Ergänzungsantrag GRÜNE: Eigenständige Finanzierung des Baden-Airpark

Vorlage: 2015/0740
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 14.12.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GRÜNE-Baden-Airpark
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. Dezember 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0740 13 öffentlich Eigenständige Finanzierung des Baden-Airpark 1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin der Be- treibergesellschaft für den Baden-Airpark (BAG) darauf hinzuwirken, dass sich die Baden-Airpark GmbH grundsätzlich eigenständig finanziert. 2. Der Gemeinderat weist außerdem darauf hin, dass der Baden-Airpark weder kurz- noch langfristig mit Zuschüssen der Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin der BAG rechnen kann. 2015 läuft die seit 2003 gültige Rahmenvereinbarung aus, mit der sich Karlsruhe als Miteigentümerin der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft zu einer Zahlung jährli- cher Investitionszuschüsse in Höhe von 1,3 Mio. Euro verpflichtet hatte. Die GRÜNE-Fraktion lehnt die Förderung des Regionalflughafens über kommunale Investitionszuschüsse sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch hinsichtlich eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern ab. Wenn eine neue Rah- menvereinbarung abgeschlossen wird, sollte die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin der BAG klarstellen, dass sie weder kurz- noch langfristig beabsichtigt, weitere Inves- titionszuschüsse für den Baden-Airpark zu leisten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Joschua Konrad Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Dezember 2015 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 13 GRÜNE
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.12.2015 eingegangen: 14.12.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0740 13 öffentlich Dez. 1 Eigenständige Finanzierung des Baden-Airparks In der Fortführungsvereinbarung zwischen der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft, der Flughafen Stuttgart GmbH und dem Land Baden-Württemberg ist unter Ziffer 3 ausdrücklich festgehalten, dass alle Beteiligten darüber einig sind, dass seitens der Baden-Airpark GmbH kein über die bisher erbrachten Mittel hinausgehender Finanzbedarf mehr besteht. Sollten entgegen dieser allgemeinen Einschätzung mittel- oder langfristig doch noch Gelder benötigt werden, ist lediglich geregelt, dass diese von den Gesellschaftern nur noch entsprechend der Beteiligungsverhältnisse zu erbringen wären. Ein Anspruch der Baden-Airpark GmbH wird hierdurch ausdrücklich nicht begründet. Mit dieser Formulierung in der Fortführungsvereinbarung ist es Aufgabe aller Gesellschafter- vertreter der Baden-Airpark GmbH, in den entsprechenden Gremien der Gesellschaft ständig und intensiv darauf hinzuwirken, dass die Vereinbarung auch umgesetzt wird und sich die Baden-Airpark GmbH grundsätzlich eigenständig finanziert. Der Gesellschaft selbst ist als Beteiligte selbstredend diese Haltung der Gesellschafter bekannt. Eine Änderung dieser Regelung würde neue Gremienbeschlüsse voraussetzen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Ergänzungsantrag für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit BTG