Neuausrichtung der Karlsruher Fächer GmbH und Co Stadtentwicklungs-KG

Vorlage: 2015/0721
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.12.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 6
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 25

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • GR Neuausrichtung Fächer Stadtentwicklung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0721 25 öffentlich Dez. 6 Neuausrichtung der Karlsruher Fächer GmbH und Co Stadtentwicklungs-KG Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2015 22.1 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 25 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beige- fügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwick- lungs-KG. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages noch vorgenommen werden können. Die Verwaltung wird er- mächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Folge der Anpassung des Gesellschaftszwecks für die Karlsruher Fächer GmbH (KFG), welche auch Kommanditistin der Karlsruher Fächer GmbH und Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) ist, soll auch der Gesellschaftszweck der KFE geringfügig angepasst werden. Hierdurch wird die Flexibi- lität der KFE erhöht und deren Möglichkeit, wirtschaftlich zeitnah zu handeln, verbessert. Neu aufzunehmen ist die Möglichkeit, auch Grundstücke zu erwerben. Gestrichen wird, dass sich das Tätigkeitsfeld nur auf Grundstücke beschränkt, die aus dem Eigentum der Stadt Karls- ruhe in die KFE eingebracht werden. Trotz Streichung ist dies aber weiterhin möglich. Der Gesellschaftszweck der KFE ist historisch bedingt und stammt aus der Zeit, in der die KFG als voll haftende Gesellschafterin der KFE noch keine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Karlsruhe war. Damals bot die neugegründete KFE die Möglichkeit, das Immobilienvermögen Schlachthofareal, das im Alleineigentum der Stadt Karlsruhe stand, einzubringen, ohne dass die damalige Mitgesellschafterin Sparkasse Karlsruhe Ettlingen daran beteiligt werden musste. Die KFG ist zwischenzeitlich eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Karlsruhe. Eine Ver- schmelzung der beiden Gesellschaften ist, trotz ähnlicher Gesellschaftszwecke, aus steuerrecht- lichen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus bietet die KFE als Kommanditgesellschaft weiter- hin die Möglichkeit, Immobilien aus dem Eigentum der Stadt Karlsruhe grunderwerbsteuerfrei einzubringen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Gesellschaftszweck erwähnt ist. Die Änderungen sind in der Anlage dargestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beige- fügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwick- lungs-KG. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages noch vorgenommen werden können. Die Verwaltung wird er- mächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015

  • Anlage Aktualisierung Gesellschaftszweck KFE
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Auszug aus dem aktuellen Gesellschaftsvertrag der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Besitz, der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von bebautem und unbebautem Grundvermögen, das aus dem Eigentum der Stadt Karlsruhe eingebracht wird, zum Zweck der Stadtentwicklung auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderen Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessensgemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegen- ständen öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen sind in kursiver Schrift gekennzeichnet.

  • Protokoll TOP 25
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 25 der Tagesordnung: Neuausrichtung der Karlsruher Fächer GmbH und Co. Stadtentwicklungs-KG Vorlage: 2015/0721 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpas- sungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages noch vorgenommen wer- den können. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses er- forderlichen Erklärungen abzugeben. Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung, ansonsten Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf, verweist auf die Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist 1 Enthaltung, ansonsten Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2016