Änderungsantrag GRÜNE: Sondernutzungsrichtlinie über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe: Verlängerung der maximalen Vergabedauer von einem auf zwei Jahre
| Vorlage: | 2015/0746 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.12.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. Dezember 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0746 12 öffentlich Sondernutzungsrichtlinie über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe: Verlängerung der maximalen Vergabedauer von einem auf zwei Jahre Auf Seite 6 der Anlage A wird im Punkt 6 „Vergabe der Standorte“ der erste Satz wie folgt geändert: „Die Standorte werden maximal für jeweils zwei Kalenderjahre auf Widerruf verge- ben.“ Erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Daniela Reiff Joschua Konrad Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Dezember 2015 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.12.2015 eingegangen: 15.12.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0746 12 öffentlich Dez. 1 Sondernutzungsrichtlinie mobile Verkaufsstände: Verlängerung der maximalen Vergabe- dauer von einem auf zwei Jahre Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden Änderungsantrag nicht zu folgen. Es ist auch weiterhin beabsichtigt, die Genehmigung für jeweils ein Kalenderjahr zu erteilen. Bisherige Regelungen sind ebenfalls auf maximal ein Jahr beschränkt. Damit soll der Stadt die Möglichkeit bleiben, auf Veränderungen zu reagieren und so eine Fortentwicklung gewährleis- ten zu können. Die zeitliche Befristung darf nicht dazu führen, dass die Stadt nicht mehr auf Veränderungen reagieren kann. Die Sondernutzungserlaubnis sollte daher nicht über einen län- geren Zeitraum erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit