Änderungsantrag GfK: Weitere Ganztagsgrundschulen nach § 4 a Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2016/2017

Vorlage: 2015/0702
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GfK-Weitere Ganztagsgrundschulen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom 23. November 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0702 16 öffentlich Weitere Ganztagsgrundschulen nach § 4 a Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2016/2017 GfK beantragt, dass der Passus: „Mit der Einrichtung der Ganztagsgrundschule wird der Schülerhort „Grazer Straße“ auslaufen, da konkurrierende Angebote in unmittelbarer Umgebung, unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen, nicht vertretbar sind.“ gestrichen wird. Begründung: GfK befürwortet generell die Etablierung einer weiteren Ganztagsgrundschule. Nach Meinung von GfK sollte jedoch von einer sofortigen Schließung des Horts abgesehen und über eine Schließung des Horts erst nach Befragung der Elternschaft der Oberwald- schule entschieden werden. Im Moment ist noch nicht absehbar, wie sich die Betreu- ungsqualität der Ganztagsschule entwickeln wird, wohingegen die Hortbetreuung der- zeit als sehr positiv bewertet wird. Für das Fortbestehen des Horts sprechen zahlreiche Argumente der Elternschaft (die GfK vorliegen) in Bezug auf Betreuungsart, Förderung der Sozialkompetenzen, Räumlichkeiten, Verpflegung und der Ferienbetreuung, die sich im Ganztagesschulangebot anders bzw. auch gar nicht gestalten. Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei der Bedarfsabfrage für die Ganztagsgrundschule in der Oberwaldschule an die betroffenen Eltern keine Bedarfsabfrage zum Schülerhort gestellt wurde. Dies sollte baldmöglichst nachgeholt werden. Viele Eltern benötigen kei- ne reine Ganztagsschule oder keine reine Regelschule ohne Nachmittagsbetreuung, sondern eine flexible Betreuung ihrer Kinder, die sich am realen Betreuungsbedarf der Eltern anpasst. Diese Lücke kann der Schülerhort schließen, da er Kinder nicht nur an Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 5 Tagen, sondern auch nur an einem, zwei oder drei Tagen betreut. Es könnte in Zu- kunft geprüft werden, ob der Hort ein "Hortplatz-Sharing" anbieten könnte. Eventuell ist auch eine wirtschaftliche Prüfung des Angebots möglich, d. h. was würden die Hortplätze ohne Landesfördermittel kosten und wären die Eltern bereit, dies zu zah- len. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. November 2015

  • Stellungnahme TOP 16
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 23.11.2015 eingegangen: 23.11.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0702 16 öffentlich Dez. 3 Weitere Ganztagsgrundschulen nach § 4 a Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2016/2017 - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden Änderungsantrag nicht zu folgen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Die Rahmenkonzeption und Richtlinie „Betreuungsangebote für Grundschulkinder“ der Stadt Karlsruhe sieht grundsätzlich die Ganztagsgrundschule als Basismodell der Schulkindbetreuung vor. Das bedeutet, dass bestehende Horte auf dem Schulgelände künftiger Ganztagsgrundschu- len auslaufen. Auslaufen heißt, dass alle Kinder, die bereits den Hort besuchen, dort auch bis zum Ende der Grundschulzeit verbleiben können. Mit dem Start der Ganztagsgrundschule wer- den keine neuen Kinder mehr aufgenommen, für die schulische Angebote zur Verfügung ste- hen. Wie der Hort bietet auch die Ganztagsgrundschule die gleichen Komponenten wie beispielswei- se Mittagessensangebot und Ferienbetreuung an. In der Oberwaldschule wird die bereits beste- hende Mensa erweitert. Im Unterschied zum Hort, der eine Einrichtung der Jugendhilfe ist, liegt der Schwerpunkt der Ganztagsgrundschule auf dem Bereich „Bildung“. Damit ein Hort pädagogisch sinnvoll und erfolgreich arbeiten kann, ist auch dort die regelmäßi- ge Anwesenheit der Kinder erforderlich. Unterschiedliche Gebühren für einzelne Hortstandorte - bei Wegfall der Landesförderung - sind den Eltern schwer zu vermitteln.