Gemeinsamer Änderungsantrag: Stellungnahme zum Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört

Vorlage: 2015/0701
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
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  • Gemeinsam-Retentionsraum Bellenkopf
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ÄNDERUNGS- ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KULT) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KULT) KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 23. November 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0701 7 öffentlich Stellungnahme zum Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört Ergänzend zu und ggf. abweichend von den in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Stellungnahmen der städtischen Ämter, Gesellschaften und anderer Institutionen fordert der Gemeinderat  eine umwelt-, natur- und landschaftsverträgliche Alternative zur Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee zu suchen  eine umwelt-, natur- und landschaftsverträgliche Alternative zur bisher geplanten Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdamms XXV zu suchen  außerhalb von siedlungsnahen Bereichen auf die Binnenentwässerungsgräben entlang der Dämme XXVa und XXVI zu verzichten  die Umschließung des Rheinparks mit Spundwänden so zu reduzieren, dass die Parkplätze nicht einbezogen sind  eine repräsentative Vor-Ort-Visualisierung der geplanten Maßnahmen im Rah- men der Bürgerbeteiligung durchzuführen. Der Schutz vor einem 200-jährlichen Hochwasser ist dringlich. Die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms in Karlsruhe und Rheinstetten fin- det in den Rheinauen statt, einem stark genutzten Erholungs- und gleichzeitig bedeu- tenden Naturraum. Die ständigen Auswirkungen eines nach der aktuellen Planung Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ umgesetzten Retentionsraums Bellenkopf/Rappenwört, nicht nur in den seltenen Überflutungszeiten, sind vielen Menschen in Karlsruhe noch nicht bewusst. Der geplante Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört sollte so umgesetzt werden, dass in möglichst großem Umfang auenartige Lebensräume mit der für die Aue typi- schen Dynamik von wechselnden Grundwasserständen und Überflutungsereignissen entstehen. Gleichzeitig müssen Eingriffe in das Landschaftsbild innerhalb dieses Er- holungsraums so weit wie möglich vermieden werden. Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, die Ertüchtigung und Verbreiterung des rheinnahen Hochwasserdamms XXV und die Umschließung des Rheinparks mit Spundwänden laufen dieser Zielsetzung zuwider. In Fachkreisen werden aber auch Alternativen, etwa zu Möglichkeiten der Ertüchtigung des Hochwasserdammes für realisierbar gehalten, die mit deutlich geringeren Eingriffen in die Landschaft verbun- den sind. Auch die Notwendigkeit der geplanten Binnenentwässerungsgräben ist überall dort zu hinterfragen, wo nicht unmittelbar Siedlungsflächen durch Vernässung bedroht sind. Damit Bürgerinnen und Bürger einschätzen können, was mit der geplanten Hoch- wasserschutzmaßnahme auf sie zukommt, ist aus Sicht der Antragsteller/innen auch eine repräsentative Visualisierung der geplanten Eingriffe in das Landschaftsbild notwendig. Die Maßnahmen in diesem Antrag kommen zudem dem wichtigen Ziel eines sorgfäl- tigen und sparsamen Umgangs mit öffentlichen (Steuer-)Mitteln entgegen. Und wenn die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt wird, muss die Zufahrt nach Rap- penwört nicht für ein Jahr gesperrt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Friedemann Kalmbach (GfK) Eduardo Mossuto (GfK) Niko Fostiropoulos (Die Linke) Sabine Zürn Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. November 2015

  • Stellungnahme TOP 7
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemein- samen Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 23.11.2015 eingegangen: 23.11.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0701 7 öffentlich Dez. 1 Stellungnahme zum Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört - Kurzfassung - s. ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Ergänzend zu und gegebenenfalls abweichend von den in der Verwaltungsvorla- ge enthaltenen Stellungnahmen der städtischen Ämter, Gesellschaften und anderer Institutionen fordert der Gemeinderat, eine umwelt-, natur- und landschaftsverträgli- che Alternative zur Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee zu suchen Die in der aktuellen Planung des Landes vorgesehene Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee um bis zu 2,10 m - unter Beibehaltung der jetzigen Trasse – geht auf die zentrale Forde- rung der Stadt gegenüber dem Land zurück und entspricht der bisherigen Beschlusslage des Gemeinderates (vgl. Gemeinderatsvorlagen Nr. 1377 vom 06.05.2008 und Nr. 1074 vom 15.05.2012). Ziel der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist insbesondere eine „hochwassersichere“ Erschließung der baulichen Anlagen und Nutzungen in Rappenwört (Rheinstrandbad Rappenwört, Naturschutzzentrum Rappenwört, Kanuvereine et cetera). Die Erhöhung der Her- mann-Schneider-Allee im beantragten Umfang gewährleistet den sicheren Betrieb und Zugang bis zu einer vorhergesagten Überschreitung des Rheinhochwassers von 4.000 m³/s am Pegel Maxau (statistisch einmal in 10 Jahren). Während der statistisch sehr viel häufigeren ökologi- schen Flutungen unterhalb der genannten Durchflussmenge bleiben der Betrieb und Zugang zu den genannten Anlagen bei der beantragten Erhöhung der Hermann-Schneider-Allee ebenfalls erhalten. Mit der Forderung nach Höherlegung wird ein Eingriff in den Naturraum und das Landschafts- bild - nicht nur während der Bauphase – erfolgen, dem war und ist sich die Stadt bewusst. Gleichwohl fand der Vorschlag der Höherlegung, mit den damit für den Erholungsraum Rap- penwört verbundenen Vorteilen, in der Gesamtabwägung des Für und Wider mehrfach die zu- stimmende Mehrheit des Gemeinderates. Das Land hat diesen ausdrücklichen Wunsch der Stadt zur Grundlage seiner Planung gemacht. Beim Belassen auf derzeitigem Niveau ist statistisch etwa an 6 bis 7 Tagen pro Jahr mit Überflu- tungen der Hermann-Schneider-Allee zu rechnen. Diese Tage können auf mehrere einzelne Ereignisse über das gesamte Jahr verteilt sein. Durch Vor- und lange Nachlaufzeiten für, zum Beispiel, die erforderliche Reinigung oder die Beseitigung von Erosionsschäden, sind dann das Naturschutzzentrum und die Einrichtungen im Rheinpark Rappenwört zwischen 11 und 35 Tagen des Jahres (im Mittel circa 3 Wochen) nicht erreichbar. Diese Einschränkungen können ganzjährig, also auch im Sommerhalbjahr mit Badebetrieb und hoher Nutzungsfrequenz zur Naherholung auftreten (siehe beispielsweise das Junihochwasser 2013). Eine besondere Problematik stellt in diesem Zusammenhang der Schienenverkehr über die Her- mann-Schneider-Allee dar. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Hermann-Schneider-Allee im jetzigen Zustand den ökologischen Flutungen unter technischen Aspekten nicht standhalten wird. Zur Ertüchtigung der Hermann-Schneider-Allee müssten daher - auch ohne Höherlegung – unter Umständen mehrere Millionen Euro investiert werden. Auch ökologische Gründe sprechen für die vorgesehene Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee. Bei einer deutlich tieferen Lage wäre es nicht möglich, insgesamt vier leistungsfähige Durchlässe unter die Hermann-Schneider-Allee zu verlegen. Diese Durchlässe sind aber gerade aus ökologischen Gründen dringend erforderlich für eine ausreichende Fließgeschwindigkeit, um die Aue mit Sauerstoff zu versorgen und die Durchgängigkeit beziehungsweise Konnektivi- tät zu gewährleisten. Es kann damit verhindert werden, dass sich große Wasserflächen mit Ergänzende Erläuterungen Seite 3 stagnierendem Wasser und minimalem Sauerstoffgehalt bilden, was insbesondere für Pflanzen problematisch wäre. Empfehlung der Verwaltung zu 1.: Das Bürgermeisteramt schlägt vor, den Antrag abzulehnen und es bei der vorgesehenen Höher- legung der Hermann-Schneider-Allee um bis zu 2,10 m zu belassen. Zu 2. Ergänzend zu und gegebenenfalls abweichend von den in der Verwaltungsvorla- ge enthaltenen Stellungnahmen der städtischen Ämter, Gesellschaften und anderer Institutionen fordert der Gemeinderat, eine umwelt-, natur- und landschaftsverträgli- che Alternative zur bisher geplanten Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasser- dammes XXV zu suchen Nach Auffassung des Vorhabenträgers kann auf den Ausbau und die Sanierung des Hochwas- serdammes XXV nicht verzichtet werden. Das Hochwasserrückhaltebecken (Retentionsraum) ist technisch gesehen ein sogenanntes Tro- ckenbecken im Nebenschluss, weil es nicht ständig vom Rhein durchflossen wird. Es muss insbe- sondere den DIN-Normen 19700 und 19712 entsprechend geplant, gebaut und betrieben wer- den. Im Hinblick auf dieses technische Regelwerk weist der Vorhabenträger ausdrücklich darauf hin, dass auf den Ausbau und die Sanierung des Dammes XXV nicht verzichtet werden kann. Nur durch den Ausbau aller den Retentionsraum umschließenden Dämme, also auch des soge- nannten Trenndammes XXV, wird ein vollständiger Schutz der Bevölkerung vor Hochwasserge- fahren nach den aktuellen Regeln der Technik gewährleistet. Dieser wird gegenüber dem heuti- gen Schutz durch die alten Rheindämme große Verbesserungen bringen, da die derzeitigen Dämme nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Im Übrigen ist der Trenndamm derzeit nicht darauf ausgelegt, dass, schon bedingt durch die (ökologischen) Flutungen, der Damm künftig auch polderseitig eingestaut wird. Schäden auf der bisherigen Landseite wären vorprogrammiert. Im Trenndamm XXV befinden sich vier Ein- und Auslassbauwerke. Sie müssen bei jedem Betriebszustand über den Trenndamm sicher zugänglich sein. Bei einem Dammbruch des Trenndamms wäre der Polder betriebsunfähig. Im Falle eines außergewöhnlichen Extremhoch- wasserereignisses jenseits des vorgesehenen Betriebsreglements (> 5.000 m³/s) bietet der aus- gebaute Trenndamm deutlich mehr Schutz vor Zerstörung. Ob und inwieweit die vorgenannten Funktionen und Sicherheiten auch in einer alternativen Ausführung des Hochwasserdammes XXV erreicht werden können, wird das für die Durchfüh- rung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zuständige Landratsamt Karlsruhe in seiner Abwägung prüfen und entscheiden. Der Stadt ist bekannt, dass die Stadt Rheinstetten entsprechende Einwendungen erhoben und in die Abwägung eingebracht hat. Auch die Stadt Karlsruhe wird, vertreten durch den Oberbürgermeister, im Rahmen der Stellungnahme als Trä- ger öffentlicher Belange einen entsprechenden Vortrag bei der Planfeststellungsbehörde ein- bringen (siehe Aktenseite 0000000071 und 0000000087 der Anlage zur Vorlage der Verwal- tung (Stellungnahme der unteren Forstbehörde, Einwendung des Gartenbauamtes)). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Empfehlung der Verwaltung zu 2.: Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erachten, weil er bereits in der Vor- lage der Verwaltung enthalten ist. Zu 3. Ergänzend zu und gegebenenfalls abweichend von den in der Verwaltungsvorla- ge enthaltenen Stellungnahmen der städtischen Ämter, Gesellschaften und anderer Institutionen fordert der Gemeinderat, außerhalb von siedlungsnahen Bereichen auf die Binnenentwässerungsgräben entlang der Dämme XXVa und XXVI zu verzichten: Die drei vorgesehenen dammbegleitenden Gräben sind auch integraler Bestandteil des Schutz- konzeptes für die baulichen Anlagen im Hinterland des Polders. Diese Gräben sind erforderlich, um den betriebsbedingten Anstieg der Grundwasserstände (bei ökologischen Flutungen und im Retentionsfall) auf der Binnenseite auf ein schadloses Maß zu begrenzen. Dabei ist auch der Bestandsschutz genehmigter baulicher Anlagen zu berücksichtigen. Ein Verzicht auf die Gräben außerhalb von siedlungsnahen Bereichen führt im Poldergebiet auf landwirtschaftlich genutzten Arealen zu einer Versechsfachung der Vernässungsflächen (30 statt 5 Hektar) und im Bereich von Waldflächen zu einer Verdoppelung der Vernässungsberei- che (60 statt 30 Hektar). Die Detailplanung hat es zwischenzeitlich ermöglicht, dass auf einen dammbegleitenden Gra- ben im Dammabschnitt zwischen Graben 3 und 2 gänzlich verzichtet werden konnte. Ein wei- tergehender Verzicht ist aus Sicht des Vorhabenträgers jedoch nicht vertretbar. In der Planung sind Grünbrücken zur Minderung der Barrierewirkung der Gräben berücksichtigt. Empfehlung der Verwaltung zu 3.: Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Zu 4. Ergänzend zu und gegebenenfalls abweichend von den in der Verwaltungsvorla- ge enthaltenen Stellungnahmen der städtischen Ämter, Gesellschaften und anderer Institutionen fordert der Gemeinderat, die Umschließung des Rheinparks mit Spund- wänden so zu reduzieren, dass die Parkplätze nicht einbezogen sind: Eine „hochwassersichere“ Erschließung der baulichen Anlagen und Nutzungen in Rappenwört (Rheinstrandbad Rappenwört, Naturschutzzentrum Rappenwört, Kanuvereine etc.) war der Stadt Karlsruhe wichtig und folgerichtig wurde dies bei der Betrachtung möglicher Ausfüh- rungsvarianten stets berücksichtigt. Mit der Erhöhung der Hermann-Schneider-Allee wäre inso- weit der sichere Betrieb und Zugang – auch während der ökologischen Flutungen - bis zu einer vorhergesagten Überschreitung des Rheinhochwassers von 4.000 m³/s am Pegel Maxau er- reicht. Die Umschließung mit einer Spundwand entspricht auch der Lösung mit dem geringsten Flä- chenverbrauch, sie sichert überdies den Bestand an wertvollen Bäumen auf dem Gelände des Parkplatzes. Eine Zurücknahme der Umschließung und damit die Herausnahme der Parkplätze widerspräche auch der bisherigen Forderung der Stadt an das Land als Vorhabenträger. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Empfehlung der Verwaltung zu 4.: Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Zu 5. Ergänzend zu und gegebenenfalls abweichend von den in der Verwaltungsvorla- ge enthaltenen Stellungnahmen der städtischen Ämter, Gesellschaften und anderer Institutionen fordert der Gemeinderat, eine repräsentative Vor-Ort-Visualisierung der geplanten Maßnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung durchzuführen Im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren fand die formale Bürgerbeteiligung zwischen dem 19. Juni und 03. August (Ende der Einwendungsfrist) statt. Das Regierungspräsidium ver- tritt die Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die abgehaltenen Informationsver- anstaltungen und die Informationsmaterialien und Visualisierungen, die auch aktuell auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zur Verfügung stehen, hinreichend aufgeklärt wurden. Ein weitergehender Bedarf wird dort derzeit nicht gesehen. Die Stadt selbst kann die angesprochene Vor-Ort-Visualisierung ohne das Zutun und die Mitwir- kung des Regierungspräsidiums allerdings nicht umsetzen. Empfehlung der Verwaltung zu 5.: Die Verwaltung sagt zu, den Wunsch nach einer Visualisierung in das Verfahren einzubringen. Das Bürgermeisteramt sieht den Antrag damit als erledigt an.