Änderungsantrag GRÜNE: Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe gemäß des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)
| Vorlage: | 2015/0745 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.12.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. Dezember 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0745 3 öffentlich Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe gemäß des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Der Gemeinderat beschließt die Neuschaffung der Stelle einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe in Vollzeit (100% VZÄ 1 ) ergänzt durch eine hauptamtliche Sekretariats-/Assistenzkraft in Teilzeit (20% VZÄ). Ziel der Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe ist es, die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) weiter voran- zutreiben, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Men- schen mit Behinderungen zu fördern, sowie die Politik und Verwaltung durch Stel- lungnahmen zu relevanten kommunalen Vorgängen zu beraten. Die Stelle ist wei- sungsunabhängig und kann auch auf Grund dessen eine Ombudsfunktion sehr gut wahrnehmen. In Karlsruhe wird schon lange auf verschieden Themenfeldern die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen vorantrieben. Daraus ergibt sich viel Be- ratungsbedarf und individuelle Betroffenheit. Genannt seien hier exemplarisch die Themenfelder inklusive Bildungseinrichtungen, barrierefreie Mobilität, Wohnen, Ar- beit und Beschäftigung, Kultur, Sport und Freizeit, barrierefreie Kommunikation und Information. Ebenso geht aus den Berichten des Beirates für Menschen mit Behinde- rungen die hohe Aktivitätsdichte und Beteiligungsbereitschaft der Menschen mit Be- 1 Vollzeitstellenäquvialent Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ hinderungen und ihrer Angehörigen in Karlsruhe hervor. Die Stellenausstattung der/des kommunalen Behindertenbeauftragten muss sicherstellen, dass alle zuge- wiesenen Aufgaben gut wahrgenommen werden können. Ein Aufgabenprofil wurde im vorberatenden Personalausschuss vorgestellt. Die Ar- beitsgruppe zur Vorbereitung der Bestellung eines/einer hauptamtlichen, kommuna- len Behindertenbeauftragten hat sich auf Grund der Vielzahl der Aufgaben, des ge- forderten Fachwissens und der geforderten Präsenz für eine hauptamtliche Beset- zung in Vollzeit ausgesprochen. Dieser Empfehlung möchte die Fraktion GRÜNE sich anschließen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Renate Rastätter Alexander Geiger Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Dezember 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.12.2015 eingegangen: 15.12.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0745 3 öffentlich Dez. 3 Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe gemäß des Lan- des-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 111.660 Euro 72.000 Euro 39.660 Euro 39.660 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 5000.1020 Kontenart: 40/42 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Antragssteller fordern die Bestellung eines Behindertenbeauftragten gemäß der von Sozial- ausschuss und Personalausschuss mehrheitlich abgelehnten Variante II. Nach Informationen des Sozialministeriums muss die Ausschreibung der Stelle der/des kommu- nalen Behindertenbeauftragten in Vollzeit erfolgen. Allerdings bestehen verschiedene Möglich- keiten der Besetzung: 1. Besetzung der Stelle mit einem Menschen mit oder ohne Behinderung 2. Stellenteilung für Menschen mit Behinderungen 3. Sofern sich ein Mensch mit Behinderungen bewirbt und dieser aufgrund der Beeinträchti- gungen mindestens 70 % beschäftigt werden kann, kann ihm/ihr im Umfang von bis zu 30 % eine Assistenz oder ein Sekretariat zur Verfügung gestellt werden. Nicht zuletzt aufgrund des Votums der Fachausschüsse wird dem Gemeinderat empfohlen so zu verfahren.