Ergänzungsantrag FW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "An der Ochsenstraße, 1. Änderung", Karlsruhe-Stupferich: Vogelschlag
| Vorlage: | 2015/0742 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.12.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 14. Dezember 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0742 11 öffentlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „An der Ochsenstraße, 1. Änderung“ Karlsruhe-Stupferich: Vogelschlag Ergänzend zur Beschlussvorlage beschließt der Gemeinderat unter 11. Vogelschlag: Verspiegelte Glasfassaden bzw. hochglänzende und/oder spiegelnde Materialien an den Außenfassaden sind nicht zugelassen um ein erhöhtes Risiko von Vogelschlag zu vermeiden. Dies ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Folgende Ergänzung: Weitere gestalterische Vorgaben zur Reduzierung des Vogelschlags (z. B.) Vogelschutzglas) sind gemäß des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (herausgegeben u. a. vom Bundesamt für Naturschutz) zu berücksichtigen. Der bestehende Baukörper und der geplante Erweiterungsbau befinden sich zwischen zwei Streuobstgebieten. Entlang der Höhenlinie, also quer zu den Bauten verläuft außerdem eine Vogelzugstraße, die vor allem in Frühjahr und Herbst genutzt wird. Nach Ansicht des NABU ist daher das Risiko des Vogelschlages außerordentlich, zumal die Gebäude 15 Meter hoch und größtenteils verglast sind bzw. werden. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 15. Dezember 2015 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 14.12.2015 eingegangen: 14.12.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0742 11 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "An der Ochsen- straße, 1. Änderung" Karlsruhe-Stupferich: Vogelschlag - Kurzfassung - Die vereinbarten Monitoringmaßnahmen sind geeignet, das Vogelschlagrisiko umfas- send zu ermitteln. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 09.12.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen der Vorhabensprüfung wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchge- führt. Der Gutachter kam zu keinem abschließenden Ergebnis bezüglich der Frage nach einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren. Es liegen auch keine vertiefenden Erkenntnisse bzw. Untersuchungsergebnisse zu diesem Thema, weder in diesem Gebiet noch in ähnlichen Fällen, vor. Eine Festsetzung im Sinne des Antrages wäre daher we- der bauplanungsrechtlich noch naturschutzrechtlich zu rechtfertigen. Sie wäre nach derzeiti- gem Erkenntnisstand rechtswidrig. Daher ist nach Abstimmung mit Umwelt- und Arbeitsschutz und der Unteren Naturschutzbe- hörde vorgesehen, vogelschlagbedingte Ausfälle über ein zweijähriges Monitoring, welches vier Vogelzugphasen beinhalten muss, durch einen ornitologischen Gutachter erheben und bewerten zu lassen, um danach ggfls. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen konkret zu erhalten. Der Untersuchungsumfang (beinhaltet Erfassung von Brutvögeln und Durchzügler, Nahrungs- kette und Risikoabschätzung Vogelschlag an den Glasfassaden) ist vorab mit Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Diese Vorgehensweise wurde nach Abstimmung mit dem Vorhabenträger in den Durchfüh- rungsvertrag aufgenommen. Die vereinbarten Monitoringmaßnahmen sind geeignet, das Vogelschlagrisiko umfassend zu ermitteln und um rechtssicher zu klären, welche baulichen Ergänzungsmaßnahmen zur Ver- besserung der Situation erforderlich sind. Dies ist der derzeit einzige gebotene rechtlich gang- bare Weg.