Altpapierentsorgung vereinfachen - Gemeinsame Erfassung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK)

Vorlage: 2015/0757
Art: Anfrage
Datum: 18.12.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.01.2016

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Altpapierentsorgung vereinfachen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Jan Döring (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 25.11.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2016 2015/0757 25 öffentlich Altpapierentsorgung vereinfachen - Gemeinsame Erfassung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) 1. Welche Vorteile ergeben sich aus Sicht der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt Karlsruhe durch eine Erfassung und Verwertung des Altpapiers (Papier, Pappe, Kartonagen) gemeinsam mit dem privaten Anbieter der sogenannten „Blauen Tonne“? 2. Sind bei einer gemeinsamen Erfassung und Verwertung Kosteneinsparungen zu erwar- ten? Falls ja, wodurch und in welcher Höhe? Falls ja, können diese zu einer Reduzierung der Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger führen? 3. Ist eine Erfassung und Verwertung von Altpapier gemeinsam mit einem privaten Unter- nehmen rechtlich zulässig? Falls ja, in welchen Formen? Formen und damit verbundene Kosten bitte gesondert aufführen. 4. Prüfte die Stadtverwaltung bisher eine gemeinsame Erfassung mit dem privaten Anbieter der „Blauen Tonne“? Falls nein, warum nicht? Sachstand/Begründung: Die separate Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen erfolgt seit dem 01.01.15 durch eine eigene städtische „Blaue Tonne“, nachdem der Gemeinderat mehrheitlich die bisherige Erfas- sung in der „Wertstofftonne“ als nicht mehr zulässig erachtete. Daneben wird durch ein privates Entsorgungsunternehmen unverändert eine eigene „Blaue Tonne“ angeboten. Auf Drängen der CDU-Fraktion wurden Befreiungsmöglichkeiten von der städtischen Pflichttonne für die Bürge- rinnen und Bürger geschaffen. Insbesondere durch die unverändert mögliche Entsorgung des Altpapiers über die Altpapiersammlungen der Karlsruher Vereine konnte deren wichtige Ein- nahmequelle für die Finanzierung ihrer Jugendarbeit erhalten werden. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die bestehenden Parallelsysteme der Stadt (ca. 26.000 Tonnen) und des privaten Entsorgungs- unternehmens (ca. 9.000 Tonnen) könnten, insofern eine Zusammenarbeit zulässig ist, zu Kos- teneinsparungen bei der Erfassung und Verwertung bzw. zu Einnahmenerhöhungen durch ver- besserte Vermarktungskonditionen führen. Dies würde neben möglichen Reduzierungen der Abfallgebühren zu Vereinfachungen für die Bürgerinnen und Bürger bei der Entsorgung auf- grund nur eines existierenden Entsorgungssystems führen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Jan Döring Thorsten Ehlgötz Dr. Albert Käuflein Sven Maier Dr. Thomas Müller Karin Wiedemann

  • Stellungnahme TOP 25
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Jan Döring (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: eingegangen: Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2016 2015/0757 25 öffentlich Dez. 5 Altpapierentsorgung vereinfachen - Gemeinsame Erfassung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) 1. Welche Vorteile ergeben sich aus Sicht der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bür- ger sowie die Stadt Karlsruhe durch eine Erfassung und Verwertung des Altpapiers (Papier, Pappe, Kartonagen) gemeinsam mit dem privaten Anbieter der sogenannten Blauen Tonne? Die Verwaltung hat die gemeinsame Erfassung und Verwertung von PPK (städtische Papiertonne und Blaue Tonne) als Maßnahme in den Prozess der Hauhaltsstabilisierung eingebracht. Hierzu wurden bereits bei der Einführung der Papiertonne Gespräche geführt. Eine freihändige Vergabe an den priva- ten Anbieter der sogenannten „Blauen Tonne“ ist nicht ohne weiteres zulässig. Die Vorgaben des Vergaberechts sind einzuhalten. Das Amt für Abfallwirtschaft hat den Auftrag, weiter nach Lösungen zu suchen. Wäre die Erfassung und Verwertung des Altpapiers mit einem privaten Anbieter der Blauen Tonne rechtssicher möglich, könnten gegebenenfalls Personalkosten sowie Sachkosten eingespart werden. 2. Sind bei einer gemeinsamen Erfassung und Verwertung Kosteneinsparungen zu erwar- ten? Falls ja, wodurch und in welcher Höhe? Falls ja, können diese zu einer Reduzierung der Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger führen? Bei einer gemeinsamen Erfassung der städtischen Papiertonne und der Blauen Tonne allein durch ein privates Unternehmen könnte sich nach einer ersten noch nicht verifizierten Abschätzung eine Einspa- rung von rechnerisch bestenfalls ca. 400.000 EURO pro Jahr ergeben (saldierte Summe aus dem Weg- fall der Personal- und Sachkosten sowie der fehlenden Erträge aus dem Verkauf von Altpapier). 3. Ist eine Erfassung und Verwertung von Altpapier gemeinsam mit einem privaten Unter- nehmen rechtlich zulässig? Falls ja, in welchen Formen? Formen und damit verbundene Kos- ten bitte gesondert aufführen. Eine freihändige "Zusammenarbeit" der Stadt mit einem privaten Unternehmen würde gegen das Vergaberecht verstoßen, wonach grundsätzlich alle öffentlichen Aufträge auszuschreiben sind. Die Tatsache, dass ein bestimmtes Unternehmen sowieso schon "vor Ort" ist, genügt nicht als Grund für eine Vergabe ohne Ausschreibung. Die Stadt könnte unter Abkehr von der derzeitigen Beschlusslage des Gemeinderates das Einsammeln des Papiers ausschreiben. Sofern die ansässige Firma den Auftrag erhalten würde, könnte das Papier gemeinsam gesammelt werden. Es müsste aber sicher gestellt sein, dass in der Abrechnung die städti- schen und die privaten Mengen plausibel getrennt werden. Ob, wie und mit welchen Kosten dies technisch eindeutig und nachprüfbar erfolgen kann, ist bisher nicht untersucht. Seite 2 Falls bei einer Ausschreibung eine andere Firma gewinnen würde, könnte der Auftragnehmer eine Unterbeauftragung mit der ansässigen Firma vereinbaren. Dies liegt jedoch nicht in den Händen der Stadt. Vergaberechtlich dürfte die Stadt eine Zusammenarbeit jedoch nicht einfordern. Falls die Stadt mit einem Privaten eine Gesellschaft gründen wollte, mit dem Zweck der Aufgabenerle- digung durch die gemeinsame Gesellschaft, müsste bereits die Gesellschafterfunktion ausgeschrieben werden. Hinter den Vergaberegeln steht der Gedanke, dass durch öffentliches Handeln kein privates Unter- nehmen einen ungerechtfertigten Vorteil haben soll. An diesem Maßstab misst die Rechtsprechung alle Modelle. 4. Prüfte die Stadtverwaltung bisher eine gemeinsame Erfassung mit dem privaten Anbieter der „Blauen Tonne“? Falls nein, warum nicht? Wie oben beschrieben

  • Protokoll TOP 25
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. Januar 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 25 der Tagesordnung: Altpapierentsorgung vereinfachen - Gemeinsame Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch, Jan Döring, Thorsten Ehlgötz, Dr. Al- bert Käuflein, Sven Maier und Dr. Thomas Müller, der Stadträtin Karin Wiede- mann (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 25. November 2015 Vorlage: 2015/0757 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme des Gemeinderates Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Februar 2016