Integrationskurse in Karlsruhe - Vergütung der Lehrkräfte
| Vorlage: | 2015/0767 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 18.12.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.02.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 09.12.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 21. Plenarsitzung Gemeinderat 16.02.2016 2015/0767 11 öffentlich Integrationskurse in Karlsruhe - Vergütung der Lehrkräfte 1. Wie viele Träger bieten in Karlsruhe Integrationskurse an und wie viele Lehrkräfte be- schäftigen sie? 2. Welches Honorar erhalten die Lehrkräfte von Integrationskursen in Karlsruhe aktuell im Durchschnitt pro Stunde? a) Durchschnitt aller Lehrkräfte b) Wo bekannt Durchschnitt bei einzelnen Kursträgern (z. B. Volkshochschule) 3. Wird die Mindestvergütungsgrenze von 20 € Honorar pro Lehrkraft und Stunde bei Kursträgern von Integrationskursen in Karlsruhe derzeit in einzelnen Fällen unterschrit- ten? – Wenn ja, in wie vielen Fällen bzw. bei wie vielen Lehrkräften? 4. Wird die Einhaltung des Mindesthonorars von 20 € für Lehrkräfte von Integrationskursen in Karlsruhe kontrolliert? Wenn ja wie, von wem und in welchen Zeitabständen? Wenn Kursträger von Integrationskursen das Mindesthonorar von 20 € nicht einhalten, kann ihre unbefristete Zulassung auf ein Jahr befristet werden. Wenn dann die Mindestvergütung wieder nicht eingehalten ist, kann wieder eine auf ein Jahr befristete Genehmigung/Lizenz erteilt werden. 5. Gibt es in Karlsruhe solche Fälle? Wenn ja, wie viele? 6. Gibt es in Karlsruhe Lehrkräfte von Integrationskursen, die wegen unzureichender Ver- gütung als sog. Aufstocker Leistungen nach dem SGB II beziehen? Wenn ja, wie viele von insgesamt wie vielen Lehrkräften sind das? Seit Jahren ist die Vergütung der Integrationskurs-Lehrkräfte im Durchschnitt unangemessen niedrig. Die soziale Lage vieler Lehrkräfte ist prekär, erst recht, was erworbene Rentenansprüche angeht. Seit 2013 gilt für die Kursträger eine Mindestvergütungsgrenze von 20 € Honorar pro Stunde, pro Lehrkraft, festgelegt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch das ist bei weitem nicht ausreichend, aber immerhin ein gewisser Schutz nach unten. Wie die Vergütung der Integrations-Lehrkräfte in Karlsruhe aussieht, soll diese Anfrage klären. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 09.12.2015 eingegangen: 09.12.2015 Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.02.2016 2015/0767 11 öffentlich Dez. 3 Integrationskurse in Karlsruhe - Vergütung der Lehrkräfte Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE Stel- lung genommen. 1. Wie viele Träger bieten in Karlsruhe Integrationskurse an und wie viele Lehrkräfte be- schäftigen sie? In Karlsruhe Stadt sind acht Sprachkursträger zugelassen, um Integrationskurse durchzuführen. Die Beschäftigung von zugelassenen Lehrkräften variiert von Träger zu Träger und kann deshalb nicht beziffert werden. Die Lehrkräfte arbeiten festangestellt oder auf Honorarbasis. 2. Welches Honorar erhalten die Lehrkräfte von Integrationskursen in Karlsruhe aktuell im Durchschnitt pro Stunde? a) Durschnitt aller Lehrkräfte In Karlsruhe erhalten die Lehrkräfte von Integrationskursen mindestens 20 Euro pro Unterrichts- einheit. Es gibt Träger, die 1 – 2 Euro mehr vergüten oder auch anfallende Fahrtkosten extra be- zahlen. b) Wo bekannt Durchschnitt bei einzelnen Kursträgern (z. B. Volkshochschule) Die Kursleiter bzw. -leiterinnen in Integrationskursen erhalten an der vhs Karlsruhe derzeit 21 Euro pro Unterrichtseinheit (UE=45 min.). Die vhs wird ab Februar 2016 auf 23 Euro erhöhen. 3. Wird die Mindestvergütungsgrenze von 20 € Honorar pro Lehrkraft und Stunde bei Kurs- trägern von Integrationskursen in Karlsruhe derzeit in einzelnen Fällen unterschritten? Wenn ja, in wie vielen Fällen bzw. bei wie vielen Lehrkräften? Die sogenannte Mindestvergütungsgrenze von 20 Euro wird spätestens zum 1. März 2016 auf 23 Euro aufgestockt. Es gibt Träger, die bereits zum 1. Februar 2016 diesen erhöhten Betrag bezah- len. In Karlsruhe wird der Mindestbetrag von derzeit noch 20 Euro nicht unterschritten. 4. Wird die Einhaltung des Mindesthonorars von 20 € für Lehrkräfte von Integrationskursen in Karlsruhe kontrolliert? Wenn ja wie, von wem und in welchen Zeitabständen? Die Einhaltung des Mindesthonorars von derzeit noch 20 Euro und ab spätestens 1. März 2016 von 23 Euro wird durch die zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlin- ge (BAMF) überwacht. Jeder Sprachkursträger gibt eine entsprechende Erklärung über die Höhe des Honorars ab. Es wer- den in regelmäßigen Abständen Verwaltungsprüfungen durchgeführt. Nach Ablauf einer für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochenen Zulassung ist ein erneuter Antrag zu stellen, der u. a. eine Erklärung über die Höhe der Zahlung an die Lehrkräfte beinhaltet. Wenn ein Kursträger das Min- desthonorar von derzeit noch 20 Euro und ab 1. März 2016 23 Euro nicht vergütet, wird eine Zu- lassung lediglich für ein Jahr ausgesprochen. Eine, wie in der Anfrage beschriebene unbefristete Zulassung gibt es nicht. Eine Zulassung wird immer für einen bestimmten Zeitraum ausgespro- chen. 5. Wenn Kursträger von Integrationskursen das Mindesthonorar von 20 € nicht einhalten, kann ihre unbefristete Zulassung auf ein Jahr befristet werden. Wenn dann die Mindest- vergütung wieder nicht eingehalten ist, kann wieder eine auf ein Jahr befristete Geneh- migung/Lizenz erteilt werden. Gibt es in Karlsruhe solche Fälle? In Karlsruhe gibt es keinen Sprachkursträger, der weniger als 20 Euro bzw. ab 1. März 2016 23 Euro bezahlt. 6. Gibt es in Karlsruhe Lehrkräfte von Integrationskursen, die wegen unzureichender Ver- gütung als sog. „Aufstocker“ Leistungen nach dem SGB II beziehen? Wenn ja, wie viele von insgesamt wie vielen Lehrkräften sind das? Den Sprachkursträgern ist nicht bekannt, ob und welche ihrer Lehrkräfte als sogenannte „Auf- stocker“ Leistungen nach dem SGB II beziehen. Diese Informationen unterliegen dem Daten- schutz. Auch das Jobcenter kann diese Frage nicht beantworten, da es hierzu keine Datenlage gibt.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Februar 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Integrationskurse in Karlsruhe – Vergütung der Lehrkräfte Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 9. Dezember 2015 Vorlage: 2015/0767 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2016