente geht oder nicht - überlegen, was die schnellere Lösung für die Hagsfelder ist. Darum muss es gehen. Diesen Leuten muss schnell eine Lösung gebracht werden. Es wurde lang genug darüber diskutiert. Die Par- teien haben diese Südumfahrung schon lange genug als politischen Spielball benutzt. Da sind wir der Meinung, dass das bestehende Baurecht beibehalten werden muss, dass die Variante 1 b versucht werden muss anzugehen, denn wir glauben diesen Gutachten nicht, zumindest nicht vollständig. Wir glauben, dass die auch nur aus politischen Gründen so angefertigt wurden. Deswegen möchten wir, dass die Variante 1 b weiter verfolgt wird und werden dementsprechend nachher abstimmen. Stadtrat Mossuto (GfK): Wir, Gemeinsam für Karlsruhe, folgen der Empfehlung der Verwaltung, die Südumfahrung Hagsfeld auf der Basis eines Planfeststellungsverfahrens weiter zu machen. Wenn man die Einschätzung der Verwaltung berücksichtigt, egal, für welche Variante wir uns später entscheiden, ist die effektive Entlastung des Verkehrs- aufkommens sowohl für Hagsfeld als auch für Rintheim bestenfalls 30 Prozent. Die Va- riante 2 ist von den Kosten her die Sinnvollste, allerdings ist ein ebenerdiger Anschluss an die Haid-und-Neu-Straße schwierig. Eventuell kann sich eine Kombination aus Teilen der Variante 1 b und 2 nach der Untersuchung und abwägen der Varianten ergeben. Meine Damen und Herren, eine effektive Entlastung von Hagsfeld und von Rintheim wird nur durch einen A-5-Anschluss an die B 36 erreicht. Das ist mehr als bekannt. Im Übrigen ist es ein schweres Versäumnis der Vergangenheit, das nie wieder gut zu ma- chen ist. Stadtrat Wenzel (FW): Vorab: Die Beschlussvorlage zum Planfeststellungsverfahren trage ich mit. Warum ich das mittrage in einigen kurzen Sätzen. Ich bin der Auffassung, dass dieses Verfahren die beste, bezahlbarste und nach Kosten-Nutzen technisch gese- hen beste Variante ist. Sehen wir es von den Kosten her ist alles, was kleiner ist als die Variante 2, nicht zu tragen. Eine Brückenvariante ist in dieser Planung drin. Ich weiß, sie ist nicht beliebt, aber die deutsche Ingenieurskunst hat zigtausende von Brücken ge- baut, die auch in der Höhe den Belastungen entspricht. Brückenvarianten sind wesent- lich günstiger. Jeder, der wie ich so oft den Grötzinger Tunnel benutzt, weiß, dass die- ser Tunnel, wie der Tunnel in Hagsfeld, in der Kinzig-Murg-Linie verläuft und sehr häu- fig ausfallen kann. Da nützt uns der Tunnel auch nichts, wenn er gesperrt ist. Deshalb verlasse ich mich auf diese Vorlage, dass auf diesem Weg das Beste herauskommt. Ein Thema, was hier angesprochen wurde, die Entlastung Hagsfelds und die Belastung Rintheims, der Waldstadt und der Oststadt: Ich muss es hier sagen. Es gibt viele Freunde dieser Entlastungsstraße in Hagsfeld, aber auch viele Gegner. Wenn hier gescholten wird, diese Entlastung wird das Ende der geplanten Variante von 1926 sein. Für alle, die hier in diesem Gemeinderat in den Landtag gewählt werden, wäre die Option tatsäch- lich zu prüfen, ob eine Nordumfahrung mit den Varianten zwischen Bruchsal und wo - 10 - anders möglich ist. Die nächsten Jahrzehnte werden es zeigen. Deshalb frohen Mutes in die nächsten Jahrzehnte der Planung. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Zuerst einmal bin ich doch sehr dankbar, dass wir alle nach einer Lösung suchen, aber Herr Zeh, wir suchen nach dieser Lösung seit zehn Jahren und finden sie nicht. Warum finden wir sie nicht, weil die eine Seite diesen Weg ein- schlagen möchte, und wir sagen, wir bleiben auf dem eingeschlagenen Weg, den ihre Fraktion übrigens mit dem damaligen Vorsitzenden Heinrich Maul und Baubürgermeis- terin Heinke Salisch mitgegangen ist. Auch Sie haben zugestimmt, Gelder bereitzustel- len aus dem städtischen Haushalt, dass der Bund anfängt zu bauen. Das haben Sie viel- leicht vergessen oder vergessen wollen. Das war der Einstieg. Und ich sage es auch noch einmal in Richtung Grötzingen. Dieser Grötzinger Tunnel ist ein Segen. Ich wie- derhole mich, ich weiß es. Letztendlich wird dieser Tunnel der Beweis dafür sein, dass wir eine komplette Entlastung im gesamten Osten bekommen, wenn wir das Baurecht ausführen, wenn wir am Baurecht festhalten. Warum sage ich Ihnen das, weil wir wis- sen, was auf uns zukommt. Wir haben nicht nur die Entlastung Hagsfelds in diesem Punkt zu beachten, wir haben städtisch zu handeln und letztendlich auch städtisch zu lenken, weil wir ganz einfach eine Verantwortung für diese Region und für diese Stadt haben, und natürlich auch für den Stadtteil Hagsfeld. Sie wissen, was auf uns zukommt, wenn Stutensee weitere Gewerbegebiete erschließen wird in der Größenordnung ca. 60 Hektar, das nur mal zur Information. Wir wissen, was es bedeuten wird, wenn IKEA sich am Weinweg ansiedelt. Wir wissen, was es bedeuten wird, wenn das KSC-Stadion am alten Standort gebaut werden wird. All das sind Faktoren, die dazu beitragen wer- den, dass der Verkehr im gesamten Osten der Stadt zum Erliegen kommen wird. Das müssen wir berücksichtigen, wenn wir über das Thema Hagsfeld und Entlastung von Hagsfeld reden. Da gehört dieser Punkt genauso dazu. Nun, Frau Lisbach und Herr Zeh, Wahlkampfsand habe ich gehört. Mag sein, dass Wahlkampf ist, mag sein, dass Landtagswahlen stattfinden. Aber eines ist doch ganz klar, dass wir zu jeder Zeit unsere Meinung vertreten haben. Wir haben sie vor 12 Jah- ren vertreten, indem wir gesagt haben, wir wollen den Einstieg in bestehendes Baurecht und haben dafür gesorgt, dass die Gelder aus Bonn bzw. Berlin zur Verfügung gestellt worden sind. Wir haben es ermöglicht, dass Industrie und Gewerbe dazu beigetragen hat, dass die städtische Finanzierung seinen Beitrag hat leisten können. Das haben wir auch zu Wahlkampfzeiten gesagt vor mehreren Jahren. Das haben wir zu verschiedenen Kommunalwahlen gesagt. Wenn wir heute bestehendes Baurecht verlassen, werden wir für die nächsten 20 Jahre, das ist meine vollste Überzeugung, in keinster Weise einen Millimeter vorankommen. Es wird juristische Verfahren geben, die uns letztendlich blo- ckieren und knebeln werden. Das heute aufzugeben ohne Not und ohne Grund, dieses Verfahren ad acta zu legen nur wegen Kleinigkeiten, kann der Weg nicht sein. Ich sage Ihnen noch eines. Natürlich müssen bei diesem bestehenden Baurecht, das wir heute haben, und das wir bereits vor 12 Jahren umgesetzt haben, gewisse Nachbesse- rungen erfolgen. Das ist doch ganz klar. Heute gibt es - Frau Lisbach, Sie sagen es - an- dere Asphaltsorten, es gibt andere Lärmschutzbestimmungen, es gibt andere Grünzüge, die wir ausweisen müssen. Das wissen wir doch alles. Das ist doch auch der richtige Weg. Das wollen wir doch auch. Aber ich verlasse doch kein bestehendes Baurecht. - 11 - Nun noch einmal zu dem, Herr Zeh, was Sie gesagt haben. Das zweite und das große Problem ist das das Thema der Finanzierbarkeit und der Finanzierung. Wo sind denn die versprochenen Gelder Ihres Landtagsabgeordneten Herrn Stober, wo er hochmutig an- gekündigt hat, dass die Gelder nun aus Stuttgart kommen werden, 70 Prozent Zu- schuss. Wo sind sie denn? Über Jahre haben wir nichts gesehen, geschweige denn ei- nen Cent auf irgendeinem Konto erhalten. Es wäre der richtige Weg gewesen, wenn man nun gesagt hätte, diese Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg liegt auf Eis. Es wird keinen Pfennig geben. Dann wäre das Wahrheit und Klarheit, die man dem Bürger sagen müsste. Dann wüssten wir alle, wo wir dran sind. Aber jetzt herzugehen und zu sagen, wir schieben das auf die juristische Seite, ein Gutachten sagt aus, dass wir mit großen Schwierigkeiten zu rechnen haben, das ist der falsche Weg. Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Wer heute der Variante der Verwaltung zustimmt und die Variante 1 b ablehnt, wird eine Verzögerung für die nächsten zwei Jahrzehnte hin- nehmen und Hagsfeld und vor allem den Osten unserer Stadt von jeglicher Verkehrsent- lastung weit, weit weg bringen. Das ist ein falscher Weg, den wir nicht einschlagen dür- fen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Herr Ehlgötz, was nützt es, im Nebel der Vergangenheit herumzustochern. Kommen Sie doch heute mal im Hier und Jetzt an. Was wir brauchen ist eine pragmatische Lösung, vor allem eine Lösung, die möglichst zeitnah kommt und vor allem rechtlich tragbar ist für die Bürgerinnen und Bürger in Hagsfeld. Es geht nicht darum, weitere Rechtsgutachten einzuholen. Weitere Rechtsgutachten führen nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit. Wie wir gesehen haben, haben sich die rechtlichen Bedingungen geändert. Es gab auch keine Zusage von Seiten unseres Abgeordneten Stober. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) Das Einzige was für einen Bebauungsplan spricht, dass wir Herr des Verfahrens bleiben, aber die Rahmenbedingungen haben sich, wie schon gesagt, geändert. Wir haben eine reelle Chance, wenn wir gemeinsam - ich betone gemeinsam - an einem Strang ziehen. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) Ja, vor 10 Jahren, es lebe die Vergangenheit. Es wäre sinnvoll, pragmatisch und gleichermaßen auch konstruktiv - das ist ein Appell an Ihre Fraktion -, gehen Sie den Weg mit uns, gehen Sie den Weg mit den anderen Fraktionen, stimmen Sie einem Planfeststellungsverfahren zu, damit wir endlich eine rechtsgültige Grundlage für die weitere Planung haben. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Herr Kollege Ehlgötz, in einem gebe ich Ihnen recht. Sie waren schon immer für die Nordtangente, wir waren schon immer dagegen. Insofern haben wir alle immer klar Schiff gemacht. Das ist richtig. Was ich den Kolleginnen und Kollegen von der CDU wirklich vorwerfe, ist, nachdem Sie wissen, die Nordtangente ist hier nicht mehrheitsfähig, die wird nicht kommen, dann müssen Sie sagen, wenn Sie die Variante 1 b wollen, wollen Sie die komplett aus dem kommunalen Haushalt finan- zieren? Dann stellen Sie sich heute hin und sagen, ja, wir sind bereit, diese 65 Millionen - 12 - wirklich auszugeben für die Südumfahung, weil das ist genau die Konsequenz dessen, was Sie heute fordern. Das habe ich jetzt in dieser ganzen Debatte weder von Ihnen, noch von Ihnen, Frau Meier-Augenstein, gehört. Mir ist nicht klar, was Sie da für ein komisches Spiel spielen oder was Ihnen da im Kopf vorschwebt. Das gehört einfach auch zur Wahrheit dazu. Auch deswegen sagen wir, das Einzige was realistisch ist, ist eine möglichst kostenoptimierte Variante, die dann vom Land cofinanziert wird. Den Weg würden wir mitgehen. Das ist eine Größenordnung, zu der wir uns stellen. Das sagen wir auch zu, aber mehr halten wir einfach für nicht realistisch und auch auf die Gesamtstadt betrachtet nicht angemessen. Der Vorsitzende: Zu den verschiedenen Fragen Herr Bürgermeister Obert. Bürgermeister Obert: Ich möchte zu ein paar wenigen, im Grunde sind es vier Dinge, die hier in die Debatte eingeführt worden sind, etwas sagen. Zunächst mal das Gutach- ten. Natürlich gilt der allseits beliebte Spruch, wonach zwei Juristen immer drei Mei- nungen haben sollen, die übrigens gelegentlich auch für Psychiater gelten. Das habe ich jedenfalls in meiner anderen dienstlichen Version gesehen. (Der Vorsitzende: Wenn die Juristen von sich ablenken wollen, ist jedes Mittel recht, Herr Obert.) Nur was nützt es uns. Wenn Sie jetzt ein zweites Gutachten erheben, das kommt zu einem anderen Ergebnis. Was machen Sie dann. Schlagen Sie sich dann auf dieses Gut- achten, weil es angenehmer ist. Es ging uns ja um eine Risikoabschätzung. Sie wissen, wir waren von der Verwaltung zunächst mal auch anderer Auffassung und meinten, das geht vielleicht so. Aber es ist klar, dass die ganze Sache dann beklagt wird. Am En- de des Tages wissen Sie erst, wenn ein Gericht entschieden hat. Dieses Gutachten ist zumindest nicht abwegig. Es ist sehr wohl vertretbar und zeigt uns ein Risiko auf. Dieses Risiko haben wir Ihnen vorgeschlagen, nicht gehen zu wollen. Das Zweite ist die Frage, warum ist es eigentlich bei Pfizer so. Das ist übrigens etwas, was in Hagsfeld diskutiert wird, deswegen ist es mir wichtig, das auch zu sagen. Das ist doch ein ganz alter Bebauungsplan aus den 60er-Jahren gewesen und der ging dann plötzlich, die Baugenehmigung war da. Warum geht das nicht, weil das Pfizer-Gelände bebaut worden ist, wie es dem Bebauungsplan entspricht. Das ist hier aber anders. Die abgespeckte Variante ist eben nicht nur ein Minus, sie ist eben bei den Anschlüssen ein Aliud. Sie ist etwas anderes und deswegen entspricht sie eben nicht mehr dem beste- henden Baurecht. Da steckt eben das Risiko drin neben den Prüfungen, die man dar- über hinaus alle machen muss. Das muss man wirklich deutlich sagen, auch den Hags- felderinnen und Hagsfeldern. Wir haben nicht mit zweierlei Maß gemessen. In dem ei- nen Fall ist ein Bebauungsplan umgesetzt worden, so wie er da liegt, und im anderen Fall würde er eben genauso nicht umgesetzt werden, sondern anders. Da steckt das Problem. Die dritte Frage, die ja diskutiert worden ist, warum Planfeststellung oder Bebauungs- plan. Das kann man natürlich unterschiedlich sehen. Wir haben die unterschiedlichen Varianten aufgezeigt. Ich möchte aber eines noch erwähnen, das jetzt hier in der Dis- kussion nicht genannt worden ist, das ist die so genannte Konzentrationswirkung der - 13 - Planfeststellung. Mit dem Planfeststellungsbeschluss haben Sie eben zugleich das Bau- recht unmittelbar in Händen. Sie müssen keine weiteren Schritte mehr machen. Das ist der Vorteil dieses Verfahrens. Dass wir jetzt nicht Herr des Verfahrens sind, sehe ich in diesem Fall für nicht so problematisch an, aber es hat ein Verfallsdatum, anders als ein Bebauungsplan. Aber das Verfallsdatum ist sehr großräumig, d. h. der Beschluss gilt 8 Jahre, der kann noch einmal 5 Jahre verlängert werden. Ich würde mal behaupten wollen, wenn man es in 8 bis 13 Jahren nicht hinkriegt mit Bebauungsplan oder mit Planfeststellung, dann ist das in so ferner Zukunft, dass man dann wahrscheinlich auch wieder von vorne anfangen kann. Das Problem darf man nicht so sehen. Jetzt ist noch die Frage gestellt worden, warum verabschieden wir uns jetzt von der Va- riante 1 b, die doch die bessere sei. Man kann das ja unterschiedlich sehen. Die Mehr- heitsverhältnisse, das haben wir festgestellt aufgrund der Anträge die gestellt waren, sind in etwa pari. Wir verlassen weder die 1 b im Augenblick, noch wenden wir uns der 2 zu, ungeachtet ihrer unterschiedlichen Auffassungen, sondern wir lassen das noch so lange offen, wie wir es offen lassen können. Wir verschieben die Entscheidung auf der Zeitskala. Das heißt aber nicht, dass wir die Zeitskala verlängern. Wir verschieben die Entscheidung 1 b oder 2, mit welcher Vorzugsvariante gehen wir ins Rennen. Das ver- schieben wir nach den Prüfungen, die wir sowieso machen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Planfeststellungsverfahren. Erst dann müssen wir dem Regie- rungspräsidium, der Planfeststellungsbehörde, eine Vorzugsvariante nennen. Diese Zeit nutzen wir für die Prüfungen, die wir machen, z. B. Lärmschutz, was ja auch im Pla- nungsausschuss verlangt worden ist. Es ist also weder eine zeitliche Verlängerung, noch ist es im Augenblick eine Verabschiedung von einer der Varianten. Es ist eine Verschie- bung in der Zeitskala. Seinerzeit werden Sie sich dann natürlich, wenn wir am Ende den Antrag auf Planfeststellung stellen, im Gemeinderat bekennen müssen zu einer Vor- zugsvariante, und die Verwaltung wird dann auch eine Vorzugsvariante aufgrund der Ergebnisse, die wir dann haben, vorschlagen. Das ist eigentlich der ganze Unterschied. Es ist mir auch wichtig noch einmal zu betonen, dass dadurch keine Verlängerung auf der Zeitskala entsteht und dies auch den Hagsfelderinnen und Hagsfeldern zu sagen. Dadurch dass wir diese Variante jetzt offenlassen, ist keine Verlängerung des Ge- samtverfahrens damit verbunden. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Zunächst mal habe ich nicht verstanden, warum die Ver- waltungsvorlage diese Entwicklung - Dramaturgie will ich es nicht nennen - im Pla- nungsausschuss genommen hat. Wir haben uns immer wieder gefragt, warum der Pla- nungsausschuss in so einer kurzen Beratungsfolge konfrontiert wird mit diesem Thema, um dann, jetzt mache ich es mal schnell, hier und heute in diesem Gemeinderat zu er- fahren, dass es noch weitere Verwaltungsprüfungen zu der Abwägung der Varianten bedarf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer heute so herzlich - gerne aus welchen poli- tischen Gründen auch immer - die Varianten diskutiert, der macht es wirklich mit ver- geblicher Liebesmühe. Die Landtagswahlen werden auch ohne dieses Thema ablaufen, aber heute ist nichts zu entscheiden, liebe Frau Lisbach, auch wenn Sie es gerne hier wiederholen wollen. Die Verwaltung hat uns hiermit gesagt, wir werden an der Vorlage weiter arbeiten und die Variantenprüfung abschließen. Dann soll der Gemeinderat end- lich die Freigabe erklären für die bessere Variante. Deshalb warten Sie jetzt mal gedul- dig ab. Heute hätte man nur darüber diskutieren dürfen, welches Verfahren, welches Baurecht, wir wählen bzw. welches Baurecht wir möglicherweise nutzen, um für die - 14 - Hagsfelder ein möglichst schnelles Ergebnis zu erzielen. Darüber haben wir vergleichs- weise relativ wenig gehört. Jetzt komme ich zu diesen juristischen Dingen, da bin ich natürlich ein wenig befangen, aber ich hoffe, dass ich es weitgehend unbelastet sagen kann. Ich habe schon einmal geäußert, ein Gutachten über 41 Seiten, das dann zu dem Ergebnis kommt, vermutlich wäre es nicht möglich im Bebauungsplanverfahren weiter zu arbeiten, das macht mich schon mal stutzig. Von daher ist es absolut legitim, wenn es hier verdienstvolle Kollegen gibt, die das in Zweifel stellen. Wir sind uns auch darüber im Klaren, das Beibehalten des vorhandenen Baurechtes ist mit Sicherheit eine Chance, die wir für Hagsfeld und für die östlichen Teile der Stadt hätten zu nutzen. Ich verstehe nicht, wie es eine Mehrheit geben kann, die darüber blindlings hinweggeht, obwohl der Herr Fachbürgermeister hier einräumen muss, dass es nicht abwegig ist, was zu diesen beiden Planungswegen gesagt worden ist. Obwohl wir uns darüber im Klaren sind, dass wir bei einem Fortbe- stehen des Bebauungsplanverfahrens auch die Chance der Abkürzung haben, machen wir dieses nicht. Obwohl wir Herr des Verfahrens bleiben können, machen wir das nicht. Das ist eigentlich wider besseren Wissens gehandelt. Wir haben dafür wirklich kein Verständnis. Es ist angeklungen. Von daher ist es nicht so einfach, wie es sich manche hier machen, indem wir einfach jetzt ganz schnell ein neues Verfahren machen, Planfestellung hat Reflexe mit Konzentration, das ist auch etwas schönes, aber die Chance der Abkürzung und die Chance einer höheren Rechtssicherheit wird hier ein- fach vergeben. (Zuruf) Mehr kann ich hier auch nicht sagen, das gebe ich gerne zu, aber wer sie nicht nutzt, der ist selbst schuld. Dann noch etwas anderes, Frau Lisbach. Sie sprechen hier relativ verantwortungslos, von einer kleinen Südumfahrung. Sie tun so, als ob es eine „Südumfahrungle“ gäbe. Sie tun noch was, was viel schlimmer ist, das ist wirklich Wahlkampf. Das nehme ich Ihnen nicht für übel, aber ich muss es aufdecken. Es ist Wahlkampf, wenn Sie hier so tun, dass eine „Südumfahrungle“ bessere Zuschusserwartungen beim Land hat, als eine richtig ordentliche Straße. Dann muss ich zum Schluss eines sagen: Warum die Aufre- gung. Sie haben doch die Mehrheit hier. Machen Sie das, was Sie unbedingt wollen. Wir, die CDU, werden es nicht verhindern, so wie es ganz offensichtlich hier aussieht. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Seit drei oder vier Jahrzehnten hat sich die CDU-Fraktion festgebissen, eine Nordtangente haben zu wollen. Jetzt wird formal über Verfahren ge- stritten, weil sie einfach von diesem Pferd nicht runter kann, obwohl sich die Zeit verän- dert hat. Die Welt hat sich gedreht. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Pfannkuch, braucht man nicht mehr Stadtautobahnen, sondern Datenautobahnen. Herr Oberbürgermeister, ich würde vielleicht empfehlen, dass wir die CDU-Fraktion mit ein paar Eintrittskarten zur 24. LERNTEC in Karlsruhe einladen, damit sie sehen, dass es neues Wirtschaften gibt, neue Formen, und dass man endlich mal diese Debatte mit der Nordtangente beendet. Eine Nordtangente würde nur Lkw reinbringen, die Stadt noch mehr verstopfen, aber eben nicht modernes Wirtschaften in Karlsruhe fördern. Deshalb - 15 - finde ich es gut, dass es entsprechende Mehrheiten gibt, und dass wir jetzt einen Pflock machen und diese Debatte, ähnlich wie die Brötchentaste, endlich mal beenden. Stadtrat Hermanns (SPD): Herr Kollege Pfannkuch, ich möchte noch mal zwei, drei Punkte dazu sagen, weil es ein Stück weit Augenwischerei im Sinne der Hagsfelder Be- völkerung ist, was Sie gerade tun. Zum einen wissen Sie als Jurist ganz genau, wenn Sie ein Gutachten dergestalt haben wie es vorliegt, gibt es für Anwälte genau die Möglich- keit, dagegen vorzugehen. Von daher würden Sie auf dem bestehenden Baurecht keine Verkürzung bekommen. Zum Zweiten haben wir das im Planungsausschuss auch schon vorbesprochen. Da wurden Ihnen auf Ihre Frage hin, ob es denn unterschiedliche Zeit- achsen geben könnte, auf bestehendem Planrecht das anzupassen oder in ein neues Verfahren einzutreten, genau die gleichen zeitlichen Rahmenparameter genannt. Daher bitte ich hier sachlich zu bleiben. Wir sollten im Sinne der Hagsfelder Bürger hier schnell entscheiden. Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Ich würde gerne aus meiner Sicht noch drei Punkte unterstreichen. Wir haben eigentlich drei Rechtsgutachten. Es gibt eine Fachabteilung in der Verwal- tung die sagt, die hat es auch vor der letzten Diskussion schon gesagt, sie sieht große Risiken, wenn man das im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes macht. Wir ha- ben ein anderes Amt gehabt, in dem auch Juristen sitzen, die haben gesagt, das, was wir schon mal diskutiert haben als Variante 1 b, halten sie im Rahmen des Bebauungs- plans für umsetzbar. Nachdem wir da intern nur unter großer Mühe zunächst mal eine gemeinsame Meinung gefunden haben, die aber dann doch nicht so überzeugend blieb, haben wir ein weiteres Gutachten angefordert, das sehr eindeutig und zum Teil sogar Risiken beschreibt, die wir ursprünglich gar nicht gesehen haben. Von daher bringt aus Sicht der Verwaltung, Sie können das politisch anders bewerten, ein weiteres Gutachten keinen Aufschluss, sondern wir müssen uns jetzt entscheiden, gehen wir das Risiko ein, alle diese Untersuchungen zu machen, die wir jetzt auch machen, um dann zu meinen, mit dem bestehenden Bebauungsplan dennoch eine abgespeckte Variante bauen zu können, die schon an einem grundlegenden Element des alten Bebauungs- planes, der ist jetzt fast 20 Jahre alt und keine 10 Jahre, rührt. Der damalige Bebau- ungsplan war ganz klar zielgerichtet darauf, dass es ein Stück Nordtangente werden sollte. Schon an der Stelle unterscheidet sich dieser Bebauungsplan von anderen Be- bauungsplänen intensiv, weil man nämlich im Grunde ein Ziel mit formuliert hat. Dieses Ziel ist jetzt schon weggefallen. Dann auch noch das reduzierte Bauaufkommen. Wir brauchen Grundstücke, die wir vorher noch nicht mit eingebaut hatten. Wir haben da- mals im Bebauungsplan Lärmschutz vorgesehen, der heute schon nicht mehr ausreichen wird, weil sich die Verkehrsverhältnisse auf der Haid-und-Neu-Straße seitdem drama- tisch geändert haben. Das sind alles Punkte, wo uns der Jurist darauf hinweist und sagt, hier sind Risiken. Wir wissen ja, wie durchaus auch prozessfreudig der eine oder andere Anwohner in dem Bereich ist. Das ist ja einer der Gründe für die damalige lange Verzögerung gewesen. Von daher empfehlen wir Ihnen diese Variante 1 b, die im Übrigen weiter untersucht wird. Die fällt ja heute nicht weg. Was wegfällt ist, dass wir nicht sagen, wir machen sie im Rahmen des alten Bebauungsplanes, sondern wir machen jetzt ein Planfeststellungs- - 16 - verfahren. Das ist eigentlich der Streitpunkt hier zwischen den Lagern, denn ansonsten bleibt die Variante 1 b weiter in der Diskussion. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Variante 1 b auch bleiben soll, weil sie vor allem dann die Durchstreckung an die Haid-und-Neu-Straße ermöglicht. Das wird mit der Variante 2 deutlich schwieriger. Von daher ist es aus meiner Sicht nach wie vor auch richtig, auf die Variante 1 b planerisch zu setzen, aber - das war für mich auch eine neue Erkenntnis - wir müssen, in welchem Verfahren auch immer, Alternativen diskutie- ren. Wenn wir sie eh diskutieren müssen, dann können wir jetzt auch die Variante 2 mit derselben Tiefe diskutieren. Ich sage es an der Stelle ganz schlicht, Herr Pfannkuch: Fin- de ich hier überhaupt noch eine Mehrheit in diesem Haus. Die Mehrheitslage nach den Diskussionen, die wir im November und Dezember hatten war ja so, dass die einen ge- sagt haben, aber bitte nur 2, die anderen haben gesagt 1 b, aber mit einem neuen Ver- fahren, und die Dritten haben gesagt, 1 b, aber nur im alten Verfahren. Das Schlimmste wäre, was Hagsfeld hätte passieren können, dass wir überhaupt keinen Beschluss fas- sen. Insofern bin ich jetzt sehr froh, dass wir jetzt diesen Grundsatzbeschluss so jetzt angehen. Was ganz wichtig ist, was Herr Obert gesagt hat, was ich noch einmal unterstreichen möchte: Alle Voruntersuchungen, alle Vorbereitungen, kommen weiter aus der Stadt- verwaltung. Wir übergeben das dann mit dem Antrag auf Planfeststellung an das Regie- rungspräsidium, und das bindet das noch in den Rahmen eines Planfeststellungsverfah- rens ein. Wir geben hier im Wesentlichen nichts ab. Auch der Beweis, Frau Meier- Augenstein, dass es eine politische Beeinflussung des Regierungspräsidiums gab bei der zweiten Rheinbrückenplanfeststellung, das wird zwar immer wieder behauptet, aber der ist nach wie vor schuldig geblieben. Wir haben an der Stelle auch insofern eine an- dere Situation, als für das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium der zweiten Rheinbrücke der Bund der Auftraggeber ist. Hier sind wir aber die Partner. Von daher können Sie sicher sein, dass es hier auch keine Verzögerung, keine Beeinflussung und vor allem keine politische Beeinflussung, geben wird. Was auch noch einmal ganz wichtig ist: Durch die vertiefte Prüfung der Variante 2, die wir aber auch ansonsten hät- ten alternativ prüfen müssen, entsteht eine vertiefte planerische Aufgabe an der Stelle, aber keine Zeitverzögerung. Das ist mir auch ganz wichtig. Insofern können wir uns das an dieser Stelle leisten. Bei der Brücke, Herr Stadtrat Wenzel, ging es nicht darum, dass wir der deutschen In- genieurkunst nicht zutrauen, die Brücke sonst wohin zu bauen, sondern es geht schlicht darum, dass wir aus Landschafts-, aus Lärm- und verschiedenen Gründen die Brücke für die schlechtere Variante halten. Aber auch dazu werden wir in dieser ganzen Untersu- chung etwas sagen müssen. Warum vielleicht am Ende die Variante 2 trotz aller The- men der Durchstreckung an die Haid-und-Neu-Straße die größte Realisierungschance haben könnte, das hat in der Tat etwas mit der Finanzierung zu tun. Es ist natürlich ein Unterschied, ob ich beim Land mit einem 35-Millionen-Projekt oder mit einem 65- Millionen-Projekt um die entsprechenden Landesmittel einsteige. Das Land bzw. in die- sem Fall das Regierungspräsidium hat grundsätzlich die Förderfähigkeit dieser Maß- nahme anerkannt, aber hat ganz klar gesagt, es hängt am Ende auch von dem Faktor des wirtschaftlichen Nutzens ab, ob es dann am Ende in die Priorität kommt, dass dann auch mit Geld zu rechnen ist oder nicht. Da ist es im Moment Kaffeesatzleserei, ob das - 17 - dann klappt oder nicht. Es ist klar, mit weniger Geld an der Stelle habe ich natürlich eine höhere Wahrscheinlichkeit in der Wirtschaftlichkeit mich auch besser darzustellen. Was hier gesagt wurde ist völlig richtig. Wir diskutieren nicht mehr nur um eine Entlas- tung für Hagsfeld, nicht mehr nur um eine Entlastung für Rintheim, das alleine würde sowieso die Wirtschaftlichkeit gar nicht begründen, sondern es ist auch ein ansonsten wichtiger Lückenschluss im Karlsruher Straßenverkehrsnetz. Wir würden, wenn wir heu- te einen Beschluss fassen, so wie Ihnen die Verwaltung das vorschlägt, im Grunde den Auftrag von Ihnen bekommen, immerhin in ein Verfahren einzusteigen, das uns am Ende eine halbe Millionen Euro kosten wird, und dass die Voraussetzung dafür schafft, dass wir dann nach Ablauf des Verfahrens auch neues Umsetzungsrecht bekommen für eine Variante, zu der Sie aber dann zu einem gegebenen Zeitpunkt noch die Möglich- keiten haben, hier den Vorzug zu definieren. Von was wir uns verabschieden ist so zu tun, als könnte man es als Teil eines politisch nicht durchsetzbaren Bundesprojektes noch mit Bundesmitteln und mal eben im Rah- men eines bestehenden Bebauungsplans umsetzen. Das ist etwas, was Ihre Einschät- zung ist. Das ist nicht die Einschätzung der Verwaltung. Der Bund wird, selbst wenn wir genau das so bauen würden, wie es seinerzeit im Bebauungsplan stand, heute aus mei- ner Sicht nicht mehr berechtigt sein, dieses Unternehmen zu finanzieren. Es gibt eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes, der ganz klar sagt: So lange die Gesamt- nordtangente politisch nicht mehr durchsetzbar ist, und es dementsprechend keine ent- sprechenden Grundlagen gibt, kann der Bund auch in die Fortsetzung dieser Nordtan- gentenfinanzierung und entsprechenden Verantwortlichkeiten nicht einsteigen. Jetzt könnten wir natürlich alle warten, bis sich das vielleicht ändert. Es ändert aber nichts daran, dass wir damit den Hagsfeldern zwar suggerieren, es gäbe irgendwo Bundesmit- tel, aber es gar nicht wirklich realistischerweise annehmen könnten, so lange die grund- sätzliche Einstellung zur Nordtangente so bleibt wie sie ist. Da sehe ich überhaupt keine Änderung jetzt so zu tun, als könnte man dem Bund vorgaukeln, wir wollen es doch, dann bezahlt der Bund den zweiten Teilabschnitt der Nordtangente. Dann sind alle glücklich. Unsere Juristen sagen dann auch noch, man müsste es genauso bauen, wie es damals vorgesehen war, nämlich zweispurig in jeder Richtung und, und, und. Sie sehen es etwas anders. Sie würden das Risiko eingehen, aber wir hätten auf alle Fälle zumindest mal ein Risiko. Das vielleicht noch zur Ergänzung. Jetzt kommen wir zu dem Beschluss. Es gibt einen Änderungsantrag der CDU. Sie hal- ten den aufrecht. Die Ziffern nehmen wir jetzt zusammen, das können wir machen, auch wenn das Zweite natürlich etwas ist, was wir trotzdem dann in einer ähnlichen Form vorlegen müssen, wenn wir uns der ganzen Sache weiter zuwenden. Ich bitte jetzt um das Kartenzeichen zum Änderungsantrag der CDU. - 15 Zustimmungen, der Rest ist Ablehnung, damit mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommt die unveränderte Beschlussvorlage. Da bitte ich Sie um das Kartenzeichen. - Das sind dieselben 15 wie es aussieht, die in diesem Fall aber ablehnen. Der Rest ist Zustimmung, damit mit großer Mehrheit angenommen. - 18 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Februar 2016