Änderungsantrag GRÜNE: Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag

Vorlage: 2015/0743
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 15.12.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

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Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-BPlan Ochsenstraße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. Dezember 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0743 11 öffentlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „An der Ochsenstraße, 1. Änderung“ Karlsruhe-Stupferich: Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag Es werden gestalterische Vorgaben zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Vogelschlag in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) aufgenommen. Dabei kommt der Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ des Bundesamtes für Naturschutz (et al.) aus dem Jahr 2012 zur Anwendung. Der geplante Baukörper liegt als Querriegel zwischen zwei Streuobstgebieten und kann für Vogelarten ein massives Hindernis darstellen. Die bisher vorgesehenen großflächigen Glasfassaden stellen ein Verletzungs- und Tötungsrisiko für Vögel dar. Hierauf weisen sowohl der beauftragte Gutachter als auch das städtische Umweltamt in ihren Stellungnahmen hin. Aus Gründen des Natur- und auch des Tierschutzes müssen hier von Anfang an wirksame Vermeidungsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Das bisher vorgesehene Monitoring erscheint weder geeignet noch ausreichend, um die Risiken zu minimieren. Der Baukörper muss so geplant und gebaut werden, dass Tötung und Verletzung so weit wie möglich ausgeschlossen werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Renate Rastätter Johannes Honné Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 15. Dezember 2015 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 11 GRÜNE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.12.2015 eingegangen: 14.12.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0743 11 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "An der Ochsen- straße, 1. Änderung" Karlsruhe-Stupferich: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss: Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag - Kurzfassung - Die vereinbarten Monitoringmaßnahmen sind geeignet, das Vogelschlagrisiko umfassend zu ermitteln. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 09.12.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen der Vorhabensprüfung wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchge- führt. Der Gutachter kam zu keinem abschließenden Ergebnis bezüglich der Frage nach einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren. Es liegen auch keine vertiefenden Erkenntnisse bzw. Untersuchungsergebnisse zu diesem Thema, weder in diesem Gebiet noch in ähnlichen Fällen, vor. Eine Festsetzung im Sinne des Antrages wäre daher we- der bauplanungsrechtlich noch naturschutzrechtlich zu rechtfertigen. Sie wäre nach derzeiti- gem Erkenntnisstand rechtswidrig. Daher ist nach Abstimmung mit Umwelt- und Arbeitsschutz und der Unteren Naturschutzbe- hörde vorgesehen, vogelschlagbedingte Ausfälle über ein zweijähriges Monitoring, welches vier Vogelzugphasen beinhalten muss, durch einen ornitologischen Gutachter erheben und bewerten zu lassen, um danach ggfls. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen konkret zu erhalten. Der Untersuchungsumfang (beinhaltet Erfassung von Brutvögeln und Durchzügler, Nahrungs- kette und Risikoabschätzung Vogelschlag an den Glasfassaden) ist vorab mit Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Diese Vorgehensweise wurde nach Abstimmung mit dem Vorhabenträger in den Durchfüh- rungsvertrag aufgenommen. Entgegen der in dem Änderungsantrag geäußerten Auffassung zum Monitoring, sind die ver- einbarten Monitoringmaßnahmen geeignet, das Vogelschlagrisiko umfassend zu ermitteln und um rechtssicher zu klären, welche baulichen Ergänzungsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation erforderlich sind. Dies ist der derzeit einzige gebotene rechtlich gangbare Weg.