Baggersee Grötzingen - Vogelbestand schützen

Vorlage: 2015/0768
Art: Anfrage
Datum: 18.12.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.02.2016

    TOP: 12

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KULT) Stadtrat Erik Wohlfeil (KULT) vom: 15.12.2015 eingegangen: 15.12.2015 Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.02.2016 2015/0768 12 öffentlich Dez. 1 Baggersee Grötzingen - Vogelbestand schützen Vorbemerkung: Im Rahmen des diesjährigen Monitorings erfolgten sowohl Erfassungen der Brut- als auch der Rastvö- gel sowie von Wintergästen. Dabei zeigte sich, dass der Grötzinger See gerade auch in den Spätsom- mer-, Herbst- und Winterzeiten eine große Bedeutung für Wasservögel besitzt (Ruheplätze, Mauser- zeit). Das weitgehende Fehlen der sommerlichen, freizeitbedingten Störungen wirkt sich zu diesen Zeiten positiv aus. Der benannte Einbruch des diesjährigen Bruterfolges wird von den Gutachtern dahingehend präzisiert, dass bei einzelnen Vogelarten in 2015 kein oder ein geringerer Bruterfolg festgestellt wurde, z.B. bei Arten wie dem Haubentaucher und dem Blässhuhn. Die genauen Ursachen werden allerdings von den Gutachtern nicht benannt. Da beide Arten (und Wasservögel allgemein) empfindlich auf Störungen während der Brutzeit reagieren, wird seitens der Gutachter die Vermutung geäußert, dass anhaltende, freizeitbedingte Störungen (mit) eine der Ursachen für diesen Trend sein können. Denkbar sind auch interspezifische Konkurrenzgründe, z. B. durch die am See (und in der Region) sich verstärkt ausbrei- tende, nicht heimische Kanadagans. 1. Welche konkreten Maßnahmen lassen sich aus dem diesjährigen Einbruch des Bruterfolgs am Baggersee Grötzingen ableiten? 2. Könnte eine deutlichere und widerstandsfähigere Einteilung der Nutzungszonen (Bade- stelle, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet) den Brutvogelbestand besser schüt- zen? 3. Sind Maßnahmen geplant, um die unterschiedlichen Nutzungsansprüche am Baggersee Grötzingen besser miteinander in Einklang zu bringen? Seit dem 23.05.2015 gilt die Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees Grötzingen, mit der nach einem Probebetrieb im Vorjahr nun sanktionierbare Regelungen eingeführt wurden, die nach jahrzehntelanger ungesteuerter Freizeitnutzung eine naturverträgliche Badenutzung am Südufer er- möglichen und gleichzeitig naturschädigende Verhaltensweisen in anderen Bereichen zurück drängen sollen. Für einen nachhaltigen Schutz der Wasservögel ist eine deutliche Beruhigung der Naturschutzzonen im Norden und Westen des Sees unabdingbar. Wie die Badesaison 2015 gezeigt hat, ist die Rechts- verordnung hierfür ein hilfreiches Instrument, muss sich aber zusammen mit anderen Maßnahmen erst etablieren. Da viele Bürgerinnen und Bürger die neuen Regelungen kurz nach dem Inkrafttreten noch nicht kannten, wurden bei erstmaligen Verstößen hauptsächlich mündliche Verwarnungen aus- gesprochen und Bußgelder nur in gravierenden Fällen verhängt. Seite 2 Beim Auswertungstreffen der Behördenvertreter, Naturschutzverbände und der verschiedenen Benut- zergruppen am See im September 2015 bestand Einigkeit, dass die grundsätzliche Entwicklung am See positive Ansätze zeigt, aber weitere Verbesserungen und intensivere Kontrollen notwendig sind. Seitens der Verwaltung sind folgende Maßnahmen geplant: 1. Bestellung der Aufsichtskräfte der Ortsverwaltung zu ehrenamtlichen Naturschutzwarten, da- mit Personalien zur Einleitung von Bußgeldverfahren erhoben werden können 2. Erhöhung der Präsenz der Aufsichtskräfte der Ortsverwaltung 3. Weitere tägliche Präsenz des KOD in den Abendstunden 4. Weitere Reduzierung des Parkraums „Im Stahlbühl“ auf nur sechs Parkplätze und Erhöhung der Präsenz von Aufsichtskräften an Tagen, in denen massiv verkehrswidrig geparkt wird 5. Sperrung der Halbinsel für nichtbefugte Nutzer 6. Verstärkte Versperrung von Buchten und Zugängen mit Gestrüpp und Geäst 7. Eindeutigere Bojenkennzeichnungen 8. Bessere Beschilderung z.B. im Uferzonenbereich „Naturschutzzone – Betreten verboten“ 9. Verbesserung der Information zur schützenswerten Flora und Fauna am See Im eingangs genannten Monitoringbericht werden weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die darüber hinaus auf den verbesserten Schutz und die Entwicklung bestimmter Uferabschnitte abzielen. Diese umfassen unter anderem erneuerte und ergänzende Abzäunungen, aber auch gezielte Ufergestaltun- gen und Wegeverlagerungen, wodurch eine klarere Trennung und Entzerrung der Nutzungen ermög- licht wird, eine naturschutzfachlich erwünschte Optimierung erfolgt und dadurch auch die Kontrollen und der Vollzug erleichtert werden. Gleichzeitig wird die Errichtung einer Ausblick- und Beobachtungsstelle vorgeschlagen, um sowohl den See an sich, als auch diese umgestalteten Uferzonen im Sinne einer ruhigen Naturbeobachtung erleben zu können. 4. Welche Kosten sind auf städtischer Seite mit den Maßnahmen zum Schutz des Brutvogel- bestands zu erwarten? Die Kosten für die Aufsichtskräfte der Ortsverwaltung belaufen sich auf etwa 32.000 EUR jährlich, die sich zum Teil durch Bußgelder refinanzieren. Kosten für weitere physische Sperren sind derzeit noch in der Klärung. Welche weiteren Kosten für die im Monitoringbericht genannten Maßnahmen entstün- den, kann noch nicht abgeschätzt werden.

  • KULT-Baggersee Grötzingen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KULT) Stadtrat Erik Wohlfeil (KULT) vom 15.12.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 21. Plenarsitzung Gemeinderat 16.02.2016 2015/0768 12 öffentlich Baggersee Grötzingen - Vogelbestand schützen 1. Welche konkreten Maßnahmen lassen sich aus dem diesjährigen Einbruch des Bruter- folgs am Baggersee Grötzingen ableiten? 2. Könnte eine deutlichere und widerstandsfähigere Einteilung der Nutzungszonen (Bade- stelle, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet) den Brutvogelbestand besser schüt- zen? 3. Sind Maßnahmen geplant, um die unterschiedlichen Nutzungsansprüche am Baggersee Grötzingen besser miteinander in Einklang zu bringen? 4. Welche Kosten sind auf städtischer Seite mit den Maßnahmen zum Schutz des Brutvo- gelbestands zu erwarten? Nach der Erteilung der Genehmigung des Badebetriebs am Grötzinger Baggersee brach nach Mitteilung des Naturschutzbundes (NABU) Karlsruhe vom 16.09.2015 der Bruterfolg einiger am See heimischer Vogelarten gegenüber den Vorjahren ein oder blieb gänzlich aus. Diese Entwick- lung wurde augenscheinlich durch Missachtung der Begrenzungen (Bojen, Hinweisschilder, Um- zäunungen) der empfindlichen Uferzonen und des Naturschutzgebietes hervorgerufen. In der Gemeinderatssitzung zum Thema waren sich alle Fraktionen einig, dass die Genehmigung des Badebetriebs am Grötzinger Baggersee einen Kompromiss darstellt. Es komme auf die Ein- haltung der festgelegten Verordnung an, wie lange die Regelung bestand habe. Oberbürger- meister Dr. Mentrup hielt in der Sitzung fest, dass wenn dieser Kompromiss fehlschlagen sollte und die Nutzer sich nicht an die Regeln halten, man die jetzige Regelung auf den Prüfstand stel- len und eventuell wieder rückgängig machen werde. Für den Schutz des Freizeit- und ökologischen Werts des Baggersees Grötzingen ist ein verant- wortungsvolles und nachhaltiges Miteinander aller Nutzergruppen unabdingbar. unterzeichnet von: Dr. Eberhard Fischer Erik Wohlfeil Sachverhalt / Begründung:

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Februar 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Baggersee Grötzingen – Vogelbestand schützen Anfrage der Stadträte Dr. Eberhard Fischer und Erik Wohlfeil (KULT) vom 15. Dezember 2016 Vorlage: 2015/0768 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2016