Änderungsantrag FDP/GfK: Sondernutzungsrichtlinien über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe

Vorlage: 2015/0738
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 14.12.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

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Zusätzliche Dateien

  • Gemeinsam FDP-Mobile Verkaufsstände
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ÄNDERUNGS- ANTRAG Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom 11. Dezember 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0738 12 öffentlich Sondernutzungsrichtlinien über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe Der Tagesordnungspunkt 12 wird abgesetzt. Die „Sondernutzungsrichtlinien über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsru- he“ sorgen mit ihren Konsequenzen für viel Beratungsbedarf. Zusätzlich sagt die Richtlinie aus, den Beginn auf den 1.1.2016 festzulegen, aber der Bewerbungs- schluss soll der 31.10. des Vorjahres gewesen sein. Hier haben wir zeitlich nicht mehr die Möglichkeit gerecht zu entscheiden. Des Weiteren weist die Richtlinie aus, dass diese „nach Beendigung der Bauarbeiten“ nochmals neu besprochen werden soll. Die Freien Demokraten haben sich deutlich gegen diese Sondernutzungsrichtlinien positioniert und sehen im vorliegenden Fall das Problem, dass wir hier etwas be- schließen, das wir in ein paar Jahren neu beschließen müssen. Daher sollte diese Richtlinie abgesetzt und erst „nach Beendigung der Bauarbeiten“ eine Entscheidung getroffen werden. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Dezember 2015 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 12 FDP-GfK
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemein- samen Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 11.12.2015 eingegangen: 11.12.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0738 12 öffentlich Dez. 1 Sondernutzungsrichtlinien über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe - Kurzfassung - Die Genehmigungen für das Kalenderjahr 2016 wurden in der geänderten Vorlage bereits ent- sprechend berücksichtigt, weshalb sich der Antrag insoweit erledigt hat. Im Übrigen empfiehlt die Verwaltung, dem vorliegenden Änderungsantrag nicht zu folgen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Richtlinie soll weiterhin am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Nachdem im Hauptausschuss darauf hingewiesen wurde, dass die Vergabe für das Jahr 2016 mit der allgemeinen Verga- befrist nicht kompatibel ist, wurde für das Jahr 2016 eine gesonderte Regelung in die Richtli- nie aufgenommen. Die Standorte werden danach für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 31. Dezember 2016 vergeben. Der diesbezügliche Antrag ist bis zum 31. Januar 2016 einzureichen. 2. Ein Zuwarten mit dem Erlass einer Richtlinie bis nach Beendigung der Bauarbeiten im Rah- men der Kombilösung würde dazu führen, dass gestalterische Aspekte bei der Vergabe der Sondernutzungen weiterhin nicht berücksichtigt werden können. Um einerseits der steigen- den Nachfrage nach mobilen Verkaufsständen gerecht zu werden, aber andererseits auch die Gemeinverträglichkeit unter der Berücksichtigung anderer Sondernutzungen und des Stadt- bildes weiterhin sicherzustellen, ist es nach Auffassung der Verwaltung erforderlich, bereits aktuell ein Gesamtkonzept für mobile Verkaufsstände unter Berücksichtigung insbesondere städtebaulicher und stadtgestalterischer, aber auch verkehrlicher Belange zu erarbeiten und konkrete Räume für mobile Verkaufsstände festzulegen.