Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Projektumsetzung in Karlsruhe: Sanierung Technisches Rathaus

Vorlage: 2015/0717
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.12.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Kommunalinvestition
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0717 18 öffentlich Dez. 4 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Projektumsetzung in Karlsruhe Sanierung Technisches Rathaus Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.12.2015 18 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, die Projektmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm für die Sanierung des Technischen Rathauses (Sanierung von Küche und Kantine; Fassadensa- nierung) zu verwenden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5.819.304,41 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.880227 und 7.880228 Kontenart: 68100000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Projektumsetzung in Karlsruhe Der Bund stellt ein Fördervolumen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Land Baden- Württemberg erhält davon einen Anteil in Höhe von 248 Mio. Euro. Diese Mittel werden wie folgt verteilt: • 40 Mio. Euro Ausbau Breitbandversorgung im Land • 40 Mio. Euro Zusätzliche Mittel für den Ausgleichstock (Komm. FAG) • 168 Mio. Euro „Pauschale Verteilung“ nach Steuerkraft und Arbeitslosenzahl Anspruchsberechtigt für die „Pauschale Verteilung“ sind Kommunen mit unterdurch- schnittlicher Steuerkraft und / oder überdurchschnittlicher Arbeitslosenzahl. Die Stadt Karlsruhe erhält die „Pauschale Förderung“ ausschließlich über die überdurchschnittliche Anzahl Arbeits- loser (Arbeitslosenzahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl über dem Durchschnitt in Baden- Württemberg). Nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) erhält die Stadt Karlsruhe nach pauschalen Maßstäben 5.819.304,41 Euro als Zuwendungsbudget. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift VwV-KInvFG des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Innenministerium vom 25. August 2015 entscheidet der Zuwendungsempfänger dar- über, welche Einzelmaßnahmen im Rahmen der förderfähigen Zwecke mit den zur Verfügung stehenden Pauschalen finanziert werden. Danach werden Investitionen finanzschwacher Kommunen in folgenden Bereichen gefördert: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur a) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltens- bezogenem Lärm, b) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung, c) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, d) Luftreinhaltung. 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur einschließlich des Anschlusses die- ser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird, b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, d) Modernisierung von überbetrieblichen BerufsbildungsstättenZuwendungsvoraus- setzungen (zusammengefasst): • Förderzeitraum (01.07.2015 bis 31.12.2018) • Keine Gebühren- und beitragsfinanzierte Maßnahme • Doppelförderungsverbot • Beachtung EU-Beihilferecht • Langfristigkeit und demografische Veränderung Ergänzende Erläuterungen Seite 3 • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen • Energiesparverordnung (EnEV) bei energetischer Sanierung • Grundsätze nachhaltiges Bauen bei Neubauvorhaben • Eigenanteil (mindestens 10 %) Nicht zuwendungsfähig sind: • Ausgaben für den Grunderwerb • Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers • Finanzierungsausgaben Nach Durchsicht der VwV-KInvFG wurden die Maßnahmen des Doppelhaushaltes 2015/16 so- wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Maßnahmen einer genaueren Prüfung unterzogen. Auswahlkriterien: - Abruf der Mittel über eine Maßnahme möglich (Reduzierung Verwaltungsaufwand) - Maßnahme im Förderzeitraum umsetzbar - Keine Doppelförderung Möglich sind:  Technisches Rathaus Sanierung Küche und Kantine Gesamtkosten netto lt. Projektvor- stellung vom 07.10.2014 in Höhe von 4,76 Mio. Euro  Technisches Rathaus Fassadensanierung Gesamtkosten lt. Projektvorstellung vom 07.10.2014 in Höhe von 7,258 Mio. Euro. Nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten und der Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 10 % sind beide Maßnahmen zusammen geeignet, um das Zuwendungsbudget im vollen Um- fang auszuschöpfen. Für die Fassadensanierung war ein Antrag für das Förderprogramm Klimaschutz-Plus mit Volu- men von 49.000 Euro geplant. Diese Klimaschutzfördermittel können gemäß Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht genutzt werden, da die Bundesmittel des KInvFG nach den Zuwendungsvoraussetzungen des Kimaschutz Plus „Andere Fördermittel“ darstellen und daher förderschädlich sind. Wie bereits in der Stellungnahme zur Anfrage der CDU vom 24.11.2015, Vorlage Nr.2015/0556 ausgeführt, wird die geringere Förderung demnach zurückgestellt. Von einer Förderung für das Projekt durch das Förderprogramm Klimaschutz-PlusAktuell wird daher abgesehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat / Ausschuss beschließt, die Projektmittel aus dem Kommunalinvestitionsför- derprogramm für die Sanierung des Technischen Rathauses (Sanierung von Küche und Kantine; Fassadensanierung) zu verwenden. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Projekt- umsetzung in Karlsruhe: Sanierung Technisches Rathaus Vorlage: 2015/0717 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Projektmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderpro- gramm für die Sanierung des Technischen Rathauses (Sanierung von Küche und Kanti- ne; Fassadensanierung) zu verwenden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt die Ab- stimmungsbereitschaft des Hauses fest: Dem stimmen Sie alle so zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2016